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Hochschulabsolventin, Nicht-EU-Bürgerin, schwanger, ist ALG II möglich? (Gelesen: 32.110 mal)
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #120 - 10.07.2008 um 13:22:18
 
zzz schrieb am 08.07.2008 um 15:33:52:
Vor einem Monat habe ich den Antrag auf das Kindergeld gestellt, aber er wurde leider abgelehnt. (Ich bin momentan hier noch mit dem §18 und Arbeitserlaubnis nur für einen bestimmten Job und einen bestimmten Zeitraum) Bei der Antragstellung hatte ich diese Stelle im Kopf:

Die Begründung der Ablehnung ist, meine Arbeitserlaubnis sei beschränkt, was auch stimmt. Dementsprechend habe ich vielleicht wirklich keinen Anspruch auf das Kindergeld, aber ich zweifle noch.


Mir scheint, Du seist freizügigkeitsberechtigt und dürfest seit Geburt Deines Kindes, das doch britischer Staatsbürger ist, WIMRE, so viel arbeiten, wie Du magst.

Gruß, ULF
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