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Harte Strafen für Integrations-Muffel (Gelesen: 21.281 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 13.03.2007 um 12:17:40
 
Zitat:
kann die Verlängerung abgelehnt werden

Kann = Ermessen
dt-vh = Anspruch
dt-vh + Ermessensausweisung = nix (bzw. Ermessensreduzierung auf NULL)

Aber ich wiederhole mich gern: Auch nach dem neuen Gesetz (das ja jetzt scheinbar langsam in's Rollen kommt!) wird "Integrationsverweigerung" bei dt-vh keine ausländerrechtlichen Konsequenzen haben. Insb. da der Gesetzgeber selbst durch 28 AufenthG und 9 StAG bereits von einer integrationsfördernden Wirkung eines deutschen Ehepartners ausgeht.
VAH:
Zitat:
Grund der Privilegierung nach Absatz 2
Satz 1 ist die Annahme des Gesetzgebers, dass durch die familiäre Lebensgemeinschaft mit einem Deutschen eine positive Integrationsprognose antizipiert und die soziale und wirtschaftliche Integration daher zu einem früheren Zeitpunkt als nach den Regelvoraussetzungen des § 9 angenommen werden kann.
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maki
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Antwort #16 - 13.03.2007 um 12:19:14
 
Würde ich sehr wundern wenn der Gesetzgeber absichtlich auf Konfrontation mit den "Rotkäppchen" geht..
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Mikael321
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Antwort #17 - 13.03.2007 um 14:23:30
 
maki schrieb am 13.03.2007 um 12:19:14:
Würde ich sehr wundern wenn der Gesetzgeber absichtlich auf Konfrontation mit den "Rotkäppchen" geht..


Es wäre ja auch schlecht, wenn meine Frau nicht mehr zum Verein für Bayrisches Brauchtum, Faschingsverein und ähnlichem gehen könnte, um einen Integratioskurs zu besuchen. Das Kaffeekränzen mit den Nachbarinnen, oder die Arbeit, würde da wohl auch drunter leiden.   Laut lachend

Michael

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Bosnier
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Antwort #18 - 14.03.2007 um 14:49:10
 
inge schrieb am 13.03.2007 um 12:17:40:
Kann = Ermessen
dt-vh = Anspruch
dt-vh + Ermessensausweisung = nix (bzw. Ermessensreduzierung auf NULL)

Aber ich wiederhole mich gern: Auch nach dem neuen Gesetz (das ja jetzt scheinbar langsam in's Rollen kommt!) wird "Integrationsverweigerung" bei dt-vh keine ausländerrechtlichen Konsequenzen haben. Insb. da der Gesetzgeber selbst durch 28 AufenthG und 9 StAG bereits von einer integrationsfördernden Wirkung eines deutschen Ehepartners ausgeht.
VAH:


In meinem Lankreis Integration bedeutet genug Einkommen  Laut lachend, wenn du Vollzeit beschäftigung hast, weniger als 1250.-€ Netto hast ( in meinem Fall,deutsch verheiratet, 15 Jahre in BRD,  mit 2 Kinder 9 und 3 Jahre) wird NE glatt abgelehnt. Jedes mal bei Verlängerung von AE wird mir und meiner Ehefrau `nen Zettel unter Nase geschoben in dem wir  erklären müssen, dass sich bei unserer Ehe nicht um Scheinehe handelt  Traurig (seit 11 Jahren leben wir schon zusammen und seit 2003 Verheiratet). Integration, meine ich persönlich, beginnt zuerst in ABH, mit solchen Behandlungen von Ausländer wie in meinem Fall, wie z.B. unbegründete Abschiebungsdrohung, Scheineheunterstellung, Verschwiegung meines Rechts auf AE im Jahr 1997, falsche Beratung,  bringt dies absolut das Gegenteil. Bei solcher Behandlung, halte ich sicher nicht meinen Mund zu, sondern widersetze mich so viel wie ich kann.

Deutschland ist nicht das Heilige Schrift, ich kann auch wo anders mit meiner Familie leben, jedoch denen, die arbeiten in ABH und dies gerne hätten, werde ich den Gefallen mit Sicherheit nicht tun und freiwillig ausreisen  Zunge, meine Optionen habe ich mit Sicherheit parat.

Ich möchte Mick und den anderen, die hier bemüht sind Leuten zu helfen, danken, und  nicht in den gleichen Topf werfen mit  Mitarbeiter des ABH in meinem Landkreis.

Gruss

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DonCamillo
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Antwort #19 - 14.03.2007 um 16:52:03
 
Integration bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit. Wenn bei Dir die NE aufgrund des fehlenden Einkommens abgelehnt wird, liegt bereits hier keine
Integration vor.

Integration beginnt sicher nicht in Behörden sondern beim/am/im Ausländer.


DC
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Ulf
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Antwort #20 - 14.03.2007 um 19:27:16
 
Bosnier schrieb am 14.03.2007 um 14:49:10:
Jedes mal bei Verlängerung von AE wird mir und meiner Ehefrau `nen Zettel unter Nase geschoben in dem wir  erklären müssen, dass sich bei unserer Ehe nicht um Scheinehe handelt  Traurig (seit 11 Jahren leben wir schon zusammen und seit 2003 Verheiratet).


Das sollte sich mit zunehmender Ehedauer auch geben.

Gruß, ULF
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Bosnier
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Antwort #21 - 14.03.2007 um 20:51:07
 
Zitat:
Integration bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit. Wenn bei Dir die NE aufgrund des fehlenden Einkommens abgelehnt wird, liegt bereits hier keine
Integration vor.

Integration beginnt sicher nicht in Behörden sondern beim/am/im Ausländer.


DC


Also NE nur für Gutverdiener, trotz Vollzeitarbeit? Die, die wenig verdienen bekommen keine NE, d.h. müssen auch nicht arbeiten gehen, da die Aussichten auf NE = 0 sind ?
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Antwort #22 - 14.03.2007 um 21:14:56
 
Bosnier schrieb am 14.03.2007 um 20:51:07:
Die, die wenig verdienen bekommen keine NE, d.h. müssen auch nicht arbeiten gehen, da die Aussichten auf NE = 0 sind ? 


Bei Bezug von Sozialhilfe würde ggf. ein Ausweisungsgrund vorliegen, also auch keine Lösung Zwinkernd
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Antwort #23 - 14.03.2007 um 21:31:44
 
ronny schrieb am 14.03.2007 um 21:14:56:


Bei Bezug von Sozialhilfe würde ggf. ein Ausweisungsgrund vorliegen, also auch keine Lösung Zwinkernd



Hi Ronny,

Ja, wenn da zwischen nicht besonderes Ausweisungsschutz vorliegen wird  Zwinkernd, also gegenwärtig  eine Pattsituation  Laut lachend.
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ronny
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Antwort #24 - 14.03.2007 um 21:36:44
 
Bosnier schrieb am 14.03.2007 um 21:31:44:
also gegenwärtigeine Pattsituation


Mitnichten, denn dann würde nur aus der AE eine Duldung werden Zwinkernd
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Antwort #25 - 14.03.2007 um 21:46:12
 
ronny schrieb am 14.03.2007 um 21:36:44:


Mitnichten, denn dann würde nur aus der AE eine Duldung werden Zwinkernd


Hi,

Ne,ne Ronny davon wird nichts  Smiley, bin deutschverheiratet, 2 Kinder die ebenfalls Deutsche sind , erziehungsberechtigt usw. also doch Pattsituation.
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Antwort #26 - 14.03.2007 um 21:49:34
 
Bosnier schrieb am 14.03.2007 um 21:46:12:
bin deutschverheiratet, 2 Kinder die ebenfalls Deutsche sind , erziehungsberechtigt usw. also doch Pattsituation.


Wenn Du selbstverschuldet de Arbeit hinwirfst und Sozialhilfe beziehst .. dann wird nix mit AE-verlängerung, weil Ausweisungsgrund. Der wird nur nicht vollzogen werden können da deutschverheiratet, deswegen halt dann nur noch Duldung. Zwinkernd
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Antwort #27 - 14.03.2007 um 22:04:04
 
ronny schrieb am 14.03.2007 um 21:49:34:


Wenn Du selbstverschuldet de Arbeit hinwirfst und Sozialhilfe beziehst .. dann wird nix mit AE-verlängerung, weil Ausweisungsgrund. Der wird nur nicht vollzogen werden können da deutschverheiratet, deswegen halt dann nur noch Duldung. Zwinkernd



Ist mir letztendlich auch *******egal, Duldung oder AE, foltern lasse ich mich aber nicht.
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Antwort #28 - 15.03.2007 um 13:49:22
 
Zitat:
Integration bedeutet auch finanzielle Unabhängigkeit. Wenn bei Dir die NE aufgrund des fehlenden Einkommens abgelehnt wird, liegt bereits hier keine
Integration vor.

Integration beginnt sicher nicht in Behörden sondern beim/am/im Ausländer.


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Sie sind echt `n Hammer  Laut lachend, z.B. man arbeitet und die Frau nicht oder umgekehrt, verdient Er oder Sie ca. 1500.-€. Er oder Sie spricht gebrochen Deutsch und hat bis jetzt noch nie in BRD gearbeitet, aber auf Grund 1500.-€ Er oder Sie sind integriert  Schockiert/Erstaunt, mann o mann. Habe so einen ähnlichen  Fall hier bei mir, der Mann arbeitet rate mal, rate mal, rate mal  wo  Zwinkernd, Sie ist `ne Türkin und er ist  Deutscher  Laut lachend.

Also Mann soll man sich wie Stück Scheisse behandeln lassen, sich alles gefallen lassen  und immer brav die Klappe halten, dann ist man ein guter Ausländer, am besten gleich auszureisen,oder ?  Zunge. Ne,ne, Integration beginnt in ABH mit menschlicher Behandlung(ohne Betrug, Unterstellung oder ähnliches) Ausländer haben ebenfalls ihren Teil zu leisten z.B. Vollzeit arbeiten, aber NE abhängig von der Höhe des Nettoverdienstes  zu machen ist `n Hammer, absolut ungerecht Schockiert/Erstaunt, ich werde mich auf alle Fälle dem widersetzen  Ärgerlich.


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Antwort #29 - 15.03.2007 um 16:28:55
 
Zitat:
ich werde mich auf alle Fälle dem widersetzen

Viel Erfolg!
Ich habe beschlossen, mich der Schwerkraft zu widersetzen. Ich werde vermutlich ebensoviel Erfolg haben wie du ...

BTW, schon mal an Einbürgerung gedacht?
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