Okay okay. Meine Meinung ist wohl eine der "berühmten" Mindermeinungen.
Ich geb's auf. Es muss wohl eine Fafamorgana gewesen sein, was sich da abgespielt hatte.
Aber nochmals zum Anfassen:
Die Eheschließungs
absicht haben wir im August des Vorjahres des in meinem Bsp. genannten Besuchs meiner (seit dem) Frau offiziell angemeldet.
Dabei sind wir ausführlich über alle weiteren Schritte beraten worden.
Die Entscheidung, ob wir tatsächlich heiraten würden, war dabei noch längst nicht getroffen, da
a) meine Frau und ich uns zum Kreis der vernuftbegabten Menschen zählen, die sich wohl überlegen, was sie tun,
b) wir keineswegs überschauen konnten, ob das OLG uns die Erlaubnis erteilt, heiraten zu dürfen, (faktisch und materiell waren die Voraussetzungen zwar gegeben, aber es hätte ja sein können, dass die eine oder andere Urkunde auf dem nicht normgerechten Papier ausgestellt worden gewesen wäre... oder weiß der Geier, was man noch so an Beanstandungen finden kann)
und
c) erst die ultimative Entscheidung vor dem Standesamt aus der Absicht eine Tatsache macht.
Festzuhalten ist, dass wir unsere Eheschließungsabsicht aktenkundig gemacht haben! Folgte man der Logik von u.a. maki, Mick und womöglich auch anderen, wäre damit wohl bereits ein aufenthaltsrechtliches Problem eingetreten ???
Quatsch! Niemand konnte vorher wissen, dass wir uns begegnen würden. Und die Gedanken sind bekanntlich frei..
Etwas handfester Tatbestände sind geschaffen worden als meine heutige Gattin im November des selben Jahres erneut hier mit einem Visum einreiste, um hier an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Hiebei trat auch ich gegenüber
ABH und Konsulat als Gastgeber erstmals in Erscheinung.
Im Rahmen dieses Besuchs brachten wir die erforderlichen Unterlagen für die Einleitung des Befreiungsverfahrens vom
EFZ zum Standesamt.
(Illegal?)
Klar, wir hätten dies auch per Beitrittserklärung schriftlich machen können. Aber warum kompliziert, wenn's auch einfacher geht? Wenn meine künftige schon die Gelegenheit hat, auch in Person bei den dt. Behörden aufzutreten, warum sollten wir dann darauf verzichten und uns evtl. irgendwelchen Scheineheverdächtigungen aussetzen?
Halten wir fest: Das Visum für die Teilnahme an der Weiterbildung könnte hier missbraucht worden sein? Es erfolgte jedoch die pünktliche Rückreise vor Ablauf des Visums. Und die Immatrikulationsvorbereitungen für meine heutige Frau liefen auf Hochtouren.
Um sich an der Uni einschreiben lassen zu können, war im Februar des Jahres unserer Heirat erneut ein Besuch hier fällig, um die erforderlichen Unterlagen für die Hochschulzugangsberechtigung einzureichen und den leider bereits abgelaufenen DSH-Test zu absolvieren. - In Kazan' gab es dazu unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten etc. keine Möglichkeit mehr, dies pünktlich nachzuweisen.
Tja. Unter diesen Voraussetzungen ergab sich die Situation, die ich in
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176927215/37#37dargestellt habe.
Dennoch war ein Daueraufenthalt meiner Gattin
zu diesem Zeitpunkt weder möglich noch vorgesehen.
Sehr wohl aber war ein solcher für die Zukunft geplant und die unvorhersehbare Möglichkeit der Erlangung einer
AE ersparte jede Menge Zeit und Geld, für jegliches weitere Visum - sowohl uns, als auch den beteiligten Behörden.
Das dies nicht der sog. "Normalfall" sein mag, lasse ich mal dahingestellt.
Wir mussten auch nicht "herumtrixen", um meiner Frau eine
AE zu verschaffen. Die hätte sie auch bekommen, wenn sie "nur" als Studentin hierher gekommen wäre.
Und so sind wir eben "zweigleisig gefahren": Sie wusste und wollte hierher kommen, um ihre Ausbildung mit einer Fachqualifikation zu ergänzen und außerdem wollten wir eben heiraten.
Der Zeitrahmen dabei war eben recht eng. Und so haben wir das eine mit dem anderen verbunden.
So. Und jetzt wäre ich meinen Kritikern sehr dankbar für die Übersendung eines Antragsformulars für ein Visum, in dem man alle drei Varianten ordnungsgemäß zusammenhängend angeben kann.
a) Besuch, Tourismus, nonkommerzielle Weiterbildung,
b) Studienvorbereitung
c) Vorbereitung einer Eheschließung bzw.
FZFDenn genau das ist der casus knacktus, der die Definition des primären Reisezwecks ausmacht.
Ich stelle dazu folgende tatsächliche Konstellation in den Raum: Meine Frau hatte und hat von vornherein die primäre Absicht, hier zu studieren und erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen. Sie bekommt das entsprechende Visum und die dazugehörige
AE.
Ob wir uns bereits kennen und Heiratsabsichten erwägen, die noch nicht ganz ausgegoren sind, ist unerheblich.
Während sie hier studiert, und wir entschließen uns zur Heirat in diesem Zeitraum, müsste dies ja auch dann ein Visamissbrauch sein, wenn alle Anforderungen an einen reinen Studienaufenthalt erfüllt sind, und ebenfalls alle Dokumente für eine Heirat beigebracht worden sind.
Dann kann ich nur sagen: Willkommen in Absurdistan.
Zeppelin