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Besuchsvisum oder Urlaub? (Gelesen: 4.424 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 03.01.2009 um 12:47:30
 
Janey schrieb am 03.01.2009 um 11:58:21:
Hallo,

die FB erlischt mit der Entscheidung über den Antrag, also in diesem Falle der Ablehnung.
Allerdings gibt es eine Rechtsbehelfsfrist von 1 Monat. Unseren Ablehnungen wird eine GÜB mit eben dieser Gültigkeit beigefügt.


Das nützt hier aber nichts, weil der Betreffende den Antrag gestellt, eine FB bekommen hat und dann ausgereist ist. Er wollte mit der FB wieder einreisen, um seine AE abzuholen. Jetzt ist die AE abgelehnt, die FB erloschen (obwohl sie zum 14.1.09 ausgestellt ist) und er sitzt in Bosnien.

Also braucht er jetzt ein Visum, falls er einreisen will.
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Mikael321
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Antwort #16 - 03.01.2009 um 14:41:35
 
reinhard schrieb am 03.01.2009 um 12:47:30:
Jetzt ist die AE abgelehnt
Wobei sich die Frage stellt, ob die Ablehnung dem Antragsteller auch zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsakts und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Ist nur ein Brief geschickt worden ( Kein Einschreiben / Postzustellungsurkunde ), dürfte das schwer fallen, und IMHO wäre die Fiktion dann noch gültig .

Michael


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reinhard
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Antwort #17 - 03.01.2009 um 17:15:53
 
Mikael321 schrieb am 03.01.2009 um 14:41:35:
Ist nur ein Brief geschickt worden ( Kein Einschreiben / Postzustellungsurkunde ), dürfte das schwer fallen, und IMHO wäre die Fiktion dann noch gültig .


Ist aber praxisfern.

Wenn der Betroffene mit FB einreist und an der Grenze der Bundespolizist nicht genau weiß, ruft er die Ausländerbehörde an. Die sagt "erloschen", der BuPo macht eine Zurückweisung. Und dann? Klagen, dass der Brief nicht da ist? Bis zum 14.1.09 ist da nichts drin.

Außerdem schreibt Bellabianca ja, die AE wäre abgelehnt. Da fände ich es übertrieben, darauf klagen zu wollen, der Brief wäre nicht ordentlich genug verschickt worden, und es könnte sein, dass sie theoretisch die Nachricht nicht erhalten hat. Sie weiß es, also würde ich davon ausgehen.
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Mikael321
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Antwort #18 - 03.01.2009 um 17:45:03
 
reinhard schrieb am 03.01.2009 um 17:15:53:
Wenn der Betroffene mit FB einreist und an der Grenze der Bundespolizist nicht genau weiß, ruft er die Ausländerbehörde an.
Ein Slowenischer Grenzer, ruft die Deutsche ABH an ? Wohl ehr nicht ! Das er was mit der Bundespolizei zu tun bekommt, ist sehr unwahrscheinlich, da Deutschland keine Kontrollierten Außengrenzen mehr hat.


Michael
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