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Androhung der Abschiebung (Gelesen: 25.015 mal)
Hiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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06.06.2007 um 13:28:20
 
Guten Tag!
Folgender Sachverhalt:
Ein Paar ist geschieden,lebt getrennt und hat ein 11jähriges Kind,das bei der Mutter wohnt. Die beiden Eltern haben aber das Sorgerecht. Die Mutter hat AE nach §25.2 und der Vater ist geduldet. Beide ELtern haben verschiedene Staatsangehörigkeiten.Das Kind der Eltern hat auch nur eine Duldung. Die ABH hat dem Kind und dem Vater eine Frist gegeben das Land zu verlassen.
Die Frage ist jetzt,muss das Kind und der Vater das Land verlassen oder haben die beiden irgendeine Chance hier zu bleiben? Das Kind hat doch die Möglichkeit in Deutschland zu bleiben oder nicht? Denn es wohnt bei seiner Mutter,die AE hat und das Sorgerecht auch.
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.06.2007 um 13:29:54
 
Da müssen aber mehr Infos her.

Warum hat die ABH Vater und Tochter zur Ausreise aufgefordert, obwohl Mutter eine AE hat ?

proll
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Hiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.06.2007 um 13:45:36
 
ja,weil der Vater und seine Tochter Duldung haben und damit sind sie ja ausreisepflichtig. Ausserdem kamen die beiden Eltern nicht zusammen nach BRD.
Der Asylantrag des Vaters,der mit der Tochter nach BRD kam,wurde abgelehnt und laut ABH gibt es jetzt keine Abschiebungshindernisse mehr für ihn und für das Kind.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.06.2007 um 15:00:11
 
Welche Staatsangehörigkeit hat das Kind, welche der Vater ?
Wurde ein Antrag auf Erteilung einer AE für das Kind gestellt ?
Wie wurde der beschieden ?
Liegen Pässe beider vor ?


DC
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.06.2007 um 17:11:15
 
Ohne genauere Angaben ist das schwer zu beurteilen, ich versuche es trotzdem:

Familie ist schon seit längerem getrennt.
Der Wunsch, zusammenzuleben, bestand. Deshalb sind Ehemann und Kind ohne Visaverfahren nach Deutschland gekommen und haben den falschen Weg des Asylverfahrens gewählt. Asyl abgelehnt = Ausreisepflichtig.

Jetzt sagt die Behörde -zu Recht ?! -, da die Familie schon vorher getrennt war, erscheint die Einholung eines Visas zur möglichen FzF zumutbar.

Scheint mir die einzige logische Erklärung zu sein.

proll
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.06.2007 um 17:16:16
 
Zitat:
Denn es wohnt bei seiner Mutter,die AE hat und das Sorgerecht auch.

Wäre denn der LU gesichert? Oder erhält die Mutter ALG2/Sozialhilfe?

Ansonsten triff evtl mind. das zu, was Proll sagt: Da eine Trennung schon vorher da war, ist es ZUMUTBAR, dass eine FZF vom Ausland aus beantragt wird. Die kann dann genehmigt werden oder nicht, aber das ist dann ein anderer Vorgang.

Jedenfalls sollten Vater und Kind aufpassen, dass sie jetzt nicht ausgewiesen werden, sonst gibt es nämlich ne EINREISESPERRE! Und dann wird die FZF doch etwas schwieriger (falls sie denn möglich ist!)
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Hiob
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.06.2007 um 21:58:47
 
Das Kind ist staatenlos,wie es  beim Vater aussieht, weiss ich nicht genau. Das Kind hat auf jeden Fall keinen Pass und keine Staatsangehörigkeit,ist aber im Pass des Vaters eingetragen,wobei die Staatsangehörigkeit des Kindes auch dort nicht steht.Wie können denn die beiden später den Antrag auf Fzf stellen,wenn der Vater und die Mutter geschieden sind? Kann das nur wegen des Kindes erfolgen oder wie? Warum muss das Kind überhaupt das Land verlassen,wenn es bei der Mutter wohnt?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 07.06.2007 um 07:36:26
 
Hiob schrieb am 06.06.2007 um 21:58:47:
Das Kind hat auf jeden Fall keinen Pass und keine Staatsangehörigkeit,ist aber im Pass des Vaters eingetragen,wobei die Staatsangehörigkeit des Kindes auch dort nicht steht.


Ein Staatsangehöriger eines Landes bekommt einen Pass für Auslandsreisen ausgestellt.
Bei vielen Ländern ist es so, dass Minderjährige im Pass der Eltern eingetragen werden.
Ein Staatenloser kann nicht im Besitz eines Passes eines Landes sein ! (außer in den Fällen eines sog. Alien-Passes).
Welche Staatsangehörigkeit der jeweilige Ausländer dann hat, steht auf dem Pass des ausstelllenden Staates !


DC
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Antwort #8 - 07.06.2007 um 08:24:12
 
Zitat:
Warum muss das Kind überhaupt das Land verlassen,wenn es bei der Mutter wohnt?

Wenn mann dauerhaft in D leben möchte, muss man bei der zuständigen BOTSCHAFT im Ausland einen Antrag stellen. Das haben Vater und Kind offensichtlich nicht gemacht. S.o.

Zitat:
Wie können denn die beiden später den Antrag auf Fzf stellen,wenn der Vater und die Mutter geschieden sind?

Der Vater wird sowieso keine Chance haben. Einzig beim Kind gibt's ne Chance. Soweit man das aus den wenigen Fakten, die hier vorgetragen wurden, beurteilen kann.
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Antwort #9 - 07.06.2007 um 08:41:13
 
Zitat:
Der Vater wird sowieso keine Chance haben.


Da muss ich denn doch mal nachfragen: Es besteht, wenn ichs richtig "geschnallt" habe ein gemeinsames Sorgerecht. Dies ist IMHO nur in Deutschland realisierbar, weil die Mutter eine Flüchtlingsanerkennung hat. - Spielt das gar keine Rolle?

(Möglicherweise ist ja von nicht unerheblichem Belang, dass das Sorgerecht z.B. vor der Einreise tatsächlich schon längere Zeit nicht mehr gemeinsam ausgeübt worden ist. Komisch ist nur, dass hier gesagt wurde, dass das Kind jetzt bei der Mutter ist, vor der Einreise aber offenbar längere Zeit beim Vater war.)

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Antwort #10 - 07.06.2007 um 08:46:49
 
schweitzer schrieb am 07.06.2007 um 08:41:13:
Da muss ich denn doch mal nachfragen: Es besteht, wenn ichs richtig "geschnallt" habe ein gemeinsames Sorgerecht. Dies ist IMHO nur in Deutschland realisierbar, weil die Mutter eine Flüchtlingsanerkennung hat. - Spielt das gar keine Rolle?

(Möglicherweise ist ja von nicht unerheblichem Belang, dass das Sorgerecht z.B. vor der Einreise tatsächlich schon längere Zeit nicht mehr gemeinsam ausgeübt worden ist. Komisch ist nur, dass hier gesagt wurde, dass das Kind jetzt bei der Mutter ist, vor der Einreise aber offenbar längere Zeit beim Vater war.)

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vor der Einreise der Mutter wurde das Sorgerecht gemeinsam ausgeübt. Das Paar hat sich erst in Deutschland geschieden. Der Vater kam mit dem Kind nach nur 6 oder 7 Monaten nach der Einreise der Mutte nach Deutschland. Das Sorgerecht wurde dann von den beiden Eltern ca 4 Jahre gemeinsam ausgeübt. Vor ca. 1 Jahr haben sich die beiden getrennt und das Kind ist bei der Mutter geblieben.
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Antwort #11 - 07.06.2007 um 08:49:55
 
Das würde, für den Fall, dass das Sorgerecht auch jetzt tatsächlich gemeinsam ausgeübt wird, meine Fragestellung:

Zitat:
Da muss ich denn doch mal nachfragen: Es besteht, wenn ichs richtig "geschnallt" habe ein gemeinsames Sorgerecht. Dies ist IMHO nur in Deutschland realisierbar, weil die Mutter eine Flüchtlingsanerkennung hat. - Spielt das gar keine Rolle?


nur noch einmal untersetzen!

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Antwort #12 - 07.06.2007 um 08:50:15
 
Ja,der Vater hat einen Pass und eine Staatsangehörigkeit,aber das Kind hat keine. Es ist nur im Pass des Vaters eingetragen(wobei auch dort soweit ich das weiß steht bei dem Kind:Staatsangehörigkeit: "keine")
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Antwort #13 - 07.06.2007 um 08:54:19
 
Der Rechtsanwalt des Vaters sieht auch keine Möglichkeit für den Vater hier zu bleiben,wohl aber für das Kind,was aber für mich persönlich unverständlich ist,da durch die Abschiebung oder durch das Verlassen des Landes das Kind von dem Vater zwangsweise getrennt wird.
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Antwort #14 - 07.06.2007 um 08:57:19
 
kann man ein Staatenloses Kind überhaupt irgendwohin abscheieben?
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