Mal am Rande:
Ich hoffe du hast den Antrag AlG2 für
deine Frau schon abgegeben (es zählt da der Eingangsstempel)
Du weißt ja, den Antrag müssen sie annehmen und alles
andere wird nachgereicht.
Um den Antrag dann bei Vollständigkeit bearbeiten zu
können, brauchst du für deine Frau auch eine Rentenversicherungsnummer.
Die stellst du entweder selber oder läßt das die Krankenkasse
für dich erledigen.
So, das dauert aber mindestens 4-6 Wochen!!
Das mit der
AE deiner Frau bei der
ABH dauert mal,
da von der Bodenseeregion,
ca. 1- 2 Wochen nach Abgabe Antrag dazu.
(Gefühlte Dauer, da
ABH nicht in Berlin)
Der Flaschenhals ist also für dich und deine Frau und für die Arge
die Rentenversicherungsnummer,
bevor du die Bewilligung dazu bekommen kannst.
Also, no net huddla mit der
ABH, wie der Schwabe sagt.
Nochmal wie schon Mick ganz klar sagte:
Nachweis wie Einkommen oder Mietvertrag sind nicht zu erbringen.
Das ist ganz klar gesetzlich geregelt und so klar wie das Amen in der Kirche!
Angaben darüber machst du doch schon sowieso auf dem Antrag und deine
Frau unterschreibt. Das reicht dazu. Eigentlich könntest du auch nur
§ 28 Abs. 1 Satz 1 zu den Fragen hinschreiben.
Mit dem legendären Boehm hat dein Fall hier nix gemein, da
Boehm ja schon mal verheiratet war und wohl auch Kind(er) von der ersten Ehe hat.
Da hat man natürlich von der
ABH Nachweis zu § 27 Abs. 3 gefordert.
Wenn die Sacharbeiterin immer noch darauf besteht auf diese Nachweise,
ist dies schlichtweg falsch, unverschämt und sicherlich eine unrühmliche
Ausnahme ihres Verhaltens.
Auch gibt es hier keine Ermessensgrundlage der
ABH.
Auch kann sie dann, wenn sie weiterhin darauf besteht, dies sicherlich
vor ihrem Vorgesetzten nochmal wiederholen, da du darauf bestehst diesen nun einzuschalten.
Hier im Forum heißt eigentlich die Quintessenz
"Recht haben und Recht bekommen",
und das fand ich bisher auch immer gut so.