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Besuchen des Ehegatten in Deutschland?? (Gelesen: 21.542 mal)
inge
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Antwort #30 - 27.06.2008 um 09:34:07
 
tapir schrieb am 27.06.2008 um 09:22:15:
Zitat von inge am Heute um 09:18:05:
roten Tuch

??? ??? 

ja ja. Ausländerrecht 1, Allgemeinwissen 5 Zwinkernd

www (wiki weiß was): "das rote Tuch des Stierkämpfers - siehe Muleta - das rote Tuch"
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tapir
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Antwort #31 - 27.06.2008 um 09:40:27
 
inge schrieb am 27.06.2008 um 09:34:07:
Ausländerrecht 1, Allgemeinwissen 5 

Ich würde eher sagen, meine Synapsen arbeiten nach dem gestrigen Abend noch nicht wieder ganz einwandfrei...

Und Ausländerrecht 1 ist glaube ich etwas zu schmeichelhaft.

Zitat:
wäre das ganz einfach durch einen nicht bestandenen Test zu erbringen

Falls jemand einen tollen Tipp will, wie man trotz vorhandener Deutschkenntnisse durch einen A1-Test fällt > einfach PN an mich Zwinkernd
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inge
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Antwort #32 - 27.06.2008 um 09:51:57
 
trixie schrieb am 27.06.2008 um 09:32:15:
Aber genau das mit den Sprachkenntnissen ist ein nicht unwichtiger Punkt. Sollte es wirklich um die Beweisbarkeit gehen, dass man vor der Einreise keine Sprachkenntnisse besitzt, wäre das ganz einfach durch einen nicht bestandenen Test zu erbringen.

trixie

Bitte beweise, dass Gott NICHT existiert.

Ein Bekannter von mir ist "damals" durch seine Abschlussprüfung gefallen. Weil: beschäftigt als "Umschüler" (Arbeitsamt gibt Kohle) und "Deal" mit seinem Chef. Weil, wenn durchgefallen, kann er 6 Monate später die Prüfung nochmal machen und zwischenzeitlich gibts weiter Kohle vom AA.
War seine nicht bestandene Prüfung also ein Beweis des Nichtwissens. Oder vielmehr der Beweis dass man halt nur kaltschnäuzig sein muss, wenn man abzocken will?

-> Diese "Krücke" wird vermutlich nicht funktionieren in diesem Fall. Und wenn, dann allerhöchstens nach einem langen und stressigen (weil ewig ungeklärter Status in D) Rechtsstreit. Glaube nicht, dass Marwid grundsätzlich Lust hat, der neue B**m zu werden?

EDIT
tapir schrieb am 27.06.2008 um 09:40:27:
Falls jemand einen tollen Tipp will, wie man trotz vorhandener Deutschkenntnisse durch einen A1-Test fällt

Fass ich mal als ironische/satirische Bemerkung auf (vermutlich OT Reallife Erfahrung), da dass ja für die meisten nicht wirklich von Vorteil sein dürfte ...
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Antwort #33 - 27.06.2008 um 10:11:35
 
inge schrieb am 27.06.2008 um 09:51:57:
War seine nicht bestandene Prüfung also ein Beweis des Nichtwissens.  

Wie schon gesagt. Wenn du Botschaft ohne Zertifikat unterstellt, dass keine Sprachkenntnisse vorhanden sind, dies sogar noch im Visumsantrag vermerkt, wieso sollte ein Gericht nun an dieser Aussage Zweifel haben.

Ausserdem geht es nicht darum, dass vor der Einreise keine Sprachkenntnisse vorhanden waren, sondern dass sie nach der Einreise erworben wurden. Und in unseren Landen gilt dass der Erwerb von Kenntnissen immer mittels Zertifikat nachgewiesen werden sollte.

Ich stelle den Antrag auf AE mit Verweis, dass die Sprachkenntnisse nach der Einreise erworben wurden. ABH glaubt das nicht. Sie muss beweisen, dass ich vor der Einreise keine Sprachkenntnisse hatte und nicht ich, genauso wie sie beweisen muss, dass der Entschluss zur Eheschließung bereits bei der Visumsbeantragung existiert hat. Auch hier könnten die betroffenen Parteien nie nachweisen, dass sie beim Visumsantrag noch keine Heiratsabsichten gehabt haben.

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Antwort #34 - 27.06.2008 um 10:25:16
 
Die Empfehlung an den OP wäre also der "böhmische Weg"?
Die ABH hat ihren Standpunkt bereits deutlich zum Ausdruck gebracht. "Unzweifelhaft" falsch liegt die ABH sicherlich nicht. Ein "einfaches" argumentieren wird also mit Wahrscheinlichkeit 99+ nicht weiterhelfen.
Kann man jetzt also nen RA einschalten. Vermutlich (99+) wird sich die ABH dadurch alleine ebenfalls nicht vom Gegenteil überzeugen lassen. Bleibt also nur der Gang vor's Gericht. Und was passiert, wenn die "keinen" Nachentschluss sehen, sondern ggfs Falschangaben beim Visumsantrag.

Ich seh das so: Die Botschaft hat (freundlicherweise) das Besuchsvisum erteilt, damit man in D besser/schneller deutsch lernt und gleichzeitig mit dem Ehemann schon mal zusammen sein kann. Dann Rückreise und Antrag FZF im Heimatland.
Warum macht man's nicht einfach so wie's geplant war? Auch und gerade im Interesse der vielen, die etwas ähnliches planen. Ansonsten macht die Botschaft nämlich wieder nen Strich auf der "da hat uns schon wieder einer beschi**en"-Liste und die Chance für Besuchsvisa für Leute die schon einen "fast"-Anspruch oder sogar Anspruch haben, wird wieder mal kleiner (--10)
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Antwort #35 - 27.06.2008 um 10:40:04
 
inge schrieb am 27.06.2008 um 10:25:16:
Und was passiert, wenn die "keinen" Nachentschluss sehen, sondern ggfs Falschangaben beim Visumsantrag.  


Das kann natürlich passieren.

Die Annahme, dass man eine AE erhalten kann, wenn man die Sprachkenntnisse erst nach der Einreise erworben hat (Beweislast aussen vor), stellt eine Meinung von gewissen Juristen dar, die durchaus seine Berechnung hat. Dass bei der Änderung des Gesetzes der Heiratstourismus in DK unterbunden werden sollte, ist unbestritten. Dass man mit den Sprachkenntnissen wieder einen Trumpf versucht zu ziehen, war sicherlich nicht vom Gesetzgeber angedacht. Im Forum kam - trotz hitziger Debatten - keiner auf eine solche Idee.

Dass natürlich beim Visumsantrag die "falschen" Angaben auch noch im Raum stehen, ist eine ganz andere Sache.

Die Frau des TS ist ja nun wieder ausgereist und betreibt das Visumsverfahren.

Ich stimme dir zu, dass die Gutmütigkeit der Botschaft ein Schengen Visum zu erteilen nicht ausgenützt werden soll, damit nicht ein permanenter Riegel vorgeschoben wird.

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Antwort #36 - 27.06.2008 um 12:19:22
 
SmileyWie ich sehe hat die Bürokratie in Deutschland voll zugeschlagen. Trotz allem hin und her und dies und das, im Klartext gesprochen ist das alles wirklich viel zu Umständlich und meines Erachtens auch völlig Unsinnig was hier für ein Aufwand getrieben wird. ---> Aber um noch einmal das eigentliche Thema anzusprechen, Es hätte sehr wohl alles hier bearbeitet werden können und dann zur Botschaft geschickt werden können und sie hätte dann das Visum hier bekommen können, wenn die Mitarbeiter gewollt hätten. Eine klare Aussage selbst von etlichen Leuten die ich angerufen habe !! <---- Ach und meine Eheurkunde ist eine international gültige, das wurde so auch von der Botschaft gesagt, wenn also jemand meint man müßte das überprüfen, dann bitte aber bestimmt nicht auf meine Kosten, die Spinnen ja wohl Zunge.
Aber wie schon geschrieben die Papiere sind vollständig und unterwegs und Versprochen ist eine schnelle Bearbeitung von max. 4-6 Wochen von seitens der Cheffin und unter Zeugen. Also da bin ich mit 2 bis 3 Monaten mit Sicherheit unzufrieden da meine Frau ja nun auch Schwanger ist und wir die Untersuchungen gern hier machen würden.
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Antwort #37 - 27.06.2008 um 12:34:12
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
Ach und meine Eheurkunde ist eine international gültige, das wurde so auch von der Botschaft gesagt, wenn also jemand meint man müßte das überprüfen, dann bitte aber bestimmt nicht auf meine Kosten, die Spinnen ja wohl  

LOL
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/download/Merkblat...
Gib mal den Namen von dir und deiner Frau. Ich druck dann auch mal schnell eine "internationale" HU.
Internationale HU: format, sprache etc definiert. Inhaltliche richtigkeit abhängig vom Land das sie austellt. IHU aus D: feine Sache. IHU aus Kenia: Im Bedarfsfall vlt nur als TP zu verwenden.

NACHTRACH: Die ABH hätte also aufgrund einer ungeprüften kenianischen HU eine AE austellen sollen??

Zitat:
Eine klare Aussage selbst von etlichen Leuten die ich angerufen habe !!

Ja, ja die ABHler. Haben mal wieder nicht mitbekommen, dass sie inzwischen die Anweisungen des Auswärtigen Amtes auszuführen haben. Die armen gehen immer noch davon aus, dass sie auf den Innenminister hören müssen.

"Klare Aussagen" von wem? Offensichtlich nicht von der ABH. Denn ein "Ermessen" haben die in diesem Fall nämlich eigentlich nicht. Die könnten höchstens die Augen zumachen und "glauben" und dann ggfs nach §39 aufenthv vorgehen, obwohl (wie wir wissen) die hier vermutlich gar nicht ziehen darf.

Im übrigen wäre das ein klarer Schlag ins Gesicht all jener, die sich - blöd wie sie sind - an die Regeln halten. Ob man dann noch von "Rechtssicherheit" sprechen kann?
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Antwort #38 - 27.06.2008 um 12:45:36
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
wenn also jemand meint man müßte das überprüfen,  


Da Kenia zu den Ländern mit unsicheren Urkundenwesen zählt, hat die Deutsche Botschaft die Legalisation eingestellt und somit findet eine Überprüfung durch einen Vertrauensanwalt statt, außer dein zuständiges Standesamt akzeptiert die internationale Heiratsurkunde.
Wie du selber weißt, kann man in Kenia mit etwas Barem viel erreichen. Und deshalb muss auch die Heiratsurkunde geprüft werden. Zwinkernd --> natürlich nicht zum Nulltarif.

marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
bitte aber bestimmt nicht auf meine Kosten,

Nö! Aber auf die Kosten deiner Frau.  Laut lachend

marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
Versprochen ist eine schnelle Bearbeitung von max. 4-6 Wochen von seitens der Cheffin und unter Zeugen.  

Erstaunlich, wie die Chefin der ABH die Auslastung der Botschaftsmitarbeiter kennt und auch genau weiss, wie lange das Prüfverfahren dauert. Scheinbar hat sie die  Wahrsagerin benutzt. Zwinkernd

marwid schrieb am 27.06.2008 um 12:19:22:
Also da bin ich mit 2 bis 3 Monaten mit Sicherheit unzufrieden da meine Frau ja nun auch Schwanger ist und wir die Untersuchungen gern hier machen würden.

Menschlich verständlich! Wird sich aber zeitlich nicht ändern lassen. Auch im Aga Khan Hospital in Mombasa kann man die fachgerchte Untersuchung durchführen lassen.

Zitat:
Es hätte sehr wohl alles hier bearbeitet werden können und dann zur Botschaft geschickt werden können und sie hätte dann das Visum hier bekommen können, wenn die Mitarbeiter gewollt hätten. Eine klare Aussage selbst von etlichen Leuten die ich angerufen habe

Die Aussagen anderen muß sich nicht mit geltendem Recht decken. Und einen Rechtsanspruch der aus Unrecht resultiert gibt es nicht.

Nur weil alle andere keinen Strafzettel bekommen haben, während sie im Halteverbot standen, habe ich noch langen keinen Anspruch darauf, dass man bei mir auch so gnädig ist.

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Antwort #39 - 27.06.2008 um 14:27:16
 
So so also wird mir und meiner Frau von vornherein unterstellt, daß dies mit unserer Hochzeit unecht ist?? Sollte ich mich vielleicht entschuldigen daß ich eine Ausländerin geheiratet habe? Für Bürokratie und Rechtsverdrehungen kann ich ja nun nichts. Ach ja und die Aussagen das es auch andes geht kamen von Hilfverbänden die sogar mit dem Innenminister Kontakt aufgenommen hatten um zu erfragen wie die Möglichkeiten sind. Ich glaube nicht daß die mir Unsinn er zählen. Und dieser hat Eindeutig gesagt es geht auch anders und das legal, völlig legal, eine erneute Ausreise trotz Besuchervisum muß nicht sein!! Ermessen der Ausländerbehörde, auch wenn sich einige auf den Schlipps getreten fühlen.
Also ich unterstelle dem deutschen Staat jetzt mal absolute Ausländerfeindlichkeit, Familienfeindlichkeit und Kinderfeindlichkeit. Hmm so nun mal die Gegenbeweise Smiley
Also ich warte jetzt erst einmal ab wie sich alles entwickelt. Man kann ja schließlich nicht immer nur Schwarzsehen.
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Antwort #40 - 27.06.2008 um 14:40:52
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:
Ermessen der Ausländerbehörde, auch wenn sich einige auf den Schlipps getreten fühlen. 


Marwid, da hast Du Recht, und Inge, Du gehst da etwas sehr weit, denn völlig abgesehen von § 39 AufenthV kann von § 5 Abs. 2 selbst im Ermessenswege abgesehen werden, lies die Vorschrift noch mal ganz durch.

Nun hat aber die Behörde eine Entscheidung getroffen, ihr Ermessen also jedenfalls dem äußeren Anschein nach betätigt, insofern ist die Sache, wenn man nicht klagen will, wohl gegessen.

Nachtrag: Positive Ermessensausübung kommt natürlich nicht in Betracht, wenn die urkundliche Seite nicht geklärt ist. Von daher sehe ich hier kein Fehlverhalten der Behörde.
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Antwort #41 - 27.06.2008 um 14:42:43
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:27:16:
Ach ja und die Aussagen das es auch andes geht kamen von Hilfverbänden die sogar mit dem Innenminister Kontakt aufgenommen hatten um zu erfragen wie die Möglichkeiten sind.

Ja nee, is klar.

Zitat:
Ich glaube nicht daß die mir Unsinn er zählen. Und dieser hat Eindeutig gesagt es geht auch anders und das legal, völlig legal, eine erneute Ausreise trotz Besuchervisum muß nicht sein!!

Ist doch einfach. Du klagst und wenn du verlierst, bezahlen die deinen und den gegnerischen Anwalt. Ne bessere Versicherung kanns ja nicht geben.
Merke: Selbst für Ermessen (das es hier eigentlich nicht gibt) gibt es REGELN, die ggfs vom Gericht überprüft werden.

Zitat:
Also ich unterstelle dem deutschen Staat jetzt mal absolute Ausländerfeindlichkeit, Familienfeindlichkeit und Kinderfeindlichkeit.

Ja genau. Und deswegen muss in vielen anderen Ländern zB auch die finanzielle Leistungsfähigkeit nachgewiesen werden, was in D nur in seltensten Ausnahmefällen überhaupt nötig ist.

Zitat:
So so also wird mir und meiner Frau von vornherein unterstellt, daß dies mit unserer Hochzeit unecht ist??

Nur der "Urkunde".
Könnte aber zB gut sein, dass deine Frau nach kenianischem Recht noch verheiratet ist (mal als Beispiel). Dann könnte man denken: Scheidung dauert ewig lange, weil Mann verschwunden, also einfach mal 50 Öre in die Hand des Prüfenden und dann läuft das schon.
Schwuppdiwupp haben wir dann ne Ehe, die nach deutschem Recht gar keine sein kann.

Schwarzsehen brauchst du in der Tat nicht, aber die Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit einer kenianischen Urkunde wird nicht innerhalb von ein paar Tagen erfolgen (wie zB bei der bösen deutschen Bürokratie), sondern kann ggfs auch ein paar Monate dauern. Und ein paar Hundert (?) Euro wird's vermutlich auch kosten, die schon allein deshalb zu euren Lasten gehen, weil ihr ja eine "echte" Urkunde zum Nachweis der Ehe vorlegen müsst.
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Antwort #42 - 27.06.2008 um 14:48:06
 
Also, die 39er Krücke mit "Anspruch entstanden" zieht mE auf keinen Fall.

Zitat:
Ermessenswege

Dann erkläre dem Marwid bitte auch gleich noch, was "Ermessen" in diesem ZusHang bedeutet. Marwid glaubt nämlich, das hat was mit dem Bauchgefühl des SB zu tun. Und sein Fall ist letztlich "meganormal", so dass die Behörde wohl kaum ohne wirklich gutern Grund (und den hat er nicht) davon abweichen KANN. Ansonsten müssten die exakt dieselbe Ausnahme nämlich für jeden gleich gelagerten Fall machen. Und bei der Normalität dieses Falls wäre das dann ja wohl fast jeder!
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Antwort #43 - 27.06.2008 um 14:55:52
 
Jo soweit klar. Aaaaaber ich habe eine "ECHTE" Eheurkunde mit Siegel und den Unterschriften jeweils mit Zeugen und Trauzeugen. Nur weil die anders aussieht wird sie wieder mal nicht anerkannt. Ja das ist doch nun wieder typisch für unseren Staat.
Aber mal abwarten bis meine Frau hier ist und dann weiter sehen.
Deutschland muß wohl irgendwie das Geld auftreiben daß verloren gegangen ist, weil man nicht hier geheiratet hat Schockiert/Erstaunt
Das ist wie nach der Wende, da wurden etliche Dipl.Ing.'s und Facharbeiter nicht anerkannt, weil sie ja Ostdeutsch waren. Das deutsche Rechtswesen ist schon ziemlich arogant Laut lachend
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P.S. Hilfsorganisationen sind nicht daran interessiert jemandem einen Rechtsstreit zu empfehlen den man sowieso verliert, mir wurde jedenfalls nichts der Gleichen gesagt. Aber ich verstehe schon, daß hier einige Abneigungen gegen solche Organisationen haben, weil....da könnte ja was zu Tage kommen, was eigentlich geheim bleiben soll Zunge
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Antwort #44 - 27.06.2008 um 15:05:55
 
marwid schrieb am 27.06.2008 um 14:55:52:
P.S. Hilfsorganisationen sind nicht daran interessiert jemandem einen Rechtsstreit zu empfehlen den man sowieso verliert, mir wurde jedenfalls nichts der Gleichen gesagt. Aber ich verstehe schon, daß hier einige Abneigungen gegen solche Organisationen haben, weil....da könnte ja was zu Tage kommen, was eigentlich geheim bleiben soll Zunge

Quatsch, Hilfsorganisationen sind nunmal meist Wohltätig, nehmen kein Geld, bis auf Ausnahmen sitzen da auch nur Laien. Mindestens eine Ausnahme ist hier im Forum Tätigkeit Zwinkernd

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