Hallo Muleta,
ein wenig kommt es wohl darauf an, wie man zitiert. Und bei der von Dir zitierten Vorschrift geht es keineswegs
nur um günstige Umstände sondern "
und um günstige Umstände" - ich zitiere § 82 (1)
AufenthG:
Zitat:(1) Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen.
Wenn ich das, was Du hier
IMHO zu verabsolutierend hervorgehoben hast mal "weglasse" bleibt das gelb Hervorgehobene "übrig", und das ist eine ganze Menge, finde ich.
Interssant ist in diesem Kontext auch ein Blick in die VAH - BMI zu dieser Vorschrift:
Zitat:82.1.1 Aus § 82 Abs. 1 ergeben sich besondere Darlegungs- und Nachweisobliegenheiten des Ausländers.
Die Darlegungslast liegt beim Ausländer. Zu den Obliegenheiten des Ausländers
gehört etwa die unverzügliche Geltendmachung von Reiseunfähigkeit oder sonstiger persönlicherLebensumstände, die der Behörde nicht bekannt sind.
...
82.1.2 Zu den Mitwirkungsobliegenheiten des Ausländers gehört, dass er nachprüfbare tatsächliche Umstände angibt und dazu erforderliche Nachweise vorlegt ...
Weißt Du - auch ich schätze den Renner, und gerade mir, der ich täglich Migranten berate und der ich selbst eine Frau aus dem Ausland geheiratet habe, geht es hier auch nicht darum jemanden zu aninimieren, sich selbst "anzuschwärzen". - Aber es gibt bestimmte Regularien, die ich finde, dass sie eingehalten werden müssen - denn, wenn einige auf die Tour fahren, das für sich Beste herauszusuchen, fällt das meistens letztlich nachteilig auf die Ehrlichen und Anständigen zurück.
Und flopking hat Mist gebaut - Fakt.
Wenn ich Deiner Logik folgen würde, wäre es auch okay, dass jemand, der für zwei Jahre eine befristete
AE wegen Ehegattennachzug zu einer Deutschen erhalten hat und eine Trennung, sagen wir mal nach 7 Monaten verschweigt, eine Verlängerung seiner
AE erhielte, weil die Ehe ja noch auf dem Papier steht und die
ABH nichts mitbekommen hat.
Nee, diese "Logik" geht mir wirklich zu weit, selbst bei meinem grundsätzlich sehr ausgeprägten Unterstützungswillen für Migranten.
Außerdem - die rechtlichen Bestimmungen - siehe oben - sprechen m.E. eine andere Sprache.
=schweitzer=