Erstmal vielen Dank für die ganzen sehr informativen Antworten!
Zitat:Wenn bereits vor der Einreise eine Hochzeit angedacht war, ist der Straftatbestand der Visumserschleichung gegeben. Sollte sich eher am Ende des Aufenthaltes der Heiratsgedanke entwickelt haben, wäre eine Erschleichung eines Visums nicht mehr gegeben. Allerdings wird die Zeit dann knapp, die notwendigen Heiratsunterlagen zu besorgen, bevor das Visum abläuft.
Das stimmt. Meine Frage ob eine Hochzeit in Deutschland Vor- oder Nachteile bringen könnte mußte ich deswegen stellen. Dass „Heiraten in Dänemark“ nicht unbedingt Pluspunkte bei der späteren
AE – Beantragung bringt kann ich mir vorstellen. Es ist aber vermutlich die einzige Möglichkeit, ohne großen „Dokumentenbeschaffungszeitraum“ kurzfristig zu heiraten, und einen spontanen Heiratsgedanken nach Einreise glaubhaft zu machen. Oder mit anderen Worten: Es ist die einzige Möglichkeit, dass einem nicht die vorherige Heiratsabsicht nachgewiesen werden kann, siehe das folgende Zitat.
Zitat:Beweisbar dürfte es auch sein da Dokumente/Urkunden etc. wahrscheinlich schon vor Einreise legalisiert wurden, sonst könntet Ihr ja nicht heiraten.
Dass diese Situation überhaupt erst aus einem Fehler von meiner Freundin und mir bei der Beantragung des Visums resultiert ist natürlich unsere eigene Schuld. Dummheit schützt vor Strafe nicht (oder eventuell auch vor Hochzeitsaufschub) - ich weiß. Trotzdem finde ich es paradox, dass der Ermessungsspielraum der AB bzgl
§ 5 (2) AufenthG nur dann ausgeübt wird. Das würde für unseren Fall bedeuten: Hochzeit in Deutschland mit Freunden und Familie können wir zumindest bei dem nächsten Aufenthalt meiner Freundin in Deutschland vergessen, sofern eine direkte
AE ohne Ausreise angestrebt wird. Diese gäbe es wenn überhaupt, beim derzeit vom Gesetzgeber noch eingeräumten Ermessungsspielraum, nur bei einer kurzfristigen Hochzeit in Dänemark. Oder ist es vielleicht gar nicht so?
Wenn es zur befürchteten Visums-Neubeantragung kommt..Unzumutbarkeit der Ausreise: Sich darauf zu berufen ist natürlich eine Möglichkeit, Danke für den Hinweis. Aber nachdem die Bemessungsgrundlage aus
§ 5 (2) AufenthG negativ ausfällt würde ich mir wenig Hoffnung auf eine positive Bewertung bzgl der Unzumutbarkeit machen.
Danke auch für den Hinweis mit der
Vorabzustimmung! Ich werde danach fragen, wenn es soweit ist.
Vorheriger Rückruf des erteilten Schengen Visums Zitat:So einfach und ohne Gründe wird ein Schengenvisum nicht ungültig gestempelt oder gecancelt. Glaube die Heirat mit falschen Visum führt nicht zum canceln des Schengenvisums, es gibt halt keine
AE und man muss ausreisen.
Auch dafür Danke! Aber weiß hier jemand noch genaueres? Mein „ich glaube“ hat mir diesbezüglich nämlich leider jetzt schon genug Ärger und Kopfzerbrechen eingebrockt.
Danke und Euch einen schönen Tag!