Zitat:In Kirgisien oder in fast allen anderen GUS-Ländern bekommen die Minderjährige die SA erst mit 16-18 Jahren!
Halte ich für ein Gerücht und Bullsh*t !
Den PASS bekommt man mglw erst mit 16-18, aber die StA wird in wohl so ziemlich ALLEN Fällen mit der Geburt erworben. Ggfs ist eine "Registrierung" notwendig. Das ist aber ein formaler Akt, der nichts damit zu tun hat, dass man die StA eigentlich schon besitzt!
Zitat:was meine Meinung nach de jure absolut nicht korrekt ist.
Fragt sich, wie gut deine Rechtskenntnisse sind!
Im Zweifel wird eine deutsche Behörde dann den Nachweis verlangen, dass die StA NICHT existiert. Dann müsste man also zur kirgisischen Auslandsvertretung und sich dort das Bestehen oder Nichtbestehen der StA von Kirgistan bestätigen lassen.
Ein Eintrag in einem ausländischen Pass oder die Aussage des Vaters oder eine "Meinung" sind jedenfalls nicht ausreichend um den Status "staatenlos" in D zu erhalten! In den allermeisten Fällen heißt es hier nämlich eher "StA: ungeklärt". Und das ist was komplett anderes ...
Zitat:Wenn sie unsicher sind,können sie doch eine Nachfrage machen.
Nö. In der Beweislast ist erstmal der Antragsteller. Insbesondere wenn hier (wegen des Vaters und dem Eintrag im Pass) der "Anfangsverdacht" kirgisische StA vorliegt.