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!!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!! (Gelesen: 26.815 mal)
bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #15 - 18.02.2008 um 14:00:25
 
meine schwangerschaftsberaterin sagt mir aber das ich einen anspruch auf alg2 habe genau so für wohnung..

könnt ihr mit 5 personen in einem 2 zimmerwohnung wohen?????
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Reni
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Antwort #16 - 18.02.2008 um 14:10:15
 
Gutes Argument, mit der zu kleinen Wohnung deiner Eltern. Versuch es weiter, und wenn sie ablehnen, solltest du - eventuell mit Hilfe dieser Beraterin, deren Schreiben ich sehr gut fand, auch Widerspruch einlegen.
Was ich meinte, ist, dass du möglicherweise nicht gleich kriegst, was du willst, sondern dass die ARGE das anders sieht. Dass du auch meiner Meinung nach eine eigene Wohnung und ein anständiges Bett haben müsstest, ist klar.
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bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #17 - 18.02.2008 um 14:13:40
 
ich habe denen alles geschrieben wie es bei uns zuhause läuft sogar das die mal vorbei schauen sollen... die können es gerne machen wenn die mir nicht glauben...

ich weiss ich muss mich auf bemühen um hilfe von denen zu bekommen.

ich habe die maßnahme angenommen und arbeite wochentlich 38.5 std

was sollte ich den noch machen..??

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Sondra
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Antwort #18 - 18.02.2008 um 14:24:26
 
bostanci89 schrieb am 18.02.2008 um 14:00:25:
das ich einen anspruch auf alg2 habe genau so für wohnung

Aber selbstverständlich hast du das

Zitat:
Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung ist nicht so entscheidend wie die Angemessenheit der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber einer in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
Zur Wohnungsgröße (nur für Mietwohnungen) gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte: 45m² sind für eine, 60m² für zwei Personen angemessen. Jeder weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15m² beanspruchen; das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.
Die Kosten für eine eigenen Wohnung werden bei den unter 25jährigen Hartz-IV-Empfängern ... übernommen, wenn
- gravierende soziale Gründe gegeben sind und ein Verbleiben in der elterlichen Wohunung deshalb unzumutbar ist.
- aus beruflichen Gründen ein Umzug erforderlich ist oder
- oder ein ähnlich gravierender Grund gegeben ist.
Wichtig: der Antrag auf Übernahme der Kosten für eine eigene Wohnung muss vor dem Auszug gestellt werden!

Du machst also folgendes (mit Hilfe deiner Schwangerschaftsberaterin): stellst einen schriftlicher Antrag auf Übernahme der Mietkosten durch die ARGE für eine Wohnung von 45 m² für dich und dein Kind, das am (Datum) geboren wird mit einem Dringlichkeitsersuchen auf Grund der unzumutbaren Zustände in deiner elterlichen Wohnung (z.B. Wohnungsgröße, Anzahl der Personen, die in dieser Wohnung leben müssen, dein gesundheitlicher Zustand, die Konflikte mit deinem Vater, etc.). Diesen Antrag schickst du an "höchster" (Vorgesetzte) Stelle - und musst dann allerdings auf die Antwort warten. Aber sei zuversichtlich - es wird schon klappen, egal wer was gesagt hat.

Reni schrieb am 18.02.2008 um 14:10:15:
mit Hilfe dieser Beraterin, ... auch Widerspruch einlegen

Genau. Nicht locker lassen.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Toppy
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Antwort #19 - 18.02.2008 um 14:27:18
 
Hi Bostanci,

dir springt derzeit die Verzweiflung aus allen Knopflöchern, das ist verständlich. Beruhige dich bitte und versuche Hilfe anzunehmen die es in Deutschland auf vielfälltigste Art gibt. Du brauchst Hilfe.

Versuche
1. ein Gespräch mit deiner Schwangerschaftsberaterin gemeinsam bei der Arge.
2. Unterstützung bietet auch die Caritas und ähnliche Einrichtungen.
3. Versuche dich einer wirklich guten Freundin zu offenbaren.
4. Überlege gut wer dir sonst noch helfen könnte und suche das Gespräch.

Mensche wollen eigentlich gerne helfen, nur muss man sie manchmal direckt darauf ansprechen. Oft ist es auch falscher Stolz der daran hindert ein Problem ganz klar auf den Tisch zu bringen.
Ich glaube nicht dass dir hier im Forum noch entscheidend geholfen werden kann. (und dass soll schon was heißen)

Kopf hoch und viel Glück,

-Toppy-

"und immer wenn du denkst es geht nicht mehr kommt irgendwo ein Lichtlein her". Öffne die Augen.
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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bostanci89
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Antwort #20 - 18.02.2008 um 14:31:26
 
danke für dein antwort..ich hoffemal das alles klappen wird..weil die sachberaterin irgendwie komisch drauf war..als wolle sie meine papiere nicht annehmen..

naja ich bin mal jetzt weg muss zum gesundheitsamt  und was mit mein schwangerschaftsberaterin besprechen.. den sie will morgen mein sachberaterin anrufen und nochmal meine situation schildern..

da die sb denkt das ich jetzt kein wohnung nötig habe..obwohl ich vom FA und schwangerschaftsberaterin ein schreiben abgegeben habe das ich nicht mehr zuhause wohnen kann..

bedanke mich für eure antworten

liebe grüsse bostanci

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dete
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Antwort #21 - 18.02.2008 um 15:02:22
 
bostanci89 schrieb am 18.02.2008 um 14:31:26:
..weil die sachberaterin irgendwie komisch drauf war..als wolle sie meine papiere nicht annehmen.. 


Lass sie mal schauen wie sie will.
Du hättest schon sehr viel eher ALG2 beantragen können,nämlich ab Feststellung der Schwangerschaft.
Laut § 9 abs3 SGB3 hätte trotz U25 das Einkommen deiner Eltern keine Rolle gespielt.
§ 9
....
2) Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
(3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.

Also Anspruch auf ALG2 auf jeden Fall.

Deine Schwangerschaft stellt einen s.g. schwerwiegenden Grund nach
§ 22 Absatz 2a SGB II  dar.
Stell also unverzüglich den entsprechenden schriftlichen Antrag zur Übernahme von angemessenen Kosten für eine eigene Wohnung.
Des weiteren kannst du auch einen Antrag auf Erstausstattung inkl. Haushaltsgeräten stellen. Rechtsgrundlage § 23 Absatz 3.1 SGB II
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bostanci89
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Antwort #22 - 18.02.2008 um 20:12:08
 
danke fürs antwort...

ich habe schon
vom gesundheitsamt ein schreiben + vom frauenarzt + von mein vater wegen unser wohnung..und natürlich von mir

das alles habe ich abgegeben.. die sachberaterin meinte die papiere sehen gut aus

aber lesen hat sie es nicht was ich über unser wohnung geschrieben habe...

sie sagt das es nicht notwendig ist sie wohnen ja noch bei ihren eltern...

ich möchte aber nicht mehr bei meinem eltern im wohnzimmer schlafen sondern ich möchte ein eigenes zimmer wo ich auch das bett meines babys stellen kann Griesgrämig

mein schwangerschaftsberaterin wird sie mal morgen anrufen mal schauen was die SB der sagen wird..

ist echt nicht leicht hier zu wohnen..

seid dem ich verheiratet und schwanger bin möchte mein vater mich so oder so nicht zuhause haben...

ein teller mehr aufdem tisch stört den glaube ich Griesgrämig Traurig Traurig Traurig
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Antwort #23 - 20.02.2008 um 14:16:09
 
ne kurze frage noch an euch...

wo ich meine anträge für alg2 abgebeben habe..müsste sie mir doch ein bewilligunsbescheid geben wo drauf steht wieviel qm mir zustehen damit ich damit auch den WBS beantragen kann.. wieso hat sie mir es nicht gegeben???

sie sagte sie wohnen ja bei den eltern ist nicht notwenidg jetzt..

obwohl

1. die wollen mich nicht mehr zuhause haben (weil verheiratet)
2. weil ich schwanger bin und es so oder so bei uns eng ist

ich habe schon schreiben von mein eltern und von mein schwangerschaftsberaterin abgegeben aber da ist nix

stimmt das so das ich nur für mich ein wohnung kriege???

oder auch fürs baby,,?? das kind kommt doch in c.a 9 wochen
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Antwort #24 - 20.02.2008 um 14:22:08
 
bostanci89 schrieb am 20.02.2008 um 14:16:09:
wo ich meine anträge für alg2 abgebeben habe..

... muß der Antrag doch erst bearbeitet werden. Und das dauert eine Weile.  Zwinkernd

Hast du von der ARGE schon einen Bescheid oder eine Mitteilung bekommen?

trixie
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Antwort #25 - 20.02.2008 um 14:40:43
 
ich habe noch nix von der arge bekommen...obwohl meine beraterin der sb geschrieben hat das es dringend ist...

da wo ich die maßnahme mache die frau meinte aber das sie das jetzt schon geben sollte??

ich weiss  nicht ist das den so das die anträge erst bearbeitet werden müssen um ein wohnung bewilligt zu bekommen???

auch wenn es dringend ist dauert die bearbeitung trotzdem von 6-8 wochen???

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Antwort #26 - 20.02.2008 um 17:57:02
 
????????? antwortet mir keiner????????
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Antwort #27 - 21.02.2008 um 22:13:22
 
hallo leute unswar hat mir meine schwangerschaftsberaterin geschrieben das die zustimmung für ein umzug unterwegs wäre da sie mit der SB telefoniert hat... nun meine frage ist das so wenn ich erstaml die zustimmung habe den wbs beantragen kann???

muss ich da auch sagen das ich bald ein kind kriege und mein mann wird hier her kommen???

würden die dann für mich oder auch für mein baby ein zimmer geben???
irgendwie sagen die mir das ein säugling nicht als person zählt die noch nicht geboren ist... stimmt es??

was meint ihr  auf wieviel qm ich anspruch habe???

das geht ja doch wenn man beim arbeitsamt druck macht

erst sagt die sb das ich kein grund habe um umzuziehen und das sie kein notwendigkeit sieht
und jetzt wo mein schwangerschaftsberaterin immer bei der anruft sagt sie die zustimmung würde unterwegs sein

zustimmung heisst doch das ich es bewilligt bekommen habe oder???

danke für eure antworten schonmal

liebe grüsse
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Antwort #28 - 21.02.2008 um 22:23:48
 
Im Schreiben der ARGE (ein Arbeitsamt gibt es nicht mehr, sondern nur noch eine Agentur für Arbeit) wird dir mitgeteilt, was für euch angemessen ist. Damit würde ich zu den Wohnungsgenossenschaften gehen, die dir dann eine Wohnung anbieten.

bostanci89 schrieb am 21.02.2008 um 22:13:22:
muss ich da auch sagen das ich bald ein kind kriege  

Sieht man das noch nicht? Würde mich fast wundern, im 7. Monat.

Warte erst einmal ab, was im Schreiben der ARGE steht und besprich die dann notwendigen Einzelheiten mit deiner Schwangerschaftsberaterin. Die ist sicherlich kompetenter, als wir hier im Forum. Wir können dir nur einen geistigen Tritt geben, mehr aber auch nicht.  Laut lachend

trixie
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Antwort #29 - 21.02.2008 um 23:09:38
 
geistigen tritt hört sich ja lustig an Laut lachend Durchgedreht Laut lachend Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich

Smiley doch ich bin schon in der 31ssw natürlich sieht man es.. okey bedanke mich fürs anwtort

geistiger tritt weinend weinend weinend Cool Cool Cool Cool
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