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erforderliche qm Grösse der Wohnung ? (Gelesen: 6.839 mal)
Cecilia
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17.01.2007 um 15:54:34
 
Hallo,

kennt sich jemand aus welche qm Zahl ist für die Ausländerbehörde erforderlich, dass eine Wohnung hat für zwei Personen,  das sie einen Visum Antrag nicht ablehnen aufgrund zuwenig qm ?

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Antwort #1 - 17.01.2007 um 16:00:32
 
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Zeppelin
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Antwort #2 - 17.01.2007 um 16:01:28
 
Cecilia schrieb am 17.01.2007 um 15:54:34:
Hallo,

kennt sich jemand aus welche qm Zahl ist für die Ausländerbehörde erforderlich, dass eine Wohnung hat für zwei Personen,  das sie einen Visum Antrag nicht ablehnen aufgrund zuwenig qm ?


Was für ein Visum? Besuch, FZF, Eheschließung?
Geht es um eine VE bei der ABH oder um die Beteiligung der ABH an einer Entscheidung des Konsulats?

Ein paar mehr Infos wären hilfreich.
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maki
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Antwort #3 - 17.01.2007 um 16:11:41
 
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1162927879/7
Zitat:
im Regelfall gilt folgendes:
Kinder unter 2 Jahren bleiben bei der Berechnung außer Betracht
je Kind von 2-6 Jahren: 10 qm
für jede Person über 6 Jahre 12 qm
...

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Cecilia
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Antwort #4 - 17.01.2007 um 16:16:38
 
Danke Inge für den Link aber da geht es ja um 4 Personen.


Zeppelin, das ist ein Visum auf Eheschließung oder FZF.

Wenn VE bedeutet Vorentscheidung dann ist das das Zutreffende. Es geht um eine Vorentscheidung der Ausländerbehörde.

- ich soll meine letzten 3 Monatsnachweise
- meine meldebescheinigung
- und mein mietvertrag
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Antwort #5 - 17.01.2007 um 16:24:09
 
VE bedeutet Verpflichungserklaerung, kannst aber auch einfach draufklicken, dann bekommst du auch eine Erklaerung des Begriffs.
Ansonsten versteh ich immer nur Bahnhof.. worum geht es denn?
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Antwort #6 - 17.01.2007 um 16:29:42
 
Cecilia schrieb am 17.01.2007 um 16:16:38:
Danke Inge für den Link aber da geht es ja um 4 Personen.


Zeppelin, das ist ein Visum auf Eheschließung oder FZF.

Wenn VE bedeutet Vorentscheidung dann ist das das Zutreffende. Es geht um eine Vorentscheidung der Ausländerbehörde.

- ich soll meine letzten 3 Monatsnachweise
- meine meldebescheinigung
- und mein mietvertrag

Danke für die Erläuterung.
Klingt eher nach einem Visum zur Eheschließung in Deutschland, denn dafür muss man nachweisen, dass man in der Zeit zwischen Einreise und Eheschließung für ausreichend Unterkunft und Unterhalt sorgen kann.
Bei einer FZF zu einer/einem Deutschen wäre dies unerheblich.
Leider hast Du bisher in Deinem Profil nicht genannt, welche Staatsbürgerschaft, welchen Aufenthaltsstatus Du hast.

Ansonsten siehe Angaben von maki.

Aber ohne genaue Angaben über die beteiligten Personen / StA / Aufenthaltsstatus / Alter etc. kann man kaum konkreteres sagen.

Gruß,
Zeppelin
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Antwort #7 - 17.01.2007 um 16:30:25
 
maki also , was bedeutet  "ausreichender Wohnraum"  in qm Zahl gesagt ? für mich und mein partner der noch in marokko ist aber aufgrund eines Visums auf Eheschließung oder FZF hier zu mir reisen soll.

die Ausländerbehörde benötigt meinen Mietvertrag.


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Antwort #8 - 17.01.2007 um 16:37:06
 
ich bin deutsche Staatsbürgerin Zeppelin.
er ist marokkanischer staatsbürger
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Antwort #9 - 17.01.2007 um 16:40:21
 
Na ja. Recht einfache Mathematik, oder?
2 x 12 = 24 qm
ggfs abzgl. 10% => 24 * 0.9 = 21.6

Allerdings wären schon 24 qm ja wohl eher ein "Kaninchenstall" für zwei erwachsene Leute (aka "Wohnklo mit Kochnische")
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Antwort #10 - 17.01.2007 um 16:40:34
 
genau zeppelin ich muss nachweisen das ich für ausreichende Unterkunft und ausreichend Unterhalt sorgen kann.

wieviel qm mindestens wären das für mich und mein partner ?
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Antwort #11 - 17.01.2007 um 17:06:25
 
Aus früheren Threads:
Du bist deutsch, dein Freund/Verlobter/Ehemann (?) Marokkaner (?), er wurde abgeschoben und erhielt eine Einreisesperre.
- Wurde die Befristung bereits entschieden/festgesetzt?
- Seid ihr bereits verheiratet?

Visum vor Ablauf Befristung wird sowieso nicht funktionieren.
Visum zur Eheschließung KANN erteilt werden, aber muss nicht. Selbst WENN alle Voraussetzungen erfüllt sind. Insb. die Abschiebung könnte da im Weg stehen. Befristung der Sperre heißt nicht: "Kommt rein", "Darf wieder Antrag auf Visum stellen"
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Antwort #12 - 17.01.2007 um 17:08:50
 
Zitat:
Visum zur Eheschließung KANN erteilt werden, aber muss nicht.

Hmmm... denke das sie im Ausland heiraten muessen, erst nach der Hochzeit ergibt sich ein Anspruch, der dazu dient die Einreisesperre zu befristen.
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Antwort #13 - 17.01.2007 um 17:11:02
 
inge schrieb am 17.01.2007 um 16:40:21:
Na ja. Recht einfache Mathematik, oder?
2 x 12 = 24 qm
ggfs abzgl. 10% => 24 * 0.9 = 21.6

Allerdings wären schon 24 qm ja wohl eher ein "Kaninchenstall" für zwei erwachsene Leute (aka "Wohnklo mit Kochnische")


danke inge.

dh. die wohnung muss dann wie gross sein wenn 24 zu klein ist für zwei erwachsene personen? gibt es da keine feste regel
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Antwort #14 - 17.01.2007 um 17:12:07
 
nein die befristung wurde noch nicht entschieden. müsste jetzt aber die nächsten tage/woche passieren...
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