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Besuchen des Ehegatten in Deutschland?? (Gelesen: 21.478 mal)
marwid
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11.04.2008 um 18:59:35
 
Hallo
Meine Frau ist Kenianerin und wir haben im Februar geheiratet. Nun ist sie wie so viele beim Sprachtest durchgefallen, weil viel zu schwer, aber das ist ja allgemein bekannt. Ich habe daraufhin mir beim Konsulat Luft gemacht,weil man will ja seine Ehefrau auch irgendwann hier haben. Nun war sie auch auf dem Konsulat in Mombasa und hat dort erfahren daß sie mir ja besuchen könne. Dies habe ich such per email vom Konsulat bestätigt bekommen. Es steht nichts im Wege den Ehemann in Deutschland zu besuchen hieß es. Ich muß halt nur eine Verpflichtungserklärung machen und eine Versicherung abschließem und sie muß die Heiratsurkunde vorlegen.
Nun ist das doch ein totaler Widerspruch oder irre ich da. So will man niemanden hier rein lassen der nicht das Zertifikat hat und dann darf sie ihren Ehemann besuchen?? Es ist doch vorprogrammiert das sie dann hier die Prüfung macht und wir dann alle Unterlagen hier zur FZF einreichen. Oder liege ich hier völlig daneben? Klärt mich doch mal auf. unentschlossen

MFG Mario
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Antwort #1 - 11.04.2008 um 19:03:19
 
marwid schrieb am 11.04.2008 um 18:59:35:
Es ist doch vorprogrammiert das sie dann hier die Prüfung macht und wir dann alle Unterlagen hier zur FZF einreichen. 

Hoi,

wenn das so ist, dann werden falsche Angaben
über den Aufenthaltszweck gemacht, dadurch
wird ein Ausweisungsgrund erfüllt, damit ist der
Anspruch auf Erteilung der AE weg, damit kann
man den § 39 AufenthV "AE nach Einreise mit
dem 'falschen Visum'" nicht mehr anwenden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #2 - 11.04.2008 um 20:02:31
 
Naja was heißt eigentlich falsche Angaben. In einem Besuch ist doch nicht Verboten hier eine Prüfung zum A1 Kurs abzulegen und wenn sie den schafft können wir doch hier das Visum ur FZF beantragen und mit ein paar freundlichen Worten ist das doch sicher realisierbar. Ich denke mal nicht das eine böse Absicht dahinter steckt. Warum sollen wir bis zur nächsten Prüfung im August warten, wenn sie durch einen Besuch bei mir hier die Prüfung ablegen kann. Und der Vorschlag eines Besuches kam ja vom Konsulat selbst. Ich meine die wissen ja das wir verheiratet sind und das ich sie einlade.
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Antwort #3 - 11.04.2008 um 20:10:10
 
marwid schrieb am 11.04.2008 um 20:02:31:
Ich denke mal nicht das eine böse Absicht dahinter steckt.

Eine böse Absicht ist es sicher nicht.

Es ist aber doch ein Unterschied, ob ich sage:

"Ich möchte zu Besuch und kehre nach Ablauf
des Visums zurück"

oder

"Ich möchte ein Besuchsvisum, dann versuchen
den Sprachkurs zu bestehen und dann dauer-
haft bleiben".

"Dauerhaft bleiben" setzt grundsätzlich ein ent-
sprechendes Visum voraus.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #4 - 11.04.2008 um 20:30:37
 
Was spräche denn gegen den Besuch in D. und hier während des Besuchs Sprachkurs und ggf. Prüfung zu absolvieren?

IMHO geht es doch um eine Rückkehr und ein anschließendes ordentliches FZF Verfahren.

Der Knackpunkt wäre doch, mit dem A1 Zertifikat in der Tasche hier dann gleich eine AE zu beantragen. Da würde der §39 sicher greifen, aber die Gelegenheit hier das Deutsch zu verbessern ist doch nicht verboten.

Interessant ist dann höchstens, ob ein A1 Zertifikat aus D. bei der Botschaft anerkannt wird. Hier kann man A1 z.B. auch bei VHS in Verbindung mit TelC als Prüfer ablegen. GI ist in D. relativ teuer und auch ggf. räumlich schlechter erreichbar.


U.U. könnte man sogar gemeinsam bei der ABH erscheinen und um eine Vorabzustimmung bitten., was das FZF Verfahren weiter beschleunigen würde.
GRüße

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Antwort #5 - 11.04.2008 um 20:44:20
 
Mick schrieb am 11.04.2008 um 20:10:10:
Eine böse Absicht ist es sicher nicht.


es geht aber nicht um das Sagen, sondern um das Wollen. Entscheidend ist, was bei der Visumsbeantragung gewollt wurde.

Diese Frage ist dummerweise auch für die Betroffenen nicht leicht zu beantworten. Jedenfalls sollte man da m.E. zwischen einem festen Willen und einem bloßen Wunsch oder einer vagen Hoffnung unterscheiden. Und dazwischen liegt viel graue Suppe die man nicht einordnen kann.

Wer also bei zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung fristgerecht zurückkehren will, der tut nichts Unrechtes, wenn er das auch so sagt. Willensänderungen nach der Antragstellung, spätestens aber nach der Einreise, sind unschädlich.

Man wird allerdings aus den äußeren Umständen der Einreise auf den Willen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung Rückschlüsse ziehen (zu Recht oder zu Unrecht).

Da ist dringend der Gesetzgeber gefordert - mir ist unklar, wie das im Rahmen einer Beratung (auch gem. § 25 VwVfG) richtig und gleichzeitig nicht zu Missbrauch anleitend dargestellt werden soll.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Antwort #6 - 11.04.2008 um 21:14:44
 
Muleta schrieb am 11.04.2008 um 20:44:20:
Da ist dringend der Gesetzgeber gefordert - mir ist unklar, wie das im Rahmen einer Beratung (auch gem. § 25 VwVfG) richtig und gleichzeitig nicht zu Missbrauch anleitend dargestellt werden soll.  

So wie in Deutschland in Bayern die Uhren anders gehen, gehen in Kenia in Mombasa die Uhren anders.

Da das Honorarkonsulat - geleitet von einem indischen Staatsbürger - keine Visas ausstellt, kann es leicht eine Aussage tätigen. Ob die Botschaft in Nairobi dem auch zustimmt, ist eine ganz andere Sache. Auch sind die Gebühren für die FZF dort verhandelbar; eben wie im richtigen Afrika.  Zwinkernd

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Antwort #7 - 11.04.2008 um 22:32:55
 
Bin sehr neugierig, ob der Besuch beim Ehegatten durchgeht.
Uns wurde davon abgeraten, da dies mit höchster Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden würde, dabei sieht es derzeit wirklich so aus, als wenn mein Mann nach einigen Wochen zurück müsste, einfach weil sein Hilfsprojekt derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Aber wie willste das beweisen ? Freelancer haben es da doppelt schwer.
... da ist man verheiratet mit dem für einen alles bedeutenden Menschen und muß beim eigenen Staat betteln gehen, zusammen sein zu dürfen, sich besuchen zu dürfen und muß das auch noch haarklein begründen.
Als wenn > Liebe < nicht ausreichend als Grund sei.
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Antwort #8 - 12.04.2008 um 15:19:43
 
@marwid: Mich würde mal interessieren, wie lange dieser Deutschkurs gedauert hat? Musste sie zum Goethe-Institut? War die Prüfung vergleichbar mit der Beispielprüfung im Internet?
Ich bin in der selben Situation wie du. Kannst du nachlesen unter Form "Ehe und Familie" , Thema "Sprachtest von jamaikanischem Ehemann".

Weiß eigentlich irgendjemand, ob es ein Gesetz gibt, das greift, wenn ein Ausländer den Sprachtest mehrmals nicht bestanden hat, aber den Besuch der Kurse nachweisen kann? hä?
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trixie
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Antwort #9 - 12.04.2008 um 15:28:02
 
ladyconnie schrieb am 12.04.2008 um 15:19:43:
Weiß eigentlich irgendjemand, ob es ein Gesetz gibt, das greift, wenn ein Ausländer den Sprachtest mehrmals nicht bestanden hat, aber den Besuch der Kurse nachweisen kann?  

Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen vor - § 30 Abs. 1 -; doch nicht in deiner Konstellation. Dein Mann soll die Bescheinigungen über die besuchten Kurse mitnehmen und dann einfach das Visum beantragen.

trixie
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Mikael321
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Antwort #10 - 12.04.2008 um 16:43:08
 
marwid schrieb am 11.04.2008 um 18:59:35:
Ich muß halt nur eine Verpflichtungserklärung
Wieso eigentlich ? Hast ja schon die GROSSE VE gemacht. (Ehe)

Michael
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hge2001
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Antwort #11 - 12.04.2008 um 17:02:52
 
ladyconnie schrieb am 12.04.2008 um 15:19:43:
[b
Weiß eigentlich irgendjemand, ob es ein Gesetz gibt, das greift, wenn ein Ausländer den Sprachtest mehrmals nicht bestanden hat, aber den Besuch der Kurse nachweisen kann? hä?[/b]


Zur Zeit kenne ich nur 2 Optionen:

a ) Kurs solange wiederholen, bis dass es endlich klappt
b ) vor dem VG klagen, wenn Visum auf Grund nicht nachgewiesener Sprachkenntnisse abgelehnt wird

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Antwort #12 - 12.04.2008 um 17:17:30
 
Mikael321 schrieb am 12.04.2008 um 16:43:08:
Wieso eigentlich ? Hast ja schon die GROSSE VE gemacht. (Ehe)  

... die aber beim Besuchervisum nicht greift, wenn die Ehefrau nicht freiwillig zurückkehrt und dann ausgewiesen bzw. abgeschoben werden müßte und somit jemand für die Kosten haften müßte.

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Antwort #13 - 12.04.2008 um 17:22:18
 
.. Ist ja sicherlich eine sehr theoretisch-akademische Frage...

aber eine Ehefrau ,die wirklich abgeschoben wird...  und der "VE freie" deutsche Ehemann wird da finanziell nicht herangezogen?

Kann ich mir nicht vorstellen, das da Vater Staat so handelt...Vermute stark, das da Unterhaltsleistungen fällig werden...

GRüße

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Antwort #14 - 12.04.2008 um 17:35:40
 
jetflyer schrieb am 12.04.2008 um 17:22:18:
.. Ist ja sicherlich eine sehr theoretisch-akademische Frage...

aber eine Ehefrau ,die wirklich abgeschoben wird... 

Wieso? Ist schon vorgekommen.
War auch nicht ersichtlich das die Kosten vor Wiedereinreise vom deutschen Ehegatten bezahlt werden mussten.
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Antwort #15 - 12.04.2008 um 17:53:47
 
jetflyer schrieb am 12.04.2008 um 17:22:18:
und der "VE freie" deutsche Ehemann wird da finanziell nicht herangezogen?  

Deshalb mußte der Ehemann noch extra eine VE abgeben, damit im Falle eines Falles die verauslagten Kosten abgedeckt sind.

jetflyer schrieb am 12.04.2008 um 17:22:18:
.. Ist ja sicherlich eine sehr theoretisch-akademische Frage...  

maki schrieb am 12.04.2008 um 17:35:40:
Wieso? Ist schon vorgekommen.  


Siehe hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1201277136/0

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Antwort #16 - 13.04.2008 um 16:50:12
 
Erstmal um ladyconnie zu antworten. Meine Frau macht die Schule seit Dezember und hat mir auch das ergebnis per Email geschickt. Es wird wohl immer in einem Göthe-Institut geprüft oder besser gesagt von Mitarbeitern, so ist das Ergebnis auch auf deutsch geschrieben. Darin steht daß sie 56% geschafft hat und der Test mit 60% bestanden ist. Keine großartigen Erklärungen wo es gehapert hat, nur die Auskunft der Schule hat ergeben daß der nächste Test erst im August ist.
So nun werden wir sehen wie das mit dem Besuch ist. Auf jeden Fall wird sie, wenn sie das Visum bekommt hier den Test machen, das ist ja nicht verboten und auf jeden Fall werden wir dann mit allen Unterlagen bei der Ausländerbehörde aufschlagen und mal schauen was man machen kann, damit sie nicht erst wieder zurück muß um dann dort alles einzureichen, weil ich erstens nicht in Geld schwimme und zweitens das für völlig schwachsinnig halte.
Vielleicht kann man ja das Visum erst einmal verlängern lassen um dann eine entscheidung zu sehen oder aber direkt bei der deutschen Botschaft oder wo auch immer aufzutauchen und um Hilfe oder Rat oder Entscheidungen zu treffen um die Familie nicht wieder Zwangszutrennen. Das ist ja wie im Knast, armes Deutschland. Man darf mit dem Partner nur zusammen leben wenn die Herren gute Laune haben, da man ja die Gesetze dehnen kann wie man will. Mir kommt so ziemlich viel nach Willkür vor oder sehe ich das falsch?
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Antwort #17 - 13.04.2008 um 19:44:10
 
marwid schrieb am 13.04.2008 um 16:50:12:
Vielleicht kann man ja das Visum erst einmal verlängern lassen um dann eine entscheidung zu sehen oder aber direkt bei der deutschen Botschaft oder wo auch immer aufzutauchen und um Hilfe oder Rat oder Entscheidungen zu treffen um die Familie nicht wieder Zwangszutrennen. Das ist ja wie im Knast, armes Deutschland. Man darf mit dem Partner nur zusammen leben wenn die Herren gute Laune haben, da man ja die Gesetze dehnen kann wie man will. Mir kommt so ziemlich viel nach Willkür vor oder sehe ich das falsch? 


Interessanter Versuch. Wenn das funktionieren sollte, dann halte uns mal auf dem Laufenden. Ich persönlich finde es nur fair Ehepartnern diese Möglichkeit einzuräumen. In der Praxis scheint das aber anders zu sein. Ob das nun Willkür ist? Ich glaube eher das 2. Änderungsgesetz ist für alle Parteien noch zu frisch und man hat Angst fehler zu machen.

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Antwort #18 - 13.04.2008 um 20:03:27
 
SigSag schrieb am 13.04.2008 um 19:44:10:
Ich persönlich finde es nur fair Ehepartnern diese Möglichkeit einzuräumen.

... dann bräuchte man kein Visumsverfahren zur FZF mehr. Ich glaube erst dran, wenn marwids Frau das Besuchervisum bekommt.
Weil sich aus seinen Worten eine fehlende Rückkehrbereitschaft ergibt, welche aber Voraussetzung des Visums ist, dürfte es scheitern.

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Antwort #19 - 13.04.2008 um 20:06:38
 
trixie schrieb am 13.04.2008 um 20:03:27:
... dann bräuchte man kein Visumsverfahren zur FZF mehr.


Oder aber eine Überbrückung bis zur Entscheidung des Antrages.

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Antwort #20 - 06.05.2008 um 15:18:35
 
Hallo

So nun ist das Besuchervisum beantragt. Nachdem meine Frau "etwas" in der Botschaft durch den Schalter gereicht hatte, hat sie auch Auskunft und ein weiteres Formular und eine Telefonnummer bekommen, wo sie das Visum schneller bekommen kann, und was noch für Unterlagen erforderlich sind.
Nun bin ich ja mal gespannt, wir haben alles benötigte eingereicht.
.......Fortsetzung folgt Cool
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Antwort #21 - 06.05.2008 um 16:05:12
 
Alle Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen, daher kann man nicht unbedingt etwas aus den Erfahrungen anderer ableiten - dennoch hier meine Erfahrungen aus Tansania:

- ein bereits vor der Eheschließung gestelltes Besuchervisum wurde abgelehnt (Rückkehrwilligkeit, trotz diverser Nachweise einer beruflichen Tätigkeit).

- ein Jahr später, nach der Eheschließung, wurde ein Besuchervisum für 4 Wochen bewilligt - OHNE DASS mein Mann die (vorliegenden) Nachweise erbringen musste!

- in den nächsten Tagen wird er erneut einen Antrag stellen (möchte gerne auch mal im Sommer nach Deutschland, bevor wir Nägel mit Köpfen machen bezüglich wo und wie zusammenleben). Dazu erhielt ich von der Botschaft auf Anfrage (wg. Verpflichtungserklärung ja nein) folgende Info: Eine offizielle Verpflichtungserklärung ist bei Ehepartnern NICHT erforderlich, formlose Einladung reicht. Zweitens wurde ich darauf hingewiesen, dass mein Mann unbedingt seine Rückkehrwilligkeit belegen müsste, also genau das, was sie beim letzten Mal gar nicht erst sehen wollten...

Bin aber voller Hoffnung, dass die Tatsache, dass er bereits einmal nach Deutschland gereist ist und brav wieder zurückgekehrt ist, für ihn spricht.

Sonst "muss" ich wohl wieder nach Sansibar fliegen...
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Antwort #22 - 06.05.2008 um 18:32:14
 
Zur Sprachprüfung:

Erfahrung mit der deutschen Botschaft in Lima, Peru: Es wird darauf bestanden, dass die A1-Sprachprüfung beim Goethe-Institut abgelegt wurde (und nicht bei einem anderen Institut); der Ort ist dann aber egal, könnte wohl auch Deutschland sein.

Wenn die ausländische Ehegattin die Gelegenheit hat, zumindest für ein paar Monate nach Deutschland zu kommen, um hier die Sprache zu lernen, ist dies auf jeden Fall ein Riesenvorteil (selbst wenn sie für den FZF-Antrag noch einmal ausreisen müsste).

Wenn jemand beim Sprachtest überhaupt nicht durchkommt, sollte man sich die Ausnahmen noch einmal gründlich ansehen, ob vielleicht eine in Frage kommt, unter anderem:
"[...]
Sie müssen keine Deutschkenntnisse nachweisen, wenn
eine der folgenden Aussagen zutrifft:
- Sie sind wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen
Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage, einfache
Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen.
- Sie haben einen Hochschulabschluss oder eine entsprechende
Qualifikation oder bei Ihnen besteht ausnahmsweise
aus anderen Gründen ein erkennbar geringer
Integrationsbedarf.
[...]"

http://www.bamf.de/cln_006/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Publikationen/Sonst...
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Antwort #23 - 07.05.2008 um 17:22:44
 
Juhu he he sie hat das Visum bekommen, für vier Wochen, so nun wollen wir mal schauen ob sie hier die Prüfung ablegen kann und dann einfach mal schauen, vielleicht ist ja wenigstens eine Verlängerung um 2 Monate drin so daß wir hier mehr schauen können und uns genauer erkundigen wie wir den Antrag auf FZF stellen können ohne diese Unsinnige Ausreise und wieder Einreise.
Mal seheh wie es weiter geht, naja und wenn es dann doch nicht so läuft, dann war sie wenigstens mal paar Wochen hier und hat schon mal den Test in der Tasche und kann dann in Mombasa das Visum beantragen.
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Antwort #24 - 27.06.2008 um 08:21:38
 
So nun melde ich mich aml wieder zu Wort. Also so war der bisherige Ablauf.
Nachdem meine Frau nun hier war hat sie die Deutschprüfung gemacht und erfolgreich bestanden.  Laut lachend Das ging alles innerhalb von ungefähr 2 Stunden, nicht wie in Kenia 1 Tag!!!
Nun haben wir auf die Papiere gewartet und sind dann mit allen Papieren zur Ausländerbehörde um zu sehen was nun machbar ist, dass sie nicht extra wieder nach hause muß, sondern hier gleich den Antrag auf FZF stellen kann. Dort jedoch wurden wir gleich abgewiesen, nicht mal die Unterlagen wurden durch gesehen. Sie muß zurück, dann zur Botschaft und dann kommt das auf meinen Tisch und dann bearbeite ich es. Also solch eine Vorgehensweise und der nicht gerade gute Ton ist wieder mal typisch.
Nun haben wie mit Hilfe meiner Schwester einen Termin bei der Cheffin des Ausländeramtes gehabt, die sagte es gibt überhaupt keinen anderen Weg so sind die Gesetze. Und dann dieser Satz. "Das ist der Preis wenn man einen Ausländer heiratet und warum ziehen sie eigentlich nicht nach Kenia??" Aber sie hat wenigstens versprochen daß der Antrag schnell bearbeitet wird, dauert so 4 bis 6 Wochen, naja wers glaubt. Also da ruhig bleiben fiel mir schwer aber wir müssen ja vor den Beamten auf die Knie um jemals zusammen leben zu können, Nachspiel folgt!!!
Nun ist sie erst einmal brav zurück und hat bei der Botschaft alles abgegeben, die allerdings konnten die Vorgehensweise auch nicht wirklich verstehen.
Bei Nachfrage bei verschiedenen Institutionen die sich mit sowas beschäftigen wurde mir gesagt, das liegt im Ermessen der Ausländerbehörde ob die das hier gleich bearbeiten oder nicht. Schade das es da keine richtige gesetzliche Regelung gibt um unsinnige Kosten und Wartezeit zu sparen. So ist er der Familienfreundliche Staat. Nun ist meine Frau aber auch Schwanger ob man das mit anbringen kann um alles zu beschleunigen? Hmm mal sehen wann ich bescheid bekomme das die Papiere bei der Ausländerbehörde sind. Das dürfte ja nicht so lange auf sich warten lassen.

Also fortsetzung folgt.

Grüße Mario
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Antwort #25 - 27.06.2008 um 08:33:01
 
Zitat:
das liegt im Ermessen der Ausländerbehörde ob die das hier gleich bearbeiten oder nicht. Schade das es da keine richtige gesetzliche Regelung gibt um unsinnige Kosten und Wartezeit zu sparen.

Da gibt es ein ganz klare Regelung: Die Einreise hat mit dem richtigen Visum zu erfolgen! Wurde extra kürzlich im Gesetz nochmal präzisiert, damit diese ganzen schwindeligen Umgehungstricks endlich auch mal offiziell ins Leere laufen. Jedenfalls ist da definitiv nicht viel "Ermessen" im Spiel, da §5 Abs sagt:

(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG voraus, dass der Ausländer

1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und

2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

Und ein "Besuchsvisum" ist nun mal nicht das erforderliche. Und wenn man bei der Botschaft sagt "Wie lange möchten sie in D bleiben" und sagt "3 Wochen", aber in Wirklichkeit von vornherein auf Dauer bleiben will, dann ist halt 5.2.2 erfüllt.
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Antwort #26 - 27.06.2008 um 08:55:07
 
@ marwid

Auch wenn dir das Ganze unsinnig vorkommt, hat die ABH richtig gehandelt. Dass deine Frau seinerzeit ein Besuchervisum bekommen, war für mich fast ein Wunder, weil ein Schengen Visum die Rückkehrbereitschaft in das Heimatland voraussetzt, welche bei Verheirateten nicht unbedingt besteht.

Du solltest eher das Positive in der ganzen Sache sehen. In Kenia würde deine vermutlich immer noch am Sprachtest herumeiern und hätte vielleicht auch bereits die Motivation verloren.

Die von der ABH angegebene Verfahrensdauer würde ich eher zwischen zwei und drei Monaten einstufen.
Deine Frau sollte beim Antrag zur FZF gleichzeitig den Auftrag zur Prüfung der Eheurkunde stellen, da dann das Verfahren etwas schneller geht.

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Antwort #27 - 27.06.2008 um 09:18:05
 
EDIT: uups. Referenzpost weg ... ???

Gelesen ... (puuh)
Weil lang, möglicherweise was übersehen, aber da gings ja gerade (hauptsächlich/teilweise) um 39.3 und "Anspruch NACH Einreise" (was ja dann auch die von mir angesprochene Änderung wäre). Gerade den nachträglich entstandenen Anspruch sehe ich hier aber nicht.
Es sei denn man würde sagen durch den Deutschkurs sind erst die erforderlichen Kenntnisse für einen Anspruch erworben worden. Andererseits würde das bedeuten, dass man ggfs in der Nachweispflicht wäre, dass diese Kenntnisse vorher eben so nicht existiert haben. Was grundsätzlich unmöglich sein dürfte (im Gegensatz zB zum Zeitpunkt der Eheschließung, der sich ja hinreichend genau bestimmen läßt).

Ebenfalls im Thread angesprochen (vom roten Tuch), die evtl entstandenen Ausweisungsgründe wegen Falschangaben bei der Visumsbeantragung (wobei da natürlich grundsätzlich fraglich ist, wer den "Nachentschluss" beweisen müsste)
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Antwort #28 - 27.06.2008 um 09:22:15
 
inge schrieb am 27.06.2008 um 09:18:05:
"Anspruch NACH Einreise"

So ist es. Und im vorliegenden thread geht es um Anspruch VOR Einreise, und deswegen war mein Hinweis auf den alten thread hier nicht so ganz passend (außer Deutschkenntnisse, mit den von Dir angesprochenen Problemen), weswegen er auch nur ca. 90 Sekunden online stand. Sorry, dass Du Dich trotzdem durch den Wust gequält hast.

inge schrieb am 27.06.2008 um 09:18:05:
roten Tuch

Smiley Smiley
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Antwort #29 - 27.06.2008 um 09:32:15
 
inge schrieb am 27.06.2008 um 09:18:05:
Es sei denn man würde sagen durch den Deutschkurs sind erst die erforderlichen Kenntnisse für einen Anspruch erworben worden. Andererseits würde das bedeuten, dass man ggfs in der Nachweispflicht wäre, dass diese Kenntnisse vorher eben so nicht existiert haben. Was grundsätzlich unmöglich sein dürfte  

Nachdem, die Botschaften beim Nachweis der Sprachkenntnisse immer auf das Zertifikat verweisen und ohne ein solches immer einen Visumsantrag nicht akzeptieren (ob rechtens oder nicht, sei mal dahingestellt), kann es im umgekehrten Fall sicherlich nicht zum Nachteil des Antragssteller gereichen.
Wie sollte man etwas beweisen, was man nicht kann? Ich glaube darauf kommt es letztlich auch nicht an. Im Fall des TS wäre sogar der Beweis vorhanden gewesen, dass seine Frau keine Sprachkenntnisse besitzt, da sie den Test nicht bestanden hat.

Zitat:
Und im vorliegenden thread geht es um Anspruch VOR Einreise, und deswegen war mein Hinweis auf den alten thread hier nicht so ganz passend (außer Deutschkenntnisse, mit den von Dir angesprochenen Problemen),

Aber genau das mit den Sprachkenntnissen ist ein nicht unwichtiger Punkt. Sollte es wirklich um die Beweisbarkeit gehen, dass man vor der Einreise keine Sprachkenntnisse besitzt, wäre das ganz einfach durch einen nicht bestandenen Test zu erbringen.



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Antwort #30 - 27.06.2008 um 09:34:07
 
tapir schrieb am 27.06.2008 um 09:22:15:
Zitat von inge am Heute um 09:18:05:
roten Tuch

??? ??? 

ja ja. Ausländerrecht 1, Allgemeinwissen 5 Zwinkernd

www (wiki weiß was): "das rote Tuch des Stierkämpfers - siehe Muleta - das rote Tuch"
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Antwort #31 - 27.06.2008 um 09:40:27
 
inge schrieb am 27.06.2008 um 09:34:07:
Ausländerrecht 1, Allgemeinwissen 5 

Ich würde eher sagen, meine Synapsen arbeiten nach dem gestrigen Abend noch nicht wieder ganz einwandfrei...

Und Ausländerrecht 1 ist glaube ich etwas zu schmeichelhaft.

Zitat:
wäre das ganz einfach durch einen nicht bestandenen Test zu erbringen

Falls jemand einen tollen Tipp will, wie man trotz vorhandener Deutschkenntnisse durch einen A1-Test fällt > einfach PN an mich Zwinkernd
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Antwort #32 - 27.06.2008 um 09:51:57
 
trixie schrieb am 27.06.2008 um 09:32:15:
Aber genau das mit den Sprachkenntnissen ist ein nicht unwichtiger Punkt. Sollte es wirklich um die Beweisbarkeit gehen, dass man vor der Einreise keine Sprachkenntnisse besitzt, wäre das ganz einfach durch einen nicht bestandenen Test zu erbringen.

trixie

Bitte beweise, dass Gott NICHT existiert.

Ein Bekannter von mir ist "damals" durch seine Abschlussprüfung gefallen. Weil: beschäftigt als "Umschüler" (Arbeitsamt gibt Kohle) und "Deal" mit seinem Chef. Weil, wenn durchgefallen, kann er 6 Monate später die Prüfung nochmal machen und zwischenzeitlich gibts weiter Kohle vom AA.
War seine nicht bestandene Prüfung also ein Beweis des Nichtwissens. Oder vielmehr der Beweis dass man halt nur kaltschnäuzig sein muss, wenn man abzocken will?

-> Diese "Krücke" wird vermutlich nicht funktionieren in diesem Fall. Und wenn, dann allerhöchstens nach einem langen und stressigen (weil ewig ungeklärter Status in D) Rechtsstreit. Glaube nicht, dass Marwid grundsätzlich Lust hat, der neue B**m zu werden?

EDIT
tapir schrieb am 27.06.2008 um 09:40:27:
Falls jemand einen tollen Tipp will, wie man trotz vorhandener Deutschkenntnisse durch einen A1-Test fällt

Fass ich mal als ironische/satirische Bemerkung auf (vermutlich OT Reallife Erfahrung), da dass ja für die meisten nicht wirklich von Vorteil sein dürfte ...
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Antwort #33 - 27.06.2008 um 10:11:35
 
inge schrieb am 27.06.2008 um 09:51:57:
War seine nicht bestandene Prüfung also ein Beweis des Nichtwissens.  

Wie schon gesagt. Wenn du Botschaft ohne Zertifikat unterstellt, dass keine Sprachkenntnisse vorhanden sind, dies sogar noch im Visumsantrag vermerkt, wieso sollte ein Gericht nun an dieser Aussage Zweifel haben.

Ausserdem geht es nicht darum, dass vor der Einreise keine Sprachkenntnisse vorhanden waren, sondern dass sie nach der Einreise erworben wurden. Und in unseren Landen gilt dass der Erwerb von Kenntnissen immer mittels Zertifikat nachgewiesen werden sollte.

Ich stelle den Antrag auf AE mit Verweis, dass die Sprachkenntnisse nach der Einreise erworben wurden. ABH glaubt das nicht. Sie muss beweisen, dass ich vor der Einreise keine Sprachkenntnisse hatte und nicht ich, genauso wie sie beweisen muss, dass der Entschluss zur Eheschließung bereits bei der Visumsbeantragung existiert hat. Auch hier könnten die betroffenen Parteien nie nachweisen, dass sie beim Visumsantrag noch keine Heiratsabsichten gehabt haben.

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Antwort #34 - 27.06.2008 um 10:25:16
 
Die Empfehlung an den OP wäre also der "böhmische Weg"?
Die ABH hat ihren Standpunkt bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. "Unzweifelhaft" falsch liegt die ABH sicherlich nicht. Ein "einfaches" argumentieren wird also mit Wahrscheinlichkeit 99+ nicht weiterhelfen.
Kann man jetzt also nen RA einschalten. Vermutlich (99+) wird sich die ABH dadurch alleine ebenfalls nicht vom Gegenteil überzeugen lassen. Bleibt also nur der Gang vor's Gericht. Und was passiert, wenn die "keinen" Nachentschluss sehen, sondern ggfs Falschangaben beim Visumsantrag.

Ich seh das so: Die Botschaft hat (freundlicherweise) das Besuchsvisum erteilt, damit man in D besser/schneller deutsch lernt und gleichzeitig mit dem Ehemann schon mal zusammen sein kann. Dann Rückreise und Antrag FZF im Heimatland.
Warum macht man's nicht einfach so wie's geplant war? Auch und gerade im Interesse der vielen, die etwas ähnliches planen. Ansonsten macht die Botschaft nämlich wieder nen Strich auf der "da hat uns schon wieder einer beschi**en"-Liste und die Chance für Besuchsvisa für Leute die schon einen "fast"-Anspruch oder sogar Anspruch haben, wird wieder mal kleiner (--10)
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Antwort #35 - 27.06.2008 um 10:40:04
 
inge schrieb am 27.06.2008 um 10:25:16:
Und was passiert, wenn die "keinen" Nachentschluss sehen, sondern ggfs Falschangaben beim Visumsantrag.  


Das kann natürlich passieren.

Die Annahme, dass man eine AE erhalten kann, wenn man die Sprachkenntnisse erst nach der Einreise erworben hat (Beweislast aussen vor), stellt eine Meinung von gewissen Juristen dar, die durchaus seine Berechnung hat. Dass bei der Änderung des Gesetzes der Heiratstourismus in DK unterbunden werden sollte, ist unbestritten. Dass man mit den Sprachkenntnissen wieder einen Trumpf versucht zu ziehen, war sicherlich nicht vom Gesetzgeber angedacht. Im Forum kam - trotz hitziger Debatten - keiner auf eine solche Idee.

Dass natürlich beim Visumsantrag die "falschen" Angaben auch noch im Raum stehen, ist eine ganz andere Sache.

Die Frau des TS ist ja nun wieder ausgereist und betreibt das Visumsverfahren.

Ich stimme dir zu, dass die Gutmütigkeit der Botschaft ein Schengen Visum zu erteilen nicht ausgenützt werden soll, damit nicht ein permanenter Riegel vorgeschoben wird.

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Antwort #36 - 27.06.2008 um 12:19:22
 
SmileyWie ich sehe hat die Bürokratie in Deutschland voll zugeschlagen. Trotz allem hin und her und dies und das, im Klartext gesprochen ist das alles wirklich viel zu Umständlich und meines Erachtens auch völlig Unsinnig was hier für ein Aufwand getrieben wird. ---> Aber um noch einmal das eigentliche Thema anzusprechen, Es hätte sehr wohl alles hier bearbeitet werden können und dann zur Botschaft geschickt werden können und sie hätte dann das Visum hier bekommen können, wenn die Mitarbeiter gewollt hätten. Eine klare Aussage selbst von etlichen Leuten die ich angerufen habe !! <---- Ach und meine Eheurkunde ist eine international gültige, das wurde so auch von der Botschaft gesagt, wenn also jemand meint man müßte das überprüfen, dann bitte aber bestimmt nicht auf meine Kosten, die Spinnen ja wohl Zunge.
Aber wie schon geschrieben die Papiere sind vollständig und unterwegs und Versprochen ist eine schnelle Bearbeitung von max. 4-6 Wochen von seitens der Cheffin und unter Zeugen. Also da bin ich mit 2 bis 3 Monaten mit Sicherheit unzufrieden da meine Frau ja nun auch Schwanger ist und wir die Untersuchungen gern hier machen würden.
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Antwort #37 - 27.06.2008 um 12:34:12
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
Ach und meine Eheurkunde ist eine international gültige, das wurde so auch von der Botschaft gesagt, wenn also jemand meint man müßte das überprüfen, dann bitte aber bestimmt nicht auf meine Kosten, die Spinnen ja wohl  

LOL
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblat...
Gib mal den Namen von dir und deiner Frau. Ich druck dann auch mal schnell eine "internationale" HU.
Internationale HU: format, sprache etc definiert. Inhaltliche richtigkeit abhängig vom Land das sie austellt. IHU aus D: feine Sache. IHU aus Kenia: Im Bedarfsfall vlt nur als TP zu verwenden.

NACHTRACH: Die ABH hätte also aufgrund einer ungeprüften kenianischen HU eine AE austellen sollen??

Zitat:
Eine klare Aussage selbst von etlichen Leuten die ich angerufen habe !!

Ja, ja die ABHler. Haben mal wieder nicht mitbekommen, dass sie inzwischen die Anweisungen des Auswärtigen Amtes auszuführen haben. Die armen gehen immer noch davon aus, dass sie auf den Innenminister hören müssen.

"Klare Aussagen" von wem? Offensichtlich nicht von der ABH. Denn ein "Ermessen" haben die in diesem Fall nämlich eigentlich nicht. Die könnten höchstens die Augen zumachen und "glauben" und dann ggfs nach §39 aufenthv vorgehen, obwohl (wie wir wissen) die hier vermutlich gar nicht ziehen darf.

Im übrigen wäre das ein klarer Schlag ins Gesicht all jener, die sich - blöd wie sie sind - an die Regeln halten. Ob man dann noch von "Rechtssicherheit" sprechen kann?
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Antwort #38 - 27.06.2008 um 12:45:36
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
wenn also jemand meint man müßte das überprüfen,  


Da Kenia zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen zählt, hat die Deutsche Botschaft die Legalisation eingestellt und somit findet eine Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt statt, außer dein zuständiges Standesamt akzeptiert die internationale Heiratsurkunde.
Wie du selber weißt, kann man in Kenia mit etwas Barem viel erreichen. Und deshalb muss auch die Heiratsurkunde geprüft werden. Zwinkernd --> natürlich nicht zum Nulltarif.

marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
bitte aber bestimmt nicht auf meine Kosten,

Nö! Aber auf die Kosten deiner Frau.  Laut lachend

marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
Versprochen ist eine schnelle Bearbeitung von max. 4-6 Wochen von seitens der Cheffin und unter Zeugen.  

Erstaunlich, wie die Chefin der ABH die Auslastung der Botschaftsmitarbeiter kennt und auch genau weiss, wie lange das Prüfverfahren dauert. Scheinbar hat sie die  Wahrsagerin benutzt. Zwinkernd

marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
Also da bin ich mit 2 bis 3 Monaten mit Sicherheit unzufrieden da meine Frau ja nun auch Schwanger ist und wir die Untersuchungen gern hier machen würden.

Menschlich verständlich! Wird sich aber zeitlich nicht ändern lassen. Auch im Aga Khan Hospital in Mombasa kann man die fachgerchte Untersuchung durchführen lassen.

Zitat:
Es hätte sehr wohl alles hier bearbeitet werden können und dann zur Botschaft geschickt werden können und sie hätte dann das Visum hier bekommen können, wenn die Mitarbeiter gewollt hätten. Eine klare Aussage selbst von etlichen Leuten die ich angerufen habe

Die Aussagen anderen muß sich nicht mit geltendem Recht decken. Und einen Rechtsanspruch der aus Unrecht resultiert gibt es nicht.

Nur weil alle andere keinen Strafzettel bekommen haben, während sie im Halteverbot standen, habe ich noch langen keinen Anspruch darauf, dass man bei mir auch so gnädig ist.

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Antwort #39 - 27.06.2008 um 14:27:16
 
So so also wird mir und meiner Frau von vornherein unterstellt, daß dies mit unserer Hochzeit unecht ist?? Sollte ich mich vielleicht entschuldigen daß ich eine Ausländerin geheiratet habe? Für Bürokratie und Rechtsverdrehungen kann ich ja nun nichts. Ach ja und die Aussagen das es auch andes geht kamen von Hilfverbänden die sogar mit dem Innenminister Kontakt aufgenommen hatten um zu erfragen wie die Möglichkeiten sind. Ich glaube nicht daß die mir Unsinn er zählen. Und dieser hat Eindeutig gesagt es geht auch anders und das legal, völlig legal, eine erneute Ausreise trotz Besuchervisum muß nicht sein!! Ermessen der Ausländerbehörde, auch wenn sich einige auf den Schlipps getreten fühlen.
Also ich unterstelle dem deutschen Staat jetzt mal absolute Ausländerfeindlichkeit, Familienfeindlichkeit und Kinderfeindlichkeit. Hmm so nun mal die Gegenbeweise Smiley
Also ich warte jetzt erst einmal ab wie sich alles entwickelt. Man kann ja schließlich nicht immer nur Schwarzsehen.
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Antwort #40 - 27.06.2008 um 14:40:52
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:
Ermessen der Ausländerbehörde, auch wenn sich einige auf den Schlipps getreten fühlen. 


Marwid, da hast Du Recht, und Inge, Du gehst da etwas sehr weit, denn völlig abgesehen von § 39 AufenthV kann von § 5 Abs. 2 selbst im Ermessenswege abgesehen werden, lies die Vorschrift noch mal ganz durch.

Nun hat aber die Behörde eine Entscheidung getroffen, ihr Ermessen also jedenfalls dem äußeren Anschein nach betätigt, insofern ist die Sache, wenn man nicht klagen will, wohl gegessen.

Nachtrag: Positive Ermessensausübung kommt natürlich nicht in Betracht, wenn die urkundliche Seite nicht geklärt ist. Von daher sehe ich hier kein Fehlverhalten der Behörde.
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Antwort #41 - 27.06.2008 um 14:42:43
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:
Ach ja und die Aussagen das es auch andes geht kamen von Hilfverbänden die sogar mit dem Innenminister Kontakt aufgenommen hatten um zu erfragen wie die Möglichkeiten sind.

Ja nee, is klar.

Zitat:
Ich glaube nicht daß die mir Unsinn er zählen. Und dieser hat Eindeutig gesagt es geht auch anders und das legal, völlig legal, eine erneute Ausreise trotz Besuchervisum muß nicht sein!!

Ist doch einfach. Du klagst und wenn du verlierst, bezahlen die deinen und den gegnerischen Anwalt. Ne bessere Versicherung kanns ja nicht geben.
Merke: Selbst für Ermessen (das es hier eigentlich nicht gibt) gibt es REGELN, die ggfs vom Gericht überprüft werden.

Zitat:
Also ich unterstelle dem deutschen Staat jetzt mal absolute Ausländerfeindlichkeit, Familienfeindlichkeit und Kinderfeindlichkeit.

Ja genau. Und deswegen muss in vielen anderen Ländern zB auch die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden, was in D nur in seltensten Ausnahmefällen überhaupt nötig ist.

Zitat:
So so also wird mir und meiner Frau von vornherein unterstellt, daß dies mit unserer Hochzeit unecht ist??

Nur der "Urkunde".
Könnte aber zB gut sein, dass deine Frau nach kenianischem Recht noch verheiratet ist (mal als Beispiel). Dann könnte man denken: Scheidung dauert ewig lange, weil Mann verschwunden, also einfach mal 50 Öre in die Hand des Prüfenden und dann läuft das schon.
Schwuppdiwupp haben wir dann ne Ehe, die nach deutschem Recht gar keine sein kann.

Schwarzsehen brauchst du in der Tat nicht, aber die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer kenianischen Urkunde wird nicht innerhalb von ein paar Tagen erfolgen (wie zB bei der bösen deutschen Bürokratie), sondern kann ggfs auch ein paar Monate dauern. Und ein paar Hundert (?) Euro wird's vermutlich auch kosten, die schon allein deshalb zu euren Lasten gehen, weil ihr ja eine "echte" Urkunde zum Nachweis der Ehe vorlegen müsst.
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Antwort #42 - 27.06.2008 um 14:48:06
 
Also, die 39er Krücke mit "Anspruch entstanden" zieht mE auf keinen Fall.

Zitat:
Ermessenswege

Dann erkläre dem Marwid bitte auch gleich noch, was "Ermessen" in diesem ZusHang bedeutet. Marwid glaubt nämlich, das hat was mit dem Bauchgefühl des SB zu tun. Und sein Fall ist letztlich "meganormal", so dass die Behörde wohl kaum ohne wirklich gutern Grund (und den hat er nicht) davon abweichen KANN. Ansonsten müssten die exakt dieselbe Ausnahme nämlich für jeden gleich gelagerten Fall machen. Und bei der Normalität dieses Falls wäre das dann ja wohl fast jeder!
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Antwort #43 - 27.06.2008 um 14:55:52
 
Jo soweit klar. Aaaaaber ich habe eine "ECHTE" Eheurkunde mit Siegel und den Unterschriften jeweils mit Zeugen und Trauzeugen. Nur weil die anders aussieht wird sie wieder mal nicht anerkannt. Ja das ist doch nun wieder typisch für unseren Staat.
Aber mal abwarten bis meine Frau hier ist und dann weiter sehen.
Deutschland muß wohl irgendwie das Geld auftreiben daß verloren gegangen ist, weil man nicht hier geheiratet hat Schockiert/Erstaunt
Das ist wie nach der Wende, da wurden etliche Dipl.Ing.'s und Facharbeiter nicht anerkannt, weil sie ja Ostdeutsch waren. Das deutsche Rechtswesen ist schon ziemlich arogant Laut lachend
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P.S. Hilfsorganisationen sind nicht daran interessiert jemandem einen Rechtsstreit zu empfehlen den man sowieso verliert, mir wurde jedenfalls nichts der Gleichen gesagt. Aber ich verstehe schon, daß hier einige Abneigungen gegen solche Organisationen haben, weil....da könnte ja was zu Tage kommen, was eigentlich geheim bleiben soll Zunge
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Antwort #44 - 27.06.2008 um 15:05:55
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:55:52:
P.S. Hilfsorganisationen sind nicht daran interessiert jemandem einen Rechtsstreit zu empfehlen den man sowieso verliert, mir wurde jedenfalls nichts der Gleichen gesagt. Aber ich verstehe schon, daß hier einige Abneigungen gegen solche Organisationen haben, weil....da könnte ja was zu Tage kommen, was eigentlich geheim bleiben soll Zunge

Quatsch, Hilfsorganisationen sind nunmal meist Wohltätig, nehmen kein Geld, bis auf Ausnahmen sitzen da auch nur Laien. Mindestens eine Ausnahme ist hier im Forum Tätigkeit Zwinkernd

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Antwort #45 - 27.06.2008 um 15:12:59
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:55:52:
Nur weil die anders aussieht wird sie wieder mal nicht anerkannt. Ja das ist doch nun wieder typisch für unseren Staat. 

Nein.
Dänische Urkunden sehen ebenfalls anders aus und machen kein Problem. Die Urkunden von den meisten Ländern sehen anders aus und machen kein Problem (siehe Legalisation bzw Apostille).
In Kenia ist es aber nun mal so (wie jetzt bereits mehrfach erklärt), dass viele "richtige" (also echtes Papier, echter Stempel etc) Urkunden auf dem Markt (im wahrsten Wortsinne!) sind, die allerdings den falschen Inhalt haben (aka: von vorn bis hinten erlogen sind).

Und das zu bezahlende Geld bekommt teilweise der Anwalt der die Überprüfung macht und selbst das, was die Botschaft bekommt reicht bei weitem nicht aus um unsere Auslandsvertretungen zu finanzieren Zwinkernd
Einfach mal die Gebühren von "Dritte-Welt"-Botschaften checken, wenn es um Dienstleistungen für Bürger im "reichen" Ausland geht. Die machen's richtig Zwinkernd

Zitat:
da könnte ja was zu Tage kommen, was eigentlich geheim bleiben soll

Genau. Der wahre Mörder von JFK nämlich!

Diese Organisationen sind hier nicht "unbeliebt", aber einige ihrer Aussagen, spiegeln manchmal mehr "Meinung" als "Fakt" wieder, ohne dass das so ausdrücklich gesagt wird. Und da die in den seltensten Fällen die Anwaltskosten übernehmen würden, kann so ein Tip auch mal als böser Schuss ins Knie enden.
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Antwort #46 - 27.06.2008 um 15:22:13
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:
Ich glaube nicht daß die mir Unsinn er zählen. Und dieser hat Eindeutig gesagt es geht auch anders und das legal, völlig legal, eine erneute Ausreise trotz Besuchervisum muß nicht sein!! 

OK! Glaube man dieser Aussage (vor kurzem hatte man hier im Board die Caritas in Sachen Fachkompetenz zitiert) bleibt trotzdem die Frage stehen, warum du nicht gegen die Entscheidung der ABH geklagt hast.

marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:
Man kann ja schließlich nicht immer nur Schwarzsehen. 

xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx


Änderung:
Text entfernt, da Beschwerden "Betroffener" aufgelaufen
sind. Diskussion überflüssig.


marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:
Hmm so nun mal die Gegenbeweise   

In Österreich wird ein Mindesteinkommen von ca. 1200 Euro verlangt, damit man seinen ausländischen Ehepartner nachholen kann und in Deutschland sind es 0 Euro.

marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:
Also ich unterstelle dem deutschen Staat jetzt mal absolute Ausländerfeindlichkeit, Familienfeindlichkeit und Kinderfeindlichkeit.

Der "Titel" des Gesetzes heißt nicht umsonst: "... Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung ..."

inge schrieb am 27.06.2008 um 14:42:43:
Und ein paar Hundert (?) Euro wird's vermutlich auch kosten, 

Es sind ca. 180 Euronen.

marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:55:52:
Nur weil die anders aussieht wird sie wieder mal nicht anerkannt. 

Nein, nicht deswegen, sondern weil in Kenia keine Urkunden nicht mehr legalisiert werden. In den meisten Staaten Afrikas wird nicht mehr legalisiert, sondern nur noch geprüft. Das kommt doch alles nicht von ungefair, auch wenn es dich ärgert.

maki schrieb am 27.06.2008 um 15:05:55:
Wenn du professionelle Hilfe brauchst und dir diese leisten kannst, ist ein "richtiger" Anwalt die bessere Wahl. 

... aber manchmal für den Geldbeutel eine Qual. Zwinkernd

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« Zuletzt geändert: 27.06.2008 um 16:43:25 von Mick » 
Grund: Text aufgrund Beschwerde entfernt. 
 
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Antwort #47 - 27.06.2008 um 16:14:35
 
Ja das ist ja nun wieder Quatsch, gerade Anwälte zocken kräftig ab und bei Hilfsorganisationen sitzen sehr wohl Menschen mit großem Fachwissen und Profis.  Laut lachend
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Antwort #48 - 02.07.2008 um 15:41:38
 
Ok nun hat meine Frau alles verschickt, bzw. die Botschaft. Das was am Dienstag vorige Woche und die haben gesagt innerhalb von 3 Tagen ist es in Deutschland. Da bin ich ja mal gespannt wie "schnell" die Amtswege hier nun sind. Irgendwann müßte ich ja mal irgend eine Info bekommen, aber ich denke mal, da werde ich wohl doch eher anrufen müssen.
Hoffe nur das es jetzt endlich voran geht.
Mario
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Antwort #49 - 27.07.2008 um 09:01:56
 
Mal ein paar Neuigkeiten von mir.
Nnun sind die Papiere angekommen und ich hatte auch schon eine Vorladung zum Gespräch, das war am 17.08. Oh man was man da so für Fragen beantworten soll. Aber naja habe ich alles gemacht, denn ich habe ja nix zu verbergen. Dann habe ich noch gefragt wie lange das jetzt dauert und wie es weiter geht. Die nette Dame sagte mir, nun ja wir werden nun unsere Entscheidung der Botschaft mitteilen.
Aber wie lange das dauert hat sie nicht gesagt. Wie ist das jetzt?? Gehen die kompletten Papiere wieder zurück oder geht das jetzt alles per Email oder wird da ein Brief an die Botschaft geschrieben??
Schreibt mir doch mal was dazu liebe Experten.
Grüße Mario Augenrollen
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Antwort #50 - 27.07.2008 um 09:41:59
 
marwid schrieb am 27.07.2008 um 09:01:56:
17.08.

Eher 17.07. ?!
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Antwort #51 - 27.07.2008 um 10:34:17
 
marwid schrieb am 27.07.2008 um 09:01:56:
Gehen die kompletten Papiere wieder zurück oder geht das jetzt alles per Email oder wird da ein Brief an die Botschaft geschrieben??

Diese Frage wird dir nur die ABH beantworten können, wie das bei ihnen gehandhabt wird. Zwinkernd

trixie
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Antwort #52 - 27.07.2008 um 13:33:41
 
Ja nee is schon klar 17.07. natürlich Laut lachend
Also es muß doch eine einheitliche Handhabung geben wie das amtlich gemacht wird oder? Oh das Bürokratentum ist schon verwirend. Naja ich hoffe mal daß meine Frau nächste oder übernächste Woche Bescheid bekommt, es wird auch langsam Zeit. Der Bauch wächst schon Laut lachend.
Ich will auch den Leuten vom Amt nich nochmal deswegen auf den Keks gehen, ich weiß ja daß sie viel zu tun haben Zwinkernd
Alles wird gut, im allgemeinen kann ich nun sagen bis jetzt ist alles sehr gut abgelaufen, besser als ich dachte, bei den Dingen die man hier so ließt.
Vom Antrag auf Familienzusammenführung bis jetzt sind etwa 5 Wochen vergangen und alles ist auf dem Rückweg. Naja mal schauen.
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Antwort #53 - 21.08.2008 um 15:57:57
 
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