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Freundin zu Besuch einladen aus Kenia (Gelesen: 3.819 mal)
ocho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Freundin zu Besuch einladen aus Kenia
21.08.2008 um 15:54:07
 
Hallo!

Ich wollte meine Freundin jetzt auch zu mir einladen,für 3 Monate.
Jetzt wollte ich gerne mal wissen ob es da probleme geben würde?
Wir haben noch keine Absicht zu heiraten und sie möchte dann auch wieder zurück nach Kenia. da sie dort auch Studiert und arbeitet.
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marwid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.08.2008 um 15:57:57
 
Hallo
Sofern sie bescheinigen kann dass sie dann weiter Studiert (Rückkehrwilligkeit) sollte es eigentlich keine Probleme geben. Aber ich würde nun maximal 2 Monate beantragen, macht einen besseren Eindruck und sie
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXxx


MFG Zwinkernd

Mick, Änderung:

Kritischen Anteil entfernt. Fühle Dich verwarnt, noch so ein Ding
und es gibt Minimum Gelb/Rot für eine Weile.
...
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« Zuletzt geändert: 21.08.2008 um 17:05:42 von Mick »  
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.08.2008 um 16:01:34
 
Bitte keine Themen vermischen!

Das sind doch völlig verschiedene Sachverhalte!
Habs daher getrennt und in das richtige Forum
verschoben.
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ocho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 21.08.2008 um 16:05:14
 
danke fons.
kannst du bitte meine Antwort die ich gerade nochmal in den anderen Bereich gechrieben habe hier her verschieben?

fons: Änderung:
hab i erledigt
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.08.2008 um 16:08:01
 
ocho schrieb am 21.08.2008 um 15:54:07:
Wir haben noch keine Absicht zu heiraten und sie möchte dann auch wieder zurück nach Kenia. da sie dort auch Studiert und arbeitet.  

Wenn sie in Kenia arbeitet, wird man ihr sicherlich nicht glauben, dass sie drei Monate Urlaub hat (spricht also gegen die Rückkehrbereitschaft), genauso wenn sie das Visum ausserhalb der Semesterferien beantragt.

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXx


trixie
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« Zuletzt geändert: 21.08.2008 um 17:03:25 von Mick » 
Grund: Folgeänderung wg. #1 
 
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Zkai
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Antwort #5 - 21.08.2008 um 16:08:28
 
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX


zum TS: Klar, kann es Probleme geben.. es kann auch alles glatt gehen. Solange wahrscheinlich ist, dass die Rückkehrwilligkeit gegeben ist, wird die Botschaft keine Probleme machen.

Allerdings würde ich mich nicht wundern, wenn bei Kenia genauer hingeschaut wird.

Ansich ist deine Frage etwas zu pauschal gestellt, die man hier nur schlecht beantworten kann.

Gibts denn konkrete Probleme?


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« Zuletzt geändert: 21.08.2008 um 17:03:59 von Mick » 
Grund: Folgeänderung wg. #1 
 
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ocho
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 21.08.2008 um 16:03:50
 
Also die Bestättigung das sie das sie weiter studiert bekommt sie ohne probleme. Das ist soweit kein Sache. Wo ich mich hier erkundigt habe beim Amt ,wurde miir auch gesagt das es kein problem ist. Sofern sie eine versicherung hat und ich für sie Aufkomme.
Aber ich denke mir das die Botschaft in kenia da ab und an anderst denkt.
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trixie
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Antwort #7 - 21.08.2008 um 16:36:39
 
ocho schrieb am 21.08.2008 um 16:03:50:
Also die Bestättigung das sie das sie weiter studiert bekommt sie ohne probleme.

Das ist in Kenia auch kein großes Problem, für alles Mögliche eine Bestätigung zu bekommen. Das weiß auch die Botschaft und deshalb wird die Rückkehrbereitschaft besonders geprüft.

ocho schrieb am 21.08.2008 um 16:03:50:
Wo ich mich hier erkundigt habe beim Amt ,wurde miir auch gesagt das es kein problem ist.  

Da lehnt sich die ABH vielleicht zu weit aus dem Fenster, denn sie kann nicht beurteilen, wie die Botschaft entscheidet, ist sie auch am Visumsverfahren nicht beteiligt.

ocho schrieb am 21.08.2008 um 16:03:50:
... und ich für sie Aufkomme.

Die Verpflichtung hast du mit der Abgaben einer VE übernommen.

trixie
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Antwort #8 - 21.08.2008 um 16:39:40
 
Wie die Botschaft in Nairobi entscheidet mag hier niemand voraussehen,
nur halte ich 90 Tage bei Studium und Arbeitsplatz in Kenia für einen sehr langen Zeitraum, da könnte es eher mal Probleme mit der Rückkehrbereitschaft geben, oder hat Sie solange Semesterferien bzw. Urlaub.
Falls ja würde ich belegen das Sie  solange Urlaub hat und zeit in Semesterferien fällt, falls nein möchte ich empfehlen entsprechend kürzeren Zeitraum zu beantragen.
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ocho
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Antwort #9 - 21.08.2008 um 16:42:56
 
Die Betsättigung würde sie bekommen vom Direktor. Werde ja heute nochmal telefonieren kann auch sein das sie diese schon hat.
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