Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6 ... 9
Thema versenden Drucken
Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich? (Gelesen: 32.303 mal)
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #45 - 24.02.2008 um 20:35:42
 
ulf schrieb am 24.02.2008 um 18:10:52:
Wäre Unterhaltsvorschuß nach Unterhaltsvorschußgesetz eigentlich * freizügigkeitsschädlich?


Wie alle Sozialleistungen allenfalls in den nur ganz wenigen Fällen,
in denen das FreizügG/EU eine eigenständige Lebensunterhaltsicherung fordert,
wie z.B. bei zzz (solange ihr Kindsvater noch nicht hier ist und sie ihn noch nicht geheiratet hat),
so bei § 4 und bei § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU.

Ich würde wegen des Verbots der Schlechterstellung erstmal auf die Definitionen des § 2 Abs. 3  AufenthG zurückgreifen, ergo:
* Kinder- und Elterngeld und Kinderzuschlag sind kein Problem,
* ALG II und Sozialhilfe schon,
* beim Wohngeld und Unterhaltsvorschuss kommt es darauf an, ob diese Leistungen zur Lebensunterhaltsicherung beitragen (dann schädlich), oder ob auch ohne diese Leistungen der ALG II-Bedarf gedeckt ist (dann unschädlich).
Möglicherweise gelten bei FreizügG/EU aber auch großzügigere Maßstäbe ...

gc
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #46 - 24.02.2008 um 21:07:58
 
ulf schrieb am 24.02.2008 um 18:10:52:
Wäre Unterhaltsvorschuß nach Unterhaltsvorschußgesetz eigentlich freizügigkeitsschädlich?  


Wie kommst du darauf, dass ihr UV zusteht?

Den würde sie nur bekommen, wenn sie alleinerziehend, bzw. getrennt lebend ist. Alleine die Tatsache, dass sie mit dem Partner nicht zusammen lebt, bedeutet aber nicht, dass sie getrennt lebend ist. Unabhängig davon müßte der Vater den UV wieder zurück bezahlen. Wenn es in seiner jetzigen Lage nicht kann, baut sich ein Schuldenberg auf, der für die junge Familie sicherlich nicht von Vorteil ist.

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #47 - 25.02.2008 um 16:42:41
 
trixie schrieb am 24.02.2008 um 21:07:58:
Den würde sie nur bekommen, wenn sie alleinerziehend, bzw. getrennt lebend ist. Alleine die Tatsache, dass sie mit dem Partner nicht zusammen lebt, bedeutet aber nicht, dass sie getrennt lebend ist. Unabhängig davon müßte der Vater den UV wieder zurück bezahlen. Wenn es in seiner jetzigen Lage nicht kann, baut sich ein Schuldenberg auf, der für die junge Familie sicherlich nicht von Vorteil ist.


Getrennt lebend ist sie nicht, solange sie nicht verheiratet ist (von einer Partnerschaft im Sinne des Gesetzes kann hier wohl nicht die Rede sein). Alleinerziehend wäre sie, wenn der britische Kindsvater nicht oder nicht mehr mit der Familie zusammenlebt.
Und meines Wissens gehen nicht mehr Unterhaltsleistungen über, als sie dem Kind direkt zustünden. Also prüfe man die Leistungsfähigkeit des Kindsvaters.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zzz
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: weißrussisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #48 - 25.02.2008 um 17:20:33
 
zzz schrieb am 23.02.2008 um 00:15:06:
Wie wird eigentlich normalerweise der Anspruch auf § 18 errechnet, ähnlich wieoben bei Freizügigkeit beschrieben?
Bedarf: 347+Miete(warm?)+100+20% des Einkommens? Und was wird als Netto bei meinem Einkommen genommen: Durchschnitt der letzten 3 Monate? 


Sorry, dass ich mich wiederhole, aber ich glaube, das kann bald sehr wichtig sein. In Darmstadt habe ich anscheinend mit freundlichen Kollegen einfach Glück gehabt, dass ich mit meinem Gehalt die AE nach §18 bekommen habe, aber in Berlin ist alles ganz anders. Und man darf hier keine Gnade erwarten.

Zwar denke ich nicht, dass jmd. mich im 7. Monat Schwangerschaft nach Hause bitten würde, aber die Arbeitserlaubnis jetzt, kurz vor dem Mutterschutz, zu verlieren, wäre wirklich sehr ungünstig.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zzz
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: weißrussisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #49 - 27.02.2008 um 15:15:28
 
gibt es hier wirklich niemanden, der über Gehaltsgrenzen (Minimum) für §18 wissen würde?

Wie gesagt, mein Gehalt war in den letzten 3 Monaten sehr schwankend, im Durchschnitt 300€, was selbstverständlich sehr wenig ist. Daher mache ich mir jetzt Sorgen um die Verlängerung der AE.

Die Sache ist aber, dass meine Firma vor kurzem ein Projekt endlich bestätigt bekommen hat, sodass ich wieder mehr arbeiten kann. Ich überlege mir mit meinem Chef darüber zu reden, ob er mir nicht den Vertrag ändern könnte, sprich nicht max.40Std/Monat, wie es bisher war, sondern feste und am besten z.B. 50 Std.

Dann würde ich 650€ laut Vertrag verdienen, was den Mindestsatz 347€ + Warmmiete decken würde.

Wenn dazu aber noch zusätzliche 100€+20% des Gehalts kommen, dann hat das alles keinen Sinn.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #50 - 27.02.2008 um 15:26:09
 
zzz schrieb am 27.02.2008 um 15:15:28:
gibt es hier wirklich niemanden, der über Gehaltsgrenzen (Minimum) für §18 wissen würde?  

Es macht sicherlich mehr Sinn, wenn du deine ABH danach fragst. Hier wirst du keine 100%igen Auskünfte erhalten können.

Mit den vielen hier erhaltenen Infos bist du bestens gerüstet, das Gespräch mit der ABH zu suchen und auch führen zu können.  Zwinkernd

trixie
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #51 - 27.02.2008 um 15:41:23
 
zzz schrieb am 27.02.2008 um 15:15:28:
Wie gesagt, mein Gehalt war in den letzten 3 Monaten sehr schwankend, im Durchschnitt 300€, was selbstverständlich sehr wenig ist. Daher mache ich mir jetzt Sorgen um die Verlängerung der AE.

Die Sache ist aber, dass meine Firma vor kurzem ein Projekt endlich bestätigt bekommen hat, sodass ich wieder mehr arbeiten kann. Ich überlege mir mit meinem Chef darüber zu reden, ob er mir nicht den Vertrag ändern könnte, sprich nicht max.40Std/Monat, wie es bisher war, sondern feste und am besten z.B. 50 Std.


Mußt Du Deine Vertragsänderung dann nicht zur Genehmigung bei der Behörde einreichen? Und was hältst Du davon, die unbegrenzte Genehmigung zu beantragen, wie Dir mehrfach nahegelegt wurde?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zzz
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: weißrussisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #52 - 27.02.2008 um 15:47:07
 
trixie schrieb am 27.02.2008 um 15:26:09:
Mit den vielen hier erhaltenen Infos bist du bestens gerüstet, das Gespräch mit der ABH zu suchen und auch führen zu können.


Ach, trixie, so wie ich letztes Mal bei meiner ABH behandelt wurde, fürchte ich, dass ein Gespräch wieder sehr kurz, trocken und ohne weitere Erklärung verläuft. Deswegen würde ich jetzt am besten für alles wirklich gerüstet sein, sodass falls Schwierigkeiten entstehen, ich eine parate Antwort/nötige Papiere vorlegen kann.

Was passiert eigentlich im schlimmsten Fall, wenn die AE nach §18 nicht verlängert wird, bekomme ich dann die nächste Fiktionsbescheinigung, Duldung, bis ich für das andere § Papiere sammle? Kann ich in der Zeit noch arbeiten? Mein Ausfall im gerade startenden Projekt würde meinen Chef garantiert nicht freuen.

Änderung:
Ich füge dein Folgepost hier ein      Tippi

...


ulf schrieb am 27.02.2008 um 15:41:23:
Mußt Du Deine Vertragsänderung dann nicht zur Genehmigung bei der Behörde einreichen? Und was hältst Du davon, die unbegrenzte Genehmigung zu beantragen, wie Dir mehrfach nahegelegt wurde? 


Ulf, ich habe die nötigen 3 Jahre doch nicht, habe ich auch bereits oben geschrieben.
Und die Vertragsänderung würde ich dann doch selbstverständlich mitbringen. Wie gesagt:

falls 347€-Satz + Warmmiete für §18 ausreichend sind, würde ich meinen Chef fragen den Vertrag zu ändern

Wenn aber die Voraussetzung für §18 hier in Berlin so ist, dass ich noch ca. 200€ mehr verdienen sollte, dann brauche ich meinen Chef gar nicht zu fragen, so viele Stunden gibt er mir nicht.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 27.02.2008 um 16:49:18 von Tippi »  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #53 - 27.02.2008 um 18:18:14
 
zzz schrieb am 23.02.2008 um 00:15:06:
Wie ist es noch einmal mit dem Unterhalt von dem Vater? Der Vater wird wie gesagt noch in der Prüfungsphase sein, aber der Großvater könnte uns helfen. Geht es nicht?


Moment... Sind nach britischem Recht eigentlich Großeltern ihren Enkeln (und ggf. gar noch deren Müttern) gegenüber (nachrangig) unterhaltspflichtig? Dann könnte es für die Freizügigkeit ab Geburtsdatum reichen. Verpflichtungserklärung braucht es auch dann eher nicht, tatsächliche regelmäßige Unterstützung und eine halbwegs formlose Zusage sollte reichen.

Das mit den fehlenden 3 Jahren zwecks unbeschränkter Arbeitserlaubnis hatte ich jetzt nicht gefunden. Unter welcher # steht das?

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
zzz
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: weißrussisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #54 - 27.02.2008 um 19:29:52
 
zzz schrieb am 22.02.2008 um 19:35:39:
sorry, habe ich doch nicht (wie peinlich)

Antwort 34, das bezog sich auf diese 3 Jahre.
Ich habe keine Ahnung, ob der Großvater nach dem britischen Recht unterhaltspflichtig ist. Aber die Eltern von meinem Freund sagen immer, dass sie uns gerne helfen würden, sowohl mit dem Kind, als auch finanziell.

Die Antwort auf die für §18 erforderliche Gehaltssumme bekomme ich anscheinend nie, sehr schade.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #55 - 27.02.2008 um 19:45:52
 
ulf schrieb am 27.02.2008 um 18:18:14:
Sind nach britischem Recht eigentlich Großeltern ihren Enkeln (und ggf. gar noch deren Müttern) gegenüber (nachrangig) unterhaltspflichtig?

Wohl nicht. EU-Kommission
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #56 - 27.02.2008 um 19:57:59
 
zzz schrieb am 27.02.2008 um 19:29:52:
Die Antwort auf die für §18 erforderliche Gehaltssumme bekomme ich anscheinend nie, sehr schade.


die Frage ist, was Du eigentlich wissen willst.

1.) Grundsätzlich muss der LU gesichert sein. Bei einer AE § 18 könnte man annehmen, sollte das aus gerade der Erwerbstätigkeit geschehen. Da dies aber andererseits mit den Wertungen des § 1 TzBfG unvereinbar wäre, dürfte es im Ergebnis nur darauf ankommen, ob der LU überhaupt gesichert ist. Vgl. hierzu § 2 Abs. 3 AufenthG (also ALG2-Sätze + Miete + ggf. x EUR-Zuschlag mit 100 < x < 400). Bei allzu geringer Tätigkeit würde eine AE § 18 m.E. aber nicht mehr in Frage kommen, da mit dem Aufenthaltszweck nicht vereinbar.

2.) Hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit einer Tätigkeit i.S.v. § 39 Abs. 2 AufenthG dürfen die Bedingungen (inkl. der Bezahlung) nicht schlechter sein, als für vergleichbare deutsche AN. Da sind ggf. die branchen- und ausbildungstypischen Einstiegsgehälter zum Vergleich heran zu ziehen.

Oder was wolltest Du wissen?

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
zzz
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: weißrussisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #57 - 27.02.2008 um 23:16:38
 
Muleta schrieb am 27.02.2008 um 19:57:59:
Oder was wolltest Du wissen? 


Danke, Muleta, ungefähr das wollte ich wissen. Besonders über dieses "ggf." in der Formel Muleta schrieb am 27.02.2008 um 19:57:59:
ALG2-Sätze + Miete + ggf. x EUR-Zuschlag mit 100 < x < 400
.

Im § 2 Abs. 3 AufenthG habe ich das so konkret bezogen auf §18 nicht gesehen, aber man kann die Logik nachvollziehen.

Und da die Regelung m.E. ziemlich ungenau ist, könnte die Änderung des Vertrages doch hilfreich sein.

Also noch einmal vielen Dank!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #58 - 28.02.2008 um 15:14:21
 
Die Frage nach der nach § 18 erfoderlichen Gehaltssumme hatte ich bereits beantwortet, mitsamt Berechnung, siehe oben Antwort 15 !

Also nochmal: Berlin verlangt zur AE nach § 18 auch die in Antwort 15 genauer erläuterten Erwerbstätigenzuschläge nach §§ 11 und 30 SGB II, siehe VAH Berlin zu § 2 III AufenthG. Voraussetzung ist weiter - nicht nur in Berlin -  eine positive Prognose entsprechenden Einkommens auf absehbare Zukunft, was auch anhand des in der Vergangenheit erzielten Einkommensbeurteilt wird, zudem ein Krankenversicherungsnachweis. Dies alles scheint schon anhand des bisher viel zu geringen Einkommens bei weitem nicht erfüllt.

Da so möglicherweise tatäschlich eine Aufenthaltsbeendung droht, wären die bereits erwähnten Alternativen Heirat oder hilfsweise zumindest § 4 FreizügG/EU (Nachweis ausreichenden Unterhaltes vom Kindesvater für Mutter und Kind) dringend zu überlegen!

gc
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 28.02.2008 um 15:25:19 von gc »  
Homepage  
IP gespeichert
 
zzz
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline




Beiträge: 56
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: weißrussisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich?
Antwort #59 - 28.02.2008 um 16:01:33
 
gc schrieb am 28.02.2008 um 15:14:21:
Die Frage nach der nach § 18 erfoderlichen Gehaltssumme hatte ich bereits beantwortet, mitsamt Berechnung, siehe oben Antwort 15 ! 


Ich wusste nicht, dass sich diese Berechnung auch auf §18 bezieht, dachte, es geht nur um die Voraussetzungen für § 4 FreizügG/EU.

gc schrieb am 28.02.2008 um 15:14:21:
Voraussetzung ist weiter - nicht nur in Berlin -eine positive Prognose entsprechenden Einkommens auf absehbare Zukunft

Diese positive Prognose möchte ich mit der Änderung des Vertrags erzielen.

gc schrieb am 28.02.2008 um 15:14:21:
Da so möglicherweise tatäschlich eine Aufenthaltsbeendung droht, wären die bereits erwähnten Alternativen Heirat oder hilfsweise zumindest § 4 FreizügG/EU (Nachweis ausreichenden Unterhaltes vom Kindesvater für Mutter und Kind) dringend zu überlegen! 


Mein nächster Termin bei der ABH ist am 10. März. Meine jetzige Fiktionsbescheinigung läuft am 17.03. aus. Hiermit schließen sich diese Alternativen zumindest aus den zeitlichen Gründen aus. Im Stress und Eile zu heiraten finde ich aber sowieso nicht schön.

Deswegen möchte ich lieber bei der Änderung des Vertrags + bei meinen Ansprüchen auf § 21 bleiben.
Wenn das alles nicht funktioniert, habe ich weiterhin den Anspruch auf 1 Jahr nach dem Studium zwecks Arbeitssuche, welches noch nicht abgelaufen ist. Sprich ich besorge eine Verpflichtungserklärung.
Oder sind meine Überlegungen fehlerhaft?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6 ... 9
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema