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Harte Strafen für Integrations-Muffel (Gelesen: 21.286 mal)
Mikael321
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26.02.2007 um 15:36:40
 
Harte Strafen für Integrations-Muffel

Die Bundesregierung plant offenbar spürbare Verschärfungen im Ausländerrecht. Nach Medienberichten sollen Migranten, die zu Hass aufstacheln bald ausgewiesen werden können. Tausend Euro Strafe drohen denen, die sich vor dem Deutschkurs drücken.

Die Bundesregierung plant offenbar spürbare Verschärfungen im Ausländerrecht. Wie die „Frankfurter Rundschau“ berichtete, sollen Ausländer ausgewiesen werden können, wenn sie sich „integrationsfeindlich“ verhalten. Das sehe ein Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsrechts vor. Wer in „schwerwiegender Weise“ etwa die Integration von Familienangehörigen beeinträchtigt und hartnäckig durch einen „besonders integrationsfeindlichen Charakter“ auffalle, solle zum Verlassen des Landes verpflichtet werden können, meldete das Blatt.

Auch Migranten, die zu Hass aufstacheln und Teile der Bevölkerung „böswillig verächtlich machen“ oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können, schreibt die Zeitung. Die Pläne sehen danach auch ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro für Zuwanderer vor, die ihrer Pflicht zu Integrationskursen nicht nachkommen. Die neuen Auflagen seien Teil eines 400-seitigen Gesetzespakets, mit dem die Bundesregierung mehrere Ausländerrechtsrichtlinien der EU umsetzen wolle.

Die Länder verstärken ihre Abwehrhaltung gegen ein vom Bund geplantes Bleiberecht für bislang nur geduldete Flüchtlinge. Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) gab dem Vorhaben der großen Koalition am Wochenende keine Chance. „Es ist klar, dass es definitiv keine Mehrheit für eine bundesgesetzliche Regelung beim Bleiberecht gibt“, sagte Schünemann.

SPD- Bundestagsfraktionschef Peter Struck sieht in dem Dauerstreit bald Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gefordert. Flüchtlingsorganisationen forderten am Wochenende bei einem bundesweiten Aktionstag eine umfassende Bleiberechtsregelung und einen sofortigen Abschiebestopp.

Uneins sind sich Bund und Länder vor allem, wie viel Zeit Flüchtlingen für eine Arbeitssuche eingeräumt werden soll. Schünemann kritisierte, dass nach dem Vorschlag der Bundesregierung Flüchtlinge erst ein Daueraufenthaltsrecht bekommen sollen und dann bis Ende 2009 nach einer Arbeit suchen können. Da auch die CSU sich hier verweigere, könne sich das Bundeskabinett damit nicht befassen. „Da wird es keine Veränderung geben in den Ländern. Dieser Grundsatz wird nicht aufgeweicht“, sagte Schünemann. Nach einer am 17. November von der Innenministerkonferenz (IMK) beschlossenen Regelung müssen Geduldete bis zum 30. September 2007 eine Arbeit gefunden haben, wenn sie ein Aufenthaltsrecht bekommen wollen.


Link: http://news.de.msn.com/Article.aspx?cp-documentid=3480101
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Saxonicus
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Antwort #1 - 26.02.2007 um 17:05:45
 
Für mich wäre es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, daß man Personen, Personengruppen und Organisationen die eine Abschaffung unserer FDGO propagieren, planen oder befürworten das Aufenthaltsrecht entziehen sollte.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mikael321
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Antwort #2 - 26.02.2007 um 20:53:58
 
Saxonicus schrieb am 26.02.2007 um 17:05:45:
Für mich wäre es eigentlich eine Selbstverständlichkeit, daß man Personen, Personengruppen und Organisationen die eine Abschaffung unserer FDGO propagieren, planen oder befürworten das Aufenthaltsrecht entziehen sollte.


!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Auch Migranten, die Teile der Bevölkerung „böswillig verächtlich machen“ oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können .


Endlich sind die Zeiten vorbei, wo Migranten Ostfriesen, Bayern, Sachsen,  Beamten, oder Polizei Witze erzählen konnten.

Holländer und Österericherwitze sind wohl noch drin !

Michael


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Blaise
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Antwort #3 - 26.02.2007 um 23:32:49
 
Hallo Michael,

nicht dass ich der große "Ausweisungsbefürworter" wäre, aber wenn zitieren, dann doch bitte vollständig:

Zitat:
Auch Migranten, die zu Hass aufstacheln und Teile der Bevölkerung „böswillig verächtlich machen“ oder beschimpfen, sollen ausgewiesen werden können, schreibt die Zeitung.


Dann hat das Zitat schon eine etwas andere Bedeutung ... es geht wohl nicht um Menschen, die Ostfriesen-Witze erzählen.

Aber was Zeitungen auch so schreiben ... und was dann wirklich so passiert ...

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Mikael321
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Antwort #4 - 27.02.2007 um 12:23:57
 
Blaise schrieb am 26.02.2007 um 23:32:49:
Hallo Michael,
Dann hat das Zitat schon eine etwas andere Bedeutung ... es geht wohl nicht um Menschen, die Ostfriesen-Witze erzählen.


Das entscheidet dann ja wohl im Zweifelsfall ein Richter. Zur not auch ein Ostfriesischer ohne Humor.

Michael
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Ulf
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Antwort #5 - 27.02.2007 um 16:12:02
 
Mikael321 schrieb am 26.02.2007 um 15:36:40:
Die Pläne sehen danach auch ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro für Zuwanderer vor, die ihrer Pflicht zu Integrationskursen nicht nachkommen.


http://www.fr-online.de/in_und_ausland/hintergrund/?em_cnt=1082683
"So sollen Neuzuwanderer und Ausländer die vom Sozial- oder Arbeitsamt zu einem Integrationskurs verpflichtet wurden, nicht nur ihre Teilnahme am Kurs nachweisen. Sie müssen ihn auch bestehen."

Wie wird die Rechtspflicht zum Bestehen ausgestaltet?

Gruß, ULF
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inge
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Antwort #6 - 27.02.2007 um 16:22:56
 
Zitat:
§ 43 Integrationskurs

(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt, nähere Einzelheiten des Integrationskurses, insbesondere die Grundstruktur, die Dauer, die Lerninhalte und die Durchführung der Kurse, die Vorgaben bezüglich der Auswahl und Zulassung der Kursträger sowie die Voraussetzungen und die Rahmenbedingungen für die
ordnungsgemäße und erfolgreiche
Teilnahme und ihre
Bescheinigung
einschließlich der Kostentragung sowie die erforderliche Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen durch eine Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu regeln.

Rot ist die geplante Änderung (u.a.)

außerdem zB:

c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich
ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung
seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen [...]


Meintest du sowas?
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Ulf
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Antwort #7 - 27.02.2007 um 16:47:23
 
inge schrieb am 27.02.2007 um 16:22:56:

c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich
ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung
seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen [...]


Meintest du sowas?


So in der Art. Wäre wohl sinnvoll, Prüfungswiederholungen näher zu regeln.

Gruß, ULF
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Mikael321
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Antwort #8 - 06.03.2007 um 16:27:21
 
inge schrieb am 27.02.2007 um 16:22:56:
c) Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
„(3) Kommt ein Ausländer seiner Teilnahmepflicht aus von ihm zu vertretenden
Gründen nicht nach oder legt er den Abschlusstest nicht erfolgreich
ab, weist ihn die zuständige Ausländerbehörde vor der Verlängerung
seiner Aufenthaltserlaubnis auf die möglichen Auswirkungen [...]
[/i]


Spannend wir es sein, zu beobachten, wenn das erst mal ein Ehepartner eines Deutschen davon betroffen sein wird. Und er sich gerichtlich dagegen (Sanktionen) wehren sollte.

Ob wir dann einen zweiten Fahrtkostenpauschale Fall haben werden ?

Michael
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inge
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Antwort #9 - 06.03.2007 um 19:01:59
 
"Weist auf die Konsequenzen hin" gibt's heute auch schon. Nämlich wenn man gar nicht teilnimmt.
Konsequenzen für dt-vh -> keine
Da ändert sich also auch nichts weiter dran.
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Mikael321
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Antwort #10 - 06.03.2007 um 19:26:51
 
inge schrieb am 06.03.2007 um 19:01:59:
"Weist auf die Konsequenzen hin" gibt's heute auch schon. Nämlich wenn man gar nicht teilnimmt.
Konsequenzen für dt-vh -> keine


Auch nicht bei Beantragung: NE oder Einbürgerung ? Wäre dann ja  zu überlegen !
Wenn nicht, dann peng.  Zwinkernd

Michael
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Antwort #11 - 13.03.2007 um 10:16:12
 
Wenn ich mir den Gesetzentwurf anschaue, dann sind die Konsequenzen in §8 geregelt:

„(3) Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1
zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei
der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen.
Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis,
soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach
Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht
ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach
diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn,
der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung
sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung
des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer
Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden
Familienangehörigen zu berücksichtigen.“

Wenn die Verlängerung der AE abgelehnt werden kann, was passiert denn mit Ausländern, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind?? Denn schaut man sich § 56 an, so wird im Gesetzentwurf daran nichts geändert. Werden dann solche Ausländer "nur" geduldet, ohne dass sie abgeschoben werden können? Etwas merkwürdig dieses neue Gesetz!
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maki
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Antwort #12 - 13.03.2007 um 10:25:12
 
Hallo Willix,

der springende Punkt ist dieser hier:
Zitat:
Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis...

Ehegatten Deutscher haben Anspruch, deswegen gehen die angedrohten Sanktionen ins leere... Zwinkernd
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Mikael321
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Antwort #13 - 13.03.2007 um 11:04:18
 
willix schrieb am 13.03.2007 um 10:16:12:
Wenn die Verlängerung der AE abgelehnt werden kann, was passiert denn mit Ausländern, die mit deutschen Staatsangehörigen verheiratet sind?? Denn schaut man sich § 56 an, so wird im Gesetzentwurf daran nichts geändert. Werden dann solche Ausländer "nur" geduldet, ohne dass sie abgeschoben werden können? Etwas merkwürdig dieses neue Gesetz!


Finde ich auch, vor allem denke ich das die die Deutsch verheiratet sind, auch AE bekommen. Wenn nicht, wird sich wohl die Zahl derer, die sich ins EU AUsland ummelden, und dann zurückmelden, stark ansteigen.

Auch könnte jemand auf die Idee hin klagen, das eine EULE verheiratet mit 3 Staat Ausländer und in D. lebend , eine AE bekommt, und der Deutsche der in D. lebt nur eine Duldung. Kann ich mir nicht vorstellen !

Michael
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willix
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Antwort #14 - 13.03.2007 um 11:38:48
 
Hallo maki,

leider denke ich, ist es nicht so einfach. Denn nach dem neuen Gesetzentwurf wurde ja gerade diese Anspruch auf Erteilung einer AE für Ehegatten von Deutschen an Bedingungen geknüpft (siehe z.B. geänderter §28). Werden diese nicht erfüllt (einfache mündliche Sprachkenntnisse), so besteht m.E. dieser Anspruch auf Verlängerung der AE nicht. Kann der Ausländer also keine erfolgreiche Teilnahme nachweisen und erfüllt er die Bedingungen zur Erteilung einer AE nicht, wie wird wohl dann mit ihm verfahren? Abgeschoben werden kann er ja nach §56 nicht.

Gruß
willix
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