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Hochzeit mit Schengen Visum (Gelesen: 28.584 mal)
torrente
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #30 - 21.04.2007 um 09:12:52
 
Zitat:
Ich denke einmal, wenn die Behörden das Gefühl haben, daß du entsprechende Gesetze umgehen willst, werden sie dir in der Zukunft immer Probleme bereiten.
Das verstehe ich Trixie, und genau das bereitet mir Kopfweh.

Allerdings sollte man vielleicht darauf hinweisen, dass somit auch tatsächliche Spontanheirater (binational, visumspflichtig, mit Schengen Visum) schnell einen schweren Stand bei der ABH haben. Oder? Nehmen wir mal an es handelt sich um so einen "spontanen Heiratseinfall". Nachdem was man im Internet so sieht kann man das - verbunden mit einer Woche Kurzurlaub - sehr spontan und unkompliziert in Dänemark erledigen. Benötigt werden nur:
  • Reisepass mit Einreisestempel
  • Geburtsurkunde (übersetzt auf deutsch oder englisch),
  • Nachweis über Familienstand (einige Standeämter in DK akzeptieren auch weiterhin eine deutsche Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstandsanzeige)
An die Dinge kommt man doch in jedem Fall sehr schnell.. Und legalisiert sein muss da gar nichts. Bitte korrigiert mich wenn ich hier falsche Dinge schreibe! Ich gebe hier nur wieder was google mir bei meinen Nachforschungen um die Ohren haut. Die zeitlichen Probleme innerhalb des Besuchszeitraums zu einer Hochzeit zu kommen kann ich daher nicht richtig erkennen (angenommen man hat mindestens einen Monat). Oder irre ich?
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Einbeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
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Antwort #31 - 21.04.2007 um 16:01:41
 
Ausländische Urkunden müssen im Regelfall eine Apostille haben oder legalisiert sein.  Über die Anerkennung entscheidet der Standesbeamte bzw. das OLG im Rahmen der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.
Über Ausnahmen im internationalen Urkundsverkehr kann unser Experte @ronny mehr sagen. Ausnahmen gibt es so glaube ich, kann mich aber auch täuschen für internationale Urkundsversionen von EU-Staaten.
Bitte mich hier korrigieren.

Eine Urkunde aus Südamerika wird niemand ohne Apostille oder Legalisation (je nach Land) akzeptieren.

Legalisationen, gehen wenn die Urkunde die Voraussetzungen erfüllt (Legalisationsfähig ist) schnell, bei mir dauert es ca. 1 bis 2 AT.

Ach ja, mal allgemein, Mitarbeiter der Botschaften/Konsulate und ABH sind normale humane Menschen und haben Herz und Verstand und üben keine Verfolgung aus.
Okay manche werden jetzt vom Gegenteil berichten oder behaupten, aber ich will Tendenzen der "Unmensch" Beamter die hier leicht rauszulesen sind vorbeugen.
@torrente
dies alles kann man ewig diskutieren, entscheiden können und müssen wir es hier nicht.
Das Kind, falsche Visum = Schengen Visum, ist auch schon in den Brunnen gefallen.
Die Entscheidung wie es nach Hochzeit weitergeht wird der Mitarbeiter der ABH evtl in Absprache mit Chef und nach Rückfrage bei der Botschaft, in Anwendung des geltenden Rechts nach besten Wissen und Gewissen treffen.
Ob er wegen evtl. falscher Angaben im Visaantrag ermittelt  entscheidet er selbst, wie er das  Ergebnis bewertet entscheidet er oder die Behörde selbst, wenn negativ ist der Bescheid rechtsmittelfähig und  im Widerspruchs- und später Klageverfahren überprüfbar. Deutschland ist ein Rechtsstaat.

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canaritas
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si si


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #32 - 21.04.2007 um 17:36:10
 
no te preocupes  Cool

ich denke das nicht viel passieren wird. mit etwas Glück und Wohlwollen läuft alles glatt, wenn nicht muß sie wieder ausreisen und den Weg über FZF gehen. Wenn du dir dessen im Klaren bist und eine evt. negative Entscheidung akzeptieren kannst würde ich diesen Weg empfehlen. Immerhin bist du dann schon verheiratet und mußt nicht Monate auf eine Entscheidung warten...

Da ich kein Experte bin bitte diese Meinung auch so einordnen!

A.
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torrente
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 22.04.2007 um 08:12:39
 
Lieber Einbeck, Du hast die Sache schön auf den Punkt gebracht. Jede weitere Diskussionsschleife bringt wohl auch keine neuen Erkenntnisse mehr. Auch wenn wir uns natürlich eine komplette Befreiung von der Unsicherheit wünschen würden. Aber es wird schon alles gut werden (positiv denken  Smiley).

Ich will Euch allen noch mal ganz herzlich für das Verständnis, die Mühe, Geduld und vielen Antworten danken! Das ist nicht selbstverständlich und hat mich sehr gefreut! Und es hat mir weitergeholfen!!!

Alles Gute für die Zukunft und bis vielleicht bald  Smiley  
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elvis
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Antwort #34 - 04.05.2007 um 15:41:18
 
howdy an alle,

und speziell an torrente:

mit deinem thread kann ich mich 100% indentifizieren
- ich habe auch ein Freundin aus Südamerika (Ecuador)
- meine Freundin kommt auch in Kürze nach Deutschland und hat auch nur ein schengenvisum
- selber habe ich auch erst vor wenigen Tagen erfahren, dass eine Heirat mit einem Schengenvisum ein Visumsmissbrauch ist
- ich bin jetzt auch über den Sachverhalt bestens aufgeklärt (eben durch diesen Thread hier)
- bin auch erwerbstätig Smiley

über die möglichkeiten und risiken weiß ich bescheid und hab mich auch vorsichtshalber schonmal mit einer ausreise meiner freundin zur FZF-beantragung abgefunden.....wobei das ja nur der worst-case ist.

Ich poste nun nicht nur um den Thread-starter zu loben Durchgedreht sonder auch um 2 Fragen beantwortet zu bekommen:

Wie hat sich eure Story in der Zwischenzeit entwickelt und welche weiteren Erfahrungen habt ihr so gesammelt?

Werden die Angaben zum Zwecke der Visumserteilung (sprich der Grund für die Einreise wie Besuch von Freundin, kennenlernen des landes und der Kultur etc) in irgendeiner weise im Visum oder andersweitig dokumentiert, so dass dies im nachhinein beispielsweise bon der ABH nachgelesen werden kann?


Danke schon mal im voraus für eure antworten

mfg
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maki
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Antwort #35 - 04.05.2007 um 15:47:46
 
elvis schrieb am 04.05.2007 um 15:41:18:
Werden die Angaben zum Zwecke der Visumserteilung (sprich der Grund für die Einreise wie Besuch von Freundin, kennenlernen des landes und der Kultur etc) in irgendeiner weise im Visum oder andersweitig dokumentiert, so dass dies im nachhinein beispielsweise bon der ABH nachgelesen werden kann? 

Wenn man zu touristischen Zwecken kommt, gibt's ein Schengenvisum, wenn man zum Heiraten kommt, gibt's ein Visum zur Eheschliessung.
Das Visum an sich dokumentiert eigentlich schon alles relevante.

elvis schrieb am 04.05.2007 um 15:41:18:

über die möglichkeiten und risiken weiß ich bescheid und hab mich auch vorsichtshalber schonmal mit einer ausreise meiner freundin zur FZF-beantragung abgefunden.....wobei das ja nur der worst-case ist. 

Nö, es ist nicht der wurst-case, sondern die Regel Zwinkernd
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elvis
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Antwort #36 - 04.05.2007 um 16:21:14
 
ok, danke für die antwort...

wie gesagt, mit dem worst-case bzw. dem regelfall hab ich mich schon abgefunden. naja, wie hieß es weiter oben bereits - think positiv!

mfg
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Zeppelin
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Antwort #37 - 05.05.2007 um 16:38:18
 
elvis schrieb am 04.05.2007 um 15:41:18:
Werden die Angaben zum Zwecke der Visumserteilung (sprich der Grund für die Einreise wie Besuch von Freundin, kennenlernen des landes und der Kultur etc) in irgendeiner weise im Visum oder andersweitig dokumentiert, so dass dies im nachhinein beispielsweise bon der ABH nachgelesen werden kann?

Mal abgesehenvon makis Antwort hierauf, kann ja im Visum nur dokumentiert werden, was bei Antragstellung angegeben war.

Belege dafür zu sammeln, dass man auch tatsächlich die Einreisezwecke erfüllt hat, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Visaerteilung den Grund für die Reisepläne abgaben, ist natürlich für den Fall anzuraten, dass zwischen Visaerteilung bzw Einreise und anschließeder planmäßiger Wiederausreise Umstände eintreten, die eine neue Rechtslage schaffen.

Insbesondere gild dies für den Fall einer zusätzlich während des Besuchsaufenthaltes vollzogenen Eheschließung, die zumindest zu diesem Zeitpunkt vorab als gar nicht möglich anzusehen war.

Genau dies war bei uns der Fall: Zwischen dem Zeitpunkt, an dem wir unsere Eheschließung beantragt hatten und damit rechnen konnten, dass das Standesamt uns grünes Licht zur Traunng geben konnte, muste meine (damals noch) Verlobte dringend noch einmal für zwei Wochen nach Berlin kommen, um Formalitäten in vorbereitung ihrer beabsichtigten Immatrikulation an ihrer jetzigen Uni zu erfüllen.
Sie befand sich bereits auf der Anreise aus ihrer 'etwas' entlegenen Heimatstadt zum Flughafen bei Moskau und war somit nicht erreichbar.
Da klingelte unsere Standesbeamtin hier an und fragte mich keck, ob ich vielleicht mit ihr einen Termin für den schöneren Teil der Prozedur vereinbaren wolle.

Und es ließ sich tatsächlich eine Reihe von möglichen freien Teminen innerhalb des geplanten Besuchszeitraums meiner jetzigen Frau finden.  Smiley Smiley Smiley

(Wie es weiterging, kann man bei Bedarf
Hier
nachlesen.

Von einem Visamissbrauch konnte da keine Rede sein, weil die Angeben im Visaantrag den Tatsachen entsprachen und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden waren.
Und da es nicht verboten ist, während des Besuches zu anderen primären Zwecken, auch z.B. eine Ehe einzugehen, gab es kein Problem, die anschließend veränderte Rechtsstellung des ausländischen Ehepartners auch als Anlass zu einer Abänderung des Aufenthaltstitels zu nehmen.

Soviel zum Thema 'wurst-case' oder 'Normalfall' bei einer Heirat mit 'normalem' Schengenvisum.
Oder m.a.W.: Von Visamissbrauch kann nur dann die Rede sein, wenn absichtlich ein Visum zu einem Zweck beantragt wurde, dem man nicht nachgekommen ist.
Bei einem touristischen Aufenthalt ist es eben nicht nachweisbar, dass man nichts getan hätte, wass man bei Besuchsreisen eben so tut.

Wenn jemand das Gegenteil behauptet, möchte ich wissen, wie das gehen soll.

Gruß,
Zeppelin
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torrente
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 05.05.2007 um 17:56:01
 
Zitat:
Wie hat sich eure Story in der Zwischenzeit entwickelt und welche weiteren Erfahrungen habt ihr so gesammelt?

Hallo Elvis,

da meine Freundin noch nicht hier ist kann ich Dir leider wenig über Entwicklungen/Erfahrungen berichten. Wir lassen uns überraschen was da auf uns zukommt.

Wenn die Kuh vom Eis ist schreibe ich natürlich wie es gelaufen ist Smiley
Falls Du oder jemand anders schneller sein sollte freue ich mich aber auch über Erfahrungsberichte..
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maki
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Antwort #39 - 05.05.2007 um 18:05:18
 
Zeppelin,

ich wundere mich gerade, wie der Primärzweck der Besuch sein soll und an zweiter, dritter oder vierter Stelle kommt dann erst das Heiraten (bis das der Tod euch scheidet.. etc. pp.)  Augenrollen

Wie dem auch sei, unvollständige Angaben (weglassen des Heiratswunsches) ist auch Visamissbrauch, in der Regel wird da auch nix anderes als sonst rauskommen Zwinkernd

Schreibt man die Heiratsabsicht auf den Antrag (wenn es auch nicht Primär daru gehen sollte  Augenrollen ), wird die Botschaft Todsicher kein Schengenvisum ausstellen.

Es ist wirklich nicht so schwer:
Besuch-> Touristenvisum
Heirat-> Eheschliessungsvisum
FZF-> FZF Visum

Ausnahmen gibt es immer.

Gruß,

maki
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Antwort #40 - 05.05.2007 um 22:41:49
 
maki schrieb am 04.05.2007 um 15:47:46:
Wenn man zu touristischen Zwecken kommt, gibt's ein Schengenvisum, wenn man zum Heiraten kommt, gibt's ein Visum zur Eheschliessung.
Das Visum an sich dokumentiert eigentlich schon alles relevante.

Das Du nicht erfassen kannst oder willst, dass nicht jede Konstellation Deiner Universallogik folgt: maki schrieb am 05.05.2007 um 18:05:18:
Es ist wirklich nicht so schwer:
Besuch-> Touristenvisum
Heirat-> Eheschliessungsvisum
FZF-> FZF Visum
hast Du hier schon im Überfluss dokumentiert.
Aber nimm doch bitte endlich mal zur Kenntnis, dass es neben dem Grundschulstoff im kleinen Einmaleins auch noch so etwas wie die Infinitisimalrechnung, die Vektorrechnung und noch weit kompliziertere Verfahren der Logik gibt

Und so ähnlich verhält es sich auch in der Juristerei, auch wenn dieses Forum vordergründig dazu neigt, die Sachverhalte zu simplifizieren.
Um so erfreulicher sind die Beiträge von Mitwirkenden, die sich auch dem Knacken härterer Nüsse stellen.

Ich möchte Dich deshalb darum bitten, doch etwas vorsichtiger mit Deinen Kommentaren zu sein, wenn Du die Komplexität eines SV nicht voll erfasst.

Leider muss ich immer wieder feststellen, dass Du nicht auf die Beiträge, die Du kommentierst, in deren vollem Umfang eingehst.

Du pickst Dir etwas heraus und beantwortest keineswegs die eigentlichen Fragen.

Zum hier vorliegenden Beispiel: Normal für Dich hervorgehoben;
Eheschließungsabsicht war längst angemeldet.
Dach musste ein Besuchsvisum beantragt werden, dessen Zweck auch nachweislich eingehalten wurde.
Zusätzlich ergab sich die Möglichkeit, in diesem Zusammenhang auch zu heiraten, weil die Behörden und Gerichte flinker waren, als prognostiziert.
...
Aber wozu soll ich dies immer wieder wiederholen, wenn Du doch nicht darauf eingehst?
Doch bitte lass doch der Beantwortung der hier Anfragenden ihren Raum.
Deine Bemerkung: Zitat:
Wie dem auch sei, unvollständige Angaben (weglassen des Heiratswunsches) ist auch Visamissbrauch, in der Regel wird da auch nix anderes als sonst rauskommen Zwinkernd
ist durch die Praxis widerlegt - bezogen auf meine Angaben aus meinem letzten Posting hier im Thread, und auf viele ähnliche Beiträge.

Aus all dem ergibt sich, dass bei Einhaltung der sonstigen erforderlichen Voraussetzungen sowohl die Heirat mit ausl.StAng. im Rahmen eines Besuchsaufenthalts möglich ist, als auch die Erteilung eines entsprechenden AT durchaus möglich und legal ist.

Zeppelin
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Antwort #41 - 06.05.2007 um 10:19:32
 
Sag mal Zepppelin,

du glaubst doch nicht wirklich an das was hier erzählst, oder?

Muss mich doch sehr wundern, nicht nur über deine Art und haltlosen Unterstellungen, sondern auch noch über die schrägen Praktiken die du hier empfiehlst und als "normal" darstellen möchtest.
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torrente
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Antwort #42 - 06.05.2007 um 10:46:41
 
Zitat:
Das Du nicht erfassen kannst oder willst, dass nicht jede Konstellation Deiner Universallogik folgt
Dass es Abweichungen von der Universallogik gibt hat Maki doch geschrieben:
Zitat:
Ausnahmen gibt es immer
Und wenn diese häufiger als man es hier zugeben will vorkommen ist es doch schön! Das gibt Leuten wie Elvis und mir Hoffnung. schürt aber auch keine falschen Erwartungen.

Persönlich finde ich es daher nicht schlimm, dass in dem Forum mehrfach auf die Musterprozedur hingewiesen wird, aber auch von erfolgreichen Ausnahmen berichtet wird. Jede Ausnahme ist interessant und hilft ein bißchen weiter. Sie können aber auch irreführend sein, da man sich 1:1 fast nie darin wiederfindet (leider). Die Erinnerung daran und der Blick auf die überschaubare Grundlogik (=das 1x1) ist da doch nicht verkehrt. Auf jeden Fall kein Grund zu streiten..  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #43 - 06.05.2007 um 10:50:52
 
Zeppelin schrieb am 05.05.2007 um 22:41:49:
Aber nimm doch bitte endlich mal zur Kenntnis, dass es neben dem Grundschulstoff im kleinen Einmaleins auch noch so etwas wie die Infinitisimalrechnung, die Vektorrechnung und noch weit kompliziertere Verfahren der Logik gibt

Und so ähnlich verhält es sich auch in der Juristerei,[...]

Hi Zeppelin,
natürlich ist die Juristerei nicht so einfach, wie manche glauben
möchten. Aber bei dem in Frage stehenden Thema ist maki
rechtlich deutlich auf der sauberen Seite, auch wenn nicht wider-
sprochen werden kann, dass es in der Praxis zur AE-Erteilung
kommen kann, wenn mit Schengenvisum eingereist wird (das
bezweifelt maki auch an keiner Stelle).

Du triffst folgende falsche - oder irreführende - Aussagen:

Zeppelin schrieb am 05.05.2007 um 16:38:18:
Belege dafür zu sammeln, dass man auch tatsächlich die Einreisezwecke erfüllt hat, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Visaerteilung den Grund für die Reisepläne abgaben, ist natürlich für den Fall anzuraten, dass zwischen Visaerteilung bzw Einreise und anschließeder planmäßiger Wiederausreise Umstände eintreten, die eine neue Rechtslage schaffen.

Insbesondere gild dies für den Fall einer zusätzlich während des Besuchsaufenthaltes vollzogenen Eheschließung, die zumindest zu diesem Zeitpunkt vorab als gar nicht möglich anzusehen war.

Es geht bei der juristischen Frage, ob § 39 AufenthV ange-
wendet werden kann, darum, ob ein Anspruch auf AE besteht,
oder nicht. Hierbei ist zu prüfen, ob ein Ausweisungsgrund vor-
liegt (z.B. Falschangaben bei der Visumserteilung). Die tatsächlich
vollzogene Eheschließung und die hauptsächliche Erfüllung des
Besuchszweckes steht dabei nicht im Vordergrund, sondern diese
Umstände sind letztlich pupsegal. Es geht ausschließlich darum,
ob bei Visumsbeantragung eine Eheschließung in Planung war
und ob dieser Umstand bei der Visumsbeantragung verschwiegen
wurde.

Dein Gerede um "die hauptsächliche Erfüllung des (angeblich)
primären Einreisezweckes (Besuch)" fällt völlig ins Wasser, wenn
bei Visumsbeantragung vollständige Angaben gemacht werden.
Dann gibt es schlicht kein Schengenvisum. Aber auch das hatten
wir x-mal gesagt - Du scheinst es nicht wahrhaben zu wollen.

Du wirst kein Urteil finden, in dem die Frage der Erfüllung des
Besuchszweckes gestellt wird. Erwägungen dazu wird es allenfalls
dann geben, wenn zu klären ist, ob die Eheschließungsabsicht erst
nach der Einreise entstanden ist. Aber das ist hier ja nicht Thema.

Zitat:
Oder m.a.W.: Von Visamissbrauch kann nur dann die Rede sein, wenn absichtlich ein Visum zu einem Zweck beantragt wurde, dem man nicht nachgekommen ist.

Es muss heißen:
Von Visumsmissbrauch kann dann die Rede sein, wenn absichtlich
ein Visum zu einem Zweck beantragt wurde und ein anderer Zweck
nicht benannt wurde.

Maki hat in der Antwort #39 die Rechtslage einwandfrei dargelegt
und Deine Vorwürfe entbehren jeder Grundlage.




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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #44 - 06.05.2007 um 13:11:57
 
Okay okay. Meine Meinung ist wohl eine der "berühmten" Mindermeinungen.

Ich geb's auf. Es muss wohl eine Fafamorgana gewesen sein, was sich da abgespielt hatte.

Aber nochmals zum Anfassen:
Die Eheschließungsabsicht haben wir im August des Vorjahres des in meinem Bsp. genannten Besuchs meiner (seit dem) Frau offiziell angemeldet.
Dabei sind wir ausführlich über alle weiteren Schritte beraten worden.

Die Entscheidung, ob wir tatsächlich heiraten würden, war dabei noch längst nicht getroffen, da
a) meine Frau und ich uns zum Kreis der vernuftbegabten Menschen zählen, die sich wohl überlegen, was sie tun,
b) wir keineswegs überschauen konnten, ob das OLG uns die Erlaubnis erteilt, heiraten zu dürfen, (faktisch und materiell waren die Voraussetzungen zwar gegeben, aber es hätte ja sein können, dass die eine oder andere Urkunde auf dem nicht normgerechten Papier ausgestellt worden gewesen wäre... oder weiß der Geier, was man noch so an Beanstandungen finden kann)
und
c) erst die ultimative Entscheidung vor dem Standesamt aus der Absicht eine Tatsache macht.

Festzuhalten ist, dass wir unsere Eheschließungsabsicht aktenkundig gemacht haben!

Folgte man der Logik von u.a. maki, Mick und womöglich auch anderen, wäre damit wohl bereits ein aufenthaltsrechtliches Problem eingetreten ???

Quatsch! Niemand konnte vorher wissen, dass wir uns begegnen würden. Und die Gedanken sind bekanntlich frei..

Etwas handfester Tatbestände sind geschaffen worden als meine heutige Gattin im November des selben Jahres erneut hier mit einem Visum einreiste, um hier an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Hiebei trat auch ich gegenüber ABH und Konsulat als Gastgeber erstmals in Erscheinung.

Im Rahmen dieses Besuchs brachten wir die erforderlichen Unterlagen für die Einleitung des Befreiungsverfahrens vom EFZ zum Standesamt.
(Illegal?)
Klar, wir hätten dies auch per Beitrittserklärung schriftlich machen können. Aber warum kompliziert, wenn's auch einfacher geht? Wenn meine künftige schon die Gelegenheit hat, auch in Person bei den dt. Behörden aufzutreten, warum sollten wir dann darauf verzichten und uns evtl. irgendwelchen Scheineheverdächtigungen aussetzen?

Halten wir fest: Das Visum für die Teilnahme an der Weiterbildung könnte hier missbraucht worden sein?
Es erfolgte jedoch die pünktliche Rückreise vor Ablauf des Visums. Und die Immatrikulationsvorbereitungen für meine heutige Frau liefen auf Hochtouren.

Um sich an der Uni einschreiben lassen zu können, war im Februar des Jahres unserer Heirat erneut ein Besuch hier fällig, um die erforderlichen Unterlagen für die Hochschulzugangsberechtigung einzureichen und den leider bereits abgelaufenen DSH-Test zu absolvieren. - In Kazan' gab es dazu unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten etc. keine Möglichkeit mehr, dies pünktlich nachzuweisen.

Tja. Unter diesen Voraussetzungen ergab sich die Situation, die ich in http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176927215/37#37
dargestellt habe.
Dennoch war ein Daueraufenthalt meiner Gattin zu diesem Zeitpunkt weder möglich noch vorgesehen.
Sehr wohl aber war ein solcher für die Zukunft geplant und die unvorhersehbare Möglichkeit der Erlangung einer AE ersparte jede Menge Zeit und Geld, für jegliches weitere Visum - sowohl uns, als auch den beteiligten Behörden.

Das dies nicht der sog. "Normalfall" sein mag, lasse ich mal dahingestellt.
Wir mussten auch nicht "herumtrixen", um meiner Frau eine AE zu verschaffen. Die hätte sie auch bekommen, wenn sie "nur" als Studentin hierher gekommen wäre.
Und so sind wir eben "zweigleisig gefahren": Sie wusste und wollte hierher kommen, um ihre Ausbildung mit einer Fachqualifikation zu ergänzen und außerdem wollten wir eben heiraten.
Der Zeitrahmen dabei war eben recht eng. Und so haben wir das eine mit dem anderen verbunden.

So. Und jetzt wäre ich meinen Kritikern sehr dankbar für die Übersendung eines Antragsformulars für ein Visum, in dem man alle drei Varianten ordnungsgemäß zusammenhängend angeben kann.
a) Besuch, Tourismus, nonkommerzielle Weiterbildung,
b) Studienvorbereitung
c) Vorbereitung einer Eheschließung bzw. FZF

Denn genau das ist der casus knacktus, der die Definition des primären Reisezwecks ausmacht.

Ich stelle dazu folgende tatsächliche Konstellation in den Raum: Meine Frau hatte und hat von vornherein die primäre Absicht, hier zu studieren und erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen. Sie bekommt das entsprechende Visum und die dazugehörige AE.
Ob wir uns bereits kennen und Heiratsabsichten erwägen, die noch nicht ganz ausgegoren sind, ist unerheblich.
Während sie hier studiert, und wir entschließen uns zur Heirat in diesem Zeitraum, müsste dies ja auch dann ein Visamissbrauch sein, wenn alle Anforderungen an einen reinen Studienaufenthalt erfüllt sind, und ebenfalls alle Dokumente für eine Heirat beigebracht worden sind.

Dann kann ich nur sagen: Willkommen in Absurdistan.

Zeppelin
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