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Ausländerrecht >> Sonstiges zum Thema Ausländerrecht >> erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
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Beitrag begonnen von Cecilia am 17.01.2007 um 15:54:34

Titel: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 15:54:34
Hallo,

kennt sich jemand aus welche qm Zahl ist für die Ausländerbehörde erforderlich, dass eine Wohnung hat für zwei Personen,  das sie einen Visum Antrag nicht ablehnen aufgrund zuwenig qm ?


Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von inge am 17.01.2007 um 16:00:32
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1169023640

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Zeppelin am 17.01.2007 um 16:01:28

Cecilia schrieb am 17.01.2007 um 15:54:34:
Hallo,

kennt sich jemand aus welche qm Zahl ist für die Ausländerbehörde erforderlich, dass eine Wohnung hat für zwei Personen,  das sie einen Visum Antrag nicht ablehnen aufgrund zuwenig qm ?

Was für ein Visum? Besuch, FZF, Eheschließung?
Geht es um eine VE bei der ABH oder um die Beteiligung der ABH an einer Entscheidung des Konsulats?

Ein paar mehr Infos wären hilfreich.

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von maki am 17.01.2007 um 16:11:41
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1162927879/7

schrieb am 07.11.2006 um 21:20:21:
im Regelfall gilt folgendes:
Kinder unter 2 Jahren bleiben bei der Berechnung außer Betracht
je Kind von 2-6 Jahren: 10 qm
für jede Person über 6 Jahre 12 qm
...


Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 16:16:38
Danke Inge für den Link aber da geht es ja um 4 Personen.


Zeppelin, das ist ein Visum auf Eheschließung oder FZF.

Wenn VE bedeutet Vorentscheidung dann ist das das Zutreffende. Es geht um eine Vorentscheidung der Ausländerbehörde.

- ich soll meine letzten 3 Monatsnachweise
- meine meldebescheinigung
- und mein mietvertrag

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von maki am 17.01.2007 um 16:24:09
VE bedeutet Verpflichungserklaerung, kannst aber auch einfach draufklicken, dann bekommst du auch eine Erklaerung des Begriffs.
Ansonsten versteh ich immer nur Bahnhof.. worum geht es denn?

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Zeppelin am 17.01.2007 um 16:29:42

Cecilia schrieb am 17.01.2007 um 16:16:38:
Danke Inge für den Link aber da geht es ja um 4 Personen.


Zeppelin, das ist ein Visum auf Eheschließung oder FZF.

Wenn VE bedeutet Vorentscheidung dann ist das das Zutreffende. Es geht um eine Vorentscheidung der Ausländerbehörde.

- ich soll meine letzten 3 Monatsnachweise
- meine meldebescheinigung
- und mein mietvertrag

Danke für die Erläuterung.
Klingt eher nach einem Visum zur Eheschließung in Deutschland, denn dafür muss man nachweisen, dass man in der Zeit zwischen Einreise und Eheschließung für ausreichend Unterkunft und Unterhalt sorgen kann.
Bei einer FZF zu einer/einem Deutschen wäre dies unerheblich.
Leider hast Du bisher in Deinem Profil nicht genannt, welche Staatsbürgerschaft, welchen Aufenthaltsstatus Du hast.

Ansonsten siehe Angaben von maki.

Aber ohne genaue Angaben über die beteiligten Personen / StA / Aufenthaltsstatus / Alter etc. kann man kaum konkreteres sagen.

Gruß,
Zeppelin

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 16:30:25
maki also , was bedeutet  "ausreichender Wohnraum"  in qm Zahl gesagt ? für mich und mein partner der noch in marokko ist aber aufgrund eines Visums auf Eheschließung oder FZF hier zu mir reisen soll.

die Ausländerbehörde benötigt meinen Mietvertrag.



Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 16:37:06
ich bin deutsche Staatsbürgerin Zeppelin.
er ist marokkanischer staatsbürger

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von inge am 17.01.2007 um 16:40:21
Na ja. Recht einfache Mathematik, oder?
2 x 12 = 24 qm
ggfs abzgl. 10% => 24 * 0.9 = 21.6

Allerdings wären schon 24 qm ja wohl eher ein "Kaninchenstall" für zwei erwachsene Leute (aka "Wohnklo mit Kochnische")

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 16:40:34
genau zeppelin ich muss nachweisen das ich für ausreichende Unterkunft und ausreichend Unterhalt sorgen kann.

wieviel qm mindestens wären das für mich und mein partner ?

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von inge am 17.01.2007 um 17:06:25
Aus früheren Threads:
Du bist deutsch, dein Freund/Verlobter/Ehemann (?) Marokkaner (?), er wurde abgeschoben und erhielt eine Einreisesperre.
- Wurde die Befristung bereits entschieden/festgesetzt?
- Seid ihr bereits verheiratet?

Visum vor Ablauf Befristung wird sowieso nicht funktionieren.
Visum zur Eheschließung KANN erteilt werden, aber muss nicht. Selbst WENN alle Voraussetzungen erfüllt sind. Insb. die Abschiebung könnte da im Weg stehen. Befristung der Sperre heißt nicht: "Kommt rein", "Darf wieder Antrag auf Visum stellen"

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von maki am 17.01.2007 um 17:08:50

Zitat:
Visum zur Eheschließung KANN erteilt werden, aber muss nicht.

Hmmm... denke das sie im Ausland heiraten muessen, erst nach der Hochzeit ergibt sich ein Anspruch, der dazu dient die Einreisesperre zu befristen.

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 17:11:02

inge schrieb am 17.01.2007 um 16:40:21:
Na ja. Recht einfache Mathematik, oder?
2 x 12 = 24 qm
ggfs abzgl. 10% => 24 * 0.9 = 21.6

Allerdings wären schon 24 qm ja wohl eher ein "Kaninchenstall" für zwei erwachsene Leute (aka "Wohnklo mit Kochnische")


danke inge.

dh. die wohnung muss dann wie gross sein wenn 24 zu klein ist für zwei erwachsene personen? gibt es da keine feste regel

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 17:12:07
nein die befristung wurde noch nicht entschieden. müsste jetzt aber die nächsten tage/woche passieren...

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von inge am 17.01.2007 um 17:14:24

Zitat:
dh. die wohnung muss dann wie gross sein wenn 24 zu klein ist für zwei erwachsene personen

ok ... noch mal ganz langsam:
Lt. "Gesetz" sollten 24 qm ausreichen
Theoretisch könnten auch schon 21.6 qm ausreichen.

Mir persönlich (!) wären aber 24 qm für zwei Erwachsene zu wenig, wenn ICH einer der beiden Erwachsenen wäre - aber ich bin ja auch weder klein noch schlank ;)



Für alle: Background-Thread
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1152092611

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von engel2006 am 17.01.2007 um 17:26:38
hallo,


Für 2 Personen reichen ab 50qm,pro weitere Person 10-12qm.
Meine Wohnung hat 57qm für zwei Personen.
Wieviel personen sollen denn insgesamt in der Wohnung leben?

Lg
engel2006

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 17:27:47
inge du bist die beste danke ! :)

also hab ich richtig verstanden das bei Visum zur Eheschliesung und auch für das Visum zur FZF 24 qm lt. gesetzt ausreichen würden ?

es ist sowieso nur dann vorübergehend.

danke auch für das einfügen des background thread.

wir haben den befristungsbescheid noch nicht bekommen. aber ich denke dadurch das ich jetzt ein schreiben bekommen habe das ich ein termin mit der ABH machen soll müsste es nicht mehr lange dauern das wir den bescheid bekommen. vielleicht werden sie es mir auch schon dann sagen wenn ich da jetzt hingehe und ihnen meine unterlage einreiche um die sie gebeten haben.





Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von Cecilia am 17.01.2007 um 17:29:08

engel2006 schrieb am 17.01.2007 um 17:26:38:
hallo,


Für 2 Personen reichen ab 50qm,pro weitere Person 10-12qm.
Meine Wohnung hat 57qm für zwei Personen.
Wieviel personen sollen denn insgesamt in der Wohnung leben?

Lg
engel2006



in der wohnung sollen 2 personen leben.

echt 50qm ... nicht 24qm wie inge sagt ?

steht das nirgends in einem gesetz?


Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von maki am 17.01.2007 um 17:33:52
engel hat sich falsch vertan ;)

12qm pro person, so einfach ist das.

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von inge am 17.01.2007 um 17:43:14

Zitat:
also hab ich richtig verstanden das bei Visum zur Eheschliesung und auch für das Visum zur FZF 24 qm lt. gesetzt ausreichen würden ?

Bei FZF mit deutschen (also NACH Heirat) spielt Einkommen und Wohnraum KEINE Rolle. Für Eheschließungsvisum würde das (24 qm) reichen. Aber das ist ja nicht das einzige was erfüllt sein muss.


Zitat:
wir haben den befristungsbescheid noch nicht bekommen

Dann könnte da ja evtl. auch 1.1.2011 stehen ...

In deinem alten Thread wurdest du ja schon darauf hingewiesen, dass OHNE Rechtsanspruch auf Einreise (also VOR Heirat) die Befristung je nach Abschiebungsgrund auch sehr lang ausfallen kann!

Titel: Re: erforderliche qm Grösse der Wohnung ?
Beitrag von engel2006 am 17.01.2007 um 20:06:45
Hallo maki,

ich habe mich nicht vertan,für zwei Personen werden insgesamt 50qm berechnet,so ist es hier in Berlin,du wirst keine Wohnung in dieser Grösse für zwei Personen finden,24 qm ist hier bei uns für eine Person gerechnet aber nicht für zwei.

Und ich habe auch geschrieben pro Person 10-12qm.

Lg
engel2006

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