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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Hochzeit mit Schengen Visum
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Beitrag begonnen von torrente am 18.04.2007 um 22:13:35

Titel: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 18.04.2007 um 22:13:35
Hallo,

ich muß mich mit einem Problem an Euch wenden:

Meine Freundin aus Südamerika kommt in Kürze mit einem Schengen Visum für 90 Tage nach Deutschland. In der Zeit wollen wir eigentlich heiraten. Daß das ein Visumsmißbrauch ist war mir bis vor wenigen Tagen nicht bekannt, inzwischen bin ich diesbezüglich aber bestens aufgeklärt (großes Lob an das Info4Alien-Team, die Seite ist toll, mir aber leider erst spät aufgefallen).

Ich (gewerbstätiger Deutscher) habe verstanden, daß wir trotzdem sowohl in Deutschland als auch in Dänemark legal(!) mit ihrem Schengen Visum C heiraten können, sie aber in beiden Fällen möglicherweise nach Ablauf der 90 Tage keine Aufenthaltserlaubnis bekommt, ohne vorher erneut in Südamerika einen Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung gestellt zu haben. Soviel zum Sachverhalt, nun meine Fragen hierzu:

1. Welche Vor-/Nachteile hätte eine Hochzeit in Deutschland mit Schengen Visum im Vergleich zu einer Hochzeit in Dänemark (von dem geringeren bürokratischen Aufwand abgesehen)?

2. Könnte die Ausländerbehörde ihr das Schengen Visum nach Einreise in Deutschland wieder wegnehmen, wenn unsere Heiratsabsicht mit leider falschem Visum bekannt wird (ist vermutlich spätestens beim Gang zum Standesamt der Fall)? Empfiehlt es sich jetzt schon die Ausländerbehörde in die Problematik mit einzubeziehen?

3. Wie lange dauert das Warten auf ein Visum zur Familienzusammenführung ungefähr, wenn es uns nicht erspart bleiben sollte?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von schweitzer am 18.04.2007 um 23:12:18
Hallo torrente,

ich wage mich mal etwas weiter aus dem Fenster als gewöhnlich: IMHO kann  Deine Partnerin, wenn sie mit einem gültigen Schengenvisum eingereist ist, einen Aufenthaltstitel ohne nochmalige Ausreise erhalten, da nach der Hochzeit mit Dir als deutschem Staatsangehörigen die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind.

So lese und interpretiere ich jedenfalls § 39 Nr. 3 AufenthV - siehe hier:


Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn ...

3. er Staatsangehöriger eines in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staates ist und sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält oder ein gültiges Schengen-Visum für kurzfristige Aufenthalte (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetzes) besitzt, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind ...


Wenn dem nicht so ist, möge mich einer der Experten hier schnell korrigieren! (Warte also ggf. Bestätigungen oder Korrekturen hier ab, torrente!)

Die Frage, ob eine Heirat in Dänemark oder in Deutschland "günstiger" ist, kann ich nicht wirklich beantworten. Wichtig ist in jedem Falle das die nötigen einschlägigen Papiere vorliegen müssen als da grundsätzlich sind: gültiger Pass, Geburtsurkunde, Ehefähigkeitszeugnis bzw. Ledigkeitsbescheinigung mit Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung bzw. Apostille.

=schweitzer=


Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von maki am 18.04.2007 um 23:34:30
Ich bin zwar kein Experte, aber ich glaube es macht schon einen Unterschied ob die Heiratspläne schon bei Beantragung eines Touristenvisums bestanden, schliesslich unterschreibt man mit dem Antrag(hier) folgendes:

Zitat:
B E L E H R U N G
§ 55 Abs. 1 i.V.m. § 55 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG bestimmt, dass ein Ausländer/ eine Ausländerin aus Deutschland ausgewiesen werden kann, wenn er/ sie im Visumverfahren falsche oder unvollständige Angaben zum Zwecke der Erlangung eines Aufenthaltstitels gemacht hat.
Der Antragsteller/ die Antragstellerin ist verpflichtet, alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen zu machen. Sofern Angaben bewusst falsch oder unvollständig gemacht werden, kann dies zur Folge haben, dass der Antrag auf Erteilung eines Visums abgelehnt wird bzw. die Antragstellerin/ der Antragsteller aus Deutschland ausgewiesen wird, sofern ein Visum bereits erteilt wurde.
Durch die Unterschrift bestätigt der Antragsteller/ die Antragstellerin, dass er/ sie über die Rechtsfolgen falscher oder unvollständiger Angaben im Visumverfahren belehrt worden ist.

Da somit ein Ausweisungsgrund vorhanden ist, liegen die Vorrausetzungen des Anspruches nicht mehr vor.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von schweitzer am 18.04.2007 um 23:42:30
Hi maki,

da liest sich § 5 (2) AufenthG (allgemeine Erteilungsvoraussetzungen) aber denn doch ein wenig anders:


Zitat:
Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer

mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.

Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.


Ich lese das so, dass zumindest ein Ermessen der ABH besteht, doch eine AE zu erteilen.

=schweitzer=

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von maki am 19.04.2007 um 00:12:28
Vielleicht lese ich das zu pessemistisch, aber ich glaube es hängt von der Tatsache ab, ob nachweisbar absichtliche Falschangaben gemacht wurden:

Zitat:
Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer

1. mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2. die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.  

Wenn die Heiratspläne erst nach Einreise kommen, hat der Ausländer zwar weder das erforderliche Visum, noch die für die Erteilung maßgeblichen Angaben gemacht, aber es handelt sich ja auch offensichtlich um keine vorsätzlichen Falschangaben.

An diesem Punkt kommt das Ermessen:

Zitat:
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind

aus den VAH des BMI:

Zitat:
5.2 Erteilungsvoraussetzungen der Aufenthaltserlaubnis und der Niederlassungserlaubnis

5.2.1 § 5 Abs. 2 bestimmt als weitere Voraussetzung für die Erteilung der längerfristigen oder dauerhaften Aufenthaltstitel, dass das Visumverfahren nicht nur ordnungsgemäß, sondern auch unter vollständiger Angabe insbesondere des Aufenthaltszwecks durchgeführt worden ist. Auf diese Weise soll die Einhaltung des Visumverfahrens als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung gewährleistet werden.

Das die Behörden eigentlich auf die Einhaltung des Visaverfahrensbestehen müssen, insbesondere wenn nachweislich Falschangaben gemacht wurden, würde mich nicht überraschen.

Gruß,

maki

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von schweitzer am 19.04.2007 um 00:17:03
Ich geb' ja zu, dass ich auch hin- und hergerissen bin. Ich denke, wir lassen da jetzt erstmal einen Experten zu Wort kommen - bin jedenfalls gespannt, was dazu zu lernen.

@ torrente: nochmals - warte bitte noch eine wirklich klarstellende und verbindliche Expertenmeinung ab!

Für heute hau ich mich aufs Ohr ...


=schweitzer=

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von trixie am 19.04.2007 um 00:32:37
Auch ich teile die Meinung von maki.

Wenn bereits vor der Einreise eine Hochzeit angedacht war, ist der Straftatbestand der Visumserschleichung gegeben. Sollte sich eher am Ende des Aufenthaltes der Heiratsgedanke entwickelt haben, wäre eine Erschleichung eines Visums nicht mehr gegeben. Allerdings wird die Zeit dann knapp, die notwendigen Heiratsunterlagen zu besorgen, bevor das Visum abläuft.

Aber genau dieses Problem wird ja bei der Erteilung von Touristen- bzw. Besuchervisas immer wieder heiß diskutiert, wann eine Rückkehrbereitschaft gegeben ist und wann das Visum zum Heiraten "mißbraucht" wird.

Und der Streit mit der ABH, ob nach erfolgter Heirat eine Ausreise erfolgen muß, um anschließend einen Antrag zur FZF zu stellen oder GG Artikel 6 höher bewertet wird, ist vorprogrammiert. Hier dürfte wohl jeder Fall einzeln zu beurteilen sein und es liegt sicherlich an der eigenen Argumentation, ob die ABH eine AE ohne erneute Ausreise erteilt oder nicht. So zumindest lese ich die Kannbestimmung § 5 (2) AufenthaltG, was auch immer man unter nicht zumutbar verstehen mag.

trixie

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 19.04.2007 um 00:57:33
Vorgehende Postings sind gut
Aussagen zu § 55 Belehrung und ordnungsgemäßen Visaverfahren sind sehr treffend.

Wenn Du vorhast zu heiraten und ein Schengen Visa beantragst und damit einreist, sorry falsches Visa und Visamißbrauch.
Bei Visaantrag wurden falsche Angaben gemacht oder verschwiegen, die unterschriebene Belehrung nicht beachtet.
Beweisbar dürfte es auch sein da Dokumente/Urkunden etc. wahrscheinlich schon vor Einreise legalisiert wurden, sonst könntet Ihr ja nicht heiraten.

Die Folgen:
Regelfall:
Ausreise nach Heirat in das Heimatland zur Nachholung des Visaverfahrens.

Nett:
Ausländerbehörde gibt Vorabzustimmung mit (kommt in der Praxis in seltenen fällen vor), dann gibt es das Visum sehr schnell im Heimatland.

Wie heißt es so schön Theorie und Praxis.
Würde lügen, wenn ich verschweigen würde, das ich weiß, das einige ABH in gleichgelagerten Fällen schon größzügig § 39 Abs. 3 AufenthV angewendet haben.
Verweise auch zu @trixies Aussage zu nicht zumutbarkeit der Ausreise (Unzumutbarkeit der Ausreise).
Stelle dich auf Regelfall der Rückkehr ins Heimatland und der Nachholung des Visaverfahrens ein.

So einfach und ohne Gründe wird ein Schengenvisum nicht ungültig gestempelt oder gecancelt. Glaube die Heirat mit falschen Visum führt nicht zum canceln des Schengenvisums, es gibt halt keine AE und man muss ausreisen.

FzF/Ehegattennachzug Visa, die regelmäßige Bearbeitungsdauer liegt etwa bei ca. 2 Monaten.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Zeppelin am 19.04.2007 um 02:48:16
Auch auf die Gefahr hin, mich zum Deppen zu machen:

Die Vorpostings sind durchaus treffend und richtig.

Aber ich habe mit Schengenvisum anlässlich eines Besuchsaufenthalts meiner heutigen Gattin dieselbe geheiratet und es gab keine Probleme, sofort eine AE zu bekommen.
Dass wir irgend wann heiraten wollten, war auch allen Beteiligten im Vorfeld bekannt. Aber die Absicht zur Heirat war nicht der primäre Zweck der Einreise meiner (damals noch) Verlobten.

Einen Visamissbrauch kann man halt nur unterstellen, wenn es keine Nachweise dafür gibt, dass den eigentlichen Besuchszweck nicht nachgegangen wurde.
Dies ist aber bei Besuchs-/Touristenvisa nicht so einfach.

Es ist ja nicht verboten, auf dem Weg zu irgend einer sonstigen Institution mal kurz beim Standesamt hereinzuschauen. Das hat doch eher den Charakter einer Exkursion
(oder auf Neudeutsch: Projekttag = "Wie findet in D eine standesamtliche Eheschließung statt")  :)

Mit dem Dazugelernten geht man dann zur Meldestelle und anschließend zur ABH...
;)

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 19.04.2007 um 07:16:13
Erstmal vielen Dank für die ganzen sehr informativen Antworten!


Zitat:
Wenn bereits vor der Einreise eine Hochzeit angedacht war, ist der Straftatbestand der Visumserschleichung gegeben. Sollte sich eher am Ende des Aufenthaltes der Heiratsgedanke entwickelt haben, wäre eine Erschleichung eines Visums nicht mehr gegeben. Allerdings wird die Zeit dann knapp, die notwendigen Heiratsunterlagen zu besorgen, bevor das Visum abläuft.

Das stimmt. Meine Frage ob eine Hochzeit in Deutschland Vor- oder Nachteile bringen könnte mußte ich deswegen stellen. Dass „Heiraten in Dänemark“ nicht unbedingt Pluspunkte bei der späteren AE – Beantragung bringt kann ich mir vorstellen. Es ist aber vermutlich die einzige Möglichkeit, ohne großen „Dokumentenbeschaffungszeitraum“ kurzfristig zu heiraten, und einen spontanen Heiratsgedanken nach Einreise glaubhaft zu machen. Oder mit anderen Worten: Es ist die einzige Möglichkeit, dass einem nicht die vorherige Heiratsabsicht nachgewiesen werden kann, siehe das folgende Zitat.


Zitat:
Beweisbar dürfte es auch sein da Dokumente/Urkunden etc. wahrscheinlich schon vor Einreise legalisiert wurden, sonst könntet Ihr ja nicht heiraten.

Dass diese Situation überhaupt erst aus einem Fehler von meiner Freundin und mir bei der Beantragung des Visums resultiert ist natürlich unsere eigene Schuld. Dummheit schützt vor Strafe nicht (oder eventuell auch vor Hochzeitsaufschub) - ich weiß. Trotzdem finde ich es paradox, dass der Ermessungsspielraum der AB bzgl § 5 (2) AufenthG nur dann ausgeübt wird. Das würde für unseren Fall bedeuten: Hochzeit in Deutschland mit Freunden und Familie können wir zumindest bei dem nächsten Aufenthalt meiner Freundin in Deutschland vergessen, sofern eine direkte AE ohne Ausreise angestrebt wird. Diese gäbe es wenn überhaupt, beim derzeit vom Gesetzgeber noch eingeräumten Ermessungsspielraum, nur bei einer kurzfristigen Hochzeit in Dänemark. Oder ist es vielleicht gar nicht so?


Wenn es zur befürchteten Visums-Neubeantragung kommt..
Unzumutbarkeit der Ausreise: Sich darauf zu berufen ist natürlich eine Möglichkeit, Danke für den Hinweis. Aber nachdem die Bemessungsgrundlage aus § 5 (2) AufenthG negativ ausfällt würde ich mir wenig Hoffnung auf eine positive Bewertung bzgl der Unzumutbarkeit machen.

Danke auch für den Hinweis mit der Vorabzustimmung! Ich werde danach fragen, wenn es soweit ist.


Vorheriger Rückruf des erteilten Schengen Visums

Zitat:
So einfach und ohne Gründe wird ein Schengenvisum nicht ungültig gestempelt oder gecancelt. Glaube die Heirat mit falschen Visum führt nicht zum canceln des Schengenvisums, es gibt halt keine AE und man muss ausreisen.

Auch dafür Danke! Aber weiß hier jemand noch genaueres? Mein „ich glaube“ hat mir diesbezüglich nämlich leider jetzt schon genug Ärger und Kopfzerbrechen eingebrockt.  :)

Danke und Euch einen schönen Tag!

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Mick am 19.04.2007 um 07:28:29
Hi,
um es nochmal zu erklären:
Wenn ein Anspruch besteht, dann kommt § 39 AufenthV
zur Anwendung. Wenn dieser zur Anwendung kommt, ist
§ 5 Abs. 2 AufenthG irrelevant.
Der Anspruch dürfte verneint werden, wenn Falschangaben
bei der Visumsbeantragung nachgewiesen werden. In diesem
Fall wäre dann § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG noch in
den Blick zu nehmen (Ermessen).

Zu vollständigen Angaben bei der Visumsbeantragung
gehört ggf. "ich will D. besuchen und ich möchte in der
Zeit heiraten und dann in D. bleiben". Wenn die Angaben
so vollständig gemacht werden, wird keine Auslandsver-
tretung (rechtmäßig) ein Schengenvisum erteilen.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von schweitzer am 19.04.2007 um 07:43:38

Zitat:
Der Anspruch dürfte verneint werden, wenn Falschangaben
bei der Visumsbeantragung nachgewiesen werden.


Da muss ich denn doch noch eine Nachfrage ansetzen:

Wie sollen im vorliegenden Fall Falschangaben nachgewiesen werden können? Wie Du schreibst, Mick, hätte man die Heiratsabsicht angegeben, hätte es kein Schengen-Visum gegeben. Wer will wie nachweisen, dass die Heiratsabsicht schon vorher bestanden hat? (Bei wem liegt die Beweislast?)

Und, wenn nicht für eine Fallkonstellation wie hier (die zweifellos heikel ist), wann sollte sonst § 39 Nr. 3 Anwendung finden?

=schweitzer=

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Mick am 19.04.2007 um 07:57:07

schweitzer schrieb am 19.04.2007 um 07:43:38:
Wie sollen im vorliegenden Fall Falschangaben nachgewiesen werden können? Wie Du schreibst, Mick, hätte man die Heiratsabsicht angegeben, hätte es kein Schengen-Visum gegeben. Wer will wie nachweisen, dass die Heiratsabsicht schon vorher bestanden hat? (Bei wem liegt die Beweislast?)

Hi,
die Beweislast liegt sicherlich bei den Behörden. Nachweise
können sicherlich mit vor der Visumsbeantragung ausgestellten
Dokumenten, die für die Eheschließung benötigt werden, geführt
werden.
Aber nur am Rande: Ich meinte mein Post eher generell und
nicht auf den vorliegenden Fall bezogen. Entscheiden können
mer den hier eh nicht.


Zitat:
Und, wenn nicht für eine Fallkonstellation wie hier (die zweifellos heikel ist), wann sollte sonst § 39 Nr. 3 Anwendung finden?  

Zum Beispiel in allen Fällen, in denen ein "visumsfreier" Aus-
länder beteiligt ist (er kann ja keine Falschangaben machen),
oder wenn tatsächlich mal ein Nachentschluss bzgl. der Ehe-
schließung vorliegt.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von ronny am 19.04.2007 um 08:03:29

Mick schrieb am 19.04.2007 um 07:57:07:
oder wenn tatsächlich mal ein Nachentschluss bzgl. der Ehe-
schließung vorliegt.  


Was sich relativ einfach glaubhaft belegen ließe, wenn z.B. die Urkunden nach der visumfreien Einreise ausgestellt werden.

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von maki am 19.04.2007 um 08:14:21

ronny schrieb am 19.04.2007 um 08:03:29:
Was sich relativ einfach glaubhaft belegen ließe, wenn z.B. die Urkunden nach der visumfreien Einreise ausgestellt werden.  

Was mich jetzt ein bisschen nachdenklich stimmt ist die Tatsache, das Leute, die mit einem expliziten Touristenvisum Einreisen wollen, aber eben auch Heiratsurkunden dabei haben, bei der Einreise nach D an der Grenze zurückgewiesen werden.

Geht man hier immer davon aus, das die Heiratspläne schon bei der Visabeantragung bestanden?

Wie würde man feststellen wollen, ob die Heiratspläne zwar nicht schon vor der Einreise bestanden haben aber dafür nicht schon bei der Beantragung des Visums?
Der Tatbestand der Falschangaben wäre ja nicht erfüllt, oder?

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von DonCamillo am 19.04.2007 um 08:50:16

maki schrieb am 19.04.2007 um 08:14:21:
Wie würde man feststellen wollen, ob die Heiratspläne zwar nicht schon vor der Einreise bestanden haben aber dafür nicht schon bei der Beantragung des Visums?  


Dafür gibt es den Begriff "lebensfremd"

Das Visum ist zeitlich begrenzt und wird sofort in Anspruch genommen. Das bestätigt sich hier imForum auch immer wieder, da die Erteilung des Visums kaum abgewartet werden kann.  ;)


DC

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von maki am 19.04.2007 um 09:09:16
Das seh ich ein DC ;)

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von trixie am 19.04.2007 um 09:09:49

Zitat:
Wie würde man feststellen wollen, ob die Heiratspläne zwar nicht schon vor der Einreise bestanden haben aber dafür nicht schon bei der Beantragung des Visums?


Wie schon DonCamillo erwähnt, liegen zwischen Visumserteilung und Einreise nach Deutschland oft nur wenige Tage, die es zeitlich gar nicht ermöglichen, die notwendigen Papiere zu besorgen. Unabhängig - so denke ich - müßte eine Änderung des Visumsgrundes der Botschaft mitgeteilt werden, bzw. das entsprechende Visum beantragt werden, da man sonst von einer Visumserschleichung ausgehen kann.

trixie

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 19.04.2007 um 19:47:41
Kurz zur Info:
In unserem Fall liegen zwischen Schengen-Visumerteilung und Einreise etliche Wochen (wie übrigens auch schon bei vorherigen Besuchen von ihr). Und bei der Beantragung war tatsächlich nur ein Besuch geplant. Mein Heiratsantrag erfolgte erst ein paar Wochen nach Visumsbeantragung bei einem gemeinsamen Urlaub. Dass das Auswirkungen auf das Visum hat war uns leider nicht bewußt. Zeit wäre da nämlich immer noch genug vorhanden gewesen, um ein Heiratsvisum zu beantragen..

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 19.04.2007 um 20:59:15
Ich fasse noch mal kurz meine neuen und vorherigen Erkenntnisse zusammen. Eventuell hilft das ja auch Leidensgenossen in einer ähnlichen Situation. Einige info4alien-Power-User wären wahrscheinlich nicht böse drum..  :)

Heiraten, wie stellt man es an?
Heiraten ohne Heiratsvisum sollte man grundsätzlich nicht tun! Gelangt man jedoch in unsere jetzige Situation kann man theoretisch legal in Deutschland oder Dänemark heiraten. Angst, dass einem das Visum nach Einreise wegen Hochzeitsplänen wieder weggenommen wird muß man nicht haben.

Bei der Hochzeit ohne Heiratsvisum muß man jedoch das Risiko in Kauf nehmen, daß der Partner eventuell nach Trauung ein neues FzF-Visum im Heimatland beantragen muß.

Dieses Risiko kann man jedoch dadurch reduzieren, daß man mit Urkunden heiratet, die erst nach der Einreise ausgestellt werden.


Zitat:
Nachweise können sicherlich mit vor der Visumsbeantragung ausgestellten Dokumenten, die für die Eheschließung benötigt werden, geführt
werden.

Oder reicht es etwa auch, wenn die Dokumente für die Eheschließung erst nach Visum-Antragsstellung ausgestellt wurden? Das wäre mir nämlich neu und eine sehr willkommene Information!!!

Aber selbst wenn der Einreisetag der geltende Stichtag für die Eheschließungsdokumente wäre: Die Beweislast liegt bei der Ausländerbehörde, daß man schon vorher auf die Idee zu heiraten gekommen sein könnte. Zumindest ist das "noch" geltenes Gesetz, was vermutlich Spontanheirater schützen soll.

Es kann auch nicht schaden, jegliche Belege zum Beweis des tatsächlichen/ursprünglichen Visumszweck zu sammeln.

Im Idealfall sagt meine Liebste vorm Standesbeamten auch noch ja, mit der AE geht alles auf Anhieb gut und wir leben glücklich zusammen bis ans Ende unserer Tage..


Im Problemfall (es gibt Ärger mit der Ausländerbehörde):
Jetzt gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten. Es gibt einen Ermessensspielraum, der es den Angestellten bei der AB ermöglicht, eine direkt gültige AE zu erteilen. Sie können die Rückreise/den Antrag auf FzF-Visum aus dem Heimatland heraus auch als unzumutbar einstufen. In beiden Fällen kommt man mit dem Schrecken davon.

Wenn beides nicht klappt kann man sich noch einen guten Anwalt nehmen oder direkt in alter Fernbeziehungsgewohnheit das nächste Reisebüro aufsuchen.


Worst-case (es gibt richtig Ärger mit der Ausländerbehörde / sie muß FzF-Visum beantragen):
Mit viel Glück gibt ihr die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung mit auf die Reise. Dann kann der Antrag zum FzF-Visum ruckzuck durch sein. Ansonsten dauert es ungefähr 2 Monate bis man den ehelichen Pflichten nachkommen kann.

Stimmt das so!? Würde mich über Eure Einschätzung freuen!

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Zeppelin am 19.04.2007 um 22:14:49
Das würde ich mal als ein ziemlich treffende Synopse bezeichnen.

Fazit: Es geht, aber es gibt kaum Sicherheiten.

Hängt alles davon ab, wie die Beteiligten B'hen es sehen.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 19.04.2007 um 23:52:57
Ich vergass ein gewisses Restrisiko besteht auch bei der Einreisekontrolle,
sollte der Grenzbeamte zu den Ergebnis kommen ein Visum wurde sich mit falschen Angaben erschlichen, kann der Grenzbeamte trotz gültigen Visas an der Grenze zurückweisen.
Man beachte Belehrungstext der bei Visabeantragung unterschrieben wird.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von maki am 20.04.2007 um 01:13:53
Ich denke, du solltest den wurst-case nicht als Strafe sehen, sondern als ordnungsgemässe Vervollständigung der Vorrausetzungen des Anspruches ;)

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von fons am 20.04.2007 um 01:31:02

maki schrieb am 20.04.2007 um 01:13:53:
wurst-case


LOL
ne schlechte Wurst is sicher schlecht.. meintest wohl:

worst-case  8-)

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 20.04.2007 um 22:33:31
1.
Zitat:
Restrisiko besteht auch bei der Einreisekontrolle, sollte der Grenzbeamte zu den Ergebnis kommen ein Visum wurde sich mit falschen Angaben erschlichen, kann der Grenzbeamte trotz gültigen Visas an der Grenze zurückweisen.
Danke Einbeck! Maki hatte das ja auch schon erwähnt, aber da mache ich mir bei uns keine Sorgen.

2.
Zitat:
Du solltest worst-case nicht als Strafe sehen, sondern als ordnungsgemässe Vervollständigung der Vorrausetzungen des Anspruches
Ich verstehe die Beantragung als ordnungsgemäße Vervollständigung, wenn ein Visumsmissbrauch nachgewiesen wird oder es bei der ABH Zweifel an der Ehe geben sollte. Ansonsten empfände ich die Prozedur als unzumutbar, bei allem Verständnis und (ehrlichen) Respekt den ich für die Angestellten bei der ABH empfinde. Aber ich vertraue auf etwas Glück und den gesunden Menschenverstand der lieben Leute dort.

3.Vielleicht kann ich aber in dem Zusammenhang noch einen Tipp bekommen:
§ 5 (2) AufenthG (allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer
  • mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
  • die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.


Die „Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ sind allein durch die Hochzeit sowie die Erfüllung der Punkte aus VAH BMI § 5.1 gegeben?  Oder müssen noch weitere Dinge erfüllt sein / Papiere vorliegen?

4.Außerdem bin ich noch mal über einen Satz von Ronny gestolpert:
Zitat:
Was sich relativ einfach glaubhaft belegen ließe, wenn z.B. die Urkunden nach der visumfreien Einreise ausgestellt werden.
„Visumfreie Einreise“ verwirrt mich je häufiger ich es lese.. Aus dem Kontext entnehme ich, dass Du auch eine Einreise mit Schengen Visum meinst, oder!? Würde mich hier über eine kurze Antwort freuen Ronny – leider beherrsche ich den Fachjargon noch nicht ausreichend  :)

Danke!!!!

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von trixie am 20.04.2007 um 22:46:34

Zitat:
Was sich relativ einfach glaubhaft belegen ließe, wenn z.B. die Urkunden nach der visumfreien Einreise ausgestellt werden.


Zitat:
„Visumfreie Einreise“ verwirrt mich je häufiger ich es lese..


Ohne hier Ronny vorgreifen zu wollen, denke ich, daß es hier um Bürger aus Ländern geht, die zur Einreise nach Deutschland kein Visum benötigen und somit auch nicht den Grund der Einreise angeben müssen. So können sie ohne Probleme nach der Einreise die Heiratspapiere besorgen, ohne sich strafbar oder eines Visumvergehens schuldig zu machen.

trixie

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 20.04.2007 um 23:36:58
Die Aussage "Visumsfreie Einreise" bezieht sich auf Positivstaatler die für einen 3 monatigen Zeitraum kein Visa brauchen, daher keinen Visaantrag gestellt haben und somit keine falschen Angaben gemacht haben können oder Tatsachen verschwiegen haben.

@Mick hat es in einem Posting gut beschrieben.

Man muß halt zwischen visafreien Positivstaatlern und Einreise mit Schengen visum unterscheiden.

Zuerst generell erteilt dir keine Botschaft ein SchengenVisum, wenn man heiraten und in Deutschland bleiben will.

Durch Heirat mit Deutschen Staatsangehörigen besteht ein Anspruch auf Erteilung einer AE nach § 28 AufenthG , diese AE könnte gem. § 39 Abs. 3 AufenthG in Deutschland direkt beantragt werden. Voraussetzungen für einen Anspruch müssen erfüllt sein

Nun sind falsche, unvollständige, unrichtige Angaben bei Visabeantragung ein Ausweisungsgrund gem. § 55 Abs 2 Nr. 2 AufenthG (Ermessensausweisung), doch § 56 Abs. 1 nr. 4 AufenthG schützt Familienangehörige (Ehefrauen) Deutscher vor Ausweisung, dies geht nur bei schwerwiegenden Gründen.

§ 5 AufenthG  nennt die allgemeinen Erteilungsvorausetzungen für Aufenthaltstitel.
Die Regelvoraussetzungen zur Erteilung gem. § 5 Abs 1 AufenthG finden alle bis auf § 5 Abs. 1 nr 1 AufenthG (gesicherter lebensunterhalt) Anwendung.
Ein Regelversagungsgrund ist gem § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes. Falsche Angaben bei Visabeantragung sind nach § 55 Abs 2 Nr. 2 AufenthG ein ausweisungsgrund, man (die Behörde) muss diese allerdings nachweisen können.

Ein Hinweis:
§ 5 Abs. 2 AufenthG setzt die Einreise mit Visum und erforderlichen Angaben im Visaantrag voraus, davon kann aber bei Anspruch (Alternative 1), wie er hier nach § 28 AufenthG besteht abgesehen werden bzw. in dem Falle das eine Ausreise unzumutbar wäre (Alternative 2).
Diese Alternative 2  (Ermessen) wäre zu prüfen wenn man zu dem Ergebnis kommt das kein Anspruch  (wegen Ausweisungsgrund) vorliegt.

Es dreht und wendet sich um die Nachweisbarbeit falscher oder unvollständiger Angaben bei Visabeantragung.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 21.04.2007 um 00:12:38
Danke, ich habe es nun verstanden. Allerdings hast Du mir mit diesem Paragraphen-Medley noch mal deutlich vor Augen geführt, warum ich mich damit so schwer getan habe..  :)


Bezüglich der Sache mit Ronny's Kommentar bin ich aber noch nicht ganz überzeugt, schließlich hat er den im Zusammenhang mit dem Nachweis eines "Ehe-Nachentschlusses" gemacht:

Zitat:
Zitat von Mick:Zum Beispiel in allen Fällen, in denen ein "visumsfreier" Ausländer beteiligt ist (er kann ja keine Falschangaben machen), oder wenn tatsächlich mal ein Nachentschluss bzgl. der Eheschließung vorliegt.
Und das meint Mick doch allgemein.
Darauf Ronny..
Zitat:
Was sich relativ einfach glaubhaft belegen ließe, wenn z.B. die Urkunden nach der visumfreien Einreise ausgestellt werden.

Natürlich stellt sich das Problem bei einer visumsfreien Einreise nicht, da braucht man diesbezüglich gar nichts zu belegen. Aber trotzdem macht es auch im Fall mit Schengen Visum Sinn: Wenn die Unterlagen alle erst ab Einreise ausgestellt sind kann einem schwer eine vorherige Heiratsabsicht nachgewiesen werden.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 21.04.2007 um 00:17:53

Einbeck schrieb am 20.04.2007 um 23:36:58:
Ein Regelversagungsgrund ist gem § 5 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG das Vorliegen eines Ausweisungsgrundes


Sorry dieser Satz ist falsch formuliert, es darf gem § 5 Abs. 1 Nr. 3 kein Ausweisungsgrund vorliegen.

Am Ergebnis meiner Darlegung ändert sich aber nichts.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von trixie am 21.04.2007 um 06:47:16

Zitat:
Wenn die Unterlagen alle erst ab Einreise ausgestellt sind kann einem schwer eine vorherige Heiratsabsicht nachgewiesen werden.


Das ist grundsätzlich richtig. Trotzdem gilt hier folgendes zu beachten. Wenn du gerade mal zwei, drei Wochen nach Einreise die Heirtatsaktion startest, wird man eher Zweifel haben, daß die Heirat nicht schon im voraus geplant war, als wenn du erst am Ende des Besuches ans Heiraten denkst.

Zum anderen habe ich selber schon erlebt daß die Botschaft, die u. a. auch die entsprechenden Dokumente legalisieren muß, die Bearbeitung entsprechend genau (man benötigt viel Zeit zur Prüfung) erledigt, so daß du bis zum Ablauf des Visums kaum eine Chance hast zu Heiraten und deine Freundin erst wieder einmal ausreisen muß.

Von einer Deutschen Botschaft weiß ich, daß die entsprechenden Personen persönlich die legalisierten Unterlagen abholen müssen.

Ich will damit sagen, auch wenn es theoretisch möglich ist zu heiraten, wird es in der Praxis schwer zu einer Heirat innerhalb des Besuchszeitraums kommen können, weil du es zeitlich nicht schaffst, die Unterlagen zu besorgen. Ich denke einmal, wenn die Behörden das Gefühl haben, daß du entsprechende Gesetze umgehen willst, werden sie dir in der Zukunft immer Probleme bereiten.

trixie

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 21.04.2007 um 09:12:52

Zitat:
Ich denke einmal, wenn die Behörden das Gefühl haben, daß du entsprechende Gesetze umgehen willst, werden sie dir in der Zukunft immer Probleme bereiten.
Das verstehe ich Trixie, und genau das bereitet mir Kopfweh.

Allerdings sollte man vielleicht darauf hinweisen, dass somit auch tatsächliche Spontanheirater (binational, visumspflichtig, mit Schengen Visum) schnell einen schweren Stand bei der ABH haben. Oder? Nehmen wir mal an es handelt sich um so einen "spontanen Heiratseinfall". Nachdem was man im Internet so sieht kann man das - verbunden mit einer Woche Kurzurlaub - sehr spontan und unkompliziert in Dänemark erledigen. Benötigt werden nur:
  • Reisepass mit Einreisestempel
  • Geburtsurkunde (übersetzt auf deutsch oder englisch),
  • Nachweis über Familienstand (einige Standeämter in DK akzeptieren auch weiterhin eine deutsche Aufenthaltsbescheinigung mit Familienstandsanzeige)
An die Dinge kommt man doch in jedem Fall sehr schnell.. Und legalisiert sein muss da gar nichts. Bitte korrigiert mich wenn ich hier falsche Dinge schreibe! Ich gebe hier nur wieder was google mir bei meinen Nachforschungen um die Ohren haut. Die zeitlichen Probleme innerhalb des Besuchszeitraums zu einer Hochzeit zu kommen kann ich daher nicht richtig erkennen (angenommen man hat mindestens einen Monat). Oder irre ich?

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 21.04.2007 um 16:01:41
Ausländische Urkunden müssen im Regelfall eine Apostille haben oder legalisiert sein.  Über die Anerkennung entscheidet der Standesbeamte bzw. das OLG im Rahmen der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis.
Über Ausnahmen im internationalen Urkundsverkehr kann unser Experte @ronny mehr sagen. Ausnahmen gibt es so glaube ich, kann mich aber auch täuschen für internationale Urkundsversionen von EU-Staaten.
Bitte mich hier korrigieren.

Eine Urkunde aus Südamerika wird niemand ohne Apostille oder Legalisation (je nach Land) akzeptieren.

Legalisationen, gehen wenn die Urkunde die Voraussetzungen erfüllt (Legalisationsfähig ist) schnell, bei mir dauert es ca. 1 bis 2 AT.

Ach ja, mal allgemein, Mitarbeiter der Botschaften/Konsulate und ABH sind normale humane Menschen und haben Herz und Verstand und üben keine Verfolgung aus.
Okay manche werden jetzt vom Gegenteil berichten oder behaupten, aber ich will Tendenzen der "Unmensch" Beamter die hier leicht rauszulesen sind vorbeugen.
@torrente
dies alles kann man ewig diskutieren, entscheiden können und müssen wir es hier nicht.
Das Kind, falsche Visum = Schengen Visum, ist auch schon in den Brunnen gefallen.
Die Entscheidung wie es nach Hochzeit weitergeht wird der Mitarbeiter der ABH evtl in Absprache mit Chef und nach Rückfrage bei der Botschaft, in Anwendung des geltenden Rechts nach besten Wissen und Gewissen treffen.
Ob er wegen evtl. falscher Angaben im Visaantrag ermittelt  entscheidet er selbst, wie er das  Ergebnis bewertet entscheidet er oder die Behörde selbst, wenn negativ ist der Bescheid rechtsmittelfähig und  im Widerspruchs- und später Klageverfahren überprüfbar. Deutschland ist ein Rechtsstaat.


Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von canaritas am 21.04.2007 um 17:36:10
no te preocupes  8-)

ich denke das nicht viel passieren wird. mit etwas Glück und Wohlwollen läuft alles glatt, wenn nicht muß sie wieder ausreisen und den Weg über FZF gehen. Wenn du dir dessen im Klaren bist und eine evt. negative Entscheidung akzeptieren kannst würde ich diesen Weg empfehlen. Immerhin bist du dann schon verheiratet und mußt nicht Monate auf eine Entscheidung warten...

Da ich kein Experte bin bitte diese Meinung auch so einordnen!

A.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 22.04.2007 um 08:12:39
Lieber Einbeck, Du hast die Sache schön auf den Punkt gebracht. Jede weitere Diskussionsschleife bringt wohl auch keine neuen Erkenntnisse mehr. Auch wenn wir uns natürlich eine komplette Befreiung von der Unsicherheit wünschen würden. Aber es wird schon alles gut werden (positiv denken  :)).

Ich will Euch allen noch mal ganz herzlich für das Verständnis, die Mühe, Geduld und vielen Antworten danken! Das ist nicht selbstverständlich und hat mich sehr gefreut! Und es hat mir weitergeholfen!!!

Alles Gute für die Zukunft und bis vielleicht bald  :)  

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von elvis am 04.05.2007 um 15:41:18
howdy an alle,

und speziell an torrente:

mit deinem thread kann ich mich 100% indentifizieren
- ich habe auch ein Freundin aus Südamerika (Ecuador)
- meine Freundin kommt auch in Kürze nach Deutschland und hat auch nur ein schengenvisum
- selber habe ich auch erst vor wenigen Tagen erfahren, dass eine Heirat mit einem Schengenvisum ein Visumsmissbrauch ist
- ich bin jetzt auch über den Sachverhalt bestens aufgeklärt (eben durch diesen Thread hier)
- bin auch erwerbstätig :)

über die möglichkeiten und risiken weiß ich bescheid und hab mich auch vorsichtshalber schonmal mit einer ausreise meiner freundin zur FZF-beantragung abgefunden.....wobei das ja nur der worst-case ist.

Ich poste nun nicht nur um den Thread-starter zu loben :D sonder auch um 2 Fragen beantwortet zu bekommen:

Wie hat sich eure Story in der Zwischenzeit entwickelt und welche weiteren Erfahrungen habt ihr so gesammelt?

Werden die Angaben zum Zwecke der Visumserteilung (sprich der Grund für die Einreise wie Besuch von Freundin, kennenlernen des landes und der Kultur etc) in irgendeiner weise im Visum oder andersweitig dokumentiert, so dass dies im nachhinein beispielsweise bon der ABH nachgelesen werden kann?


Danke schon mal im voraus für eure antworten

mfg

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von maki am 04.05.2007 um 15:47:46

elvis schrieb am 04.05.2007 um 15:41:18:
Werden die Angaben zum Zwecke der Visumserteilung (sprich der Grund für die Einreise wie Besuch von Freundin, kennenlernen des landes und der Kultur etc) in irgendeiner weise im Visum oder andersweitig dokumentiert, so dass dies im nachhinein beispielsweise bon der ABH nachgelesen werden kann?  

Wenn man zu touristischen Zwecken kommt, gibt's ein Schengenvisum, wenn man zum Heiraten kommt, gibt's ein Visum zur Eheschliessung.
Das Visum an sich dokumentiert eigentlich schon alles relevante.


elvis schrieb am 04.05.2007 um 15:41:18:

über die möglichkeiten und risiken weiß ich bescheid und hab mich auch vorsichtshalber schonmal mit einer ausreise meiner freundin zur FZF-beantragung abgefunden.....wobei das ja nur der worst-case ist.  

Nö, es ist nicht der wurst-case, sondern die Regel ;)

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von elvis am 04.05.2007 um 16:21:14
ok, danke für die antwort...

wie gesagt, mit dem worst-case bzw. dem regelfall hab ich mich schon abgefunden. naja, wie hieß es weiter oben bereits - think positiv!

mfg

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Zeppelin am 05.05.2007 um 16:38:18

elvis schrieb am 04.05.2007 um 15:41:18:
Werden die Angaben zum Zwecke der Visumserteilung (sprich der Grund für die Einreise wie Besuch von Freundin, kennenlernen des landes und der Kultur etc) in irgendeiner weise im Visum oder andersweitig dokumentiert, so dass dies im nachhinein beispielsweise bon der ABH nachgelesen werden kann?

Mal abgesehenvon makis Antwort hierauf, kann ja im Visum nur dokumentiert werden, was bei Antragstellung angegeben war.

Belege dafür zu sammeln, dass man auch tatsächlich die Einreisezwecke erfüllt hat, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Visaerteilung den Grund für die Reisepläne abgaben, ist natürlich für den Fall anzuraten, dass zwischen Visaerteilung bzw Einreise und anschließeder planmäßiger Wiederausreise Umstände eintreten, die eine neue Rechtslage schaffen.

Insbesondere gild dies für den Fall einer zusätzlich während des Besuchsaufenthaltes vollzogenen Eheschließung, die zumindest zu diesem Zeitpunkt vorab als gar nicht möglich anzusehen war.

Genau dies war bei uns der Fall: Zwischen dem Zeitpunkt, an dem wir unsere Eheschließung beantragt hatten und damit rechnen konnten, dass das Standesamt uns grünes Licht zur Traunng geben konnte, muste meine (damals noch) Verlobte dringend noch einmal für zwei Wochen nach Berlin kommen, um Formalitäten in vorbereitung ihrer beabsichtigten Immatrikulation an ihrer jetzigen Uni zu erfüllen.
Sie befand sich bereits auf der Anreise aus ihrer 'etwas' entlegenen Heimatstadt zum Flughafen bei Moskau und war somit nicht erreichbar.
Da klingelte unsere Standesbeamtin hier an und fragte mich keck, ob ich vielleicht mit ihr einen Termin für den schöneren Teil der Prozedur vereinbaren wolle.

Und es ließ sich tatsächlich eine Reihe von möglichen freien Teminen innerhalb des geplanten Besuchszeitraums meiner jetzigen Frau finden.  :) :) :)

(Wie es weiterging, kann man bei Bedarf Hier nachlesen.

Von einem Visamissbrauch konnte da keine Rede sein, weil die Angeben im Visaantrag den Tatsachen entsprachen und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht worden waren.
Und da es nicht verboten ist, während des Besuches zu anderen primären Zwecken, auch z.B. eine Ehe einzugehen, gab es kein Problem, die anschließend veränderte Rechtsstellung des ausländischen Ehepartners auch als Anlass zu einer Abänderung des Aufenthaltstitels zu nehmen.

Soviel zum Thema 'wurst-case' oder 'Normalfall' bei einer Heirat mit 'normalem' Schengenvisum.
Oder m.a.W.: Von Visamissbrauch kann nur dann die Rede sein, wenn absichtlich ein Visum zu einem Zweck beantragt wurde, dem man nicht nachgekommen ist.
Bei einem touristischen Aufenthalt ist es eben nicht nachweisbar, dass man nichts getan hätte, wass man bei Besuchsreisen eben so tut.

Wenn jemand das Gegenteil behauptet, möchte ich wissen, wie das gehen soll.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 05.05.2007 um 17:56:01

Zitat:
Wie hat sich eure Story in der Zwischenzeit entwickelt und welche weiteren Erfahrungen habt ihr so gesammelt?

Hallo Elvis,

da meine Freundin noch nicht hier ist kann ich Dir leider wenig über Entwicklungen/Erfahrungen berichten. Wir lassen uns überraschen was da auf uns zukommt.

Wenn die Kuh vom Eis ist schreibe ich natürlich wie es gelaufen ist :-)
Falls Du oder jemand anders schneller sein sollte freue ich mich aber auch über Erfahrungsberichte..

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von maki am 05.05.2007 um 18:05:18
Zeppelin,

ich wundere mich gerade, wie der Primärzweck der Besuch sein soll und an zweiter, dritter oder vierter Stelle kommt dann erst das Heiraten (bis das der Tod euch scheidet.. etc. pp.)  ::)

Wie dem auch sei, unvollständige Angaben (weglassen des Heiratswunsches) ist auch Visamissbrauch, in der Regel wird da auch nix anderes als sonst rauskommen ;)

Schreibt man die Heiratsabsicht auf den Antrag (wenn es auch nicht Primär daru gehen sollte  ::) ), wird die Botschaft Todsicher kein Schengenvisum ausstellen.

Es ist wirklich nicht so schwer:
Besuch-> Touristenvisum
Heirat-> Eheschliessungsvisum
FZF-> FZF Visum

Ausnahmen gibt es immer.

Gruß,

maki

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Zeppelin am 05.05.2007 um 22:41:49

maki schrieb am 04.05.2007 um 15:47:46:
Wenn man zu touristischen Zwecken kommt, gibt's ein Schengenvisum, wenn man zum Heiraten kommt, gibt's ein Visum zur Eheschliessung.
Das Visum an sich dokumentiert eigentlich schon alles relevante.

Das Du nicht erfassen kannst oder willst, dass nicht jede Konstellation Deiner Universallogik folgt:
maki schrieb am 05.05.2007 um 18:05:18:
Es ist wirklich nicht so schwer:
Besuch-> Touristenvisum
Heirat-> Eheschliessungsvisum
FZF-> FZF Visum
hast Du hier schon im Überfluss dokumentiert.
Aber nimm doch bitte endlich mal zur Kenntnis, dass es neben dem Grundschulstoff im kleinen Einmaleins auch noch so etwas wie die Infinitisimalrechnung, die Vektorrechnung und noch weit kompliziertere Verfahren der Logik gibt

Und so ähnlich verhält es sich auch in der Juristerei, auch wenn dieses Forum vordergründig dazu neigt, die Sachverhalte zu simplifizieren.
Um so erfreulicher sind die Beiträge von Mitwirkenden, die sich auch dem Knacken härterer Nüsse stellen.

Ich möchte Dich deshalb darum bitten, doch etwas vorsichtiger mit Deinen Kommentaren zu sein, wenn Du die Komplexität eines SV nicht voll erfasst.

Leider muss ich immer wieder feststellen, dass Du nicht auf die Beiträge, die Du kommentierst, in deren vollem Umfang eingehst.

Du pickst Dir etwas heraus und beantwortest keineswegs die eigentlichen Fragen.

Zum hier vorliegenden Beispiel: Normal für Dich hervorgehoben;
Eheschließungsabsicht war längst angemeldet.
Dach musste ein Besuchsvisum beantragt werden, dessen Zweck auch nachweislich eingehalten wurde.
Zusätzlich ergab sich die Möglichkeit, in diesem Zusammenhang auch zu heiraten, weil die Behörden und Gerichte flinker waren, als prognostiziert.
...
Aber wozu soll ich dies immer wieder wiederholen, wenn Du doch nicht darauf eingehst?
Doch bitte lass doch der Beantwortung der hier Anfragenden ihren Raum.
Deine Bemerkung:
Zitat:
Wie dem auch sei, unvollständige Angaben (weglassen des Heiratswunsches) ist auch Visamissbrauch, in der Regel wird da auch nix anderes als sonst rauskommen ;)
ist durch die Praxis widerlegt - bezogen auf meine Angaben aus meinem letzten Posting hier im Thread, und auf viele ähnliche Beiträge.

Aus all dem ergibt sich, dass bei Einhaltung der sonstigen erforderlichen Voraussetzungen sowohl die Heirat mit ausl.StAng. im Rahmen eines Besuchsaufenthalts möglich ist, als auch die Erteilung eines entsprechenden AT durchaus möglich und legal ist.

Zeppelin

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von maki am 06.05.2007 um 10:19:32
Sag mal Zepppelin,

du glaubst doch nicht wirklich an das was hier erzählst, oder?

Muss mich doch sehr wundern, nicht nur über deine Art und haltlosen Unterstellungen, sondern auch noch über die schrägen Praktiken die du hier empfiehlst und als "normal" darstellen möchtest.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von torrente am 06.05.2007 um 10:46:41

Zitat:
Das Du nicht erfassen kannst oder willst, dass nicht jede Konstellation Deiner Universallogik folgt
Dass es Abweichungen von der Universallogik gibt hat Maki doch geschrieben:

Zitat:
Ausnahmen gibt es immer
Und wenn diese häufiger als man es hier zugeben will vorkommen ist es doch schön! Das gibt Leuten wie Elvis und mir Hoffnung. schürt aber auch keine falschen Erwartungen.

Persönlich finde ich es daher nicht schlimm, dass in dem Forum mehrfach auf die Musterprozedur hingewiesen wird, aber auch von erfolgreichen Ausnahmen berichtet wird. Jede Ausnahme ist interessant und hilft ein bißchen weiter. Sie können aber auch irreführend sein, da man sich 1:1 fast nie darin wiederfindet (leider). Die Erinnerung daran und der Blick auf die überschaubare Grundlogik (=das 1x1) ist da doch nicht verkehrt. Auf jeden Fall kein Grund zu streiten..  :)

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Mick am 06.05.2007 um 10:50:52

Zeppelin schrieb am 05.05.2007 um 22:41:49:
Aber nimm doch bitte endlich mal zur Kenntnis, dass es neben dem Grundschulstoff im kleinen Einmaleins auch noch so etwas wie die Infinitisimalrechnung, die Vektorrechnung und noch weit kompliziertere Verfahren der Logik gibt

Und so ähnlich verhält es sich auch in der Juristerei,[...]

Hi Zeppelin,
natürlich ist die Juristerei nicht so einfach, wie manche glauben
möchten. Aber bei dem in Frage stehenden Thema ist maki
rechtlich deutlich auf der sauberen Seite, auch wenn nicht wider-
sprochen werden kann, dass es in der Praxis zur AE-Erteilung
kommen kann, wenn mit Schengenvisum eingereist wird (das
bezweifelt maki auch an keiner Stelle).

Du triffst folgende falsche - oder irreführende - Aussagen:


Zeppelin schrieb am 05.05.2007 um 16:38:18:
Belege dafür zu sammeln, dass man auch tatsächlich die Einreisezwecke erfüllt hat, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Visaerteilung den Grund für die Reisepläne abgaben, ist natürlich für den Fall anzuraten, dass zwischen Visaerteilung bzw Einreise und anschließeder planmäßiger Wiederausreise Umstände eintreten, die eine neue Rechtslage schaffen.

Insbesondere gild dies für den Fall einer zusätzlich während des Besuchsaufenthaltes vollzogenen Eheschließung, die zumindest zu diesem Zeitpunkt vorab als gar nicht möglich anzusehen war.

Es geht bei der juristischen Frage, ob § 39 AufenthV ange-
wendet werden kann, darum, ob ein Anspruch auf AE besteht,
oder nicht. Hierbei ist zu prüfen, ob ein Ausweisungsgrund vor-
liegt (z.B. Falschangaben bei der Visumserteilung). Die tatsächlich
vollzogene Eheschließung und die hauptsächliche Erfüllung des
Besuchszweckes steht dabei nicht im Vordergrund, sondern diese
Umstände sind letztlich pupsegal. Es geht ausschließlich darum,
ob bei Visumsbeantragung eine Eheschließung in Planung war
und ob dieser Umstand bei der Visumsbeantragung verschwiegen
wurde.

Dein Gerede um "die hauptsächliche Erfüllung des (angeblich)
primären Einreisezweckes (Besuch)" fällt völlig ins Wasser, wenn
bei Visumsbeantragung vollständige Angaben gemacht werden.
Dann gibt es schlicht kein Schengenvisum. Aber auch das hatten
wir x-mal gesagt - Du scheinst es nicht wahrhaben zu wollen.

Du wirst kein Urteil finden, in dem die Frage der Erfüllung des
Besuchszweckes gestellt wird. Erwägungen dazu wird es allenfalls
dann geben, wenn zu klären ist, ob die Eheschließungsabsicht erst
nach der Einreise entstanden ist. Aber das ist hier ja nicht Thema.


Zitat:
Oder m.a.W.: Von Visamissbrauch kann nur dann die Rede sein, wenn absichtlich ein Visum zu einem Zweck beantragt wurde, dem man nicht nachgekommen ist.

Es muss heißen:
Von Visumsmissbrauch kann dann die Rede sein, wenn absichtlich
ein Visum zu einem Zweck beantragt wurde und ein anderer Zweck
nicht benannt wurde.

Maki hat in der Antwort #39 die Rechtslage einwandfrei dargelegt
und Deine Vorwürfe entbehren jeder Grundlage.





Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Zeppelin am 06.05.2007 um 13:11:57
Okay okay. Meine Meinung ist wohl eine der "berühmten" Mindermeinungen.

Ich geb's auf. Es muss wohl eine Fafamorgana gewesen sein, was sich da abgespielt hatte.

Aber nochmals zum Anfassen:
Die Eheschließungsabsicht haben wir im August des Vorjahres des in meinem Bsp. genannten Besuchs meiner (seit dem) Frau offiziell angemeldet.
Dabei sind wir ausführlich über alle weiteren Schritte beraten worden.

Die Entscheidung, ob wir tatsächlich heiraten würden, war dabei noch längst nicht getroffen, da
a) meine Frau und ich uns zum Kreis der vernuftbegabten Menschen zählen, die sich wohl überlegen, was sie tun,
b) wir keineswegs überschauen konnten, ob das OLG uns die Erlaubnis erteilt, heiraten zu dürfen, (faktisch und materiell waren die Voraussetzungen zwar gegeben, aber es hätte ja sein können, dass die eine oder andere Urkunde auf dem nicht normgerechten Papier ausgestellt worden gewesen wäre... oder weiß der Geier, was man noch so an Beanstandungen finden kann)
und
c) erst die ultimative Entscheidung vor dem Standesamt aus der Absicht eine Tatsache macht.

Festzuhalten ist, dass wir unsere Eheschließungsabsicht aktenkundig gemacht haben!

Folgte man der Logik von u.a. maki, Mick und womöglich auch anderen, wäre damit wohl bereits ein aufenthaltsrechtliches Problem eingetreten ???

Quatsch! Niemand konnte vorher wissen, dass wir uns begegnen würden. Und die Gedanken sind bekanntlich frei..

Etwas handfester Tatbestände sind geschaffen worden als meine heutige Gattin im November des selben Jahres erneut hier mit einem Visum einreiste, um hier an einer Weiterbildung teilzunehmen.
Hiebei trat auch ich gegenüber ABH und Konsulat als Gastgeber erstmals in Erscheinung.

Im Rahmen dieses Besuchs brachten wir die erforderlichen Unterlagen für die Einleitung des Befreiungsverfahrens vom EFZ zum Standesamt.
(Illegal?)
Klar, wir hätten dies auch per Beitrittserklärung schriftlich machen können. Aber warum kompliziert, wenn's auch einfacher geht? Wenn meine künftige schon die Gelegenheit hat, auch in Person bei den dt. Behörden aufzutreten, warum sollten wir dann darauf verzichten und uns evtl. irgendwelchen Scheineheverdächtigungen aussetzen?

Halten wir fest: Das Visum für die Teilnahme an der Weiterbildung könnte hier missbraucht worden sein?
Es erfolgte jedoch die pünktliche Rückreise vor Ablauf des Visums. Und die Immatrikulationsvorbereitungen für meine heutige Frau liefen auf Hochtouren.

Um sich an der Uni einschreiben lassen zu können, war im Februar des Jahres unserer Heirat erneut ein Besuch hier fällig, um die erforderlichen Unterlagen für die Hochschulzugangsberechtigung einzureichen und den leider bereits abgelaufenen DSH-Test zu absolvieren. - In Kazan' gab es dazu unter Berücksichtigung der Postlaufzeiten etc. keine Möglichkeit mehr, dies pünktlich nachzuweisen.

Tja. Unter diesen Voraussetzungen ergab sich die Situation, die ich in http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1176927215/37#37
dargestellt habe.
Dennoch war ein Daueraufenthalt meiner Gattin zu diesem Zeitpunkt weder möglich noch vorgesehen.
Sehr wohl aber war ein solcher für die Zukunft geplant und die unvorhersehbare Möglichkeit der Erlangung einer AE ersparte jede Menge Zeit und Geld, für jegliches weitere Visum - sowohl uns, als auch den beteiligten Behörden.

Das dies nicht der sog. "Normalfall" sein mag, lasse ich mal dahingestellt.
Wir mussten auch nicht "herumtrixen", um meiner Frau eine AE zu verschaffen. Die hätte sie auch bekommen, wenn sie "nur" als Studentin hierher gekommen wäre.
Und so sind wir eben "zweigleisig gefahren": Sie wusste und wollte hierher kommen, um ihre Ausbildung mit einer Fachqualifikation zu ergänzen und außerdem wollten wir eben heiraten.
Der Zeitrahmen dabei war eben recht eng. Und so haben wir das eine mit dem anderen verbunden.

So. Und jetzt wäre ich meinen Kritikern sehr dankbar für die Übersendung eines Antragsformulars für ein Visum, in dem man alle drei Varianten ordnungsgemäß zusammenhängend angeben kann.
a) Besuch, Tourismus, nonkommerzielle Weiterbildung,
b) Studienvorbereitung
c) Vorbereitung einer Eheschließung bzw. FZF

Denn genau das ist der casus knacktus, der die Definition des primären Reisezwecks ausmacht.

Ich stelle dazu folgende tatsächliche Konstellation in den Raum: Meine Frau hatte und hat von vornherein die primäre Absicht, hier zu studieren und erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen. Sie bekommt das entsprechende Visum und die dazugehörige AE.
Ob wir uns bereits kennen und Heiratsabsichten erwägen, die noch nicht ganz ausgegoren sind, ist unerheblich.
Während sie hier studiert, und wir entschließen uns zur Heirat in diesem Zeitraum, müsste dies ja auch dann ein Visamissbrauch sein, wenn alle Anforderungen an einen reinen Studienaufenthalt erfüllt sind, und ebenfalls alle Dokumente für eine Heirat beigebracht worden sind.

Dann kann ich nur sagen: Willkommen in Absurdistan.

Zeppelin

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 06.05.2007 um 14:50:03

Zeppelin schrieb am 06.05.2007 um 13:11:57:
Festzuhalten ist, dass wir unsere Eheschließungsabsicht aktenkundig gemacht haben!


Darf ich mir die Frage erlauben, wo angemeldet, wo aktenkundig gemacht bei Botschaft oder Standesamt?
Möchte nicht auf alles eingehen.

Nur folgender Hinweis zum besseren Verständnis:
Wenn jemand zum Standesamt gehst, dort vorspricht und die Eheschließung anmeldet, erfährt die Botschaft davon nichts.
Wenn man ein Schengen-Visa beantragt, entscheiden wir (Konsulate/Botschaft) dies alleine ohne Rücksprache mit ABH, d.h. von Dingen die in Deutschland ablaufen wissen wir erstmal nichts. (Es sei denn AZR oder SIS Speicherung besteht).

In großen Botschaften wie Moskau macht der für Legalisationen zuständige Mitarbeiter nicht auch gleichzeitig Visa, wir kontrollieren (arbeitsmäßig auch schwer möglich) auch nicht, ob jemand der Urkunden zur Heirat legalisieren läßt ein Visum beantragt hat und wenn ja welches, wir weisen ihn nur daraufhin welches Visum er benötigt, der Datenschutz gilt auch intern.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 06.05.2007 um 15:15:35
@zeppelin
Dein Sachverhalt Dein persönlicher Fall eignet sich nicht wirklich als Beispiel.
Ein klarer Ausnahmefall.

Deine jetzige Frau war schon in Deutschland und kam öfters mit Schengen-visa nach Deutschland, Ihr habt Euch ja anläßlich einer Verlängerung eines Schengen-Visas und Deiner Hilfe dabei kennenlernt.
Es ist nicht verboten mit Schengen Visa zu heiraten oder Anmeldung zur Ehe mit Schengen Visa zu betreiben.
Es gibt C5 Schengen-Visa, die gelten 5 Jahre für max 90 Tage pro Halbjahr, die werden auch an Ledige erteilt.......
Die Frage ist  darf ich mit Schengen Visa heiraten, sondern nur wie geht es hinterher weiter.

Die meisten Fälle hier haben doch den Sachverhalt als Basis,  das ein erstmalig beantragtes Schengen-Visa zum Heiraten benutzt wird.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Zeppelin am 06.05.2007 um 17:00:05

Einbeck schrieb am 06.05.2007 um 15:15:35:
Die Frage ist  darf ich mit Schengen Visa heiraten, sondern nur wie geht es hinterher weiter.

Die meisten Fälle hier haben doch den Sachverhalt als Basis,  das ein erstmalig beantragtes Schengen-Visa zum Heiraten benutzt wird.


Naja, ob das die meisten sind, will ich mal bezweifeln. Das ist doch nur die versuchte Notlösung, um Wartezeiten, oft nicht unerhebliche Kosten- und Zeitaufwendungen zu vermeiden, nich immer wieder die gleichen Tatsachen erneut nachweisen zu müssen  etc.

Und Du hast durchaus recht: Die Frage lautet durchaus, wie es hinterher weitergeht. - Nämlich nach entstandenem Rechtsanspruch auf einen Aufenthalt in D dafür erneut darum betteln müssen, herkommen zu dürfen inclusive aller damit verbundenen Aufwendungen.
Schau mal auf die Homepage des Konsulats in Moskau. Dort findest Du auch eine Angabe zu den Telefonkosten, die anfallen um, überhaupt einen Termin für einen Visaantrag zu bekommen,
Und wenn man eines solchen bekommen hat, muss man immer noch sehen, wo man nach der Anreise nach Moskau sein Gepäck lassen kann, wo man übernachtet etc.
Und dies in Verbindung mit dem Timing, das die Buchung eines günstigen Fluges voraussetzt.

Natürlich ist unser Fall nicht verallgemeinerbar. Aber es gibt hier auch genug beschriebene Fälle, in denen eine solche Konstellation erwogen werden kann.

Dazu gehört auch nicht allzu viel Phantasie, sondern vor allem ernsthafte Absichten in jeder Hinsicht.

Und meine Frage
Zitat:
So. Und jetzt wäre ich meinen Kritikern sehr dankbar für die Übersendung eines Antragsformulars für ein Visum, in dem man alle drei Varianten ordnungsgemäß zusammenhängend angeben kann:
a) Besuch, Tourismus, nonkommerzielle Weiterbildung,
b) Studienvorbereitung
c) Vorbereitung einer Eheschließung bzw. FZF
ist offenbar nicht zu beantworten?

Da müsste doch sofort ein lauter Aufschrei erfolgen: "Visamissbrauch", wenn sich ein Ehepatner eines dt. StAng. mit einer AE nach 28 I an einer Uni einschreibt, etc. etc.

M.a.W.: Das Eine schließt das Andere nicht aus. Das Weitere dazu aus den vrigen Postings mag ich nicht wiederholen.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 06.05.2007 um 17:25:43
"meisten" bezog sich hier aufs Forum und hier gepostete Probleme.
die Frage war ja auch auf Schengen-Visa bezogen.

Z.B. Studenten die  schon 3 Jahre hier am studieren sind und dann heiraten wollen, sorry, das ist vom Sachverhalt doch etwas ganz anderes.

Die andere Frage zum Antragsformular naja, bin ja schon froh wenn die Kunden überhaupt einen Grund (Feld bleibt anfangs gerne leer) und dann den richtigen nennen.
Der genaue Sachverhalt ist nur durch Nachfragen bei Antragstellung zu ermitteln, und da muss man auf korrekte Antworten hoffen.

Auf Nachfrage müßte also korrekt geantwortet werden, ja ich will zum Seminar und während Seminar heiraten und dann in Deutschland bleiben (keine Rückkehr)

oder

will zu Besuch werde während Besuch heiraten und möchte gleich in Deutschland bleiben und leben, keine Rückkehr nach Ende des Besuches geplant.

oder

ich will in Deutschland studieren, plane aber gleich nach Ankunft in einem oder im ersten Monat in Deutschland  zu heiraten.

Hilfe, Sachverhalte, Antworten und Lösungen können sehr vielfältig sein, da diskutieren wir nächstes Jahr noch.

Kommen wir dann zur Realität:

Sehr selten erhält man eine der vorgenannten Antworten.

Bei Besuch wird Heiratsabsicht und gewünschter Verbleib (Daueraufenthalt)  verschwiegen, selbst auf konkrete Nachfrage.


Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Zeppelin am 06.05.2007 um 18:19:39

Einbeck schrieb am 06.05.2007 um 17:25:43:
Bei Besuch wird Heiratsabsicht und gewünschter Verbleib (Daueraufenthalt)  verschwiegen, selbst auf konkrete Nachfrage.

Wenn es denn eben nur um einen vorübergehenden Besuch geht, Heirat und (evtl. längerfristiger Aufenthalt) erst viel später anstehen, warum dann Fragen beantworten, die im Sachverhalt irrelevant sind?

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Einbeck am 06.05.2007 um 18:27:59

Zeppelin schrieb am 06.05.2007 um 18:19:39:
Wenn es denn eben nur um einen vorübergehenden Besuch geht, Heirat und (evtl. längerfristiger Aufenthalt) erst viel später anstehen, warum dann Fragen beantworten, die im Sachverhalt irrelevant sind?  


Wieso irrelevant, wenn ich 3 Monate Schengen-Visa beantrage und im Gültigkeitszeitrum des Visas heiraten will?

Drehe auch mal den Spiess um, ich (Konsulat) soll beraten und helfen (das richtige Visa erteilen), mache ich auch, aber wer sich selbst durch unzureichende (oder falsche) Angaben dann in eine Problemsituation bringt und dann nachher laut um Hilfe schreit, sorry..... keine weiteren worte...

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von kahli1969 am 06.05.2007 um 23:52:07

Einbeck schrieb am 20.04.2007 um 23:36:58:
Nun sind falsche, unvollständige, unrichtige Angaben bei Visabeantragung ein Ausweisungsgrund gem. § 55 Abs 2 Nr. 2 AufenthG (Ermessensausweisung), doch § 56 Abs. 1 nr. 4 AufenthG schützt Familienangehörige (Ehefrauen) Deutscher vor Ausweisung, dies geht nur bei schwerwiegenden Gründen.

:-?

Dieser § 56 AufenthG liest sich eher wie: Ausweisung des Ehepartners eines Deutschen allein wegen Einreise mit falschem Visum praktisch unmöglich.
Mick meinte auf meine Frage in einem anderen Thread, man müsse ohne weiteres mit der Abschiebung rechnen.
Was stimmt denn nun???
Wär das nicht mal wieder ein netter Anlass für eine interne Umfrage, Mick?  ;)


@ Einbeck

Mein Kompliment: Das nenne ich einen gelungenen Abriss zum Thema "Anspruch eines drittstaatsangehörigen Ehepartners eines Deutschen versus Ausweisungsgrund durch Einreise mit falschem Visum"!!!


Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von kahli1969 am 07.05.2007 um 00:15:53

Einbeck schrieb am 06.05.2007 um 15:15:35:
@zeppelin
Dein Sachverhalt Dein persönlicher Fall eignet sich nicht wirklich als Beispiel.
Ein klarer Ausnahmefall.
...
Die meisten Fälle hier haben doch den Sachverhalt als Basis,  das ein erstmalig beantragtes Schengen-Visa zum Heiraten benutzt wird.

Da habt ihr's mal wieder: Einbeck besitzt einfach die begnadete Fähigkeit, die Dinge mit wenigen Worten auf den Punkt zu bringen!  8-)

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von kahli1969 am 07.05.2007 um 00:42:06

Zeppelin schrieb am 06.05.2007 um 17:00:05:
Das ist doch nur die versuchte Notlösung, um Wartezeiten, oft nicht unerhebliche Kosten- und Zeitaufwendungen zu vermeiden, nich immer wieder die gleichen Tatsachen erneut nachweisen zu müssen  etc.

... erneut darum betteln müssen, herkommen zu dürfen inclusive aller damit verbundenen Aufwendungen.

... wo man nach der Anreise nach Moskau sein Gepäck lassen kann, wo man übernachtet etc. Und dies in Verbindung mit dem Timing, das die Buchung eines günstigen Fluges voraussetzt.

Im Prinzip hat Zeppelin vollkommen Recht: Das "reguläre" Verfahren bringt in jeder Hinsicht so viele Nachteile mit sich, angefangen bei den nicht unerheblichen Kosten, dem m. E. teilweise unzumutbaren Zeitaufwand, den Menschen in anderen Ländern in Kauf nehmen müssen, um zu einer Botschaft zu gelangen, ganz zu schweigen von den Einschränkungen im Hinblick auf Flexibilität und Spontaneität, stets verbunden mit der Unsicherheit, ob nicht alles "für die Katz" war, dass sich im Zeitalter der Globalisierung jeder Vernunftsmensch früher oder später fragen muss: Mit welchem Recht geschieht das eigentlich?  :-/

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Mick am 07.05.2007 um 07:36:12

kahli1969 schrieb am 07.05.2007 um 00:42:06:
Im Prinzip hat Zeppelin vollkommen Recht: Das "reguläre" Verfahren bringt in jeder Hinsicht so viele Nachteile mit sich, angefangen bei den nicht unerheblichen Kosten, dem m. E. teilweise unzumutbaren Zeitaufwand, den Menschen in anderen Ländern in Kauf nehmen müssen, um zu einer Botschaft zu gelangen, ganz zu schweigen von den Einschränkungen im Hinblick auf Flexibilität und Spontaneität, stets verbunden mit der Unsicherheit, ob nicht alles "für die Katz" war, dass sich im Zeitalter der Globalisierung jeder Vernunftsmensch früher oder später fragen muss: Mit welchem Recht geschieht das eigentlich?  :-/


Hi,
hier soll die Rechtslage erörtert, nicht kommentiert werden.
Wenn es denn unbedingt sein muss, dann bitteschön im User-
Forum.
Danke für die Aufmerksamkeit.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Aguinaldo am 07.05.2007 um 12:00:04

Mick schrieb am 07.05.2007 um 07:36:12:
Hi,
hier soll die Rechtslage erörtert, nicht kommentiert werden.
Wenn es denn unbedingt sein muss, dann bitteschön im User-
Forum.
Danke für die Aufmerksamkeit.

Die Rechtslage erörtern können ja eigentlich immer noch am besten die Gerichte. Daher insoweit mal ein Beschluß des VGH Kassel zu dem Wechsel des Aufenthaltszwecks nach der Einreise:

http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/BB16BA3C60DD0B55C1256FDD0033B44A?Opendocument

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Mick am 07.05.2007 um 12:17:11

Aguinaldo schrieb am 07.05.2007 um 12:00:04:
Die Rechtslage erörtern können ja eigentlich immer noch am besten die Gerichte. Daher insoweit mal ein Beschluß des VGH Kassel zu dem Wechsel des Aufenthaltszwecks nach der Einreise:

http://web2.justiz.hessen.de/migration/rechtsp.nsf/bynoteid/BB16BA3C60DD0B55C1256FDD0033B44A?Opendocument


Hi,
sie können es nicht immer am besten. Dafür hast Du
m.E. ein Paradebeispiel herausgesucht. Die Entscheidung
lässt sämtliche notwendigen Erwägungen zu § 39 AufenthV
aus. Es wird bestätigt, dass ein Ausweisungsgrund vorliegt,
aber dennoch - ohne das näher zu begründen - davon ge-
sprochen, dass ein Anspruch auf Erteilung der AE besteht.
Wenn ich aber von einem Anspruch ausgehe, dann muss
ich auch den 39 in den Blick nehmen.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von inge am 07.05.2007 um 12:42:40
IMHO sagt das Urteil NICHT pauschal, dass eine Einreise ohne erfoderliches Visum immer schadlos bleibt.
(kann mich natürlich auch irren)

Gericht sagt: "ABH hat Ermessen nicht ausgeübt"

Ich vermute mal die ABH hat sinngemäß gesagt: "Sie sind nicht mit dem erforderlichen Visum eingereist, also RAUS!"
Lt. Gericht (wenn ich's richtig verstehe) hätte die ABH sagen müssen: "Sie sind nicht mit dem erfoderlichen Visum eingereist. Wegen a, b und c ist eine Nachholung des Sichvermerkverfahrens zumutbar, also tun sie das!"

Aus dem Leitsatz:

Zitat:
wenn ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels besteht, im Rahmen der gemäß § 5 Abs. 2 AufenthG zu treffenden Ermessensentscheidung auch die Unzumutbarkeit der Nachholung des Visumverfahrens zu prüfen.

Ich habe manchmal das Gefühl, das viele Entscheidungen (Gericht) anders aussehen würden, wenn die ABHs weniger "Formschreiben" aufsetzen würden, sondern sich mal 10 Minuten Zeit nehmen und in der Ablehnung auf die jeweilige Situation eingehen würden. Kann ja im Endergebnis auf's selbe hinauslaufen, aber dann kann das Gericht wenigstens nicht auf "es wurde kein Ermessen ausgeübt" entscheiden.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von noby 02 am 16.05.2007 um 06:13:19
also wir haben letztes Jahr mit schengenvisa in d geheiratet,alle unterlagen haben wir für viel geld beim konsul beglaubigen lassen,doch angegeben haben wir als einreise grund freunde besuchen.da alle papiere eh nach D geschickt werden müssen,wenn wir hier in Indonesien heiraten wollen,nehmich sie doch direkt mit.
der konsul sagte mit einem schengenvisa können wir nicht heiraten,das war quatsch.
auch haben wir alle papiere meiner frau hier überstzen lassen und beglaubigen.aber die überstzung wird nur von dolmetschern anerkannt die beim oberlandesgericht eingetragen sind,somit stimmte das auch nicht.
so,und nun zur Visaerschleichung,auch wenn jemand sich schon alle papiere zur heirat besorgt heisst das ja noch lange nicht ,das der entschluss zur heirat bei beantraagung und erhalt des visums endgültig war. dies müsste erstmal nachgewiesen werden.2 wenn denn der gang zum standesamt automatisch zum visaentzug führen würde ,warum ist es dann grundsätzlich möglich mit dem schengenvisa zu heiraten?schon allein die annahme des heiratsantrags wäre somit eine verleitung zum visamissbrauch,zur strftat.wenn ihr aber dann verheiratet seit,bestehen die verraussetzungen zu für einen daueraufenthaltstitel.das ausländeramt in meiner stadt sieht es nicht gerne,sie sagen wenn das jedermacht bliebe keine arbeit für die botschaft,doch rechtlich steht der erteilung nichtts im wege,da eine erschleichung des visas nicht nachweisbar ist,das besorgen der erforderlichen papiere zuvor,beweisst nur das es eine absicht gab in der gültigkeitsdauer der heiratsunterlagen zu heiraten ,wann die tatsächliche entscheidung fiel bleibt dem amt generell verborgen,es sei denn ,du sagst es ihnen.also in der regel gibt es keine probleme.ich hab nur schon einmal gehört das ein besonders nigeliger beamte vor dem termin beim standesamt versucht hat ,visamissbrauch gelten zu machen,aber in der regel informiert das standesamt nicht das ausländeramt,da lag der fehler ,das die heiratswilligen zufrüh das ausländeramt informierten.also falls ihr nochnicht verheiratet seit ,mach dir keinen kopf,das wird klappen.und mit antragstellung auf eien neuen aufenthaltstitel verlängert sich das visum automatisch bis zum entscheid als natinales visa.
lg norbert mertens

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von DonCamillo am 16.05.2007 um 07:26:30

noby 02 schrieb am 16.05.2007 um 06:13:19:
bestehen die verraussetzungen zu für einen daueraufenthaltstitel


nee, zunächst befristet


noby 02 schrieb am 16.05.2007 um 06:13:19:
und mit antragstellung auf einen neuen aufenthaltstitel verlängert sich das visum automatisch bis zum entscheid als natinales visa.  


wie kommst Du darauf ?
Die Entscheidung über den Antrag kann sofort erfolgen. Visumverlängerung kommmt nur
in Betracht, wenn die Eheschließung unmittelbar bevorsteht.
Die Heiratsabsicht allein führt zu gar nichts, auch das Besorgen von Dokumenten führt nicht dazu, dass dies in D abgewartet werden kann !


DC

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von noby 02 am 16.05.2007 um 11:37:26
Ich habe nicht geschrieben ,die heratsbsicht,wir haben geheiratet,und zwar innerhalb des 90tage schengenvisums,dann .wenn wie bei uns der fall war,sich die Abh mit der entscheidung zeit gelassen hat,wir haben 3tg vor ablauf des visums geheiratet,die AE hat meine frau aber erst eine woche nach ablauf des visums erhalten,deshalb war ich der meinung dass es sich automatisch verlängert.

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von schweitzer am 16.05.2007 um 12:03:58
Hallo noby,

erstmalwäreesschönwennDueinwenigmehraufOrthographieundSatzzeichenachtenkönntest.

Liest sich dann nämlich besser  ;)

Und dann:

Dein Beispiel ist eins dafür, wie es gehen kann aber nicht muss. Ich denke, der Thread hat auch vor Deinem Post schon ausgelotet, was im Regelfall der richtige und sichere Weg ist und wo und wann es Ausnahmen geben kann. Wichtig scheint mir, die Ausnahmebeispiele nicht generalisierend "hochzuhalten" - das könnte in vielen anderen Fällen zu großen Enttäuschungen führen.

Letztlich wird immer der Einzelfall in seiner Spezifik zu betrachten und zu bewerten sein.

=schweitzer=

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Torrente_2 am 12.08.2007 um 18:10:08
Hallo,

ich wollte noch einmal vielen Dank fuer die guten Tipps und Wuensche sagen..

Bei uns hat am Ende alles ohne Probleme geklappt (Heirat in Daenemark mit Schengen Visum und Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ohne Probleme direkt fuer 3 Jahre). Es gab von einer sehr netten Sachbearbeiterin lediglich den Hinweis, dass man zum Heiraten eigentlich ein anderes Visum haben sollte..

Wuensche allen anderen (evtl. ja in einer aehnlichen Situation) viel Glueck.

Torrente

Titel: Re: Hochzeit mit Schengen Visum
Beitrag von Tippi am 12.08.2007 um 19:31:00
Fred ruht in Frieden seit Mai 2007

deshalb

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