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Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter! (Gelesen: 24.068 mal)
Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #60 - 05.12.2006 um 17:41:07
 
meinst du mit berufung "widerspruch", oder ist die sache schon in der 2. instanz vor gericht.

jedenfalls die widerspruchsbehörde muss - wenn keine ausserordentlichen gruende vorliegen - innerhalb von 3 monaten entscheiden. ansonsten kann der widerspruchsbescheid übergangen werden. dann kann man nämlich eine sog.
untätigkeits- verpflichtungsklage ans verwaltungsgericht einreichen. der antrag lautet: "die Widerspruchsbehörde wird verpflichtet, dem kläger unter aufhebung des ablehnungsbescheids eine aufenthaltserlaubnis (25 V) zu erteilen."
was die duldung angeht, so ist das widerspruchsverfahren gar nicht zu durchlaufen (wusste ich bis vor 2 wochen auch nicht)! man geht direkt an das verwaltungsgericht. sonst könnt ihr nämlich lange auf einen widerspruchsbescheid warten.

was die erfolgschancen angeht läuft es wohl im rahmen des § 25 V auf eine abwägung des öffentlichen interesses an der ausreise eine straffälligen ausländers mit dem interesse der familiären lebensgemeinschaft mit einem deutschen hinaus. wenn dein mann den vorläufigen rechtsschutz gegen die ausweisung aus diesem grunde gewonnen hat, dann dürften die chancen wohl ganz gut stehen.
wenn die ALB lediglich die begründung des sofortvollzugs vergessen hat und dein mann den vorläufigen rechtsschutz aus diesem grunde gewonnen hat, dann ist die sache offen.

alles klar? sonst einfach seinem anwalt unter die nase halten! Smiley

eine sache habe ich vergessen: die ALB beruft sich gerne darauf, unzuständig zu sein. die wo du wohnst deshalb, weil die abgelaufene duldung die wohnsitznahme auf eine andere stadt beschränkt und die wo er mal gewohnt hat darauf, dass er dort nicht mehr wohnt. nicht abwimmeln lassen!! ich persönlich gehe immer gegen die ALB vor, wo die familiäre lebengemeinschaft geführt wird. aber in diesen fällen habe ich noch keine entscheidungen..  das problem ist das fortbestehen der wohnsitzauflage
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USS Swinetrek
 
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Barry
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Antwort #61 - 05.12.2006 um 21:30:54
 
SmileyHallo! Smiley Ich freue mich sehr über deine Antwort und das Baut echt auf!
dann kann man nämlich eine sog. [color=brown][/color]
. der auntätigkeits- verpflichtungsklage ans verwaltungsgericht einreichenntrag lautet: "die Widerspruchsbehörde wird verpflichtet, dem kläger unter aufhebung des ablehnungsbescheids eine aufenthaltserlaubnis (25 V) zu erteilen."
Dieses hat der Anwalt gemacht aber ich finde echt zu spät und ich wußte von der möglichkeit schon länger aber er sagte wir warten erst einmal.  Griesgrämig Er gab jetzt der Ausländerbehörde bis zum 23. 11. Zeit und wollte es dann machen wenn bis dahin kein rechtskräftiges Urteil zu der Aufenthalts und Arbeiteitserlaubnis sowie der Umverteilung zu uns nach Dessau vorliegt. Ich hatte noch keine Chance mit ihn besönlich zu sprechen da er nicht zu erreichen war. hä?
Das komische daran ist das sie meinen Mann auf einmal wieder nach Roßlau umverteilt haben denn das wollten sie ja nicht. Sie haben ihn ganz schnell nach Reuden umverteilt als es hieß das Roßlau nach Dessau kommt!( 2007 werden die Landkreise aufgeteilt und dann gehöhrt Roßlau mit zu Dessau und er ist in Landkreis Anhalt-Zerbst gemeldet!)
Das was ich nicht verstehe ist der aktuelle Brief von der Ausländerbehörde denn in diesen schreiben an mir ( ich schrieb sie noch einmal persönlich an) stand nichts von den Brief den wir am 9. 12. 2005 von der 3 Kammer des Verwaltungsgerichtes Dessau erhalten haben und laut diesen Briefes hat er immer noch die Ausweisung!


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Antwort #62 - 13.12.2006 um 09:38:18
 
Smiley Hallo! Smiley
Ich habe gestern ein schreiben bekommen inden steht das das Landesverfassungsgericht in Dessau bis zum 20.12.2006 eine Entgültige Entscheidung in den Ausweisungswiederspruch und den Umverteilungswiderspruch entscheiden will! Laut lachend
Ich habe jetzt echt Angst und was kann ich noch tuen wenn es negativ entschieden wird?
Ärgerlich
Augenrollen
TraurigIch bekomme Angst und Bange wenn ich daran denke und das so kurz vor Weinachten!  Traurig
Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, wenn es noch knallhart kommt! Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #63 - 13.12.2006 um 09:50:13
 
Hi,

Entscheidungen wurden doch bereits getroffen und danach soll ausgereist werden, oder ?
Die Entscheidung wird nunmehr gerichtlich überprüft, sogar die geforderten Instanzen hindurch. Ich glaube kaum, dass es sich etwas an den Entscheidungen
ändern wird, deshalb ist es ratsam, sich auf eine Ausreise vorzubereiten !



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Antwort #64 - 13.12.2006 um 10:00:50
 
Zitat:
Landesverfassungsgericht

Will ja nicht in's Kreuzfeuer geraten, aber woraus ergibt sich eine Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts?

Auf deren Webseite steht:
Zitat:
Das Landesverfassungsgericht wacht nur über die Einhaltung der Landesverfassung und hat deshalb allein die durch die Verfassung selbst festgelegten Zuständigkeiten, die Art. 75 der Landesverfassung festlegt.

Ausländerrecht ist doch aber nicht Ländersache? Bislang habe ich nur Urteile von VGs (auch BVerwG) und BVerfG gesehen, aber noch nie eines von einem LVerfG?
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Antwort #65 - 13.12.2006 um 10:26:15
 
So genau weiß ich nicht wie das zustande gekommen ist aber zumindestens stand das so in den Brief den wir erhalten haben! hä?
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Antwort #66 - 13.12.2006 um 10:28:54
 
Schockiert/Erstaunt Noch einmal ich,
ich dachte es geht über das
Verwaltungs- und nicht über das Landesverfassungsgericht! hä?
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Antwort #67 - 13.12.2006 um 13:08:49
 
Laut lachend
Erst einmal SORRY aber ich glaube ich bringe hier echt mal wider alles durcheinander!
Ich war jetzt zuhause und habe mir diesn Brief gehollt und mußte feststellen das doch  das
LANDESVERwALTUNGSAMT
dafür zuständig ist und ich glaube SORRY für das jetzt "ich drehe gleich durch!" Zwinkernd
Cool
Aber trotz alledem eine Frage " Was bringt oder könnte es noch etwas helfen wenn ich direkt dort hin selber einen Brief schreibe?  Smiley Meine Freundin hat das auch so gemacht und bekam einen positiven Bescheid! Augenrollen
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Antwort #68 - 13.12.2006 um 13:15:36
 
Da das Ganze sich jetzt ja schon einige Zeit "zieht", sehe ich zwar nicht, was ein "persönlicher Brief" bringen soll, aber Portokosten sind ja nicht so hoch Zwinkernd

BTW, psychedelische Farben und/oder Texteffekte tragen nicht zur Verbesserung der Lesbarkeit bei und sollten ebenso wie scharfe Gewürze sparsam und mit Bedacht eingesetzt werden ...
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Antwort #69 - 13.12.2006 um 13:17:46
 
Danke für deinen Tip   Zwinkernd und ich werde ihn befolgen! Laut lachend
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Antwort #70 - 23.12.2006 um 17:04:35
 
Hallo Durchgedreht
Wir haben über den Anwalt Bescheid bekommen das das Verwaltungsgericht zu nochmaligen Entscheidung seinen Entscheidung an die Ausländerbehörde weitergegeben hat. Leider haben wir immernoch nicht einen Bescheid der rechtskräftig ist und müssen weiter warten!
Ich habe seit den 18.12 einen festen Job  Laut lachend
und arbeite in 2 Schicht-system! Smiley
Ich würde gerne wissen ob ich damit (mit den Arbeitsvertrag) zur Ausländerbehörde könnte und ob uns das was bringen tut! Durchgedreht

danke
Laut lachendIch wünsche euch allen ein schönes  Laut lachend
und gesinnliches Weinachtsfest! Laut lachend
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Antwort #71 - 26.12.2006 um 12:27:11
 
Barry schrieb am 23.12.2006 um 17:04:35:
Ich habe seit den 18.12 einen festen Job  Laut lachend
und arbeite in 2 Schicht-system! Smiley
Ich würde gerne wissen ob ich damit (mit den Arbeitsvertrag) zur Ausländerbehörde könnte und ob uns das was bringen tut!


Hi Barry,

Glückwunsch zum Job!  Smiley
ob es etwas bringt, wenn Du den Arbeitsvertrag bei der ABH vorlegst, weiß ich nicht, halte es jedoch für eine gute Idee, um zu zeigen, dass Du Dich kümmerst und auch in Bezug auf Umverteilung Deines Mannes im Asylverfahren dem Staat nicht zur Last fallen willst.

Ich würde es tun. Evtl. nur als Brief mit Kopie des Vertrages, oder -falls Du die Sachbearbeiter telefonisch erreichen kannst- erst einmal anrufen und mitteilen, dass Du eine Stelle hast und ob sie den Arbeitsvertrag gerne zur Akte nehmen möchten.
Und natürlich Deine Bitte um Umverteilung - wegen 2-Schicht-System wichtig wegen Betreuung der gemeinsamen Kinder.

Viele Grüße und alles Gute
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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Antwort #72 - 26.12.2006 um 20:29:13
 
Laut lachend Danke das werde ich so schnell wie möglich erledigen! Zunge
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Antwort #73 - 17.01.2007 um 12:15:02
 
Daumen hoch

Laut lachend Hallo!  Laut lachend
Ich wollte mich noch einmal melden
und mich bei euch allen Bedanken! Laut lachend
Mein Mann ist seit gestern bei uns gemeldet und seinen Aufenthalt bekommt er auch! Laut lachend
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:happy: Wir sind alle total froh das es endlich geklappt hat! :happy:
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