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angemessener Wohnraum (Gelesen: 2.121 mal)
pipapo
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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07.11.2006 um 20:31:19
 
Hallo,

fuer eine Familienzusammenfuehrung wird von der ABH ausreichendes Einkommen und angemessener Wohnraum gefordert. Was ist denn angemessen?
Z.B. fuer 3 Personen (Frau,Mann,Kind):

In einer Quelle war die Rede von 12qm pro Person, mal 3 macht 36qm. Das duerfte selbst bei miserabelster Finanzlage kein Problem sein.

In einer anderen Quelle stand, es gelten die Kriterien fuer Sozialwohnung bzw. Harz IV. Danach stehen  fuer 3 Personen 75qm oder 3 Zimmer zur Verfuegung.

Wenn ich also eine 2 Zimmerwohnung mit 60qm habe wird die FZF nicht genehmigt?



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hardliner
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Nix wiesen , ich andere
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Beiträge: 233

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #1 - 07.11.2006 um 21:09:49
 
Zitat:
In einer Quelle war die Rede von 12qm pro Person,


In der regel verlangen die ABH 9 bis 12qm pro person von ABH zu ABH unterschiedlich...

Zitat:
Wenn ich also eine 2 Zimmerwohnung mit 60qm habe wird die FZF nicht genehmigt?

Habe ich bis jetzt so nicht erlebt,  wie gesagt 12qm pro person dürften reichen..
Kinder werden bis zum bestimmten alter nicht mitgezählt ...


Zwinkernd
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.11.2006 um 21:20:21
 
im Regelfall gilt folgendes:
Kinder unter 2 Jahren bleiben bei der Berechnung außer Betracht
je Kind von 2-6 Jahren: 10 qm
für jede Person über 6 Jahre 12 qm

daher sollten 60 qm locker ausreichen Zwinkernd

btw pipapo, prüf bitte mal dein Profil, ob die Beziehung zum Asländerrecht (Mitarbeiter Standesamtsaufsicht) so stimmt
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pipapo
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 07.11.2006 um 22:48:15
 
Danke fuer die prompte Auskunft!
Einerseits bin ich ja froh, dass praktisch jede Wohnung fuer die FZF akzeptiert wird. Andererseits: Falls wir mal in Harz IV reinfallen sollten, bekommen wir dann als Aliens auch nur 36qm finanziert???  Schockiert/Erstaunt ok , war ein scherz (hoffentlich  Zwinkernd )

zu meinem Profil: soll das heissen, dass die unzaehligen ABH Mitarbeiter und sonstige Amtlichen hier an Board keine Fakes sind sondern Echte ???  unentschlossen ...umpf...

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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 07.11.2006 um 23:24:10
 
pipapo schrieb am 07.11.2006 um 22:48:15:
zu meinem Profil: soll das heissen, dass die unzaehligen ABH Mitarbeiter und sonstige Amtlichen hier an Board keine Fakes sind sondern Echte ???  unentschlossen ...umpf...

Laut lachend

Bei dem ein oder anderen Experten-Posting ist mir auch schon mal der Gedanke gekommen, daß es sich nicht um einen echten Experten handeln kann...  grin

Abu
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 07.11.2006 um 23:31:45
 
pipapo schrieb am 07.11.2006 um 22:48:15:
zu meinem Profil: soll das heissen, dass die unzaehligen ABH Mitarbeiter und sonstige Amtlichen hier an Board keine Fakes sind sondern Echte ???  unentschlossen ...umpf...


Wenn der Name grün ist und direkt darunter "Experte"
steht, dann sind es (überprüftermaßen) Kollegen von
Behörden. Mehr sagt das nicht aus.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 07.11.2006 um 23:32:47
 
hi,

Hehe, ein Scherzforum, wo jeder sich mal so eben zum BehördenMA macht  Cool

Nene, das stimmt im allgemeinen schon, ist vollkommen ernst gemeint.

Der Sinn der Sache ist, daß man besser erkennen kann, mit wem man es zu tun hat.
Von Dir würde man also kompetente Antworten zum Personenstandsrecht erwarten.  Laut lachend

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.11.2006 um 12:26:52
 
pipapo schrieb am 07.11.2006 um 22:48:15:
Einerseits bin ich ja froh, dass praktisch jede Wohnung fuer die FZF akzeptiert wird. Andererseits: Falls wir mal in Harz IV reinfallen sollten, bekommen wir dann als Aliens auch nur 36qm finanziert???  Schockiert/Erstaunt ok , war ein scherz (hoffentlich  Zwinkernd )


An der Zimmerzahl wird es wohl nicht festgemacht?

60 Quadratmeter gelten wohl noch als angemessen im Sine des SGB II.

Gruß, ULF
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