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bitte hilfe abschiebung was soll ich machen ? (Gelesen: 24.857 mal)
maki
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Antwort #30 - 22.04.2007 um 20:07:16
 
Hallo Orhan,

im Moment wird dich wirklich nichts vor einer Abschiebung schützen können, deswegen wiederhole ich meinen Rat an dich, freiwillig auszureisen.

Das Problem ist, es gibt keinen §§ der dir jetzt noch helfen könnte.

Dass der Militärdienst noch auf dich wartet ist zwar unangenehm, es wird aber durch eine Abschiebung aus D (mit allen Konsequenzen) auch nicht besser.

Viel Glück,

maki
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orhan
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Antwort #31 - 22.04.2007 um 21:04:46
 
erstmal hallo maki

die drei jahre vo ich in der Türkei war bin ich aber 2 mal rein raus  über die grenzen im abstand von einem jahr ist es besser oder schlechter....

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Antwort #32 - 22.04.2007 um 21:13:26
 
Hi Ohran,

Deine Panik kann ich gut verstehen..

Da ich weiss wie einige meiner landsleute ticken..
vermute ich das du von deinem Vater unter Zwang in die türkei gebracht wurdest...und das diese entscheidung nicht von dir aus war!!

Aber leider ändert das nichts an deiner jetzigen situation..
ich rate dir auch freiwillig auszureisen..
so bekommst du keine einreiseperre und es entstehen keine abschiebungskosten..

man hätte das doch schon  bei der Passkontrolle sehen müssen,oder?
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trixie
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Antwort #33 - 22.04.2007 um 21:14:50
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 21:04:46:
die drei jahre vo ich in der Türkei war bin ich aber 2 mal rein raus  über die grenzen im abstand von einem jahr ist es besser oder schlechter.... 


Das denke ich, hat nichts mit deiner jetzigen Situation zu tun, daß du jetzt keine AE mehr hast. Oder was möchtest du damit sagen, daß du öfters rein und raus bist?

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Antwort #34 - 22.04.2007 um 21:16:06
 
hallo sibo

die haben nichts gesagt zu mir an den grenzen ich bin rein raus ohne probleme
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Antwort #35 - 22.04.2007 um 21:19:32
 
Um aber über die grenze zu kommen hättest Du einen gültigen Pass und ein Dokument über befreiung vom millitär haben müssen

Hast du dein Pass in der Heimat verlängern lassen?
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maki
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Antwort #36 - 22.04.2007 um 21:20:19
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 21:04:46:
die drei jahre vo ich in der Türkei war bin ich aber 2 mal rein rausüber die grenzen im abstand von einem jahr ist es besser oder schlechter....
 

Eigentlich wäre es schlechter, da mehrfache illegale Einreisen anstatt nur einer, kann aber gut sein das es keinen Unterschied mehr macht.

Zur Armee wirst du so oder so müssen, ausreisen auch.

Tut mir leid dass ich keine besseren Nachrichten für dich habe.
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Antwort #37 - 22.04.2007 um 21:22:35
 
hallo trixie

vor 6 monaten habe ich einen termin im  ABH gehabt da haben die mir den reisepass abgenommen in den termin brief wurde ich aber angeklagt nach dem §51 Abs.1 Nr.7 neuen nicht alten gesetz

die 3 jahren vo ich in der türkei war bin ich 2 mal rein raus gemacht nach

griechenland aber die abh denkt nach deutschland wegen die stempel
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Antwort #38 - 22.04.2007 um 21:28:32
 
hallo maki

was ich damit sagen will die ABH hat mich nach dem alten und neuen §§

angeklagt im letzten brief verfügung am amfang aber nur nach dem neuen

im Termin Brief
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #39 - 22.04.2007 um 21:29:27
 
Mir erschliesst sich immer noch nicht so ganz der Sinn deiner Ausreise und einige Fragen müssten m.E. noch beantwortet werden.

Wie alt warst du bei deiner Einreise ? (6 ?)
Wie alt bei deiner Ausreise (16 Jahre nach Einreise) ? (22 ?)
Wie alt warst du bei deiner Wiedereinreise ? (25 ?)
Hast du vor deiner Ausreise gearbeitet, oder wie war der Lebensunerhalt gesichert ?
Die Pflege der Großeltern ist m.E. normalerweise nicht die Aufgaben von Jungen; gibt es noch einen weiteren Grund für deine Ausreise, die offensichtlich von deinem Vater forciert wurde ?
Wieso hat sich das Militär während des Aufenthaltes im Bundesgebiet und/oder deines Aufenthaltes in der Türkei nicht gemeldet ?

Proll
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Antwort #40 - 22.04.2007 um 21:35:32
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 21:28:32:
hallo maki

was ich damit sagen will die ABH hat mich nach dem alten und neuen §§

angeklagt im letzten brief verfügung am amfang aber nur nach dem neuen

im Termin Brief

Orhan, die ABh hat dich nicht angeklagt, sondern festgestellt das deine unbefr. AE Kraft Gesetzes erloschen ist.

Es macht keinen Unterschied für dich ob nach neuem oder alten Gesetz, das ändert nichts.
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orhan
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Antwort #41 - 22.04.2007 um 21:35:36
 
hallo proll

Wie alt warst du bei deiner Einreise ?  8 jahre alt


Wie alt bei deiner Ausreise (16 Jahre nach Einreise) ? 24 war ich

Wie alt warst du bei deiner Wiedereinreise ? 27 war ich

Hast du vor deiner Ausreise gearbeitet, oder wie war der Lebensunerhalt gesichert ? sozialamt un meinem Vater

Die Pflege der Großeltern ist m.E. normalerweise nicht die Aufgaben von Jungen; gibt es noch einen weiteren Grund für deine Ausreise, die offensichtlich von deinem Vater forciert wurde ? nein das habe ich alles mein Vater zu verdanken

Wieso hat sich das Militär während des Aufenthaltes im Bundesgebiet und/oder deines Aufenthaltes in der Türkei nicht gemeldet ? ich habe es immer verlängert
bis 40 kann mann verlängern
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orhan
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Antwort #42 - 22.04.2007 um 21:38:29
 
hallo maki

warum macht es keinen unterschied wenn ich nach dem neuen § angeklagt werde

habe ich eine NE automatisch jahr 2005 ist vorbei wir haben 2007 ist es nicht so


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Antwort #43 - 22.04.2007 um 21:45:08
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 21:35:36:
bis 40 kann mann verlängern 


Nicht ganz, Bis 38j man kann im höchsten fall 2  oder 3 Mal verlängern und auch nur bei bestimmten Vorrausetzungen (beruflich im Ausland od,Hochschule)ansonsten ist anterten angesagt oder freikaufen,,
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Antwort #44 - 22.04.2007 um 22:00:12
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 21:38:29:
warum macht es keinen unterschied wenn ich nach dem neuen § angeklagt werde

Weil deine unbefr. AE mit der Ausreise erloschen ist, und ausgereist bist du:

orhan schrieb am 22.04.2007 um 00:11:30:
ich bin ende 31.12.2003 in die turkei ausgereist und wider am 27.09.2006 gekommen


Das heisst, seit "ende 31.12.2003" hast du keine Aufenthaltserlaubniss mehr.

orhan schrieb am 22.04.2007 um 21:38:29:
habe ich eine NE automatisch jahr 2005 ist vorbei wir haben 2007 ist es nicht so 

Wenn deine unbefr. AE nicht vor dem 01.01.2005 erloschen wäre, hätte diese dann als NE fortgegolten, aber du hattest ja zu diesem Zeitpunkt seit über einem Jahr keine AE mehr.

Tatsächlich ist deine unbefr. AE nach dem AusIG §44 erloschen, denn wie gesagt das AufenthaltG gab es damals noch nicht.

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