trixie schrieb am 27.02.2008 um 15:26:09:Mit den vielen hier erhaltenen Infos bist du bestens gerüstet, das Gespräch mit der
ABH zu suchen und auch führen zu können.
Ach, trixie, so wie ich letztes Mal bei meiner
ABH behandelt wurde, fürchte ich, dass ein Gespräch wieder sehr kurz, trocken und ohne weitere Erklärung verläuft. Deswegen würde ich jetzt am besten für alles wirklich gerüstet sein, sodass falls Schwierigkeiten entstehen, ich eine parate Antwort/nötige Papiere vorlegen kann.
Was passiert eigentlich im schlimmsten Fall, wenn die
AE nach §18 nicht verlängert wird, bekomme ich dann die nächste Fiktionsbescheinigung, Duldung, bis ich für das andere § Papiere sammle? Kann ich in der Zeit noch arbeiten? Mein Ausfall im gerade startenden Projekt würde meinen Chef garantiert nicht freuen.
Änderung: ulf schrieb am 27.02.2008 um 15:41:23:Mußt Du Deine Vertragsänderung dann nicht zur Genehmigung bei der Behörde einreichen? Und was hältst Du davon, die unbegrenzte Genehmigung zu beantragen, wie Dir mehrfach nahegelegt wurde?
Ulf, ich habe die nötigen 3 Jahre doch nicht, habe ich auch bereits oben geschrieben.
Und die Vertragsänderung würde ich dann doch selbstverständlich mitbringen. Wie gesagt:
falls 347€-Satz + Warmmiete für §18 ausreichend sind, würde ich meinen Chef fragen den Vertrag zu ändern
Wenn aber die Voraussetzung für §18 hier in Berlin so ist, dass ich noch ca. 200€ mehr verdienen sollte, dann brauche ich meinen Chef gar nicht zu fragen, so viele Stunden gibt er mir nicht.