Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6
Thema versenden Drucken
Androhung der Abschiebung (Gelesen: 24.989 mal)
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #30 - 07.06.2007 um 09:37:31
 
Anderer Fred zu Kirgistan, Kind & StA:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180345675

Zitat:
Zur Staatsangehörigkeit:
[...]
Erwerbsgrund für kirgisische StAng.:
Zitat "wenn der Vater eines im Ausland geborenen Kindes zum Zeitpunkt der Geburt kirgisischer Staatsangehöriger ist und zu diesem Zeitpunkt seinen ständigen Wohnsitz in Kirgisistan hatte"

Wäre dann also evtl. zu klären, wo der Vater offiziell (!) seinen ständigen Wohnsitz hatte als das Kind geboren wurde. Und falls das nicht passt, müsste man das kirg StA-Recht auf weitere Erwerbsmöglichkeiten abklappern -> bzw. die kirg. Auslandsvertretung fragen und um eine StA-Nachweis ersuchen.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Hiob
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #31 - 07.06.2007 um 09:40:19
 
inge schrieb am 07.06.2007 um 09:31:21:
Halte ich für ein Gerücht und Bullsh*t !

Den PASS bekommt man mglw erst mit 16-18, aber die StA wird in wohl so ziemlich ALLEN Fällen mit der Geburt erworben. Ggfs ist eine "Registrierung" notwendig. Das ist aber ein formaler Akt, der nichts damit zu tun hat, dass man die StA eigentlich schon besitzt!

Fragt sich, wie gut deine Rechtskenntnisse sind!

Registrierung hat in GUS-Ländern allerdings wenig was mit der SA zu tun,da sogar die Ausländer z.B. in Russischen Föderation registriert werden müssen. In Kirgisien wird das geborene Kind (falls eine der Eltern kirgisische SA besitzt) die kirgisische SA erst dann bekommen (vor 16 Jahren),wenn eine der ELtern einen Antrag stellt,das es gewünscht ist. In dem Zeitraum in dem das Kind geboren wurde hatten keine der beiden Eltern irgendeine SA (weil damals die UdSSR aufgelöst wurde und Millionen von Menschen sind staatenlos gewrden).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #32 - 07.06.2007 um 09:42:51
 
Hiob schrieb am 07.06.2007 um 09:40:19:
(weil damals die UdSSR aufgelöst wurde und Millionen von Menschen sind staatenlos gewrden). 


das mag sein, aber gehörten die beiden auch dazu ?
Pauschale Aussagen sind keine Nachweise !

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hiob
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #33 - 07.06.2007 um 09:46:02
 
in diesem Zeitraum hatten die beiden Eltern (die Mutter immer noch) keine StA. SPäter bekamm der Vater eine,aber er hat nichts beantragt,was das Bekommen des kirg. StA beim Kind verursachen konnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hiob
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #34 - 07.06.2007 um 09:47:03
 
wenn die Mutter den Passersatz besitzt,weist das ihre Staatenlosigkeit nach?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #35 - 07.06.2007 um 09:50:46
 
Hiob schrieb am 07.06.2007 um 09:47:03:
weist das ihre Staatenlosigkeit nach? 


nein


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #36 - 07.06.2007 um 09:56:30
 
Zitat:
Registrierung hat in GUS-Ländern allerdings wenig was mit der SA zu tun

Noch mehr Quatsch.
Eine "Registrierung" (von was auch immer) ist die Aufnahme von Daten in einem Register.
Registrierungsvorgänge gibt es in den ex-GUS-Staaten (und anderen Ländern) massenhaft und für verschiedenste Zwecke. So ist zB häufig für im Ausland lebende Bürger eine "Registrierung" bei der Botschaft erforderlich. Ebenso ist aber zB auch ein Eintrag in einem standesamtlichen "Register" (ein Register ist per se erstmal nichts anderes als eine Sammlung von Daten zum Nachweis von bestimmten Sachverhalten) oft erforderlich.

Und keine deutsche Behörde interessiert sich für die Laien-Meinung zu ausländischem StA-Recht. Da das eine sehr komplizierte Sache ist (man lese nur mal hier im Forum), benötigt es doch schon sehr gute Kenntnisse bzw. die OFFIZELLE Erklärung einer Auslandsvertretung, dass eine entsprechende StA NICHT erworben wurde. Wenn man dann allerdings als Antwort erhält, dass man einen StA-Nachweis nur erhält, wenn man sich "registrieren" läßt, ist dass nicht der Nachweis einer nicht bestehenden StA. Eher sowas wie "schwebend gültige" StA ...
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Hiob
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #37 - 07.06.2007 um 10:05:24
 
inge schrieb am 07.06.2007 um 09:56:30:
Noch mehr Quatsch.
Eine "Registrierung" (von was auch immer) ist die Aufnahme von Daten in einem Register.
Registrierungsvorgänge gibt es in den ex-GUS-Staaten (und anderen Ländern) massenhaft und für verschiedenste Zwecke. So ist zB häufig für im Ausland lebende Bürger eine "Registrierung" bei der Botschaft erforderlich. Ebenso ist aber zB auch ein Eintrag in einem standesamtlichen "Register" (ein Register ist per se erstmal nichts anderes als eine Sammlung von Daten zum Nachweis von bestimmten Sachverhalten) oft erforderlich.

Und keine deutsche Behörde interessiert sich für die Laien-Meinung zu ausländischem StA-Recht. Da das eine sehr komplizierte Sache ist (man lese nur mal hier im Forum), benötigt es doch schon sehr gute Kenntnisse bzw. die OFFIZELLE Erklärung einer Auslandsvertretung, dass eine entsprechende StA NICHT erworben wurde. Wenn man dann allerdings als Antwort erhält, dass man einen StA-Nachweis nur erhält, wenn man sich "registrieren" läßt, ist dass nicht der Nachweis einer nicht bestehenden StA. Eher sowas wie "schwebend gültige" StA ...

wenn Sie sowas wie "Propiska"meinen,dann hat so eine Registrierung echt wenig was mit der StA zu tun. Ich wiederhole noch mal,vielleicht verstehen wir uns falsch,Registrierung ist bei jeder Person z.B. in Russland notwendig,da sie ohne Registrierung de jure illegal ist. Registrieren kann sich jede,der einen Wohnsitz nachweisen kann und mit einem Pass eingereist ist. Mehr braucht man (naja,außer viel Geld für Bestechen) in RF z.B. nicht! Welche StA Sie dabei haben ist vollig egal. Ich kenne Georgier,Kasachen,Kirgisen usw. die in RF registriert sind. Welche Registrierung Sie meinen,verstehe ich recht wenig.

Kann die ABH also Ihre Meinung nach den Vater zwingen einen Antrag für das Kind zu stellen,damit das Kind kirgisische StA erhält?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
OlgaS.
Full Member
***
Offline


Ich freue mich MENSCHEN
begegnen zu dürfen


Beiträge: 38
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #38 - 07.06.2007 um 11:11:59
 
Hallo Hiob,

wenn ich schon Staatenlos lese, läuten bei mir alle Alarmglocken ( war selbst jahrelang Staatenlos).

Ich sehe die Situation als schwierig an, denn das Kind IST in dem Pass des Vaters eingetragen. An dieser Stelle beginnt das problem. Sind sie ev nicht aus dem Herrkunftsland eingereist? wenn ja, erläutere es bitte, wenn nein - warum ist das kind dann Staatenlos???

wenn es irgendwie geht, gebe bekannt aus welchem land sie kommen.

hmmm... mal überlegen

Herzlichst
Olga
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hiob
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #39 - 07.06.2007 um 11:12:00
 
Hiob schrieb am 07.06.2007 um 08:57:19:
kann man ein Staatenloses Kind überhaupt irgendwohin abscheieben?

die Frage wurde aber nicht beantwortet. Kann mir jemand die Antwort geben bitte?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
OlgaS.
Full Member
***
Offline


Ich freue mich MENSCHEN
begegnen zu dürfen


Beiträge: 38
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #40 - 07.06.2007 um 11:17:22
 
Lieber Hiob,

das Kind wird nicht als Staatenlos angesehen. das ist das problem. einen Staatenlosen kann man an sich nicht abschieben, aber so beginnt ein lied von - beweisen Sie, das kirgisisches konsulat das kind nicht anerkennt.

Hiob, bitte schreibe mir eine private nachricht, ich bin gerade an eine gruppe gekommen, welche sich für die rechte der staatenlosen einsetzt.

melde dich, ich versuch euch zumindest mit den unterlagen auszusatten.

herzlichst
Olga
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hiob
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #41 - 07.06.2007 um 11:17:53
 
OlgaS. schrieb am 07.06.2007 um 11:11:59:
Hallo Hiob,

wenn ich schon Staatenlos lese, läuten bei mir alle Alarmglocken ( war selbst jahrelang Staatenlos).

Ich sehe die Situation als schwierig an, denn das Kind IST in dem Pass des Vaters eingetragen. An dieser Stelle beginnt das problem. Sind sie ev nicht aus dem Herrkunftsland eingereist? wenn ja, erläutere es bitte, wenn nein - warum ist das kind dann Staatenlos???

wenn es irgendwie geht, gebe bekannt aus welchem land sie kommen.

hmmm... mal überlegen

Herzlichst
Olga

die beiden sind illegal eingereist. wie genau,muss ich noch nachfragen. Was hat das aber mit der StA des Kindes zu tun? Wie sie wissen,werden in Reisepässen der GUS-Ländern,wie Usbekistan,Kirgistan,Russland die Kinder fast ausschließlich in die Pässe der Eltern eingetragen,wobei ihre StA-ten nicht angegeben werden,weil die meisten Kinder keine StA-ten haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #42 - 07.06.2007 um 11:19:26
 
Wenn feststeht, dass das Kind staatenlos ist, dann kann man es natürlich nicht in ein anderes Land abschieben.

Hier steht es aber ganz offensichtlich nicht fest!- Ich denke vom Vater (Mutter) wird erwartet werden, dass er (sie) sein (ihr) Kind bei der kirgisischen Botschaft registrieren lässt. - Dann wird man weiter sehen.

Bislang wird die Staatenlosigkeit nur behauptet - sie muss aber bewiesen werden, wie hier schon vielfach gepostet wurde.

Das mag alles nicht leicht sein, aber es ist so ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Hiob
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 35

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #43 - 07.06.2007 um 11:28:07
 
Wenn viele,wie ich das sehe meinen,dass das Kind gute Chancen hat zu bleiben,muss der Anwalt des Vaters irgendein Widerspruch einlegen? Die Zeit wird knapp,deswegen möchte ich wissen,wie ich den Vater helfen kann. Der Anwalt hat nur an ABH geschrieben,dass sie ihre Entscheidung bzgl. des Kindes überdenken sollen,weil das Kind bei Mutter wohnt,die Schule besucht usw. Aber was ist wenn die ABH zu lange "überdenkt" und die Zeit dann einfach auläuft? Muss man vor Gericht gehen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
OlgaS.
Full Member
***
Offline


Ich freue mich MENSCHEN
begegnen zu dürfen


Beiträge: 38
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Androhung der Abschiebung
Antwort #44 - 07.06.2007 um 11:36:29
 
Lieber Hiob,

als ich seiner Zeit aus der sowjetunion eingereist bin, war ich auch nur im Pass meiner Mutter eingetragen. ich war aber eine SOWJETISCHE Staatsangehörige seit der Geburt. Verstehst du worauf ich hinausmöchte? Kyrgystan... hmm.. ich suche gerade das Staatsangehörigkeitsrecht des landes im netz.

wir sind damals staatenlos geworden, weil SU aufgehört hat zu existieren. Wir erfüllten auch keine Voraussetzungen um die russiche Staatsangehörigkeit zu bekommen. Warum ist das Kind Staatenlos?

viele fragen mögen für dich verwirrend klingen, aber wir kämpfen schon sehr viele jahre um die anerkennung meiner eltern als Staatenlose.

ich frage nicht umsonst

herzlichst
Olga
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema