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!!!!!!!!!frage sehr wichtig!!!!!!!!!!!!! (Gelesen: 26.797 mal)
Giesinger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #30 - 22.02.2008 um 08:05:31
 
Folgende Fragen seien gestattet:

Wie stellt sich die ausländerrechtliche Situation dar ? Welchen Status hast du zur Zeit ? Wie sieht`s mit Unterhalt aus ? Liegen der ArGe irgendwelche Unterlagen vor, was den Ehegatten angeht ?

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bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #31 - 22.02.2008 um 13:57:35
 
ich habe ein türkischen pass mit aufhelthalt drin

mit unterhalt ist nix also kein einkommen nix da lebe bei mein eltern
und über mein mann habe ich auch was eingegeben das er dort arbeitslos ist usw..

eine frage mein schwangerschaftsberaterin hat dies von der arge bekommen

Bezugnehmend auf unser heutiges Telefonat kann ich Ihnen nun in obiger Angelegenheit folgendes mitteilen:
Die schriftliche Zustimmung zum Umzug ist auf dem Postweg zu Frau Bostanci unterwegs.


heisst das das es zugestimmt wurde das ich eine wohnung für mich und fürs baby kriege oder kann das auch die abhelnung sein... obwohl ablehnung darf es nicht sein weil ich vom arzt gesundheitsamt und von papa schreiben abgegeben habe...
ich bin schon in der 31 ssw.. und schlafe immer noch im sofer (wohnzimmer) wo ich den kinderbett garnicht hinstellen kann da kein platz da ist...

was meinen sie könnte es ein ablehnung sein????
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jetflyer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #32 - 22.02.2008 um 13:59:48
 
Zitat:
Die schriftliche Zustimmung zum Umzug ist auf dem Postweg zu Frau Bostanci unterwegs


Hallo,

Ich verstehe ja , das Du sehr aufgeregt und in Sorge bist.

Aber "Zustimmung" heißt "Ja" 
(wenn Du denn das am Telefon richtig verstanden hast)

GRüße
Jetflyer
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bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #33 - 22.02.2008 um 14:28:53
 
die schwangerschaftsberaterin hat ja mit ihr telefoniert deswegen weiss ich nicht ob es ablehnung ist

die beraterin meinte dies


Die Genehmigung zum Umzug ist unterwegs an Sie; ich gehe davon aus, dass sie für zwei Personen gilt. Sobald SIe das Schreiben haben gehen Sie zum Wohnungsamt und beantragen den WBS (den Antrag können Sie schon vorher aus dem Internet runterladen und ausfüllen!).
Die Beihilfen für sie Schwangerenbekleidung wird nun sicherlich auch gezahlt werden. Nach ein paar Wochen müssen wir auf jeden Fall nachfragen und vielleicht Druck machen, damit es schneller geht. Darauf hat Frau Stark aber wohl keinen Einfluss mehr, sondern die Leistungsabteilung. Im März werden Sie das Geld aus der Stiftung erhalten. Alles wird gut! Und lassen Sie sich bitte nicht immer wieder von allen möglichen Leuten, die nicht oder zu wenig Bescheid wissen, verunsichern!
Ein schönes Wochenende wünscht

achja ist das den so wenn ich ein brief von der arge kriege

das ich dann auch die bewilligung für babyausstatung kriege oder ist das erstmal wegen der wohnung? was meint ihr den??
bin voll aufgeregt und freue mich schon
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« Zuletzt geändert: 22.02.2008 um 14:43:58 von bostanci89 »  

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #34 - 22.02.2008 um 15:17:15
 
Ich will dich hier nicht vertreiben. Aber sicher sind bei
Tacheles deutlich mehr Experten zu finden, die dir da
Tipps geben können   Laut lachend

BTW:
next time bitte einen aussagekräftigeren Betreff wählen  Cool
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bostanci89
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #35 - 22.02.2008 um 16:00:49
 
was ist tacheles???
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #36 - 22.02.2008 um 16:04:02
 
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #37 - 22.02.2008 um 16:17:57
 
bostanci89 schrieb am 22.02.2008 um 16:00:49:
was ist tacheles???  

Fons wollte ...

Zitat:
dir nur einen geistigen Tritt


... verpassen. Klicke einfach die blaue Schrift von Tacheles an und das Wunder wird dir offenbar.

Viel Glück bei der Suche nach der richtigen Antwort.

trixie

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bostanci89
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Antwort #38 - 23.02.2008 um 15:02:43
 
hallo leute...unswar habe ich heute ein brief von der arge bekommen...
( bescheinigung zur dringendlichkeit eines wohnungswechsels)

wo drin steht das die wohnung nicht grösser als 60 qm sein darf...
heisst das jetzt das ich mir ein wohnung suchen kann und das die arge die miete übernimmt???

würde in dem 60 qm auch ein kinderzimmer drin sein???

wbs habe ich ja vom internet runtergeladen aber noch nicht ausgefüllt..

wie sieht es denn eigentlich  mit der alg2 aus???
und babyausstatung?
werde ich dafür noch extra ein brief von der arge kriegen??

bedanke mich für all eure antworten

liebe grüsse bostanci
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ronny
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Antwort #39 - 23.02.2008 um 15:08:59
 
bostanci89 schrieb am 23.02.2008 um 15:02:43:
heisst das jetzt das ich mir ein wohnung suchen kann und das die arge die miete übernimmt??? 


Wer hat jetzt eigentlich den Brief:

Du oder wir ?

Wer sollte denn dann besser sagen können was drin steht Zwinkernd

bostanci89 schrieb am 23.02.2008 um 15:02:43:
wie sieht es denn eigentlichmit der alg2 aus???
und babyausstatung?
werde ich dafür noch extra ein brief von der arge kriegen??



Was hast Du denn genau beantragt bei der ARGE ?

Die ist IMHO sowieso nicht mehr zuständg bei einer Problemschwangeren, aber das nur am Rande Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #40 - 23.02.2008 um 15:12:17
 
Hallo Ronny,

wer wäre dann zuständig?
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die &&nonick &&__________________________________________&&Das Streben nach Vollkommenheit, macht manche Menschen vollkommen unerträglich.
 
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Antwort #41 - 23.02.2008 um 15:21:49
 
ja ich hab den brief bekommen.. muss mich ja nicht blöd anmachen habe doch nur gefragt weil ich es nicht richtig verstanden habe

ich habe ein antrag für alg2 (babyausstatung) und für wohnung gestellt gehabt.

habe heute die zustimmung bekommen das ich umziehen darf aber für die anderen kein bescheid.

kommt das nach?? oder wird es dauern?

weil  ich die anträge am gleichen tag abgegeben hatte...(vor einer woche)
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« Zuletzt geändert: 23.02.2008 um 15:31:51 von bostanci89 »  

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Antwort #42 - 23.02.2008 um 15:32:28
 
bostanci89 schrieb am 23.02.2008 um 15:21:49:
.. muss mich ja nicht blöd anmachen


Davon lese ich zwar nichts aber seis drum. Wenn Du bereits alles weißt frage ich mich warum Du fragst.

nonick37 schrieb am 23.02.2008 um 15:12:17:
wer wäre dann zuständig?


Da wäre m.E. eine Zuständigkeit des Sozialamtes gegeben, da hier offenkundg jemand breits mit der Schwangerschaft so belastet (wenn nicht sogar überlastet) ist, dass Zweifel an der Arbeitsfähigkeit nicht unangebracht sein dürften.

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #43 - 23.02.2008 um 15:42:30
 
keine hat mir aber gesagt das sozialamt mir zuständig ist Durchgedreht

sonst würde mein sb mir es doch sagen

naja egal

Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich Ärgerlich
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bostanci89
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Antwort #44 - 23.02.2008 um 19:14:03
 
also wie sieht es aus wollt ihr mir nicht antworten???

kriege ich es nach geschickt?

oder wird es länger dauern???

wie gesagt alles habe ich an einem gleichen tag abgegeben..
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