Hallo orhan,
erstmal möchte ich dir sagen, das die
ABH recht hat, deine unbefr.
AE ist erloschen, weil du länger als 6 Monate aus Deutschland weg warst.
Deine unbefr.
AE ist erloschen, aber nicht nach
AufenthG §51, 1 Punkt 7, sondern nach dem damals gültigen AusIG §44, 1 Punkt 3:
Zitat:§ 44 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts, Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Die Aufenthaltsgenehmigung erlischt außer in den Fällen des Ablaufs ihrer Geltungsdauer, des Widerrufs und des Eintritts einer auflösenden Bedingung, wenn der Ausländer
1. ausgewiesen wird,
2. aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
3. ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist;
orhan schrieb am 22.04.2007 um 00:11:30:ich bin ende 31.12.2003 in die turkei ausgereist und wider am 27.09.2006 gekommen
Das heisst, du bist ohne gültiges Visum/AE eingereist -> illegale Einreise
du hast dich ohne gültiges Visum/AE in Deutschland aufgehalten -> illegaler Aufenthalt
Sorry, aber ich sehe keine Möglichkeit für dich jetzt hierzubleiben.
An deiner Stelle würde ich eine Abschiebung unter allen Umständen vermeiden und freiwillig ausreisen.
Gruß,
maki