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Anerkennung Ausbildung (Gelesen: 2.037 mal)
ernest
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Beiträge: 12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung Ausbildung
03.03.2008 um 11:09:44
 
Hallo an alle,

ich habe folgende Frage:

Wird die kenianische Ausbildung als Krankenschwester in Deutschland anerkannt
Meine Frau hat folgendes Zetifikat:

" Certificate in Community Health Nursing "

ausgestellt vom: Kenya Medical Training College in Nairobi im Dezember 2000.

Hat jemand hier damit Erfahrung ?

Vielen Dank für alle Antworten im vorraus,

Ernest und Cherono



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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung Ausbildung
Antwort #1 - 03.03.2008 um 11:50:21
 
Hallo,

ich weiß nicht, ob hier jemand so spezielle und brauchbare Erfahrungen vermitteln kann. Geh mal auf
diese Webseite
(blaues anklicken!) - das hilft Dir vielleicht weiter. Du findest dort auch Ansprechstellen in Deinem Bundesland.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 03.03.2008 um 17:12:00
 
Nach meiner Kenntnis müssen diese Zertifikate vom Regierungspräsidium anerkannt werden. So war es jedenfalls bei einer Bekannten, ebenfalls Krankenschwester aus einem Dritt-Welt-Land.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 03.03.2008 um 17:58:04
 
Saxonicus schrieb am 03.03.2008 um 17:12:00:
Nach meiner Kenntnis müssen diese Zertifikate vom Regierungspräsidium anerkannt werden.

Das kann man schon deswegen nicht so pauschal sagen,
weil es eine solche Behörde längst nicht in jedem Bundes-
land gibt.
In der von Schweitzer verlinkten Seite sollte man die
jeweils zuständige Stelle aber finden.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.03.2008 um 22:44:48
 
VermutlichSaxonicus schrieb am 03.03.2008 um 17:12:00:
Nach meiner Kenntnis müssen diese Zertifikate vom Regierungspräsidium anerkannt werden.

Gesundheits- und Krankenpfleger/-in (früher: Krankenpfleger/Krankenschwester) ist ein reglementierter Beruf, d. h. es müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden, um ihn ausüben zu dürfen. In Deutschland dauert diese Ausbildung drei Jahre, wobei 2.100 Stunden Theorie und 2.500 Stunden Praxis vermittelt werden.

Ein 'certificate' bescheinigt, anders als ein 'diploma' oder ein 'bachelor degree' eine 'fast track' Ausbildung, die meist innerhalb eines Jahres abgeschlossen wird.

Ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass ein Regierungspräsidium dieses Zertifikat anerkennen muss.

Mono
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