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Harte Strafen für Integrations-Muffel (Gelesen: 21.198 mal)
Mikael321
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26.02.2007 um 15:36:40
 
Harte Strafen für Integrations-Muffel

Die Bundesregierung plant offenbar spürbare Verschärfungen im Ausländerrecht. Nach Medienberichten sollen Migranten, die zu Hass aufstacheln bald ausgewiesen werden können. Tausend Euro Strafe drohen denen, die sich vor dem Deutschkurs drücken.

Die Bundesregierung plant offenbar spürbare Verschärfungen im Ausländerrecht. Wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtete, sollen Ausländer ausgewiesen werden können, wenn sie sich „integrationsfeindlich“ verhalten. Das sehe ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsrechts vor. Wer in „schwerwiegender Weise“ etwa die Integration von Familienangehörigen beeinträchtigt und hartnäckig durch einen „besonders integrationsfeindlichen Charakter“ auffalle, solle zum Verlassen des Landes verpflichtet werden können, meldete das Blatt.

Auch Migranten, die zu Hass aufstacheln und Teile der Bevölkerung „böswillig verächtlich machen“ oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können, schreibt die Zeitung. Die Pläne sehen danach auch ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro für Zuwanderer vor, die ihrer Pflicht zu Integrationskursen nicht nachkommen. Die neuen Auflagen seien Teil eines 400-seitigen Gesetzespakets, mit dem die Bundesregierung mehrere Ausländerrechtsrichtlinien der EU umsetzen wolle.

Die Länder verstärken ihre Abwehrhaltung gegen ein vom Bund geplantes Bleiberecht für bislang nur geduldete Flüchtlinge. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gab dem Vorhaben der großen Koalition am Wochenende keine Chance. „Es ist klar, dass es definitiv keine Mehrheit für eine bundesgesetzliche Regelung beim Bleiberecht gibt“, sagte Schünemann.

SPD- Bundestagsfraktionschef Peter Struck sieht in dem Dauerstreit bald Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gefordert. Flüchtlingsorganisationen forderten am Wochenende bei einem bundesweiten Aktionstag eine umfassende Bleiberechtsregelung und einen sofortigen Abschiebestopp.

Uneins sind sich Bund und Länder vor allem, wie viel Zeit Flüchtlingen für eine Arbeitssuche eingeräumt werden soll. Schünemann kritisierte, dass nach dem Vorschlag der Bundesregierung Flüchtlinge erst ein Daueraufenthaltsrecht bekommen sollen und dann bis Ende 2009 nach einer Arbeit suchen können. Da auch die CSU sich hier verweigere, könne sich das Bundeskabinett damit nicht befassen. „Da wird es keine Veränderung geben in den Ländern. Dieser Grundsatz wird nicht aufgeweicht“, sagte Schünemann. Nach einer am 17. November von der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossenen Regelung müssen Geduldete bis zum 30. September 2007 eine Arbeit gefunden haben, wenn sie ein Aufenthaltsrecht bekommen wollen.


Link: http://news.de.msn.com/Article.aspx?cp-documentid=3480101
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Saxonicus
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Antwort #1 - 26.02.2007 um 17:05:45
 
Für mich wäre es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, daß man Personen, Personengruppen und Organisationen die eine Abschaffung unserer FDGO propagieren, planen oder befürworten das Aufenthaltsrecht entziehen sollte.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mikael321
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Antwort #2 - 26.02.2007 um 20:53:58
 
Saxonicus schrieb am 26.02.2007 um 17:05:45:
Für mich wäre es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, daß man Personen, Personengruppen und Organisationen die eine Abschaffung unserer FDGO propagieren, planen oder befürworten das Aufenthaltsrecht entziehen sollte.


!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Auch Migranten, die Teile der Bevölkerung „böswillig verächtlich machen“ oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können .


Endlich sind die Zeiten vorbei, wo Migranten Ostfriesen, Bayern, Sachsen,  Beamten, oder Polizei Witze erzählen konnten.

Holländer und Österericherwitze sind wohl noch drin !

Michael


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Blaise
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Antwort #3 - 26.02.2007 um 23:32:49
 
Hallo Michael,

nicht dass ich der große "Ausweisungsbefürworter" wäre, aber wenn zitieren, dann doch bitte vollständig:

Zitat:
Auch Migranten, die zu Hass aufstacheln und Teile der Bevölkerung „böswillig verächtlich machen“ oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können, schreibt die Zeitung.


Dann hat das Zitat schon eine etwas andere Bedeutung ... es geht wohl nicht um Menschen, die Ostfriesen-Witze erzählen.

Aber was Zeitungen auch so schreiben ... und was dann wirklich so passiert ...

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Mikael321
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Antwort #4 - 27.02.2007 um 12:23:57
 
Blaise schrieb am 26.02.2007 um 23:32:49:
Hallo Michael,
Dann hat das Zitat schon eine etwas andere Bedeutung ... es geht wohl nicht um Menschen, die Ostfriesen-Witze erzählen.


Das entscheidet dann ja wohl im Zweifelsfall ein Richter. Zur not auch ein Ostfriesischer ohne Humor.

Michael
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Ulf
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Antwort #5 - 27.02.2007 um 16:12:02
 
Mikael321 schrieb am 26.02.2007 um 15:36:40:
Die Pläne sehen danach auch ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro für Zuwanderer vor, die ihrer Pflicht zu Integrationskursen nicht nachkommen.


http://www.fr-online.de/in_und_ausland/hintergrund/?em_cnt=1082683
"So sollen Neuzuwanderer und Ausländer die vom Sozial- oder Arbeitsamt zu einem Integrationskurs verpflichtet wurden, nicht nur ihre Teilnahme am Kurs nachweisen. Sie müssen ihn auch bestehen."

Wie wird die Rechtspflicht zum Bestehen ausgestaltet?

Gruß, ULF
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inge
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Antwort #6 - 27.02.2007 um 16:22:56
 
Zitat:
§ 43 Integrationskurs

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nähere Einzelheiten des Integrationskurses, insbesondere die Grundstruktur, die Dauer, die Lerninhalte und die Durchführung der Kurse, die Vorgaben bezüglich der Auswahl und Zulassung der Kursträger sowie die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für die
ordnungsgemäße und erfolgreiche
Teilnahme und ihre
Bescheinigung
einschließlich der Kostentragung sowie die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln.

Rot ist die geplante Änderung (u.a.)

außerdem zB:

c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich
ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung
seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen [...]


Meintest du sowas?
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Antwort #7 - 27.02.2007 um 16:47:23
 
inge schrieb am 27.02.2007 um 16:22:56:

c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich
ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung
seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen [...]


Meintest du sowas?


So in der Art. Wäre wohl sinnvoll, Prüfungswiederholungen näher zu regeln.

Gruß, ULF
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Mikael321
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Antwort #8 - 06.03.2007 um 16:27:21
 
inge schrieb am 27.02.2007 um 16:22:56:
c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich
ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung
seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen [...]
[/i]


Spannend wir es sein, zu beobachten, wenn das erst mal ein Ehepartner eines Deutschen davon betroffen sein wird. Und er sich gerichtlich dagegen (Sanktionen) wehren sollte.

Ob wir dann einen zweiten Fahrtkostenpauschale Fall haben werden ?

Michael
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inge
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Antwort #9 - 06.03.2007 um 19:01:59
 
"Weist auf die Konsequenzen hin" gibt's heute auch schon. Nämlich wenn man gar nicht teilnimmt.
Konsequenzen für dt-vh -> keine
Da ändert sich also auch nichts weiter dran.
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Antwort #10 - 06.03.2007 um 19:26:51
 
inge schrieb am 06.03.2007 um 19:01:59:
"Weist auf die Konsequenzen hin" gibt's heute auch schon. Nämlich wenn man gar nicht teilnimmt.
Konsequenzen für dt-vh -> keine


Auch nicht bei Beantragung: NE oder Einbürgerung ? Wäre dann ja  zu überlegen !
Wenn nicht, dann peng.  Zwinkernd

Michael
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Antwort #11 - 13.03.2007 um 10:16:12
 
Wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, dann sind die Konsequenzen in §8 geregelt:

„(3) Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1
zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei
der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen.
Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis,
soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach
Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht
ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach
diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn,
der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung
sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung
des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer
Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden
Familienangehörigen zu berücksichtigen.“

Wenn die Verlängerung der AE abgelehnt werden kann, was passiert denn mit Ausländern, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind?? Denn schaut man sich § 56 an, so wird im Gesetzentwurf daran nichts geändert. Werden dann solche Ausländer "nur" geduldet, ohne dass sie abgeschoben werden können? Etwas merkwürdig dieses neue Gesetz!
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maki
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Antwort #12 - 13.03.2007 um 10:25:12
 
Hallo Willix,

der springende Punkt ist dieser hier:
Zitat:
Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis...

Ehegatten Deutscher haben Anspruch, deswegen gehen die angedrohten Sanktionen ins leere... Zwinkernd
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Mikael321
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Antwort #13 - 13.03.2007 um 11:04:18
 
willix schrieb am 13.03.2007 um 10:16:12:
Wenn die Verlängerung der AE abgelehnt werden kann, was passiert denn mit Ausländern, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind?? Denn schaut man sich § 56 an, so wird im Gesetzentwurf daran nichts geändert. Werden dann solche Ausländer "nur" geduldet, ohne dass sie abgeschoben werden können? Etwas merkwürdig dieses neue Gesetz!


Finde ich auch, vor allem denke ich das die die Deutsch verheiratet sind, auch AE bekommen. Wenn nicht, wird sich wohl die Zahl derer, die sich ins EU AUsland ummelden, und dann zurückmelden, stark ansteigen.

Auch könnte jemand auf die Idee hin klagen, das eine EULE verheiratet mit 3 Staat Ausländer und in D. lebend , eine AE bekommt, und der Deutsche der in D. lebt nur eine Duldung. Kann ich mir nicht vorstellen !

Michael
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Antwort #14 - 13.03.2007 um 11:38:48
 
Hallo maki,

leider denke ich, ist es nicht so einfach. Denn nach dem neuen Gesetzentwurf wurde ja gerade diese Anspruch auf Erteilung einer AE für Ehegatten von Deutschen an Bedingungen geknüpft (siehe z.B. geänderter §28). Werden diese nicht erfüllt (einfache mündliche Sprachkenntnisse), so besteht m.E. dieser Anspruch auf Verlängerung der AE nicht. Kann der Ausländer also keine erfolgreiche Teilnahme nachweisen und erfüllt er die Bedingungen zur Erteilung einer AE nicht, wie wird wohl dann mit ihm verfahren? Abgeschoben werden kann er ja nach §56 nicht.

Gruß
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Antwort #15 - 13.03.2007 um 12:17:40
 
Zitat:
kann die Verlängerung abgelehnt werden

Kann = Ermessen
dt-vh = Anspruch
dt-vh + Ermessensausweisung = nix (bzw. Ermessensreduzierung auf NULL)

Aber ich wiederhole mich gern: Auch nach dem neuen Gesetz (das ja jetzt scheinbar langsam in's Rollen kommt!) wird "Integrationsverweigerung" bei dt-vh keine ausländerrechtlichen Konsequenzen haben. Insb. da der Gesetzgeber selbst durch 28 AufenthG und 9 StAG bereits von einer integrationsfördernden Wirkung eines deutschen Ehepartners ausgeht.
VAH:
Zitat:
Grund der Privilegierung nach Absatz 2
Satz 1 ist die Annahme des Gesetzgebers, dass durch die familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen eine positive Integrationsprognose antizipiert und die soziale und wirtschaftliche Integration daher zu einem früheren Zeitpunkt als nach den Regelvoraussetzungen des § 9 angenommen werden kann.
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maki
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Antwort #16 - 13.03.2007 um 12:19:14
 
Würde ich sehr wundern wenn der Gesetzgeber absichtlich auf Konfrontation mit den "Rotkäppchen" geht..
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Antwort #17 - 13.03.2007 um 14:23:30
 
maki schrieb am 13.03.2007 um 12:19:14:
Würde ich sehr wundern wenn der Gesetzgeber absichtlich auf Konfrontation mit den "Rotkäppchen" geht..


Es wäre ja auch schlecht, wenn meine Frau nicht mehr zum Verein für Bayrisches Brauchtum, Faschingsverein und ähnlichem gehen könnte, um einen Integratioskurs zu besuchen. Das Kaffeekränzen mit den Nachbarinnen, oder die Arbeit, würde da wohl auch drunter leiden.   Laut lachend

Michael

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Antwort #18 - 14.03.2007 um 14:49:10
 
inge schrieb am 13.03.2007 um 12:17:40:
Kann = Ermessen
dt-vh = Anspruch
dt-vh + Ermessensausweisung = nix (bzw. Ermessensreduzierung auf NULL)

Aber ich wiederhole mich gern: Auch nach dem neuen Gesetz (das ja jetzt scheinbar langsam in's Rollen kommt!) wird "Integrationsverweigerung" bei dt-vh keine ausländerrechtlichen Konsequenzen haben. Insb. da der Gesetzgeber selbst durch 28 AufenthG und 9 StAG bereits von einer integrationsfördernden Wirkung eines deutschen Ehepartners ausgeht.
VAH:


In meinem Lankreis Integration bedeutet genug Einkommen  Laut lachend, wenn du Vollzeit beschäftigung hast, weniger als 1250.-€ Netto hast ( in meinem Fall,deutsch verheiratet, 15 Jahre in BRD,  mit 2 Kinder 9 und 3 Jahre) wird NE glatt abgelehnt. Jedes mal bei Verlängerung von AE wird mir und meiner Ehefrau `nen Zettel unter Nase geschoben in dem wir  erklären müssen, dass sich bei unserer Ehe nicht um Scheinehe handelt  Traurig (seit 11 Jahren leben wir schon zusammen und seit 2003 Verheiratet). Integration, meine ich persönlich, beginnt zuerst in ABH, mit solchen Behandlungen von Ausländer wie in meinem Fall, wie z.B. unbegründete Abschiebungsdrohung, Scheineheunterstellung, Verschwiegung meines Rechts auf AE im Jahr 1997, falsche Beratung,  bringt dies absolut das Gegenteil. Bei solcher Behandlung, halte ich sicher nicht meinen Mund zu, sondern widersetze mich so viel wie ich kann.

Deutschland ist nicht das Heilige Schrift, ich kann auch wo anders mit meiner Familie leben, jedoch denen, die arbeiten in ABH und dies gerne hätten, werde ich den Gefallen mit Sicherheit nicht tun und freiwillig ausreisen  Zunge, meine Optionen habe ich mit Sicherheit parat.

Ich möchte Mick und den anderen, die hier bemüht sind Leuten zu helfen, danken, und  nicht in den gleichen Topf werfen mit  Mitarbeiter des ABH in meinem Landkreis.

Gruss

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Antwort #19 - 14.03.2007 um 16:52:03
 
Integration bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit. Wenn bei Dir die NE aufgrund des fehlenden Einkommens abgelehnt wird, liegt bereits hier keine
Integration vor.

Integration beginnt sicher nicht in Behörden sondern beim/am/im Ausländer.


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Antwort #20 - 14.03.2007 um 19:27:16
 
Bosnier schrieb am 14.03.2007 um 14:49:10:
Jedes mal bei Verlängerung von AE wird mir und meiner Ehefrau `nen Zettel unter Nase geschoben in dem wir  erklären müssen, dass sich bei unserer Ehe nicht um Scheinehe handelt  Traurig (seit 11 Jahren leben wir schon zusammen und seit 2003 Verheiratet).


Das sollte sich mit zunehmender Ehedauer auch geben.

Gruß, ULF
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Antwort #21 - 14.03.2007 um 20:51:07
 
Zitat:
Integration bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit. Wenn bei Dir die NE aufgrund des fehlenden Einkommens abgelehnt wird, liegt bereits hier keine
Integration vor.

Integration beginnt sicher nicht in Behörden sondern beim/am/im Ausländer.


DC


Also NE nur für Gutverdiener, trotz Vollzeitarbeit? Die, die wenig verdienen bekommen keine NE, d.h. müssen auch nicht arbeiten gehen, da die Aussichten auf NE = 0 sind ?
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Antwort #22 - 14.03.2007 um 21:14:56
 
Bosnier schrieb am 14.03.2007 um 20:51:07:
Die, die wenig verdienen bekommen keine NE, d.h. müssen auch nicht arbeiten gehen, da die Aussichten auf NE = 0 sind ? 


Bei Bezug von Sozialhilfe würde ggf. ein Ausweisungsgrund vorliegen, also auch keine Lösung Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #23 - 14.03.2007 um 21:31:44
 
ronny schrieb am 14.03.2007 um 21:14:56:


Bei Bezug von Sozialhilfe würde ggf. ein Ausweisungsgrund vorliegen, also auch keine Lösung Zwinkernd



Hi Ronny,

Ja, wenn da zwischen nicht besonderes Ausweisungsschutz vorliegen wird  Zwinkernd, also gegenwärtig  eine Pattsituation  Laut lachend.
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Antwort #24 - 14.03.2007 um 21:36:44
 
Bosnier schrieb am 14.03.2007 um 21:31:44:
also gegenwärtigeine Pattsituation


Mitnichten, denn dann würde nur aus der AE eine Duldung werden Zwinkernd
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Antwort #25 - 14.03.2007 um 21:46:12
 
ronny schrieb am 14.03.2007 um 21:36:44:


Mitnichten, denn dann würde nur aus der AE eine Duldung werden Zwinkernd


Hi,

Ne,ne Ronny davon wird nichts  Smiley, bin deutschverheiratet, 2 Kinder die ebenfalls Deutsche sind , erziehungsberechtigt usw. also doch Pattsituation.
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Antwort #26 - 14.03.2007 um 21:49:34
 
Bosnier schrieb am 14.03.2007 um 21:46:12:
bin deutschverheiratet, 2 Kinder die ebenfalls Deutsche sind , erziehungsberechtigt usw. also doch Pattsituation.


Wenn Du selbstverschuldet de Arbeit hinwirfst und Sozialhilfe beziehst .. dann wird nix mit AE-verlängerung, weil Ausweisungsgrund. Der wird nur nicht vollzogen werden können da deutschverheiratet, deswegen halt dann nur noch Duldung. Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #27 - 14.03.2007 um 22:04:04
 
ronny schrieb am 14.03.2007 um 21:49:34:


Wenn Du selbstverschuldet de Arbeit hinwirfst und Sozialhilfe beziehst .. dann wird nix mit AE-verlängerung, weil Ausweisungsgrund. Der wird nur nicht vollzogen werden können da deutschverheiratet, deswegen halt dann nur noch Duldung. Zwinkernd



Ist mir letztendlich auch *******egal, Duldung oder AE, foltern lasse ich mich aber nicht.
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Antwort #28 - 15.03.2007 um 13:49:22
 
Zitat:
Integration bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit. Wenn bei Dir die NE aufgrund des fehlenden Einkommens abgelehnt wird, liegt bereits hier keine
Integration vor.

Integration beginnt sicher nicht in Behörden sondern beim/am/im Ausländer.


DC


Sie sind echt `n Hammer  Laut lachend, z.B. man arbeitet und die Frau nicht oder umgekehrt, verdient Er oder Sie ca. 1500.-€. Er oder Sie spricht gebrochen Deutsch und hat bis jetzt noch nie in BRD gearbeitet, aber auf Grund 1500.-€ Er oder Sie sind integriert  Schockiert/Erstaunt, mann o mann. Habe so einen ähnlichen  Fall hier bei mir, der Mann arbeitet rate mal, rate mal, rate mal  wo  Zwinkernd, Sie ist `ne Türkin und er ist  Deutscher  Laut lachend.

Also Mann soll man sich wie Stück Scheisse behandeln lassen, sich alles gefallen lassen  und immer brav die Klappe halten, dann ist man ein guter Ausländer, am besten gleich auszureisen,oder ?  Zunge. Ne,ne, Integration beginnt in ABH mit menschlicher Behandlung(ohne Betrug, Unterstellung oder ähnliches) Ausländer haben ebenfalls ihren Teil zu leisten z.B. Vollzeit arbeiten, aber NE abhängig von der Höhe des Nettoverdienstes  zu machen ist `n Hammer, absolut ungerecht Schockiert/Erstaunt, ich werde mich auf alle Fälle dem widersetzen  Ärgerlich.


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Antwort #29 - 15.03.2007 um 16:28:55
 
Zitat:
ich werde mich auf alle Fälle dem widersetzen

Viel Erfolg!
Ich habe beschlossen, mich der Schwerkraft zu widersetzen. Ich werde vermutlich ebensoviel Erfolg haben wie du ...

BTW, schon mal an Einbürgerung gedacht?
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Antwort #30 - 15.03.2007 um 18:38:40
 
inge schrieb am 15.03.2007 um 16:28:55:
Viel Erfolg!
Ich habe beschlossen, mich der Schwerkraft zu widersetzen. Ich werde vermutlich ebensoviel Erfolg haben wie du ...

BTW, schon mal an Einbürgerung gedacht?



Nein, einbürgern will ich mich sowieso nicht, in ein paar Jahren ist Bosnien ohnehin EU Mitglied, Einbürgerung kommt für mich nicht in die Frage. Schwerkraft kann man jetz schon trotzen, ist dir dies nicht bekannt ?
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Antwort #31 - 15.03.2007 um 18:50:51
 
Zitat:
in ein paar Jahren ist Bosnien ohnehin EU Mitglied

LOL (wobei "ein paar Jahre" natürlich recht unbestimmt sind)

Wenn mich nicht alles täuscht, hast du dich bereits der Nichterteilung einer NE widersetzt und was war das Ergebnis?
Was hast du jetzt: NE oder Geld in den Sand gesetzt?

Man kann sich schließlich auch ohne NE integrieren. Und wer nicht eingebürgert werden WILL, obwohl er das könnte, darf sich IMO auch nicht wirklich beschweren.
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Antwort #32 - 15.03.2007 um 19:01:21
 
inge schrieb am 15.03.2007 um 18:50:51:
LOL (wobei "ein paar Jahre" natürlich recht unbestimmt sind)

Wenn mich nicht alles täuscht, hast du dich bereits der Nichterteilung einer NE widersetzt und was war das Ergebnis?
Was hast du jetzt: NE oder Geld in den Sand gesetzt?

Man kann sich schließlich auch ohne NE integrieren. Und wer nicht eingebürgert werden WILL, obwohl er das könnte, darf sich IMO auch nicht wirklich beschweren.


Auch wenn ich es will, wird nicht klappen, wird genau so wie NE am Einkommen scheitern  Zwinkernd , Integration bedeutet in BRD Gutverdiener zu sein, also mehr als 1250.-€ Netto in meinem Fall, klar soweit ?
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Antwort #33 - 19.03.2007 um 10:38:29
 
Zitat:
wird genau so wie NE am Einkommen scheitern

Ist das so?

Bei Einbürgerung nach §10 sind die Voraussetzungen an den gesicherten LU GERINGER!
- Es kommt nur darauf an, ob man TATSÄCHLICH Hilfe bezieht und nicht, ob man "bedürftig" ist. (Bei NE schon schädlich!)
- Der Hilfebezug kann unschädlich sein, nämlich wenn er nicht selbst zu vertreten ist. (keine Ausnahmen bei NE)

Aber glücklicherweise weißt du ja eh schon alles ...

Also: EB ist evtl möglich, dass willst du aber nicht. NE ist nicht möglich, aber das willst du. Daraus folgt: persönliches Pech.
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Antwort #34 - 19.03.2007 um 17:44:06
 
Bosnier schrieb am 15.03.2007 um 19:01:21:
Integration bedeutet in BRD Gutverdiener zu sein, also mehr als 1250.-€ Netto in meinem Fall, klar soweit ? 



nö !

Integration bedeutet nicht nur den LU selbst sicherstellen zu können. Zur Integration gehören mehrere Faktoren.
Deine "Integration" scheint aufgrund der fehlenden Sicherstellung des LU als ein wesentlicher Faktor noch nicht abgeschlossen zu sein. Ergo warten wir es ab.


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Antwort #35 - 19.03.2007 um 19:54:55
 
Zitat:



nö !

Integration bedeutet nicht nur den LU selbst sicherstellen zu können. Zur Integration gehören mehrere Faktoren.
Deine "Integration" scheint aufgrund der fehlenden Sicherstellung des LU als ein wesentlicher Faktor noch nicht abgeschlossen zu sein. Ergo warten wir es ab.


DC


Hi,

ich hätte mich sehr gefreut wenn Sie mir mein Beitrag komentieren  Smiley.

"Zitat"

z.B. man arbeitet und die Frau nicht oder umgekehrt, verdient Er oder Sie ca. 1500.-€. Er oder Sie spricht gebrochen Deutsch und hat bis jetzt noch NIE in BRD gearbeitet, aber auf Grund 1500.-€ Er oder Sie sind integriert , mann o mann. Habe so einen ähnlichen  Fall hier bei mir, der Mann arbeitet rate mal, rate mal, rate mal  wo , Sie ist `ne Türkin und er ist  Deutscher.

"Zitat ende"

Also, ich kann bis zur Rente so weiter  arbeiten, bekomme NIE NE bzw. werde nie ausreichend integriert? Frage , warum sollte ich dann  arbeiten und dafür diskriminiert zu werden ( im Vergleich zu den anderen die z.B. auch nur Vollzeit arbeiten, aber Aufgrund höheren Stundenlöhnen verdienen  mehr als ich und bekommen NE ohne Probleme). Bin ich jetzt  nicht benachteiligt oder bilde ich mir das nur ein ? Also doch nur für Gutverdiener  hä?. Ungerechtigkeiten kann man nicht einfach  mit Gesetzen rechtfertigen, es gab in der Geschichte viele Gesetze, die diskriminierend und ungerecht  waren.




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Antwort #36 - 20.03.2007 um 07:55:12
 
Bosnier schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Also, ich kann bis zur Rente so weiter  arbeiten, bekomme NIE NE bzw. werde nie ausreichend integriert?


Doch, wenn die Voraussetzungen für eine NE durch Dich selbst erbracht sind !


Bosnier schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
es gab in der Geschichte viele Gesetze, die diskriminierend und ungerecht  waren.
 


Das mag sein, dennoch wirst du  nicht anders behandelt als alle anderen auch und da kann man wohl kaum von Diskriminierung sprechen.
Fakt ist doch, dass Dein Einkommen für eine NE offensichtlich nicht ausreicht. Wessen
"Schuld" ist das ?
Kein Staat der Welt wird einem Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht einräumen, wenn kein Anlaß dafür besteht und der Staat ab Zeitpunkt der Entscheidung den LU des Ausländers sicherstellen muss !
Für fast alles im Leben sind die Voraussetzungen von dem Betreffenden zu erbringen,
so auch hier.


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Antwort #37 - 20.03.2007 um 08:26:07
 
Bosnier schrieb am 19.03.2007 um 19:54:55:
Also, ich kann bis zur Rente so weiter  arbeiten, bekomme NIE NE bzw. werde nie ausreichend integriert? Frage , warum sollte ich dann  arbeiten und dafür diskriminiert zu werden ( im Vergleich zu den anderen die z.B. auch nur Vollzeit arbeiten, aber Aufgrund höheren Stundenlöhnen verdienen  mehr als ich und bekommen NE ohne Probleme). Bin ich jetzt  nicht benachteiligt oder bilde ich mir das nur ein ? Also doch nur für Gutverdiener  hä?. Ungerechtigkeiten kann man nicht einfach  mit Gesetzen rechtfertigen, es gab in der Geschichte viele Gesetze, die diskriminierend und ungerecht  waren.


Hallo Bosnier -

1.
Jemand, der sich redlich und legal bemüht, die Sicherung seines Lebensunterhalts zu bewerkstelligen und sich hier ansonsten gesetzestreu verhält und entsprechend der Verfassung der BRD lebt, ist für mich und viele Leute, die ich kenne und auch solche, die ich nicht kenne, kein Integrationsmuffel (um auf den Betreff dieses Threads zurückzukommen). Im Gegenteil - m.E. ist es sehr hoch zu würdigen, dass derjenige sich trotz schwieriger und manchmal frustrierender Bedingungen fortgesetzt so engagiert.

Dafür, dass bei Ausübung eines Vollzeitjobs das Einkommen nicht ausreicht, eine NE zu erhalten kannst Du nichts. Dass Du arbeitest, ist unter anderem Dein Dir möglicher Beitrag zum Gemeinwohl und zur Entlastung der Gesellschaft in der Du lebst - sieh das so und sei stolz darauf. (das meine ich ganz ernst!!!)

2.
Über den Unterschied von Recht (Gesetz) und Gerechtigkeit lässt sich sicher trefflich streiten, es nutzt nur bezogen auf eine konkrete Situation nichts. Das ist mitunter bitter sogar sehr bitter, gilt aber für viele Bereiche.

Um beim Ausländerrecht zu bleiben - da fragen sich zum Beispiel mit Blick auf die Bleiberechtsregelung viele, warum gerade der und kein anderer Stichtag gewählt wurde und man einem doch gerade mal vier oder sechs Wochen fehlen, um das Kriterium der Aufenthaltszeit von 6 bzw. 8 Jahren zu erfüllen. - Gerecht finden die das nicht.

Um das für das Sozialrecht deutlich zu machen: Nicht wenige arbeiten in Deutschland in Vollzeit zu so niedrigen Löhnen, dass sie dennoch auf ALGII angewiesen sind - Bis auf einen Teil, der als Selbstbehalt akzeptiert und nicht auf die Leistung, die bezogen wird, angerechnet wird, arbeiten die faktisch "für die Arbeitsagentur" - auch das wird ganz sicher nicht als gerecht empfunden.

3.
Ob alles, was das Ausländerrecht vorsieht und regelt integrationspolitisch sinnvoll oder hinreichend ausgereift ist, ist sicher genauso ein Streitpunkt. Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass es viele ABHs gibt, die wirkliches Integrationsbemühen (siehe oben) sehr genau wahrnehmen und auch bestrebt sind, dies so weit gehend wie möglich zu würdigen. Dabei sind sie an die Gesetze gebunden, dafür können sie nichts, und sie können die Gesetze auch nicht ändern. (Die Herzen mancher Sachbearbeiter schlagen mitunter durchaus etwas  anders als der Gesetzestext es ihnen "erlaubt"  bzw. zulässt Zwinkernd - davon kenne ich sogar welche ...)

Ergo:

Bei allem Frust nutzt es nicht, die Diskussion über einen Fall wie Deinen emotionalisiert zu führen. - Versuche zu verstehen, dass das, was Du beklagst, nicht gegen Deine Person gerichtet ist. Und versuche, im Ergebnis dessen, was Du nicht als gerecht empfindest und was vielleicht auch nicht wirklich gerecht ist, nicht zu resignieren oder das Gegenteil von dem zu tun, was Du bisher getan hast. Damit würdest Du Dir letztlich nur selbst schaden, und das ist wünsche ich Dir nicht und das ist es auch nicht wert.

=schweitzer=





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Antwort #38 - 20.03.2007 um 09:44:20
 
Zitat:


Doch, wenn die Voraussetzungen für eine NE durch Dich selbst erbracht sind !



Mit dem Lohn von unter 1250.-€ wohl eher nicht , daher fristlose Kündigung.

[/quote]

Zitat:
Das mag sein, dennoch wirst du  nicht anders behandelt als alle anderen auch und da kann man wohl kaum von Diskriminierung sprechen.
Fakt ist doch, dass Dein Einkommen für eine NE offensichtlich nicht ausreicht. Wessen
"Schuld" ist das ?
Kein Staat der Welt wird einem Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht einräumen, wenn kein Anlaß dafür besteht und der Staat ab Zeitpunkt der Entscheidung den LU des Ausländers sicherstellen muss !
Für fast alles im Leben sind die Voraussetzungen von dem Betreffenden zu erbringen,
so auch hier.


Schuld sind Dampingslöhne, d.h. mit mir ab sofort nicht mehr.


DC

[/quote]
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Antwort #39 - 20.03.2007 um 10:07:45
 
schweitzer schrieb am 20.03.2007 um 08:26:07:
Hallo Bosnier -

1.
Jemand, der sich redlich und legal bemüht, die Sicherung seines Lebensunterhalts zu bewerkstelligen und sich hier ansonsten gesetzestreu verhält und entsprechend der Verfassung der BRD lebt, ist für mich und viele Leute, die ich kenne und auch solche, die ich nicht kenne, kein Integrationsmuffel (um auf den Betreff dieses Threads zurückzukommen). Im Gegenteil - m.E. ist es sehr hoch zu würdigen, dass derjenige sich trotz schwieriger und manchmal frustrierender Bedingungen fortgesetzt so engagiert.

Dafür, dass bei Ausübung eines Vollzeitjobs das Einkommen nicht ausreicht, eine NE zu erhalten kannst Du nichts. Dass Du arbeitest, ist unter anderem Dein Dir möglicher Beitrag zum Gemeinwohl und zur Entlastung der Gesellschaft in der Du lebst - sieh das so und sei stolz darauf. (das meine ich ganz ernst!!!)



Hi schweitzer

d.h. besseren Job suchen.


Zitat:
2.
Über den Unterschied von Recht (Gesetz) und Gerechtigkeit lässt sich sicher trefflich streiten, es nutzt nur bezogen auf eine konkrete Situation nichts. Das ist mitunter bitter sogar sehr bitter, gilt aber für viele Bereiche.

Um beim Ausländerrecht zu bleiben - da fragen sich zum Beispiel mit Blick auf die Bleiberechtsregelung viele, warum gerade der und kein anderer Stichtag gewählt wurde und man einem doch gerade mal vier oder sechs Wochen fehlen, um das Kriterium der Aufenthaltszeit von 6 bzw. 8 Jahren zu erfüllen. - Gerecht finden die das nicht.

Um das für das Sozialrecht deutlich zu machen: Nicht wenige arbeiten in Deutschland in Vollzeit zu so niedrigen Löhnen, dass sie dennoch auf ALGII angewiesen sind - Bis auf einen Teil, der als Selbstbehalt akzeptiert und nicht auf die Leistung, die bezogen wird, angerechnet wird, arbeiten die faktisch "für die Arbeitsagentur" - auch das wird ganz sicher nicht als gerecht empfunden.


Auch wenn die betroffene verzichten auf ergänzende Sozialhife bzw. ALGII wird Antrag abgelehnt, weil kommt es auf die Bedürftigkeit an.

Zitat:
3.
Ob alles, was das Ausländerrecht vorsieht und regelt integrationspolitisch sinnvoll oder hinreichend ausgereift ist, ist sicher genauso ein Streitpunkt. Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass es viele ABHs gibt, die wirkliches Integrationsbemühen (siehe oben) sehr genau wahrnehmen und auch bestrebt sind, dies so weit gehend wie möglich zu würdigen. Dabei sind sie an die Gesetze gebunden, dafür können sie nichts, und sie können die Gesetze auch nicht ändern. (Die Herzen mancher Sachbearbeiter schlagen mitunter durchaus etwas  anders als der Gesetzestext es ihnen "erlaubt"  bzw. zulässt Zwinkernd - davon kenne ich sogar welche ...)



Ich kann nur sagen über die Sachbearbeiter mit denen ich zu tun gehabt habe, die haben versucht mir auch dies nicht zu geben was mir nach dem geltenden Gesetz zugestanden hat, dank Rechtsanwalt dann doch mussten. Über Behandlung und Umgangsart auch bis heute noch zu schweigen.
[/quote]

Zitat:
Ergo:

Bei allem Frust nutzt es nicht, die Diskussion über einen Fall wie Deinen emotionalisiert zu führen. - Versuche zu verstehen, dass das, was Du beklagst, nicht gegen Deine Person gerichtet ist. Und versuche, im Ergebnis dessen, was Du nicht als gerecht empfindest und was vielleicht auch nicht wirklich gerecht ist, nicht zu resignieren oder das Gegenteil von dem zu tun, was Du bisher getan hast. Damit würdest Du Dir letztlich nur selbst schaden, und das ist wünsche ich Dir nicht und das ist es auch nicht wert.

=schweitzer=



Meine Geduld ist ziemlich am Ende, Arbeit ja, gerne, aber ab sofort keinen Dampinglohn mehr. Ich sehe praktisch  keinen Unterschied zwischen Duldung und befristeter AE, mit der Abschiebung wird mir so oder so gedroht.








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Antwort #40 - 20.03.2007 um 10:11:09
 
Zitat:
Ich sehe praktisch  keinen Unterschied zwischen Duldung und befristeter AE


Na ja ein Duldungsinhaber wäre froh, wenn er eine befristete AE bekäme, ist alles eine Frage der Perspektive Zwinkernd

Aber ich denke, dass alles was rechtlich zu erläutern war gesagt wurde.

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