Hallo zusammen,
ich hoffe, meine Frage liegt hier richtig.
Meine Frau (Kolumbianerin) lebt mit mir in Deutschland, Heirat vor über drei Jahren. Mitte 2005 bis Mitte 2006 waren wir zusammen in Kolumbien, die Leute in der
ABH waren sehr nett und ließen meiner Frau ihre
AE.
Nun sind wir zurück und nachdem sie eine Zeitlang gejobbt hat, hat meine Frau nun eine (auf 11 Monate befristete) Arbeit in Mittelamerika gefunden. Da dort ihr Studium anerkannt wird, kann sie eben auch in ihrem Interessenbereich arbeiten und nicht nur langweilig jobben - daher möchte sie die Chance nutzen, um gleichzeitg Praxiserfahrung für spätere Arbeit hier in BRD zu sammeln.
Nun waren wir bei der
ABH und uns wurde mitgeteilt, dass sie ihre
AE verlieren würde, wenn sie länger weggehen würde als sechs Monate, da es sich um keinen befristeten Aufenthalt (entsandt von einer deutschen Firma) handelt. Sie wird dort mit einer US-amerikanischen Stiftung tätig sein.
Diese Probleme kannten wir leider nicht und sind jetzt noch gestresster als ohnehin schon (Vier bis fünf Visumanträge, Verträge, Flüge, und jetzt noch dieses Problem nebenher...).
Weiß einer, inwiefern da noch eine Ausnahme gemacht werden könnte?
Uns wurde gesagt, wir sollten einen schriftlichen Antrag einreichen, was wir natürlich auch tun werden - aber sie müsste spätestens Mitte Januar abreisen - sonst verliert sie die Stelle. Die Leute in unserer
ABH sind eigentlich immer supernett und ich hoffe, dass sie uns noch eine Ausnahme zustehen - unter welchen Gründen könnte dies geschehen?
Wäre einfach für Hinweise und Einschätzungen dankbar:
Wie wahrscheinlich ist es, dass noch eine Ausnahme gemacht wird?
Auf welcher Grundlage?
Wie schnell könnte so eine Erlaubnis erteilt werden?
Ebenso interessiert mich der Paragraph mit der Sechs-Monats-Frist - konnte den leider im
AuslG nicht finden...
Vielen Dank im Voraus und schöne Weihnachten an alle info4aliens!!
Hoffe, die Frage ist nicht zu schwammig, vielleicht hat ja jemand Erfahrung?!