inge schrieb am 13.03.2007 um 12:17:40:Kann = Ermessen
dt-vh = Anspruch
dt-vh + Ermessensausweisung = nix (bzw. Ermessensreduzierung auf NULL)
Aber ich wiederhole mich gern: Auch nach dem neuen Gesetz (das ja jetzt scheinbar langsam in's Rollen kommt!) wird "Integrationsverweigerung" bei dt-vh keine ausländerrechtlichen Konsequenzen haben. Insb. da der Gesetzgeber selbst durch 28
AufenthG und 9
StAG bereits von einer integrationsfördernden Wirkung eines deutschen Ehepartners ausgeht.
VAH:
In meinem Lankreis Integration bedeutet genug Einkommen
, wenn du Vollzeit beschäftigung hast, weniger als 1250.-€ Netto hast ( in meinem Fall,deutsch verheiratet, 15 Jahre in BRD, mit 2 Kinder 9 und 3 Jahre) wird
NE glatt abgelehnt. Jedes mal bei Verlängerung von
AE wird mir und meiner Ehefrau `nen Zettel unter Nase geschoben in dem wir erklären müssen, dass sich bei unserer Ehe nicht um Scheinehe handelt
(seit 11 Jahren leben wir schon zusammen und seit 2003 Verheiratet). Integration, meine ich persönlich, beginnt zuerst in
ABH, mit solchen Behandlungen von Ausländer wie in meinem Fall, wie z.B. unbegründete Abschiebungsdrohung, Scheineheunterstellung, Verschwiegung meines Rechts auf
AE im Jahr 1997, falsche Beratung, bringt dies absolut das Gegenteil. Bei solcher Behandlung, halte ich sicher nicht meinen Mund zu, sondern widersetze mich so viel wie ich kann.
Deutschland ist nicht das Heilige Schrift, ich kann auch wo anders mit meiner Familie leben, jedoch denen, die arbeiten in
ABH und dies gerne hätten, werde ich den Gefallen mit Sicherheit nicht tun und freiwillig ausreisen
, meine Optionen habe ich mit Sicherheit parat.
Ich möchte Mick und den anderen, die hier bemüht sind Leuten zu helfen, danken, und nicht in den gleichen Topf werfen mit Mitarbeiter des
ABH in meinem Landkreis.
Gruss
Bosnier