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Androhung der Abschiebung (Gelesen: 24.988 mal)
Hiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #75 - 11.06.2007 um 10:12:38
 
übrigens,es wurden schon mehr als 1500 Unterschriften in 4 Tagen gesammelt von den Leuten,die gg die Abschiebung und der Trennung der Familie sind. Spielt das irgendeine Rolle?
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Hiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #76 - 11.06.2007 um 10:15:39
 
fons schrieb am 09.06.2007 um 19:30:38:


Das weiß sogar ich. Deswegen das:


Ist hier alles sehr wirr. Deswegen sollte man sich hier
nicht auf eine echte Lösung versteifen.

Im Brief steht:

Ankündigung der Abschiebung

Gem. §60a Abs 5 des Gesetzes über den Aufenthalt,die Erwerbestätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet vom 30.07.2004 in der Zeit zur geltenden Fassung kündige ich Ihnen daher die Abschiebung Ihre Tochter in ihr Heimatland an.
Die Abschiebung kann nach Ablauf eines Monats ab Zustellung dieses Schreibens erfolgen.
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inge
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Antwort #77 - 11.06.2007 um 10:36:07
 
Zitat:
Spielt das irgendeine Rolle?

Rechtlich eher nicht.
Bei großem öffentlichen Interesse ist manchmal eine AE nach 25.4 bzw. eine weitere Duldung drin. Das sind dann aber häufig auch politisch motivierte Entscheidungen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass jeder "Einzelfall" gleichzeitig auch Vorbildcharakter hat. Wenn es also viele ähnlich gelagerte Fälle gibt, wird man weniger bereit sein, eine Ausnahme zu machen, da die anderen dann ja ebenfalls auf diese Áufnahme hoffen können/wollen.

Wie bereits gesagt, ist es jetzt wohl am Anwalt, seinen Job zu machen. Irgendwann gibt's dann im Zweifel ein rechtskräftiges Urteil und dann ist die Sache entschieden. Wie das aussehen wird, kann momentan keiner sagen (außer daß die Chancen für den Vater schlechter als für das Kind sind).

Jedenfalls gibt's im vorliegenden SV keinen "Knopf" den man drücken kann, um eine AE zu erhalten.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #78 - 11.06.2007 um 10:55:52
 
Hiob schrieb am 11.06.2007 um 10:12:38:
übrigens,es wurden schon mehr als 1500 Unterschriften in 4 Tagen gesammelt von den Leuten,die gg die Abschiebung und der Trennung der Familie sind. Spielt das irgendeine Rolle? 

Hoffentlich sind die Unterschriftengeber richtig über die Rechts- und Sachlage informiert worden.

inge schrieb am 11.06.2007 um 10:36:07:
Bei großem öffentlichen Interesse ist manchmal eine AE nach 25.4

Eher nicht,w eil 25 IV für einen vorübergehenden Aufenthalt gedacht ist, hier aber ein Daueraufenthalt angestrebt wird.
Zudem: großer öffentlicher Druck führt meißt zu einer Verhärtung der Positionen. Damit ist in der Regel keinem geholfen

inge schrieb am 11.06.2007 um 10:36:07:
Spielt das irgendeine Rolle?

Rechtlich eher nicht. 

Die Beantwortung der Fragen kann eine wesentliche Rolle spielen, nämlich wenn es darum geht, wo ggfs. eine familiäre LG noch gelebt werden kann bzw. ob eine Ausreise möglich ist.

proll
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Hiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #79 - 12.06.2007 um 14:56:25
 
wie viele Unterschriften sind ungefähr notwendig um das Bleiberecht erhalten zu können?
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Antwort #80 - 12.06.2007 um 15:01:21
 
Hiob schrieb am 12.06.2007 um 14:56:25:
wie viele Unterschriften sind ungefähr notwendig um das Bleiberecht erhalten zu können? 


Das soll hier wirklich zu einer Antwort führen ?
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #81 - 12.06.2007 um 15:03:59
 
Zitat:
wie viele Unterschriften sind ungefähr notwendig um das Bleiberecht erhalten zu können?

Eine. Nämlich die des zuständigen ABH-Mitarbeiters auf der AE ...

Sorry, aber DIE Frage ist ja nun echt dämlich!
Manchmal bewirken Unterschriften-Aktionen etwas. Das hängt aber vom konkreten Einzelfall, von der Rechtslage etc ab. Jedenfalls sieht das AufenthG keinen "Volksentscheid" bzgl der Erteilung einer AE vor!
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Antwort #82 - 12.06.2007 um 15:05:37
 
Hiob schrieb am 12.06.2007 um 14:56:25:
wie viele Unterschriften sind ungefähr notwendig um das Bleiberecht erhalten zu können?


Eigentlich dürften sie gar nicht gewertet werden. Ausser es würde ein offizieller Bürgerentscheid durchgeführt werden.. alles andere ist doch nur Meinungsmache und unterliegt der jeweiligen Darstellung.

Und ne Wahl ist es ja auch nicht. Mich persönlich haben solche Unterschriftsaktionen noch nie beeindruckt. Hab ich immer abgeheftet und gut ist.

Ich hab mir den Fall hier nicht groß durchgelesen. Mein Post bezieht sich ausschließlich auf das obige Zitat und der Ansicht, dass man damit was erreichen könnte.

Ich finds halt nicht richtig. Aber möglicherweise bringts ja die erwünschte Medienwirksamkeit und biegt jemand um.
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Antwort #83 - 12.06.2007 um 15:06:11
 
Hiob schrieb am 12.06.2007 um 14:56:25:
wie viele Unterschriften sind ungefähr notwendig um das Bleiberecht erhalten zu können?


genau eine: die vom Bundespräsidenten unter einer entsprechenden Gesetzesänderung
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Antwort #84 - 12.06.2007 um 15:13:29
 
Hiob schrieb am 12.06.2007 um 14:56:25:
wie viele Unterschriften sind ungefähr notwendig um das Bleiberecht erhalten zu können?


Um die Frage etwas ausführlich zu beantworten:

Wir leben in einem Rechtsstaat. Wesentliche Elemente eines Rechtsstaates sind Rechtssicherheit und die Anwendung des Rechts ohne Ansehen der Person.
Daher DARF eine Unterschriftenaktion nicht als entscheidungsbeeinflussendes Mittel bewertet werden. Das Recht gilt schliesslich gleichermassen für die, die beliebt sind und für die, die unbeliebt sind, für die, die viel Wirbel um ihre Sache machen und die, die ruhiger sind.

Es wäre doch schlimm, wenn die, die nicht so viele Freunde haben oder mobilisieren können, schlechter gestellt wären!
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Saxonicus
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Antwort #85 - 12.06.2007 um 16:55:40
 
Hiob schrieb am 12.06.2007 um 14:56:25:
wie viele Unterschriften sind ungefähr notwendig um das Bleiberecht erhalten zu können?


Gesetze gelten für alle und jeden, ohne Ansehen der Person
Eine Unterschriftenaktion sollte/kann nicht dazu dienen eine Einzelperson über das Gesetz zu stellen, dazu müßte zunächst das Gesetz geändert werden und diese Änderung dann auch wieder für alle angewandt werden. 
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mick
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Antwort #86 - 12.06.2007 um 17:28:37
 
Auch hier dürfte das Wesentliche gesagt sein,
Schlupflöcher können dann woanders gesucht
werden.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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