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was mache ich jetzt?! schweigen oder was unternehmen??? (Gelesen: 50.971 mal)
flopking
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #60 - 05.06.2007 um 11:17:37
 
Aso wenn ich eure antworten lese ,dann herscht Angst und skepsis bei mir...
1-was betrifft meinen Arbeitsgeber,ich hab ihn informiert übermeine lage,und  hatmir ein frist bis ende meines Arbeitsvertrages(wäre ja der 11.06.07) der nachweis dass ich hier arbeiten darf.(das geht nicht,also heisst es job weg.)

2- die erforderlichen Papiere für Standesamt werde ich spätestens bis zum 12.06.07 vorlegen. dann muss ich mit 4 wohen rechnen bis zur anmeldung der Eheschliessung.

3-während dieser Zeit kämpfe ich mit der Uni. damit ich mich für Som.Sem.07 nachträglich melden kann.wenn ja ,dann meiner meinung nach (das gosse problem:studium abbruch, ist nicht mehr da,vondaher die ABH muss es nicht wiessen)

4- wenn die nachträgliche anmeldung für SommerSem07 nicht mehr möglich,dann melde ich mich für WinterSem.07.

5- Heiraten tun wir unabhängig von 3 und 4. wenn ich mein Heiratsurkunde habe,dann gehe ich sofort zu ABH und dennen bescheid dagen,indiesem Fall besteht die chance dass die nach meinem Studium nicht mehr fragen,da in diesem Fall werde ich sagen ich will eine ausbildung anfangen,und ein einkommens nachweis kann ich bringen (die letzten 3 gehaltsabrehcnungen + die von meiner verlobten)

6- wenn die ABH meine Eheschliessung ungültig klärt ,dann gehe ich zum Anwalt und versuche das unmögliche möglich zu machen.im schlimmsten Fall vereise ich freiwillig(und damit habe ich kein problem,nur die entfernung von den freunden und meiner verlobten wäre hart für mich)aber so oder so zurück nach Deutschland werde ich so oder so,aso von daher warum sollen die mir zwingen meiner zeit und ihrer auch zu verschwinden.

7- wir haben vor sobald wir heiraten eine Wohnung zu kaufen (unter der namen meiner verlobten) damit wir uns von diesen mietkosten befreien und uns auf das berufsausbildung zu konzentrieren.

das sind meine Plänne momentan,ich weiss nicht vielleicht werden einnige von euch sagen dass ich sowas gar nicht machen darf (legal oder illegal).. wir wiessen alle dass es tausende von leuten gab die mit touristivisum geheiratet haben obwohl es illegal war,am ende haben sie eine mahnung von ABH gekriegt und das wars(es ist die erfahrung eines kumpels).. und andere die knapp vor abschiebung geheiratet haben usw... ich muss es zugeben dass ich einen fehler gemacht habe ,dass ich diese blöde 650,- nicht rechtzeitig bezahlen konnte ,ansonsten wäre alles ok....
mit allen respekt zu Deutschengesetz und alle leute die die verteilen....es ist Ihr land und ich hab verständnis dafür dass wir (Ausländer) damit klar kommen müssen,aber ich stelle jetzt villeicht eine banale frage:
wenn momentan in Deutschland millionnen von Arbeitslosen gibt und leute die schwarz arbeiten usw.... trotz allem braucht das land jetzt oder später viele menschen die arbeiten können??? was will deutschland überhaupt: leute die  ungebildet sind,die hier "legal" nach deutschland einreisen und danach Hartz 4 "legal" Kassieren?? oder leute was in der birne haben und haben die Chance schnell einen Job zu üben???
schlisslich und ich hoffe es ist nicht mein letzte wort hier,ich gebe es zu,und stimme euch zu dass ich seit April "illegal" (vllt) gearbeitet,aber zumindest habe ich meine steuer bezahlt,und das land nicht beklaut!!!!!!
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #61 - 05.06.2007 um 11:22:52
 
flopking schrieb am 05.06.2007 um 11:17:37:
3-während dieser Zeit kämpfe ich mit der Uni. damit ich mich für Som.Sem.07 nachträglich melden kann.wenn ja ,dann meiner meinung nach (das gosse problem:studium abbruch, ist nicht mehr da,von daher die ABH muss es nicht wiessen) 


Sorry, das ist nicht richtig , denn für die Fortsetzung des Studiums brauchst Du eine neue AE, die alte ist futsch Zwinkernd

flopking schrieb am 05.06.2007 um 11:17:37:
aber ich stelle jetzt villeicht eine banale frage:
wenn momentan in Deutschland millionnen von Arbeitslosen gibt und leute die schwarz arbeiten usw.... 


Mal drüber nachgedacht, dass Schwarzarbeit auch eine derUrsachen für 4 Millionen Arbeitslose sein kann  unentschlossen

Sorry, aus diesem Rechtfertigungsversuch wird nichts.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Thorsten
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Antwort #62 - 05.06.2007 um 11:27:19
 
Zitat:


Sorry, das ist nicht richtig , denn für die Fortsetzung des Studiums brauchst Du eine neue AE, die alte ist futsch Zwinkernd

Wenn ich Muleta's Postings lese, sehe ich, dass die alte auf KEINEM Fall noch futsch ist. Zunge
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #63 - 05.06.2007 um 11:28:32
 
Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 11:27:19:
Wenn ich Muleta's Postings lese, sehe ich, dass die alte auf KEINEM Fall noch futsch ist


Thorsten, bitte, lass es einfach  Griesgrämig
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #64 - 05.06.2007 um 11:29:29
 
ronny schrieb am 05.06.2007 um 11:28:32:


Thorsten, bitte, lass es einfach  Griesgrämig

Auf keinem Fall. Er sagte doch
Zitat:
- sofern die Aufenthaltserlaubnis keinen Zusatz enthielt wie "erlischt mit Aufgabe des Studiums", sondern nur einen Zusatz wie "nur für das Studium an...", handelt es sich nicht um eine auflösende Bedingung. Die AE ist dann bei Aufgabe des Studiums nicht erloschen. So auch zutreffend VGH Kassel VGH Kassel, Beschl. v. 02.10.2006 - 12 TG 1870/06.
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Antwort #65 - 05.06.2007 um 11:29:42
 
Hallo flopking,

gut dass du dich noch gemeldet hast, tut mir leid dass es hier keine besseren Nachrichten für dich gibt, aber hier werden die Gesetze ja nur erklärt.

Zumindest weisst du jetzt, dass deine AE ungültig ist und damit eine Heirat in Dänemark überhaupt gar keine Gute Idee ist.

Tatsache ist, das du keinen Aufenthaltstitel mehr besitzt und dich somit nicht rechtmässig hier aufhälst, daran würde die matrikulation zum Wintersemester auch nichts ändern.

Ich sehe da nur zwei Möglichkeiten:
1. Anwalt
oder
2. Das Geld für eine Hochzeit in Marokko ausgeben

Glaube kaum, dass die eheschliessung in D klappen würde, sobald das Standesamt/die ABH mitbekommt das du keine AE mehr hast, geht der Ärger richtig los.

Wie auch immer, einfach wird es nicht.

Gruß,

maki
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Antwort #66 - 05.06.2007 um 11:29:48
 
Stammtisch-Diskussionen über Sinn und Unsinn von Gesetzen bitte ggfs im Stammtisch-Forum führen ... (falls nötig)

Zitat:
gab die mit touristivisum geheiratet haben

Wobei Visum und Duldung immerhin noch ein ERLAUBTER Aufenthalt sind. Dein Aufenthalt ist momentan dummerweise UNERLAUBT. Das mag dann leichte Änderungen in den rechtlichen Folgen verursachen.
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Antwort #67 - 05.06.2007 um 11:31:17
 
@Thorsten

LESEN!

Zitat:
"...Aufnethaltserlaubnis zum Studium im Studiengang XX. Die Ausübug einer Beschäftigung,die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf sowei studentischer Nebentätigkeiten ist gestattet.Sonstige Erwebtätigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörhre gestattet. Erlischt mit Beendigung oder Abbruch des Studiums " zitat ende.
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Antwort #68 - 05.06.2007 um 11:31:43
 
Thorsten schrieb am 05.06.2007 um 11:29:29:
Auf keinem Fall. Er sagte doch
Zitat:
- sofern die Aufenthaltserlaubnis keinen Zusatz enthielt wie "erlischt mit Aufgabe des Studiums", sondern nur einen Zusatz wie "nur für das Studium an...", handelt es sich nicht um eine auflösende Bedingung. Die AE ist dann bei Aufgabe des Studiums nicht erloschen. So auch zutreffend VGH Kassel VGH Kassel, Beschl. v. 02.10.2006 - 12 TG 1870/06. 


Aber, wenn Du Dir mal die Mühe machen würdest, neben dem Lesen eines Beitrages auch dessen Sinn zu erfassen:


flopking schrieb am 05.06.2007 um 10:14:35:
aso es steht in meinem VIsum Wörtlich: "...Aufnethaltserlaubnis zum Studium im Studiengang XX. Die Ausübug einer Beschäftigung,die insgesamt 90 Tage oder 180 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf sowei studentischer Nebentätigkeiten ist gestattet.Sonstige Erwebtätigkeit nur mit Genehmigung der Ausländerbehörhre gestattet.
Erlischt mit Beendigung oder Abbruch des Studiums " zitat ende.


ist einfach als auflösende Bedingung zu der AE zu verstehen Zwinkernd

Grüße
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #69 - 05.06.2007 um 11:32:40
 
Richtig. Ihr habt Recht. Ich bin blind. Griesgrämig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #70 - 05.06.2007 um 11:34:29
 
inge schrieb am 05.06.2007 um 10:32:57:
Damit ist dann der Streit hier ja beendet  

Nein.
Der Fall selbst ist nun weitgehend geklärt, nicht aber die dabei aufgeworfenen Fragen. Sie betreffen Ausländer, Berater, ABHler und unser Forum.

Es wurde in vielen Beiträgen (in diesem und anderen Threads) gerade auch von Experten immer wieder behauptet, dass
- grundsätzlich die AE bereits erlischt bei Wegfall des Erteilungszwecks oder Verstoß gegen die Auflagen (falsch, wenn AE ohne auflösende Bed., ansonsten Verwaltungsakt wie Zurücknahme nötig)
- die allgemeine Mitteilungspflicht des Ausländers wurde unterstellt (falsch, wenn praktisch eine Selbstanzeige gefordert wird, es sei denn, es gab eine entspr. Vereinbarung)
Diese falschen Informationen führen z.B. dazu, dass jmd. sich zur Offenbarung gegenüber der ABH genötigt sieht (in der falschen Hoffnung auf Gnade) und nur dadurch seine AE zum falschen Zeitpunkt und zu früh verliert.
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Antwort #71 - 05.06.2007 um 11:37:26
 
thom schrieb am 05.06.2007 um 11:34:29:
nicht aber die dabei aufgeworfenen Fragen. Sie betreffen Ausländer, Berater, ABHler und unser Forum. 


Hielte ich aber dann als Grundsatzdiskussion in einem extra Thread für angebrachter, losgelöst von einem konkreten Sachverhalt.

Im Prinzip gebe ich Dir allerdings Recht, diese Frage wäre zu klären Zwinkernd

Grüße
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Antwort #72 - 05.06.2007 um 11:40:15
 
Zitat:
Der Fall selbst ist nun weitgehend geklärt, nicht aber die dabei aufgeworfenen Fragen

Doch. Siehe Mick's posting (Antwort #51). Hat m.E. die geltende Rechtslage doch eindeutig klargestellt.
Und flopkings Aussagen zeigen dann offensichtlich, dass seine ABH das genauso sieht (deswegen haben sie nämlich die auflösende Bedingung nicht vergessen und ihn zur Mitteilung von Änderungen verpflichtet).
Es bliebe HÖCHSTENS noch die Frage, ob diese "Mitteilungspflichtserklärung" rechtens ist/war. Ich vermute allerdings mal: ja
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #73 - 05.06.2007 um 11:45:11
 
inge schrieb am 05.06.2007 um 11:40:15:
Doch. Siehe Mick's posting (Antwort #51). Hat m.E. die geltende Rechtslage doch eindeutig klargestellt.  

ja, aber ansonsten wird diese Rechtslage in den meisten Beiträgen nicht nur nicht beachtet, sondern wohl aus ABH-Perspektive oder auch Gerechtigkeitsempfinden systematisch "übersehen".

Übrigens: Muleta die Rechtslage eindeutig klargestellt. Danke
thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #74 - 05.06.2007 um 11:51:47
 
Zitat:
und ihn zur Mitteilung von Änderungen verpflichtet).
Es bliebe HÖCHSTENS noch die Frage, ob diese "Mitteilungspflichtserklärung" rechtens ist/war. Ich vermute allerdings mal: ja

Er sagte doch Zitat:
noch einen Punkt ,als ich mich hier zum erstenmal bei ABE gemeldet habe ,musste ich keine erklärung unterschreiben dass Falls etwas passiert (z.B Studium abbruches) bin ich verpflichtet es der ABH mitzuteilen!!!

D.h. ABH hat ihn NICHT zur Mitteilung von Änderungen verpflichtet Zwinkernd
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