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!!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!! (Gelesen: 26.794 mal)
bostanci89
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15.02.2008 um 13:50:38
 
hallo leute ich weiss es gehört nicht hier rein aber wollte wegen wohnung fragen... ich habe schonmal meine situation geschildert

das ich schwanger bin und bei meinem eltern wohne in 2 zimmer wohnung mit 4 personen.. in 10 wochen kriege ich mein kind...

ich kann ja nicht weiter hin bei meinem eltern im schlafzimmer schlafen...

naja ich wollte nur wissen wer mir dafür helfen kann.. wo ich mich infomieren kann..ich habe heute einen antrag für alg2 abgegeben und unser wohnverhätnisse habe ich beschrieben.. die frau meinte das es nicht notwendig ist

ich werd auf ein brief warten ob alg2 und babyausstatung bewillgt ist..

kann ich dann nochmal hin und wegen wohnung mit denen sprechen wisst ihr was davon

oder besser gesagt wo ich mich online darüber im internet unterhalten kann???
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trixie
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Antwort #1 - 15.02.2008 um 15:59:08
 
bostanci89 schrieb am 15.02.2008 um 13:50:38:
naja ich wollte nur wissen wer mir dafür helfen kann.. wo ich mich infomieren kann.


Beim Wohnungsamt deiner Stadt z. B., die dir einen Berechtigungsschein für eine Sozialwohnung ausstellen kann. Kirchliche und caritative Einrichtungen oder auch Frauenvereine, die es fast in jeder kleineren Stadt gibt, wären als Anlaufstelle zu erwähnen; aber auch Mutter-Kind-Häuser.

trixie
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Antwort #2 - 16.02.2008 um 10:47:14
 
bostanci89 schrieb am 15.02.2008 um 13:50:38:
ich habe heute einen antrag für alg2 abgegeben und unser wohnverhätnisse habe ich beschrieben.. die frau meinte das es nicht notwendig ist 


Das ist ja unglaublich, so wie Du Eure Wohnverhältnisse beschrieben hast! -

Was die Frau so "aus der Hüfte heraus" meint, ist gar nicht maßgeblich  Ärgerlich

Zwar bist Du erst 18 und hast damit laut einschlägigem Recht grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Wohnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern, aber es ist schon noch einzelfallbezogen zu prüfen, was tatsächlich zumutbar ist - und bei Unzumutbarkeit, ist ein Abweichen von dem Grundsatz nicht nur möglich, sondern angezeigt!

Gehe deshalb bitte, wie folgt vor:

Stelle bitte unbedingt schriftlich einen Antrag bei der ARGE auf Zustimmung zu eigenem, angemessenem Wohnraum für Dich und das auf die Welt kommende Baby. Erläutere noch einmal detailliert Deine jetzigen Wohnverhältnisse und begründe daraus die Unzumutbarkeit der Wohnverhältnisse spätestens mit Geburt des Kindes.

Verlange zu Deinem Antrag einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid.

Wende Dich, wenn irgend möglich zur Unterstützung an eine Sozialberatungsstelle, eine kompetente Arbeitsloseninitiative etc. - Gegebenfalls frage bei Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, DRK, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband) nach. - Auch die Ärztinj/der Arzt, die Dich wegen Deiner Schwangerschaft betreuen, kannst Du ansprechen bzw. eine Schwangerenberatungsstelle.

Lass Dich auf jeden Fall nicht einfach so abfertigen, wie geschehen - das hat mit seriöser Arbeit nichts aber auch gar nichts zu tun!


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 16.02.2008 um 11:00:57 von schweitzer »  

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Kirsten
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Antwort #3 - 16.02.2008 um 10:58:31
 
schweitzer schrieb am 16.02.2008 um 10:47:14:



Zwar bist Du erst 18 und hast damit laut einschlägigem Recht grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Wohnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern, ..

=schweitzer=



Bei unter 25- jährigen mit eigener Familie (dazu zählt auch ein Kind) gilt die Altersbeschränkung von 25 für eigene Wohnung nicht.

Ansonsten schließe ich mich den Vorpostern an.

Ich empfehle obendrein das Forum von Tacheles.
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bostanci89
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Antwort #4 - 16.02.2008 um 12:06:29
 
mein schwangerschaftsberaterin meinte aber das ich ein anspruch dfrauf habe weil ich verheiratet und bald ein kind kriege..

mein schwangerschaftsberaterin hat dies geschrieben für arge ist das nicht gut????

sehr geehrte frau...

wie eben besprochen gebe ich meiner klientin frau bostanci hiermit eine STELLUNGNAHME zur Dringlichkeit eine Wohnungswechsels mit,damit sie einem umzug zustimmen können.

Frau bostanci lebt der zeit mit ihren eltern und ihrem bruder in einer kleinen 2 zimmer wohnung. Sie ist schwanger (et 1.5.08) und mit ihrem mann verheiratet der noch in der türkei lebt.Sie schläft derzeit nachts auf der couch im gemeinsamen wohnzimmer das bis spät nachts zum fernsehen und für den umgang  mit dem pc genutzt wird. sie schläft dementsprechend sehr schlecht ein und hat ständig rückenschmerzen von der ungeeigneten unterlage ( vgl. die bescheinigung von FA) sie steht sehr stark unter der kontolle ihres vaters der sie auch emotional  mit seinem misstrauen sehr verletzt. Der vater hält sie derzeitige situation für alle beteiligten für umzumutbar (s. anschreiben in der anlage)

frau bostanci möchte gerne alg2 beantragen um unabhängig zu sein und eine eigene wohnung beziehen zu können. ich halte diesen wunsch auch für sehr dringlich da die wohnverhältnisse  gesundheitlich umzumutbar  sind und die sehr hohe psychische belastung sich negativ auf den schwangerschaftsverlauf auswirken könnte.

mit fr grüssen .....


ich das nicht gut geschrieben oder sollte ich noch was schreiben?????????
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Antwort #5 - 16.02.2008 um 13:42:58
 
Das ist schon "gut geschrieben" - Das unterstützt sehr nachdrücklich die Notwendigkeit, dass Du noch vor Geburt Deines Kindes in eine eigene Wohnung ziehen darfst.

Ich empfehle aber trotzdem auf dieser Grundlage einen schriftlichen Antrag zu stellen, und auch einen schriftlichen, begründeten Bescheid zu verlangen.

=schweitzer=
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Antwort #6 - 16.02.2008 um 16:17:52
 
achso okey bedanke mich für dein antwort..

ich werd es mal mit mein schwangerschaftsberaterin noch dadrüber reden

mal kuken vllt kann sie ja noch was für mich machen besser gesagt mit mir was für die arge schreiben

meine eltern kümmern sich nicht um mich

ich muss selber alles hinkriegen obwohl ich von nix ahnung habe weil ich sowas vorher noch nie gemacht habe..
aber wenn man was will muss man dafür auch kämpfen oder?

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Antwort #7 - 17.02.2008 um 23:14:01
 
habe ne kurze frage.. wann sollte ich wieder im amt  nach fragen wegen mein alg2 antrages????

wie vorhin geschrieben kriege ich mein baby in 10 wochen und davor muss ich unbedingt umziehen...

und habt ihr vllt ahnung ob ich einen termin zum gespräch bekommen werde wegen dem wohnung ob es geht oder nicht????

weil ich bei der antrags begründung alles rein geschrieben habe wieso ich umziehen muss etc

würde mich für jede antwort sehr freuen

danke
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Antwort #8 - 17.02.2008 um 23:20:25
 
bostanci89 schrieb am 17.02.2008 um 23:14:01:
wie vorhin geschrieben kriege ich mein baby in 10 wochen und davor muss ich unbedingt umziehen...  

Das wird aber deinen Antrag sicherlich nicht beschleunigen. Du hättest ihn auch schon früher stellen können. Mit einer Bearbeitungszeit des Erstantrages von vier bis sechs darfst du schon rechnen.

bostanci89 schrieb am 17.02.2008 um 23:14:01:
und habt ihr vllt ahnung ob ich einen termin zum gespräch bekommen werde  

Schnapp dir das Telefon und rufe selber an, oder du schaust persönlich vorbei. Ein bisschen Eigeninitiative und Mobilität solltest du schon an den Tag legen. Wir hier im Forum können dir nicht alles beantworten.

trixie
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Antwort #9 - 17.02.2008 um 23:48:50
 
ja okey nicht sauer seinnnnn Traurig

trotzdem danke fürs antwort
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Antwort #10 - 18.02.2008 um 11:20:01
 
Trixie, früher stellen hätte wohl auch nichts genutzt. Leider sind die meisten ARGEs so drauf, dass sie sagen, der Bedarf besteht erst mit der Geburt, vorher gibts keine eigene oder größere Wohnung. Die Begründung für diese Haltung ist so, dass ich sie hier nicht wiedergeben will, mit Rücksicht auf bostanci.
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Antwort #11 - 18.02.2008 um 11:44:03
 
ich weiss aber meine schwangerschaftsberaterin meinte zu mir das man ab der 12 ssw ein anspruch auf ein eigens wohnung hat...

ich warte jetzt nun auf ein bescheid was passieren wird

mein vater will mich nicht mal jetzzt zuhause haben...und wenn das kind bald da ist wird es zuhause schlimmer sein denk ich mal... weil es bei uns zuhause sehr eng ist und das stört den wenn wir mehrere werden

ich kann das bett meines babys doch nicht ins wohnzimmer stellen oder???

also ich selber schlafe im sofer..wie es dann wird weiss ich nicht
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Antwort #12 - 18.02.2008 um 12:46:53
 
Reni schrieb am 18.02.2008 um 11:20:01:
früher stellen hätte wohl auch nichts genutzt.

Sorry! Hier geht es nicht nur darum, dass ein Kind unterwegs ist (unabhängig davon, dass ein Anspruch auf Mehrbedarf besteht), sondern auch darum, dass die Frau verheiratet ist und dass der Mann nach Deutschland kommen möchte. Da möchte ich die ARGE sehen, die dann einen entsprechenden Antrag ablehnt.

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Antwort #13 - 18.02.2008 um 13:54:38
 
wie ist es jetzt gemeint???

arge wird ablehnen???
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Antwort #14 - 18.02.2008 um 13:57:07
 
naja, Reni hat den Nagel eigentlich schon auf den Kopf getroffen.
.....der Mann möchte nach Deutschland kommen. Also ist er noch nicht da, also Zukunft.
......das Kind soll geboren werden. Ist also auch noch nicht da, also Zukunft.

Die ARGE wird sicherlich nicht ablehnen wenn aus den Zukunftsaussagen Gegenwart geworden ist. Stand heute sehe ich da aber keinen Anspruch.

-Toppy-
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