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bitte hilfe abschiebung was soll ich machen ? (Gelesen: 24.856 mal)
orhan
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Antwort #45 - 22.04.2007 um 22:05:55
 
hallo maki

entschuldige

Die AHB sagt aber das ich seit dem 27.09.2006 keine UAE habe


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Antwort #46 - 22.04.2007 um 22:17:05
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 22:05:55:
ich versuche es trotzdem das gericht zu überzeugen sonst heiraten 
 


Womit?

Wie heiraten ?Ohne Pass!du brauchst viele dokumente aus dem Ausland die Du ohne Pass nicht bekommst..usw

Und in diesem fall wird eh der verdacht einer "Scheinehe" nahe gelegt!

Sei diesmal wenigstens etwas realistischer .. Zwinkernd

Trotzdem viel Glück

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orhan
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Antwort #47 - 22.04.2007 um 22:55:02
 
hallo maki

So hat die ABH geschrieben

Sie halten sich spätestens seit ihrer Wiedereinreise laut Einreisestempel im Pass 27.09.2006 ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet auf

das ist der haken..

Ich kann dir dass auch faxen..



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Antwort #48 - 22.04.2007 um 23:10:44
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 22:55:02:
Sie halten sich spätestens seit ihrer Wiedereinreise laut Einreisestempel im Pass 27.09.2006 ohne gültige Aufenthaltserlaubnis im Bundesgebiet auf

das ist der haken..  


Was ist daran der Haken?

Erst durch die Wiedereinreise hältst du dich ohne gültige AE in DE auf.

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Antwort #49 - 22.04.2007 um 23:14:13
 
hallo trixie

damit will ich die ganze seit sagen das ich eine NE besitze

weil ich nach diesem datum erst keine gültige AE besitze

und bis dahin?

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Antwort #50 - 22.04.2007 um 23:20:19
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 23:14:13:
weil ich nach diesem datum erst keine gültige AE besitze


Das hat die ABH nicht gesagt. Sie hat gesagt, daß du dich seit dem 27.09.2006 ohne gültige AE im Bundesgebiet aufhältst. Was aber nicht heißt, daß deine AE schon vorher erloschen ist.

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Antwort #51 - 22.04.2007 um 23:35:00
 
Vor der Verfügung

ich beabsichtige einen Verwaltungsakt gegen sie zu entlassen mit dem sie aufgefordert werden die BRD unverzüglich spätestens 1 monat nach Zustellung dieser verfügung zu verlassen.Für den Fall der nicht fristgerechen Ausreise beabsichtige ich ihnen durch diesen Verwaltungsakt
die Abschiebung in ihr Heimatland anzudrohen..

Von ABH verfügung

Gem. § 80 VwGO in Verbindung mit § 16 Hess. Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung hat klage gegen die Abschiebungsandrohung keine Aufschiebende wirkung

§58 Abs.1

Was würde passieren wenn ich gegen die Verfügung Keine Eilklage machen würde

wenn es nur ein Blüff ist

können die mich dann abschieben oder geht es weiter mit drohungen

Für den Fall der nicht fristgerechen Ausreise beabsichtige ich ihnen durch diesen Verwaltungsakt
die Abschiebung in ihr Heimatland anzudrohen..




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Antwort #52 - 22.04.2007 um 23:36:23
 
Es geht doch nicht dadrum wer was gesagt hat..

Fakt ist das er im Jahre 2003 ausgereist ist und somit wäre seine NE 6 mon. nach ausreise erloschen und die AE automatisch mit!

Und so wie Ohran schreibt hätte Er noch seine NE und nur die AE nicht mehr und das seit 2006!

Und er schreibt das er "2 mal rein und raus gemacht"
Wohin ?oben hast Du geschrieben nach Grichenland wegen Stempel!??

Was Du auch immer damit meinst ,ich vermute mal nach D .und hast dein pass hier verlängert..
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Antwort #53 - 22.04.2007 um 23:46:53
 
hallo sibo

ich habe mein pass hier verlängert

nach griechenland richtig

aber die ABH schreibt das ich erst spätestens 27.09.2006 ohne gültige NE aufhalte

AE gleich

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Antwort #54 - 22.04.2007 um 23:50:41
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 23:46:53:
ich habe mein pass hier verlängert  


Wann?
zwischen 2003 u. 2006?


Und wie bist du nach Grichenland eigereist mit Visum?
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Antwort #55 - 22.04.2007 um 23:50:52
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 23:35:00:
Was würde passieren wenn ich gegen die Verfügung Keine Eilklage machen würde 


Eilklage heißt ja im Grunde nichts anderes, als daß der Rechtsanwalt versucht die Klage als dringlich darzustellen, damit eine Verhandlung noch vor dem Ablauf der Ausreisefrist stattfindet.

Der Klage muß aber erst einmal stattgegeben werden und die Klage muß erst einmal verhandelt werden. Wie schnell das wirklich geht, kann ich leider nicht sagen.

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Antwort #56 - 22.04.2007 um 23:53:30
 
hallo sibo

wenn du die pass verlängerung meinst vor sieben monaten 5 jahre verlängert

wo ich noch mein pass hatte

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Antwort #57 - 22.04.2007 um 23:54:49
 
orhan schrieb am 22.04.2007 um 23:46:53:
aber die ABH schreibt das ich erst spätestens 27.09.2006 ohne gültige NE aufhalte
 


Das habe ich dir gerade etwas weiter oben versucht zu erklären.

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Antwort #58 - 23.04.2007 um 00:01:19
 
trixie die haben mir aber keine Ausreisefrist gegeben

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Antwort #59 - 23.04.2007 um 00:10:30
 
orhan schrieb am 23.04.2007 um 00:01:19:
trixie die haben mir aber keine Ausreisefrist gegeben
 


Und was schreibst du hier?

orhan schrieb am 22.04.2007 um 23:35:00:
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die Abschiebung in ihr Heimatland anzudrohen..
 


Du kannst es natürlich auch darauf ankommen lassen und abwarten. Das ändert am Grundproblem aber rein gar nichts, nur daß man dich mehr oder weniger zwingt, auszureisen.

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