Hab gerad nochmal weitergesucht und folgendes gefunden:
Zitat:Durch den neu eingefügten Satz 3 kann der Ehegattennachzug zu Deutschen bei
Vorliegen besonderer Umstände von der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig
gemacht werden. Besondere Umstände liegen bei Personen vor, denen die Begründung
der ehelichen Lebensgemeinschaft im Ausland zumutbar ist. Dies kommt insbesondere
bei Doppelstaatlern in Bezug auf das Land in Betracht, dessen
Staatsangehörigkeit sie neben der deutschen besitzen, oder bei Deutschen, die geraume
Zeit im Herkunftsland des Ehegatten gelebt und gearbeitet haben und die
Sprache dieses Staates sprechen.
Ausserdem habe ich noch das gefunden:
Zitat:Die Neuregelung ist zugleich aus integrationspolitischen Gründen geboten. Die
Pflicht zum Nachweis der Lebensunterhaltssicherung bietet für Ausländer, die die
deutsche Staatsangehörige erworben haben und ihren Ehepartner nachziehen lassen
bzw. die sich diese Möglichkeit offen halten wollen, einen Anreiz zur Integration.
Die bisherige Privilegierung des Ehegattennachzugs zu Deutschen ermöglichte es
zudem, allein durch Vortäuschen einer ehelichen Lebensgemeinschaft einen Aufenthaltstitel
zu verschaffen. Die Neuregelung dient somit auch dazu, die Missbrauchsmöglichkeiten
einzuschränken.
Das liest sich fuer mich aber so das wohl mehr auf die Lebenssicherung geschaut wird wenn ein Auslaender die deutsche Staatsbuergerschaft bekommen hat.
Trotzdem ist das alles zu schwammig. Einerseits steht das bei besonderen Umstaenden die Erteilung des Aufenthaltstitels abhaengig gemacht werden kann. Dann steht aber das es eine Pflicht gibt zum Nachweis der Lebenssicherung.
Ja was den nun?