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!!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!! (Gelesen: 26.819 mal)
dete
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Antwort #45 - 23.02.2008 um 20:24:39
 
Habe einfach etwas Geduld,jetzt hast du die Genehmigung für den Umzug.
Bewilligungsschreiben für ALG 2 wird ein Extrabrief und Bewilligung für Babyerstausstattung wird wieder ein Extrabrief.
Du hast schon sehr spät deine Anträge abgegeben,dass dauert schon seine Zeit.
Babyausstattung wird meistens erst ab 34te SSW ausgezahlt.
Wenn du eine passende Wohnung bis 60 qm und der entsprechenden Miete(müsste in den Brief auch drin stehen) musst du mit den Mietangebot, BEVOR du den Mietvertrag unterschreibst,wieder zur Arge und dir DIESE Wohnung genehmigen lassen.
Ob in der Wohnung ein Kinderzimmer ist,ist egal da dir die Arge die qm und Miethöchstgrenze vorschreibt,nicht die Zimmeranzahl.

Wenn du dann den unterschriebenen Mietvertrag hast stellst du einen Antrag auf Wohnungserstausstattung.
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bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #46 - 24.02.2008 um 17:46:03
 
okey bedanke mich für dein antwort..

ich werd schon warten...aber wollt nur wissen ob ich vllt alg2 schon am anfang des monats kriegen werde...weil ich schon bevor das kind kommt sachen kaufen möchte
habe noch nix für mein würmschen  weinend weinend weinend

wisst ihr vllt auch was man in dem erstausstatungsantrag rein schreiben kann?

zurzeit habe ich nix für die wohnung d.h das ich dann alles auflisten soll was ich brauche?

lg bostanci
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trixie
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Antwort #47 - 24.02.2008 um 18:04:21
 
bostanci89 schrieb am 24.02.2008 um 17:46:03:
wisst ihr vllt auch was man in dem erstausstatungsantrag rein schreiben kann?

zurzeit habe ich nix für die wohnung d.h das ich dann alles auflisten soll was ich brauche?  


Versuche doch einmal das ganze mit deiner Schwangerschaftsberaterin zu besprechen. Die macht das sicherlich nicht das erste Mal und kennt die Gegebenheit vorort besser.

Wir können dir hier nicht alle deine Fragen beantworten. Aber schön langsam wird das hier Megathread.

trixie
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bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #48 - 24.02.2008 um 18:20:20
 
Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig Traurig habe angst das ich die schwangerschaftsberaterin damit auch nerve

das sind ja viele fragen
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Antwort #49 - 25.02.2008 um 16:17:09
 
M.E. wäre das SGB XII einschlägig...

Möglicherweise wird`s eine Pauschale geben, ggf. solltest du einen Mehrbedarf (Schwangerschaft) beantragen, falls du es noch nicht getan hast oder er nicht bereits -von Amts wegen- ab der 12. SSW, falls bekannt,  gewährt wird. > habe den Einstieg nicht mehr in Erinnerung !

In § 31 wird z.B. die Gewährung von einmaligen Bedarfen / Erstausstattung (Wohnung + Schwangerschaft/Geburt) geregelt.





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bostanci89
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Antwort #50 - 26.02.2008 um 17:38:32
 
hallo leute unswar habe ich den bewilliguns bescheid für wohnung am samstag bekommen und heute kamm der post für erstausstatung  für bekleidung etc..
897 euro...was aber noch nicht auf mein konto drauf ist...

da steht

die kosten werden aufgrund der rechtsverordnung nach §27 nr 3 sgb 2
in pauschaler höhe übernommen ,

die zahlung des betrages erfolgt umgehend bzw 8 wochen vor erreschnetemn et (erstausstatung für babybekleidung bei geburt  einrichtungsgegenstände für das zu erwartende kind) an die überweisungsanschrift kontoverbindung die sie hier angegeben haben......

ich hab noch 9 wochen bis zu mein et..heisst es das es erst nächste woche drauf kommt oder?? oder wird die hälfte jetzt und die hälfte nach der geburt gezahlt???
wie ist es den?

bewilligung für wohnung habe ich..und den wbs habe ich heute beantragt...babyausstatung habe ich auch...jetzt fehlt nur noch der alg2 bescheid...was meint ihr werde ich das auch in paar tagen kriegen???

bedanke mich für eure antworten.

liebe grüsse bostanci

ps: stimmt es das nur die alg2 bezieher babyausstatung beantragen können oder besser gesagt die leute die einkommen haben???

und mehrbedarf habe ich auch beantragt aber bin jetzt schon im 8 monat ss...würde ich es noch bekommen??? oder ist es zuspät
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bostanci89
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Antwort #51 - 26.02.2008 um 18:53:52
 
?????????antwortet mir keiner Griesgrämig

was ist eigentlich mit dem mehrbedarf.

wenn ich zb alg2 kriege werde ich dann 50 euro mehr kriegen oder wie ist es?

oder ist es schon zuspät weil ich schon im 8 monat ss bin???

würde mich freuen wenn sie mir meine fragen antworten

lg
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #52 - 26.02.2008 um 19:18:40
 
Ja neeee, is klar, du bist ja schon 1 Stunde und 15 Minuten
ohne Antwort.  Ärgerlich

Bitte ermahne nicht ständig zum Antworten  Ärgerlich

Bitte bezähme deine Ungeduld.

Deine Fragen in den verschiedenen Threads wurden bisher
alle mit Engelsgeduld beantwortet.

Und schreib jetzt bitte nicht wieder - ok, ich frag ja nix mehr
oder nicht sauer sein.

Keiner ist sauer auf dich - wir bitten dich alle nur ein bissl um
Geduld.

Gruß
Tippi



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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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trixie
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Antwort #53 - 26.02.2008 um 19:32:54
 
bostanci89 schrieb am 26.02.2008 um 18:53:52:
was ist eigentlich mit dem mehrbedarf.  


Am besten du liest dir einfach die §§ 19 bis 23 durch, dann bist du etwas schlauer und - vor allem - beschäftigt. Ein Teil (hoffentlich!) deiner Fragen werden beantwortet werden, oder es kommen noch mehr Fragen (hoffentlich nicht!!). Warten wir es ab.

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/index.html

Zitat:
oder ist es zuspät

ALG II Leistungen werden immer erst ab Antragsstellung gewährt und niemals rückwirkend.  Zwinkernd

trixie
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bostanci89
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Antwort #54 - 26.02.2008 um 23:48:49
 
ich sag nix ausser danke  Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Traurig Traurig Traurig
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bostanci89
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Antwort #55 - 28.02.2008 um 21:48:44
 
ich weiss ich nerve langsam aber wer nicht antworten will soll es sein lassen...

unswar habe ich heute die bewilligung für alg2 bekommen wo drauf ich mich seh gefreut habe...aber etwas habe ich nicht verstanden

da steht:


bostanci :monatlicher gesamtbetrag von 18.01.08 bis 31.01.08  132 euro

bostanci: monatlicher gesamt betrag vom 1.2.08 bis 31.3.08 284 euro

unten steht dann:
aus dem beigefügtem berechnungsbogen können sie entnehmen  wie sich die oben angegebenen beträge im einzelnen zusammensetzen

die zu zahlenden werde ich jewals monatlich im voraus an die nachstehenden überweisungsanschrift auszahlen. bereits fällige beträge wurden zu zahlung angewiesen..

wie ist das jetzt gemeint??

und auf dem berechnungsbogen steht

die berechnung der leistung gilt für den zeitraum vom 18.1.08 bis 31.1,08

name : bostanci

regelleistung für erwerbsfähige hilfebedürftige    gesamtbedarf 161 euro mehrbedarf 27 euro
gesamt bedarf der bedarfsgemeinschaft..189 euro

die berechnung der leistung gilt für den zeitraum 01.02.08 bis 31.03.08

regelleistung für erwerbsfähige hilfebedürftige 347
mehrbedarf 59 euro
gesamtbedarf für bedarfsgemeinschaft 406 euro


hab echt nix verstanden???
was meinen die jetzt damit wann würde ich das geld den auf mein konto kriegen und wieviel insgesamt würden ich den kriegen ???
für den zeitraum bis ende februar??

würde echt dankbar sein für ein pn

lg bostanci
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #56 - 28.02.2008 um 22:06:44
 
Bitte a) zitieren lernen (sollte man erwarten nach 53
Beiträgen). Und b) folgendes Utensil auf der Tippatur
suchen....
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #57 - 28.02.2008 um 22:11:46
 
bostanci89 schrieb am 28.02.2008 um 21:48:44:
ich weiss ich nerve langsam aber wer nicht antworten will soll es sein lassen... 


Guten Abend, bostanci,

es ist hier weniger so, dass wir nicht antworten wollen - es ist vielmehr so, dass wir allmählich nicht mehr antworten können. Dies hier ist ein Forum primär zum Ausländerrecht und Du fragst, teilweise recht speziell, zum Sozialrecht.

Dir nun Deinen ALG II - Bescheid seriös zu erklären, ohne ihn sehen zu können, ist wirklich (zu) viel verlangt.

Ich wage einen unsicheren Versuch:

Für die Zeit von Mitte bis Ende Januar wurde bei Dir ein Gesamtbedarf von 189,- Euro festgestellt. Als Gesamtbetrag sind aber für denselben Zeitraum nur 132,- Euro genannt.

Ähnlich verhält es sich für den gesamten Februar. Als Bedarf für den ganzen Monat wurde festgestellt ein Betrag in Höhe von 406,- Euro. Als Gesamtbetrag für Februar (und auch für März) sind allerdings nur 284,- Euro genannt.

Du wirst also zunächst 132,- + 284,- = 416,- Euro für die Monate Januar und Februar erhalten, und dann Anfang März noch einmal 284,- Euro.

Wie sich die Differenz zwischen Gesamtbedarf und letztlich zu zahlendem Gesamtbetrag ergibt, lässt sich von hier nur spekulieren. Es kann damit zusammenhängen, dass irgendwelche Einkünfte die Du hast gegen den Gesamtbedarf gerechnet werden - Das ist so üblich und wäre korrekt, müsste sich aber aus den Berechnungsbögen ergeben. Es kann auch sein, dass man einen Mietanteil abrechnet, der sogleich an Deinen Vermieter überwiesen wird - auch das müsste sich aus dem Berechnungsbogen ergeben.

Wie gesagt, letzteres ist ziemlich spekulativ - das ist von hier aus auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen einfach nicht seriös zu machen.

Wende Dich doch mal an einen Wohlfahrtsverband  (DRK, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Caritas o.ä.) in Deiner Nähe,. ggf. auch an den Arbeitslosenverband - die können Dir bestimmt sagen, wo es eine kompetente Sozialberatung in Deiner Nähe gibt. - Dort sollte und könnte Dir sicher besser geholfen werden. - Hier ist das wirklich sehr schwer.

Immerhin bekommst Du nun erstmal Leistungen und auch mit der Wohnungsgenehmigung sieht es ja nun gut aus. - Ich wünsche Dir für Dich und Dein Baby alles Gute!

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
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bostanci89
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Antwort #58 - 28.02.2008 um 22:38:34
 
bedanke mich für dein antwort...

ich hab sowas zum erstenmal bekommen deswegen weiss ich nicht wie und was ich bekommen werde deswegen

danke für alles

schönen abend noch

liebe grüsse bostanci
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Antwort #59 - 28.02.2008 um 23:01:02
 
bostanci89 schrieb am 28.02.2008 um 21:48:44:
ich weiss ich nerve langsam  

Da wird dir sicherlich keiner widersprechen.  Laut lachend Selbsterkenntnis ist der Weg zur Besserung.  Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 28.02.2008 um 21:48:44:
hab echt nix verstanden???  

Das hätte mich auch sehr gewundert.

Vielleicht kann ich dir ein wenig helfen:

Der Bescheid ist zum 18.01.2008 - 31.03.08 gültig. Ab 01.04.08 müßtest du einen neuen Bescheid erhalten.

Du erhältst ab 01.02.08 monatlich 406 Euro Grundsicherung (für dich und deinen noch ungeborenen Wurm).

Vom 18.01.08 bis 31.01.08 erhältst du anteilig 189 Euro (406 Euro : 30 Tage X 14 Tage = 189 Euro)

Für die Miete + Nebenkosten werden dir monatlich ab 01.02.08:  284 Euro genehmigt.
Anteilig für den Zeitraum von 18.01.08 - 31.01.08 = Euro 132.

Du erhältst als vom 18.01.08 - 31.01.08: 132 Euro + 189 Euro = 321 Euro
Ab 01.02.08 erhältst du: 406 Euro + 284 Euro = 690 Euro

Wenn schweitzer nun andere Zahlen hat wie ich, dann kannst du dich für einen von uns beiden entscheiden. Oder du wirfst eine Münze: Kopf oder Zahl.

trixie
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