orhan schrieb am 22.04.2007 um 23:35:00:Was würde passieren wenn ich gegen die Verfügung Keine Eilklage machen würde
wenn es nur ein Blüff ist
können die mich dann abschieben oder geht es weiter mit drohungen
Moin,
wenn dein Rechtsanwalt keinen Eilantrag stellt, wird die
ABH die Abschiebung einleiten bzw. ist vermutlich schon dabei. Ein Bluff ist das nicht.
Die
ABH stellt nunmehr formal fest, dass du ausreisepflichtig bist und gibt dir die Gelegenheit freiwillig auszureisen. Tust du das nicht, wirst du abgeschoben.
Die von dir genannten Paragraphen greifen nicht, da du dir keine Bescheinigung geholt hast und deine Niederlassungserlaubnis erloschen ist.
Da wird auch dein Anwalt nichts rausholen können (ausser deinem Geld).
So, wie das klingt, wirst du das verlieren.
Eventuell kann man dann einen Antrag bei der Härtefallkommission stellen, aufgrund der Tatsache, dass du hier aufgewachsen bist usw.. Angesichts der langen Abwesenheit aus Deutschland sehe ich da aber auch keine großen Chancen.