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Recht auf Aufenthaltserlaubnis,Duldung oder Fiktionsbescheinigung?? (Gelesen: 19.394 mal)
Bellabianca1978
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13.08.2008 um 12:53:35
 
Hallo,

wie ihr ja alles wisst bin ich jetzt endlich mit meinem bosnischen Mann verheiratet. Wir fahren wenn alles klappt mit dem Visum in den Urlaub. Meine Frage wäre da ob wir dann nicht nach DE fahren können und eine AE beantragen können. Den Deutschkurs kann er ja durch die Abendschule beweisen. Seht ihr eine Chance das durchzuboxen? Ich weiss das es rechtlich warscheinlich nicht gern gesehen wird die Frage ist nur ob es möglich wäre.
Vielleicht gibt es ja auch schon Leute die es geschafft haben,...bitte melden

Ich danke Euch Augenrollen
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Antwort #1 - 13.08.2008 um 12:57:23
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 12:53:35:
Wir fahren wenn alles klappt mit dem Visum in den Urlaub. 

Mit welchem Visum? Schengen Visum?

trixie
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Antwort #2 - 13.08.2008 um 12:57:25
 
Was für ein Visum ist es denn genau? (Soviele Details wie möglich)
Wohin soll der Urlaub gehen (Schengen?)

Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 12:53:35:
Ich weiss das es rechtlich warscheinlich nicht gern gesehen wird die Frage ist nur ob es möglich wäre.

Mir fällt kein Grund ein warum das "rechtlich warscheinlich nicht gern gesehen" werden könnte, ist doch alles ok.
Siehe unten
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« Zuletzt geändert: 13.08.2008 um 13:11:26 von maki »  
 
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Antwort #3 - 13.08.2008 um 13:02:28
 
@Maki:
Zitat:
Mir fällt kein Grund ein warum das "rechtlich warscheinlich nicht gern gesehen" werden könnte, ist doch alles ok.

Weil er ein nationales Visum für D braucht und das weiß? Weil "Umgehung des Visumverfahrens" hier ganz fett leuchtet? Weil ein Deutschkurs noch keine Kenntnisse nachweist? Weil selbst wenn bzw gerade dann 39.3 AufenthV nicht ziehen würde?

@Bella:
Zitat:
Vielleicht gibt es ja auch schon Leute die es geschafft haben

Und dann melden sich am besten auch noch die, die bei solchen Tricks RICHTIG auf die Schn... gefallen sind. Dann kannst du ja mal lockeres Chancenraten machen.
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Antwort #4 - 13.08.2008 um 13:10:53
 
inge schrieb am 13.08.2008 um 13:02:28:
Weil er ein nationales Visum für D braucht und das weiß? Weil "Umgehung des Visumverfahrens" hier ganz fett leuchtet? Weil ein Deutschkurs noch keine Kenntnisse nachweist? Weil selbst wenn bzw gerade dann 39.3 AufenthV nicht ziehen würde?

Oh, hab ich gar nicht bemerkt, dachte es wäre ein FZF Visum mit dem die beiden dann in den Urlaub fahren wollten.

Wenn das so ist:
Mit einem Schengenvisum kann man schon nach D, hauptsächlich um Urlaub zu machen.
Klar darf man auch in einer ABH vorbeischauen und jeden erdenklichen Antrag stellen.

Aber Anspruch auf eine AE gibt es nicht.
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Bellabianca1978
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Antwort #5 - 13.08.2008 um 13:14:09
 
Ja es ist ein schengenvisum. wir fahren nach Italien,....gibt es gar keine Chance? Ich weiss das hier der rechtliche Weg groß geschrieben wird,..ist ja auch gut so,..die Frage ist aber ob es doch ein Hintertürchen gibt. Ist es nicht so das man in DE einen Sprachkurs NICHT unbedingt vom Goetheinstitut brauch ?
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Antwort #6 - 13.08.2008 um 13:15:14
 
maki schrieb am 13.08.2008 um 13:10:53:
Aber Anspruch auf eine AE gibt es nicht.  

... und schon dreimal nicht, wenn er keinerlei Sprachkenntnisse hat, an denen ein FZF-Visum im Moment zu scheitern droht.

Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 13:14:09:
Ist es nicht so das man in DE einen Sprachkurs NICHT unbedingt vom Goetheinstitut brauch ?  

Er muss einfach Deutschkenntnisse nachweisen. Wie dein Mann das macht, ist grundsätzlich egal. Ob der SB (ABH oder Botschaft) diese ohne schriftlichen Nachweis aufgrund eines "Selbsttestes" anerkennt, ist wiederum eine ganz andere Sache und kann durchaus sehr subjektiv sein.

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Antwort #7 - 13.08.2008 um 13:16:34
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 13:14:09:
.gibt es gar keine Chance? 

Sieht eher schlecht aus.

Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 13:14:09:
Ist es nicht so das man in DE einen Sprachkurs NICHT unbedingt vom Goetheinstitut brauch ?

Das Goethe-Zertifikat braucht man nicht, aber einfache Sprachkenntnisse braucht man, lassen sich halt gut mit G-Zertifikat nachweisen.
Ohne Sprachkenntnisse geht doch schon lange nix mehr, Ausnahmen mal aussen vor.
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Bellabianca1978
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Antwort #8 - 13.08.2008 um 13:38:53
 
er hat ja einen Kurs in der Abendschule gemacht der auch mit einem Zerifikat bestätigt wird. Die Botschaft weigert sich jedoch ihn persönlich abzufragen und nehmen ohne das Zertifikat den Antrag auf FZF nicht an. Deswegen war das meine Frage weil sich der Urlaubhätte ja dafür angeboten.
Schließlich sind wir jetzt Mann und Frau und doch bin ich allein,..und er natürlich auch. Deswegen die Frage nach dem Hintertürchen,.....


Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein.


...

trixie schrieb am 13.08.2008 um 13:15:14:
und schon dreimal nicht, wenn er keinerlei Sprachkenntnisse hat, an denen ein FZF-Visum im Moment zu scheitern droht.



es scheitert nicht weil er es NICHT kann sondern die Goetheinstitute bis Oktober ausgebucht sind
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« Zuletzt geändert: 13.08.2008 um 13:49:02 von Tippi »  

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Antwort #9 - 13.08.2008 um 13:52:00
 
Zitat:
Schließlich sind wir jetzt Mann und Frau und doch bin ich allein,..und er natürlich auch.

Ist kein Grund das Visumverfahren "abzukürzen". Ansonsten könnte man es ja wohl gleich ganz abschaffen, oder?

Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 13:38:53:
und nehmen ohne das Zertifikat den Antrag auf FZF nicht an

Darf nicht. Auch unvollständige Anträge sind anzunehmen. Ggfs kann dein Mann bei Abgabe auch gleich erklären, das A1 Zertifikat NICHT vorlegen zu wollen und bittet um schnellstmögliche Entscheidung auf Basis der vorgelegten Nachweise. Dann kann die Botschaft ablehnen und ihr könnt beim VG Berlin klagen. Wenn dein Mann zumindest einfaches deutsch kann (und beim Abendkurs nicht nur in der Nase gebohrt hat) stehen die Chancen dann ja sogar recht gut.

Urteil des VG Berlin:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gerichte/vg2/e...
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Antwort #10 - 13.08.2008 um 13:53:48
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 13:38:53:
Die Botschaft weigert sich jedoch ihn persönlich abzufragen und nehmen ohne das Zertifikat den Antrag auf FZF nicht an.

Es dürfte nichts dagegen sprechen, die erworbenen Sprachkenntnisse - evtl. auch eines Tests seitens der ABH - der ABH vorzulegen. Es bleibt allerdings fraglich, ob die ABH das macht, da es ja offiziell noch keinen Vorgang - sprich Antrag - hierzu gibt. Das ganze wird somit ins Rollen gebracht, wenn ein Antrag gestellt wird. Der Ausgang ist natürlich völlig offen.

inge schrieb am 13.08.2008 um 13:52:00:
und nehmen ohne das Zertifikat den Antrag auf FZF nicht an
Darf nicht

Nur bleibt das immer ein Problem, wenn der Antrag nicht angenommen wird.

inge schrieb am 13.08.2008 um 13:52:00:
Dann kann die Botschaft ablehnen und ihr könnt beim VG Berlin klagen.  

... was dann aber wiederum lange dauern kann, bis es zu einer Entscheidung kommt.



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Antwort #11 - 13.08.2008 um 14:39:21
 
habe gerade mit der deutschen botschaft in sarajewo telefoniert. die verlangen fast perfektes deutsch,..dannbrauch er kein zertifikat,..zweitens nehmen die nur vollständige anträge an,..wie er mir sagte laut gesetz vom 1.8.2007 wäre das so rechtens
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Antwort #12 - 13.08.2008 um 14:43:31
 
Bellabianca1978 schrieb am 13.08.2008 um 14:39:21:
die verlangen fast perfektes deutsch,..dannbrauch er kein zertifikat,..zweitens nehmen die nur vollständige anträge an,..wie er mir sagte laut gesetz vom 1.8.2007 wäre das so rechtens


Vielleicht wendest du dich einmal an den Bürgerservice des AA in Berlin und läßt dich mit dem entsprechenden Referat verbinden. Scheinbar existieren hier Missverständnisse zum Thema "Deutschkenntnisse" und "Antragsannahmepflicht".

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Antwort #13 - 13.08.2008 um 14:45:08
 
trixie schrieb am 13.08.2008 um 14:43:31:
Vielleicht wendest du dich einmal an den Bürgerservice des AA in Berlin und läßt dich mit dem entsprechenden Referat verbinden. Scheinbar existieren hier Missverständnisse zum Thema "Deutschkenntnisse" und "Antragsannahmepflicht".

Ohne das Thema wieder aufwärmen zu wollen (denn diskutiert wurde es hier schon öfters), wäre die einzig mögliche Konsequenz eine Ablehnung des Antrages.
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Antwort #14 - 13.08.2008 um 14:46:12
 
Zitat:
wäre die einzig mögliche Konsequenz eine Ablehnung des Antrages.

Ein nicht angenommener Antrag kann/braucht nicht abgelehnt zu werden ...
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