bostanci89 schrieb am 15.02.2008 um 13:50:38:ich habe heute einen antrag für alg2 abgegeben und unser wohnverhätnisse habe ich beschrieben.. die frau meinte das es nicht notwendig ist
Das ist ja unglaublich, so wie Du Eure Wohnverhältnisse beschrieben hast! -
Was die Frau so "aus der Hüfte heraus" meint, ist gar nicht maßgeblich
Zwar bist Du erst 18 und hast damit laut einschlägigem Recht grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Wohnung außerhalb der Bedarfsgemeinschaft mit Deinen Eltern, aber es ist schon noch einzelfallbezogen zu prüfen, was tatsächlich zumutbar ist - und bei Unzumutbarkeit, ist ein Abweichen von dem Grundsatz nicht nur möglich, sondern angezeigt!
Gehe deshalb bitte, wie folgt vor:
Stelle bitte unbedingt
schriftlich einen Antrag bei der ARGE auf Zustimmung zu eigenem, angemessenem Wohnraum für Dich und das auf die Welt kommende Baby. Erläutere noch einmal detailliert Deine jetzigen Wohnverhältnisse und begründe daraus die Unzumutbarkeit der Wohnverhältnisse spätestens mit Geburt des Kindes.
Verlange zu Deinem Antrag einen schriftlichen, begründeten und rechtsmittelfähigen Bescheid.
Wende Dich, wenn irgend möglich zur Unterstützung an eine Sozialberatungsstelle, eine kompetente Arbeitsloseninitiative etc. - Gegebenfalls frage bei Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Diakonie, DRK, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband) nach. - Auch die Ärztinj/der Arzt, die Dich wegen Deiner Schwangerschaft betreuen, kannst Du ansprechen bzw. eine Schwangerenberatungsstelle.
Lass Dich auf jeden Fall nicht einfach so abfertigen, wie geschehen - das hat mit seriöser Arbeit nichts aber auch gar nichts zu tun!
=schweitzer=