Ich fasse noch mal kurz meine neuen und vorherigen Erkenntnisse zusammen. Eventuell hilft das ja auch Leidensgenossen in einer ähnlichen Situation. Einige info4alien-Power-User wären wahrscheinlich nicht böse drum..
Heiraten, wie stellt man es an?Heiraten ohne Heiratsvisum sollte man grundsätzlich nicht tun! Gelangt man jedoch in unsere jetzige Situation kann man theoretisch legal in Deutschland oder Dänemark heiraten. Angst, dass einem das Visum nach Einreise wegen Hochzeitsplänen wieder weggenommen wird muß man nicht haben.
Bei der Hochzeit ohne Heiratsvisum muß man jedoch das Risiko in Kauf nehmen, daß der Partner eventuell nach Trauung ein neues FzF-Visum im Heimatland beantragen muß.
Dieses Risiko kann man jedoch dadurch reduzieren, daß man mit Urkunden heiratet, die erst nach der
Einreise ausgestellt werden.
Zitat:Nachweise können sicherlich mit vor der Visumsbeantragung ausgestellten Dokumenten, die für die Eheschließung benötigt werden, geführt
werden.
Oder reicht es etwa auch, wenn die Dokumente für die Eheschließung erst nach
Visum-Antragsstellung ausgestellt wurden? Das wäre mir nämlich neu und eine sehr willkommene Information!!!
Aber selbst wenn der Einreisetag der geltende Stichtag für die Eheschließungsdokumente wäre: Die
Beweislast liegt bei der Ausländerbehörde, daß man schon vorher auf die Idee zu heiraten gekommen sein könnte. Zumindest ist das "noch" geltenes Gesetz, was vermutlich Spontanheirater schützen soll.
Es kann auch nicht schaden, jegliche Belege zum Beweis des tatsächlichen/ursprünglichen Visumszweck zu sammeln.
Im Idealfall sagt meine Liebste vorm Standesbeamten auch noch ja, mit der
AE geht alles auf Anhieb gut und wir leben glücklich zusammen bis ans Ende unserer Tage..
Im Problemfall (es gibt Ärger mit der Ausländerbehörde):Jetzt gilt es Überzeugungsarbeit zu leisten. Es gibt einen Ermessensspielraum, der es den Angestellten bei der AB ermöglicht, eine direkt gültige
AE zu erteilen. Sie können die Rückreise/den Antrag auf FzF-Visum aus dem Heimatland heraus auch als unzumutbar einstufen. In beiden Fällen kommt man mit dem Schrecken davon.
Wenn beides nicht klappt kann man sich noch einen guten Anwalt nehmen oder direkt in alter Fernbeziehungsgewohnheit das nächste Reisebüro aufsuchen.
Worst-case (es gibt richtig Ärger mit der Ausländerbehörde / sie muß FzF-Visum beantragen):Mit viel Glück gibt ihr die Ausländerbehörde eine
Vorabzustimmung mit auf die Reise. Dann kann der Antrag zum FzF-Visum ruckzuck durch sein. Ansonsten dauert es ungefähr 2 Monate bis man den ehelichen Pflichten nachkommen kann.
Stimmt das so!? Würde mich über Eure Einschätzung freuen!