Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7
Thema versenden Drucken
was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen??? (Gelesen: 50.968 mal)
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #45 - 03.06.2007 um 21:49:18
 
Diskussion hin und her. Ob strafbar oder nicht.

Rein pragmatisch ist es doch wohl so, dass er
ein Problem hat, das wir hier nicht lösen können,
sondern er mit SEINER ABH klären muss.

Je früher desto besser - Augen zu machen und
warten, ist da sicher keine Hilfe.

@ flopking

du hast dich seit dem Startpost nicht mehr geoutet.
Du solltest merken, dass man hier versucht, dir zu
helfen, dann gib uns allen doch bitte die notwendi-
gen Infos, um das besser beurteilen zu können.

Wenn aus deiner Sicht schon alles klar sein sollte,
dann lass uns auch das wissen.

Anonsten riecht es eher nach threadclosing, sonst
läuft das aus dem Ruder.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
thom
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 865

Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #46 - 03.06.2007 um 22:26:28
 
schweitzer schrieb am 03.06.2007 um 21:28:19:
Derjenige lebt im Zweifel noch mehrere Monate/Jahre von Sozialleistungen
Dies wäre sicher ein eigener Tatbestand, haben wir in diesem Fall aber nicht.

Im Grunde gehts hier um die Frage, ob und ggf. wann ich verpflichtet bin, meinen Verstoß gegen Zweck und Nebenbestimmungen der AE selbst anzuzeigen.

Das Kasseler Urteil besagt m.E., dass eine auflösende Bedingung zum "automatischen" Erlöschen der AE führt, andere Bedingungen (wie die bei § 16 üblichen) diese Wirkung aber nicht haben. Hier muss die AE widerrufen, zurückgenommen werden etc.

Insofern ist auch flopkings Info über seine Bedingung für diese Frage nicht zwingend erforderlich. Ob fons schrieb am 03.06.2007 um 21:49:18:
er ein Problem hat, das wir hier nicht lösen können, sondern er mit SEINER ABH klären muss. Je früher desto besser
, erscheint in der bisherigen Diskussion nun gerade fraglich.
thom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #47 - 03.06.2007 um 23:36:22
 
thom schrieb am 03.06.2007 um 22:26:28:
erscheint in der bisherigen Diskussion nun gerade fraglich.

Der Betroffene tut sich sicher keinen Gefallen, solche
Diskus wie hier mit seiner ABH zu führen. Ehrlich währt
am längsten!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #48 - 04.06.2007 um 07:27:15
 
Muleta schrieb am 03.06.2007 um 15:14:31:
Und nun? 


und nun: Nix

Die ABH soll demnach kontrollieren und ermitteln ? Mit welchem Personal ? Mit welchen Mitteln ?
Auflösende Bedingungen sind bei Erlass von VA'en völlig normal und stellen keine
Worthülsen dar !

Glaub, was Du nicht lassen kannst !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #49 - 04.06.2007 um 07:34:03
 
thom schrieb am 03.06.2007 um 20:57:00:
[auf eigene Faust durchziehen]
Wieso denn nicht?
Wenn die AE nicht erloschen ist, er damit in Dk heiratet, dann steht der Verstoß gegen die Arbeitsauflagen (der § 11 Abs. 1 Ziffer 2b SchwArbG trifft hier wohl eher nicht zu) dem besonderen Ausweisungsschutz der Dt-Verheirateten gegenüber.
Wo steckt denn dann Dein Zweifel, muleta?


es gibt da mehrere Punkte:

1.) wir kennen den genauen Text der Nebenbestimmung in seiner AE nicht und auch nicht den Rest seiner Vorgeschichte.

2.) Einen evtl. vorhandenen Ausweisungsgrund der unerlaubten Erwerbstätigkeit muss er der ABH nicht auf dem Silbertablett präsentieren. Daher ist eine persönliche Vorsprache (mit entsprechenden Fragemöglichkeiten für die ABH) ungünstig für den Betroffenen und eine weitgehend schriftliche Abwicklung des Verfahrens günstig. Das geht in aller Regel aber nicht allein. (Vgl. zu den Fragen der ABH z.B. die Diskussion um die Vorlage von Einkommensnachweisen bei deutsch-Verheirateten  - da ist die Gefahr zu groß, dass jemand dann Gehaltszettel auf den Tisch legt, die er besser für sich behalten hätte und behalten durfte. UND bevor jetzt jemand mit 'auffordern zu Straftaten' ankommt: das Verschweigen der übermäßigen Erwerbstätigkeit ist völlig legal.)

3.) Er wird bei seiner Ausländerbehörde möglicherweise (ebenso wie hier im Forum) auf erhebliches Unverständnis stoßen, das überwunden werden müsste.

Ergebnis: besser nicht allein - eine kompetente Hilfseinrichtung für Migranten könnte das evtl. aber auch leisten.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #50 - 04.06.2007 um 07:38:42
 
Muleta schrieb am 04.06.2007 um 07:34:03:

die er besser für sich behalten hätte und behalten durfte. 


Super Ratschläge und tolle Grundlage für das Aufenthaltsstreben in D.
Langsam wird's bedenklich !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #51 - 04.06.2007 um 08:09:28
 
@DC:

Ich bitte hier sachlich zu bleiben. Es geht nicht um
persönliche Einstellungen, sondern um die Würdigung
der Rechtslage (mit der Muleta sich auseinandersetzt).

M. sagt nicht, dass eine auflösende Bedingung nicht
zum Erlöschen der AE führt, sondern dass die Auflage
"Nur gültig zum..." diese Konsequenz nicht hat - richtige
Aussage.
M. sagt, dass es keine Verpflichtung nach § 82 gibt,
ungünstige Umstände darzulegen - auch richtige Aus-
sage.
M. sagt, dass es keine Verpflichtung gibt, Gehaltsnach-
weise vorzulegen (bei dt-vh) - noch eine richtige Aus-
sage.

Das alles mag vielleicht nicht gefallen und persönlichen
Empfindungen zuwiderlaufen, es entspricht aber dem
geltenden Recht.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #52 - 04.06.2007 um 15:51:13
 
Ich werfe mal noch nen weiteren Begriff in den Ring:

Bei einem möglichen Erlöschen der AE und weiteren Rechtsgeschäften damit müsste man ggfs. sogar die arglistige Täuschung prüfen !

proll
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #53 - 04.06.2007 um 16:13:56
 
Hi,

da es ja recht spekulativ bleibt, habe ich den Themenstarter
per Mail darum gebeten, Info's zu den Auflagen seiner AE mit-
zuteilen.
Hoffentlich ist das kein Flop...
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
proll
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #54 - 04.06.2007 um 16:18:35
 
Mick schrieb am 04.06.2007 um 16:13:56:
da es ja recht spekulativ bleibt, habe ich den Themenstarter
per Mail darum gebeten, Info's zu den Auflagen seiner AE mit-
zuteilen.  

Ist ja das Beste, da er offensichtlich ein Thema gestartet hat und nicht mehr nachhält, was ge-/be-raten wird.
Sein letztes Log-in am 02.06., 15.15
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 04.06.2007 um 16:35:46 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
flopking
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #55 - 05.06.2007 um 10:14:35
 
sorry dass ich mich erst hier melde,aber nach der ersten 2 antworten sah es hier mega schwarz aus,vielleicht ist es auch schwarz,aber ich musste ja mal ne "legale"(worauf die herschaften hier sehr achten-dazu schliesse ich mich auch ein).aso es steht in meinem VIsum Wörtlich: "...Aufnethaltserlaubnis zum Studium im Studiengang XX. Die Ausübug einer Beschäftigung,die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf sowei studentischer Nebentätigkeiten ist gestattet.Sonstige Erwebtätigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörhre gestattet. Erlischt mit Beendigung oder Abbruch des Studiums " zitat ende.

(mir fällt geade ein,was meinen sie mit erlischt mit beendigung oder abbruch des studiums?!! meinen sie nicht etwa die Beschäftigung??  Laut lachend

so spass bei seite.
ich hab ja auch eine paar Fragen die mich auch beschäftigen: was wäre der Fall z.B ,wenn aus Gesundheitlichen Gründen nicht rechtzeitig sein Studiensgebühren bezahlen konnte???? oder jdn der wegen Schulden in U-haft musste???? ich meine egal was für ne blöde situation,wodurch abbruch des studiums entstanden?? ist es Fair so einfach die AE eines Menschen (egal woher er/sie kommt so  ungültig zu klären,ohne zu wiessen warum,weshalb,wie... ????

ich hab letzte Woche mehrere Anwälte angerufen(hotline Nr.) und die meinung waren zum grössten teil unterschidliech...aber bis zu einem Punkt!! Heiraten . manche meinten in Dänemark,und manche meinten in Deutschlan bevor es auffällt!!
ich bin erst heute vom Standesamt gekommen,und meine verlobte und ich haben danach gefragt was für Papiere brächten um zu heiraten.. die beamtin hat mein Pass daten angegeben und geguckt nach meinem Visum (und hat gesagt : gültig bis 15.09.08),nach meiner Meldebescheinigung(alles im grünen bereich)....etc ich musste weder mein Studentenausweis virlegen,noch muss ich später bei Eheschliessenantrag mein Studiumbescheinigung mitbringen!!!!


noch einen Punkt ,als ich mich hier zum erstenmal bei ABE gemeldet habe ,musste ich keine erklärung unterschreiben dass Falls etwas passiert (z.B Studium abbruches) bin ich verpflichtet es der ABH mitzuteilen!!!

ich hab gestern wieder mit EXimmatrikulationsbüro der UNI telefoniert ,und die meinen ,ich hätte  Recht Anspruch gegen  dieser EXimmatrikulation zu nehmen.das muss ich allerdings schriftlich machen und dann werden meinen FAll noch mal bearbeiten müssen.am Ende stehts ja immer nicht fest ob das  für dies aktuele SommerSeester klappt oder nicht.und was betrifft Win.Sem. ,ich kann ja mich dafür jetzt schon melden.

ich hoffe dass ich eure offene Fragen beantworten konnte.. ich bin jetzt gespannt wie diese Diskussion weiter geht..!!
FAlls fragen noch offen ,ich antworte die gerne.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
flopking
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


I love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #56 - 05.06.2007 um 10:16:38
 
mein letzter login war der 02.06. und seit dem musste ich ja mal was unternehmen... deswegen ware ich verschwunden.
wird nicht vorkommen. sorry
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #57 - 05.06.2007 um 10:29:09
 
Hallo flopking -

schön, dass Du Dich wieder gemeldet hast - ohne konkrete Informationen, wäre es hier nicht oder nur spekulativ weitergegangen.

Da Deine AE eindeutig eine auflösende Bedingung (erlischt mit Beendigung oder Abbruch des Studiums) enthält, hältst Du Dich gegenwärtig nicht legal in D auf. In dieser Situation ist der Gedanke an eine Heirat in Dänemark obsolet, falls denn die Ehe überhaupt geschlossen würde, würde sie hier mit Sicherheit nicht anerkannt. - Das hatte ich ja ganz am Anfang schon mal geschrieben.

Irgendetwas zum Positiven könnte sich für Dich IMHO nur ändern, wenn Du tatsächlich erfolgreich gegen die Exmatrikulation vorgehen könntest. - Ich denke aber, dass angesichts der von Dir nun klar dargestellten Lage wirklich kein Weg an der ABH vorbei führt. Wenn Du Dich outest und auf die Möglichkeit eines erfolgreichen Einspruchs gegen die Exmatrikulation verweist ist vielleicht zwischenzeitlich eine Duldung drin (das ist aber nur eine persönliche Mutmaßung meinerseits) - Es müsste aber wohl sehr sicher erkennbar sein, dass Du Dein Studium zeitnah und erfolgreich fortsetzen kannst - ist das nicht absehbar, sieht es ganz mau aus. Erschwerend  ist auch, dass Du offenbar illegal gearbeitet hast, wenn die ABH davon Kenntnis bekommt, wird man Dir nicht besonders vertrauen.

=schweitzer=

Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #58 - 05.06.2007 um 10:32:57
 
Zitat:
Erlischt mit Beendigung oder Abbruch des Studiums

Damit ist dann der Streit hier ja beendet Zwinkernd Denn diese Bedingung ist ja offensichtlich klar und unmissverständlich formuliert.
=> Deine AE ist erloschen und du hältst dich nicht mehr legal in D auf.

Zitat:
musste ich keine erklärung unterschreiben dass Falls etwas passiert (z.B Studium abbruches) bin ich verpflichtet es der ABH mitzuteilen!!!

Ist glaube ich inzwischen auch üblich. Damit besteht dann eine Mitteilungspflicht, selbst wenn diese per Gesetz nicht automatisch vorgesehen ist.

Zitat:
ich hätte  Recht Anspruch gegen  dieser EXimmatrikulation zu nehmen.das muss ich allerdings schriftlich machen und dann werden meinen FAll noch mal bearbeiten müssen

DAS würde ich dann schon mal auf jeden Fall machen!

Heirat in DK: Problematisch, da die Einreise nach DK illegal wäre (erloschene AE) und ebenso die Rückkehr nach D. Ich meine, es gibt ein Urteil, dass in so einem Fall der Ehe die Rechtsgültigkeit abgesprochen hat. Weiß aber nicht ob das rechtskräftig ist oder später aufgehoben wurde?
In jedem Fall könnte das dazu führen, das der ANSPRUCH auf AE weg ist und eine Ausreise zur Nachholung des Sichtvermerkverfahrens verlangt wird.

"schnelle Heirat in D bevor jemand was merkt": k.A. Koscher sicher nicht, aber welche rechtlichen Konsequenzen das auf die Gültigkeit einer Ehe HÄTTE, vermag ich nicht zu sagen.

Bleibt dir wohl nichts anderes übrig als erstmal mit der ABH zu reden. Möglicherweise erhältst du eine Duldung, bis dein Widerspruch gegen die Ex-Ma entschieden ist?
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen???
Antwort #59 - 05.06.2007 um 11:16:22
 
ronny schrieb am 01.06.2007 um 17:04:16:
Hallo, 

eine Straftat liegt u.U.bereits jetzt vor, Erwerbstätigkeit in nicht unerheblichem Umfang ohne die hierfür erforderliche Erlaubnis...

Wenn für eine BG der Lebensunterhalt zu 70 % durch unerlaubte ET gedeckt wird , kann man IMHO nicht mer von einem unerheblichen Umfang ausgehen. Auch der AG macht sich strafbar, weil er Dich ohne Erlaubnis beschäftgt.

Einziger Weg hin zur ABH, Hosen runter und auf eine milde Strafe hoffen ..


Nachdem feststehen dürfte, dass die AE bereits mit der ExMa erloschen war, dürfte die zitierte Rechtsfolge ebenfalls eingetreten sein.

Dann wäre dem oben genannten Rat nichts mehr hinzuzufügen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 6 7
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema