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Harte Strafen für Integrations-Muffel (Gelesen: 21.194 mal)
Bosnier
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Antwort #30 - 15.03.2007 um 18:38:40
 
inge schrieb am 15.03.2007 um 16:28:55:
Viel Erfolg!
Ich habe beschlossen, mich der Schwerkraft zu widersetzen. Ich werde vermutlich ebensoviel Erfolg haben wie du ...

BTW, schon mal an Einbürgerung gedacht?



Nein, einbürgern will ich mich sowieso nicht, in ein paar Jahren ist Bosnien ohnehin EU Mitglied, Einbürgerung kommt für mich nicht in die Frage. Schwerkraft kann man jetz schon trotzen, ist dir dies nicht bekannt ?
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Antwort #31 - 15.03.2007 um 18:50:51
 
Zitat:
in ein paar Jahren ist Bosnien ohnehin EU Mitglied

LOL (wobei "ein paar Jahre" natürlich recht unbestimmt sind)

Wenn mich nicht alles täuscht, hast du dich bereits der Nichterteilung einer NE widersetzt und was war das Ergebnis?
Was hast du jetzt: NE oder Geld in den Sand gesetzt?

Man kann sich schließlich auch ohne NE integrieren. Und wer nicht eingebürgert werden WILL, obwohl er das könnte, darf sich IMO auch nicht wirklich beschweren.
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Antwort #32 - 15.03.2007 um 19:01:21
 
inge schrieb am 15.03.2007 um 18:50:51:
LOL (wobei "ein paar Jahre" natürlich recht unbestimmt sind)

Wenn mich nicht alles täuscht, hast du dich bereits der Nichterteilung einer NE widersetzt und was war das Ergebnis?
Was hast du jetzt: NE oder Geld in den Sand gesetzt?

Man kann sich schließlich auch ohne NE integrieren. Und wer nicht eingebürgert werden WILL, obwohl er das könnte, darf sich IMO auch nicht wirklich beschweren.


Auch wenn ich es will, wird nicht klappen, wird genau so wie NE am Einkommen scheitern  Zwinkernd , Integration bedeutet in BRD Gutverdiener zu sein, also mehr als 1250.-€ Netto in meinem Fall, klar soweit ?
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Antwort #33 - 19.03.2007 um 10:38:29
 
Zitat:
wird genau so wie NE am Einkommen scheitern

Ist das so?

Bei Einbürgerung nach §10 sind die Voraussetzungen an den gesicherten LU GERINGER!
- Es kommt nur darauf an, ob man TATSÄCHLICH Hilfe bezieht und nicht, ob man "bedürftig" ist. (Bei NE schon schädlich!)
- Der Hilfebezug kann unschädlich sein, nämlich wenn er nicht selbst zu vertreten ist. (keine Ausnahmen bei NE)

Aber glücklicherweise weißt du ja eh schon alles ...

Also: EB ist evtl möglich, dass willst du aber nicht. NE ist nicht möglich, aber das willst du. Daraus folgt: persönliches Pech.
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Antwort #34 - 19.03.2007 um 17:44:06
 
Bosnier schrieb am 15.03.2007 um 19:01:21:
Integration bedeutet in BRD Gutverdiener zu sein, also mehr als 1250.-€ Netto in meinem Fall, klar soweit ? 



nö !

Integration bedeutet nicht nur den LU selbst sicherstellen zu können. Zur Integration gehören mehrere Faktoren.
Deine "Integration" scheint aufgrund der fehlenden Sicherstellung des LU als ein wesentlicher Faktor noch nicht abgeschlossen zu sein. Ergo warten wir es ab.


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Antwort #35 - 19.03.2007 um 19:54:55
 
Zitat:



nö !

Integration bedeutet nicht nur den LU selbst sicherstellen zu können. Zur Integration gehören mehrere Faktoren.
Deine "Integration" scheint aufgrund der fehlenden Sicherstellung des LU als ein wesentlicher Faktor noch nicht abgeschlossen zu sein. Ergo warten wir es ab.


DC


Hi,

ich hätte mich sehr gefreut wenn Sie mir mein Beitrag komentieren  Smiley.

"Zitat"

z.B. man arbeitet und die Frau nicht oder umgekehrt, verdient Er oder Sie ca. 1500.-€. Er oder Sie spricht gebrochen Deutsch und hat bis jetzt noch NIE in BRD gearbeitet, aber auf Grund 1500.-€ Er oder Sie sind integriert , mann o mann. Habe so einen ähnlichen  Fall hier bei mir, der Mann arbeitet rate mal, rate mal, rate mal  wo , Sie ist `ne Türkin und er ist  Deutscher.

"Zitat ende"

Also, ich kann bis zur Rente so weiter  arbeiten, bekomme NIE NE bzw. werde nie ausreichend integriert? Frage , warum sollte ich dann  arbeiten und dafür diskriminiert zu werden ( im Vergleich zu den anderen die z.B. auch nur Vollzeit arbeiten, aber Aufgrund höheren Stundenlöhnen verdienen  mehr als ich und bekommen NE ohne Probleme). Bin ich jetzt  nicht benachteiligt oder bilde ich mir das nur ein ? Also doch nur für Gutverdiener  hä?. Ungerechtigkeiten kann man nicht einfach  mit Gesetzen rechtfertigen, es gab in der Geschichte viele Gesetze, die diskriminierend und ungerecht  waren.




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Antwort #36 - 20.03.2007 um 07:55:12
 
Bosnier schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
Also, ich kann bis zur Rente so weiter  arbeiten, bekomme NIE NE bzw. werde nie ausreichend integriert?


Doch, wenn die Voraussetzungen für eine NE durch Dich selbst erbracht sind !


Bosnier schrieb am 01.01.1970 um 01:00:00:
es gab in der Geschichte viele Gesetze, die diskriminierend und ungerecht  waren.
 


Das mag sein, dennoch wirst du  nicht anders behandelt als alle anderen auch und da kann man wohl kaum von Diskriminierung sprechen.
Fakt ist doch, dass Dein Einkommen für eine NE offensichtlich nicht ausreicht. Wessen
"Schuld" ist das ?
Kein Staat der Welt wird einem Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht einräumen, wenn kein Anlaß dafür besteht und der Staat ab Zeitpunkt der Entscheidung den LU des Ausländers sicherstellen muss !
Für fast alles im Leben sind die Voraussetzungen von dem Betreffenden zu erbringen,
so auch hier.


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Antwort #37 - 20.03.2007 um 08:26:07
 
Bosnier schrieb am 19.03.2007 um 19:54:55:
Also, ich kann bis zur Rente so weiter  arbeiten, bekomme NIE NE bzw. werde nie ausreichend integriert? Frage , warum sollte ich dann  arbeiten und dafür diskriminiert zu werden ( im Vergleich zu den anderen die z.B. auch nur Vollzeit arbeiten, aber Aufgrund höheren Stundenlöhnen verdienen  mehr als ich und bekommen NE ohne Probleme). Bin ich jetzt  nicht benachteiligt oder bilde ich mir das nur ein ? Also doch nur für Gutverdiener  hä?. Ungerechtigkeiten kann man nicht einfach  mit Gesetzen rechtfertigen, es gab in der Geschichte viele Gesetze, die diskriminierend und ungerecht  waren.


Hallo Bosnier -

1.
Jemand, der sich redlich und legal bemüht, die Sicherung seines Lebensunterhalts zu bewerkstelligen und sich hier ansonsten gesetzestreu verhält und entsprechend der Verfassung der BRD lebt, ist für mich und viele Leute, die ich kenne und auch solche, die ich nicht kenne, kein Integrationsmuffel (um auf den Betreff dieses Threads zurückzukommen). Im Gegenteil - m.E. ist es sehr hoch zu würdigen, dass derjenige sich trotz schwieriger und manchmal frustrierender Bedingungen fortgesetzt so engagiert.

Dafür, dass bei Ausübung eines Vollzeitjobs das Einkommen nicht ausreicht, eine NE zu erhalten kannst Du nichts. Dass Du arbeitest, ist unter anderem Dein Dir möglicher Beitrag zum Gemeinwohl und zur Entlastung der Gesellschaft in der Du lebst - sieh das so und sei stolz darauf. (das meine ich ganz ernst!!!)

2.
Über den Unterschied von Recht (Gesetz) und Gerechtigkeit lässt sich sicher trefflich streiten, es nutzt nur bezogen auf eine konkrete Situation nichts. Das ist mitunter bitter sogar sehr bitter, gilt aber für viele Bereiche.

Um beim Ausländerrecht zu bleiben - da fragen sich zum Beispiel mit Blick auf die Bleiberechtsregelung viele, warum gerade der und kein anderer Stichtag gewählt wurde und man einem doch gerade mal vier oder sechs Wochen fehlen, um das Kriterium der Aufenthaltszeit von 6 bzw. 8 Jahren zu erfüllen. - Gerecht finden die das nicht.

Um das für das Sozialrecht deutlich zu machen: Nicht wenige arbeiten in Deutschland in Vollzeit zu so niedrigen Löhnen, dass sie dennoch auf ALGII angewiesen sind - Bis auf einen Teil, der als Selbstbehalt akzeptiert und nicht auf die Leistung, die bezogen wird, angerechnet wird, arbeiten die faktisch "für die Arbeitsagentur" - auch das wird ganz sicher nicht als gerecht empfunden.

3.
Ob alles, was das Ausländerrecht vorsieht und regelt integrationspolitisch sinnvoll oder hinreichend ausgereift ist, ist sicher genauso ein Streitpunkt. Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass es viele ABHs gibt, die wirkliches Integrationsbemühen (siehe oben) sehr genau wahrnehmen und auch bestrebt sind, dies so weit gehend wie möglich zu würdigen. Dabei sind sie an die Gesetze gebunden, dafür können sie nichts, und sie können die Gesetze auch nicht ändern. (Die Herzen mancher Sachbearbeiter schlagen mitunter durchaus etwas  anders als der Gesetzestext es ihnen "erlaubt"  bzw. zulässt Zwinkernd - davon kenne ich sogar welche ...)

Ergo:

Bei allem Frust nutzt es nicht, die Diskussion über einen Fall wie Deinen emotionalisiert zu führen. - Versuche zu verstehen, dass das, was Du beklagst, nicht gegen Deine Person gerichtet ist. Und versuche, im Ergebnis dessen, was Du nicht als gerecht empfindest und was vielleicht auch nicht wirklich gerecht ist, nicht zu resignieren oder das Gegenteil von dem zu tun, was Du bisher getan hast. Damit würdest Du Dir letztlich nur selbst schaden, und das ist wünsche ich Dir nicht und das ist es auch nicht wert.

=schweitzer=





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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Antwort #38 - 20.03.2007 um 09:44:20
 
Zitat:


Doch, wenn die Voraussetzungen für eine NE durch Dich selbst erbracht sind !



Mit dem Lohn von unter 1250.-€ wohl eher nicht , daher fristlose Kündigung.

[/quote]

Zitat:
Das mag sein, dennoch wirst du  nicht anders behandelt als alle anderen auch und da kann man wohl kaum von Diskriminierung sprechen.
Fakt ist doch, dass Dein Einkommen für eine NE offensichtlich nicht ausreicht. Wessen
"Schuld" ist das ?
Kein Staat der Welt wird einem Ausländer ein unbefristetes Aufenthaltsrecht einräumen, wenn kein Anlaß dafür besteht und der Staat ab Zeitpunkt der Entscheidung den LU des Ausländers sicherstellen muss !
Für fast alles im Leben sind die Voraussetzungen von dem Betreffenden zu erbringen,
so auch hier.


Schuld sind Dampingslöhne, d.h. mit mir ab sofort nicht mehr.


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[/quote]
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Antwort #39 - 20.03.2007 um 10:07:45
 
schweitzer schrieb am 20.03.2007 um 08:26:07:
Hallo Bosnier -

1.
Jemand, der sich redlich und legal bemüht, die Sicherung seines Lebensunterhalts zu bewerkstelligen und sich hier ansonsten gesetzestreu verhält und entsprechend der Verfassung der BRD lebt, ist für mich und viele Leute, die ich kenne und auch solche, die ich nicht kenne, kein Integrationsmuffel (um auf den Betreff dieses Threads zurückzukommen). Im Gegenteil - m.E. ist es sehr hoch zu würdigen, dass derjenige sich trotz schwieriger und manchmal frustrierender Bedingungen fortgesetzt so engagiert.

Dafür, dass bei Ausübung eines Vollzeitjobs das Einkommen nicht ausreicht, eine NE zu erhalten kannst Du nichts. Dass Du arbeitest, ist unter anderem Dein Dir möglicher Beitrag zum Gemeinwohl und zur Entlastung der Gesellschaft in der Du lebst - sieh das so und sei stolz darauf. (das meine ich ganz ernst!!!)



Hi schweitzer

d.h. besseren Job suchen.


Zitat:
2.
Über den Unterschied von Recht (Gesetz) und Gerechtigkeit lässt sich sicher trefflich streiten, es nutzt nur bezogen auf eine konkrete Situation nichts. Das ist mitunter bitter sogar sehr bitter, gilt aber für viele Bereiche.

Um beim Ausländerrecht zu bleiben - da fragen sich zum Beispiel mit Blick auf die Bleiberechtsregelung viele, warum gerade der und kein anderer Stichtag gewählt wurde und man einem doch gerade mal vier oder sechs Wochen fehlen, um das Kriterium der Aufenthaltszeit von 6 bzw. 8 Jahren zu erfüllen. - Gerecht finden die das nicht.

Um das für das Sozialrecht deutlich zu machen: Nicht wenige arbeiten in Deutschland in Vollzeit zu so niedrigen Löhnen, dass sie dennoch auf ALGII angewiesen sind - Bis auf einen Teil, der als Selbstbehalt akzeptiert und nicht auf die Leistung, die bezogen wird, angerechnet wird, arbeiten die faktisch "für die Arbeitsagentur" - auch das wird ganz sicher nicht als gerecht empfunden.


Auch wenn die betroffene verzichten auf ergänzende Sozialhife bzw. ALGII wird Antrag abgelehnt, weil kommt es auf die Bedürftigkeit an.

Zitat:
3.
Ob alles, was das Ausländerrecht vorsieht und regelt integrationspolitisch sinnvoll oder hinreichend ausgereift ist, ist sicher genauso ein Streitpunkt. Ich kann nur aus Erfahrung sagen, dass es viele ABHs gibt, die wirkliches Integrationsbemühen (siehe oben) sehr genau wahrnehmen und auch bestrebt sind, dies so weit gehend wie möglich zu würdigen. Dabei sind sie an die Gesetze gebunden, dafür können sie nichts, und sie können die Gesetze auch nicht ändern. (Die Herzen mancher Sachbearbeiter schlagen mitunter durchaus etwas  anders als der Gesetzestext es ihnen "erlaubt"  bzw. zulässt Zwinkernd - davon kenne ich sogar welche ...)



Ich kann nur sagen über die Sachbearbeiter mit denen ich zu tun gehabt habe, die haben versucht mir auch dies nicht zu geben was mir nach dem geltenden Gesetz zugestanden hat, dank Rechtsanwalt dann doch mussten. Über Behandlung und Umgangsart auch bis heute noch zu schweigen.
[/quote]

Zitat:
Ergo:

Bei allem Frust nutzt es nicht, die Diskussion über einen Fall wie Deinen emotionalisiert zu führen. - Versuche zu verstehen, dass das, was Du beklagst, nicht gegen Deine Person gerichtet ist. Und versuche, im Ergebnis dessen, was Du nicht als gerecht empfindest und was vielleicht auch nicht wirklich gerecht ist, nicht zu resignieren oder das Gegenteil von dem zu tun, was Du bisher getan hast. Damit würdest Du Dir letztlich nur selbst schaden, und das ist wünsche ich Dir nicht und das ist es auch nicht wert.

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Meine Geduld ist ziemlich am Ende, Arbeit ja, gerne, aber ab sofort keinen Dampinglohn mehr. Ich sehe praktisch  keinen Unterschied zwischen Duldung und befristeter AE, mit der Abschiebung wird mir so oder so gedroht.








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Antwort #40 - 20.03.2007 um 10:11:09
 
Zitat:
Ich sehe praktisch  keinen Unterschied zwischen Duldung und befristeter AE


Na ja ein Duldungsinhaber wäre froh, wenn er eine befristete AE bekäme, ist alles eine Frage der Perspektive Zwinkernd

Aber ich denke, dass alles was rechtlich zu erläutern war gesagt wurde.

Weiterführende Disku dann im Userforum, hier ist jetzt

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