Also ich habe zwar keine Ahnung, wie die Praxis bei den
ABH in anderen Bundesländern aussieht, aber ich meine mich ganz sicher daran zu erinnern, dass mindestens meine Frau - und ich denke sogar, auch ich selbst - bei Erstbeantragung und Verlängerung ihrer
AE eine Verpflichtung zu unterzeichnen, jede Veränderung in den für die
AE maßgeblichen Umständen umgehend der
ABH mitzuteilen.
Und ebenfalls bin ich mir ziemlich sicher, dass allein schon die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung u.U. einen Aufhebungsgrund für die
AE abgeben würde, wenn es hart auf hart käme.
Daher würde ich mich den Ratschlägen von schweitzer, Ronny etc. anschließen und sofort zur
ABH gehen. Dort würde ich detalliert alle relevanten Umstände vollständig benennen.
Da das unfreiwillige (vermutliche) Erlöschen der
AE aller Wahrscheinlichkeit nach auf Verständnis stößt, wenn man ehrlich ist, kann man m.E. sogar auf Kulanz der
ABH hoffen und käme womöglich mit einen schärferen Anranzer davon.
Natürlich sollte man dazu den Exmatrikulationsbescheid mitnehmen, aus dem ja vermutlich die Begründung zu ersehen ist.
Da die Rückmeldung inzwischen erfolgt ist, und nur noch (anscheinend) die Immabescheinigung fehlt, wäre es evtl. auch möglich, dass vorübergehend zumindest eine Duldung ausgesprochen wird.
Dies aber vermutlich nur dann, wenn kein grober Verstoß gegen die Beschränkte Arbeitserlaubnis begangen wurde, wie Ronny ja berechtigt angenommen hat (ich übrigens auch).
Sollten jedoch ernste Gründe gegeben sein, dass die
ABH einfach nicht mehr Kulanz walten lassen darf, würde ich einfach nur bei der
ABH anrufen und darum bitten, einen
GÜB zuzusenden. Denn dies wäre
IMHO die einzige Konsequenz, mit der man noch schlimmere Folgen abwenden könnte.
Grüße,
Zeppelin