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AE §23 = AE§28? (Gelesen: 1.020 mal)
Grenhitas
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: YV
Zeige den Link zu diesem Beitrag AE §23 = AE§28?
17.01.2007 um 12:27:31
 
Ich habe eine Frage...

Welche unterschied  liegt zwischen  AE §23 und AE§28?
Muss ich als Ehegatte von Deutsche (mit AE§23)sorge machen wenn ich NE oder Einbürgerung möchte?

Ich danke euch  unentschlossen
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Mick
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immer lächeln ;)


Beiträge: 12.931

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 17.01.2007 um 12:32:13
 
Hi,
über die Regelung des § 101 AufenthG hast Du jetzt
schon eine AE nach § 28 AufenthG, auch wenn es
nicht ausdrücklich drauf steht. Also: Mach Dir keine
Sorgen Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Grenhitas
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Beiträge: 19

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: YV
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Antwort #2 - 17.01.2007 um 12:33:58
 
Ich danke dir Mick  Kuss
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