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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
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Beitrag begonnen von Barry am 30.11.2006 um 23:21:26

Titel: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 30.11.2006 um 23:21:26
[b][i] >:( Hallo! Ich bin 32  Jajhre alt und seit den 27. 1. mit meinen Mann ( Guinea) verheiratet aber egal was wir versucht haben er bekommt keinen Aufenthalt oder Arbeitserlaubnis :-[ nicht einmal die Umverteilung wurde ihn bis jetzt verwehrt! Ich will noch dazu schreiben das wir uns seit Mitte 99 kennen und 2 gemeinsame Kinder im Alter von 6 und 2 Jahren haben. Wir versuchen seit 1999 schon einen Aufenthalt und Arbeitserlaubnis zu bekommen aber nichts hat geholfen!  :'( Ich bin am Ende mit meinen Nerven und habe keine Lust mehr!
:-[Wer weiß noch einen Rat? :aufsmaul :stein

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von schweitzer am 01.12.2006 um 07:54:41
Hallo Barry,

um Dir hier (vielleicht) einen Rat zu können, wären ein paar mehr Informationen nötig.

Welchen Aufenthaltstitel hat Dein Mann denn jetzt? War oder ist er Asylbewerber (Da Du von "Umverteilung" schreibst, gehe ich davon aus, dass er sich bereits in Deutschland aufhält aber eine Wohnsitzauflage von der ABH bekommen hat - ist das richtig?)

Wo habt Ihr geheiratet und ist die Ehe hier in Deutschland anerkannt? Arbeitest Du/Arbeitet Dein Mann - ist Euer Lebensunterhalt ohne Bezug von Sozialleistungen sichergestellt?

Steht die Vaterschaft deines Mannes über beide Kinder fest, besteht gemeinsames Sorgerecht?

Hat Dein Mann einen gültigen Pass?

Seit wann bist Du Deutsche, hattest Du die deutsche Staatsangehörigkeit schon zum Zeitpunkt Euerer Eheschließung? (Wenn Dein Mann nicht Asylbewerber war oder ist, mit welchem Visum ist er eingereist? Ist er überhaupt mit Visum eingereist? - Geschah die Einreise zum Zwecke der Eheschließung?)

Ich weiß, das sind eine Menge Fragen - aber nur, wenn Du diese Infos hier gibst, wird man bezogen auf Deinen fall hier halbwegs vernünftige Aussagen machen können.

=schweitzer=

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von inge am 01.12.2006 um 08:00:56
Ein paar mehr Infos wären vielleicht hilfreich:
WO habt ihr geheiratet?
Er ist Asylbewerber/abgelehnter Asylbewerber? Was ist der Grund für seine Duldung (falls er eine hat)? Hat er einen gültigen Pass?
Vaterschaft für die Kinder wurde anerkannt? Habt ihr gemeinsames Sorgerecht?
Last but not least: Was führt die ABH als Grund für die Ablehnung an?

EDIT:
Zu spät gesehen. In dem Fall bitte als Ergänzung ansehen ;)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 02.12.2006 um 00:28:16
[b] :)Erst mal vielen Dank!  :)Ich bin Deutsche und mein Mann und ich haben für beide Kinder vor der Hochzeit schon eine Vaterschaftserkennung gemacht! ;) Für unsere ältere Tochter haben wir seit 2001 das gemeinsame Sorgerecht!  :D Geheiratet haben wir in Dessau und seine Duldung hat er schon lange, bevor ich mit ihn zusammem kam.  :-? Aber jetzt habe ich noch ein Problem denn ich bekam Post von der zuständigen Behörde. Laut Anwalt wurde seine Abschiebung Dez. 2005 gestopt bzw. bekam ich auch einen in den Stand das die Abschiebende Wirkung aufgrund seiner Tochter Isabell aufgehoben wurde mit der Begründung da er mit seiner Tochter in einer Lebensgemeinschaft lebt und das gemeinsame Sorgercht ausübt. ( er hatte November 2005 die Abschiebung) aber in den Brief steht:" er bekam am 2.´11.2005 eine Ausweisungsverfügung mit gleichzeitiger Ablehnender Ablehnung der Erteilung eines Aufenthalttitels erlassen. Am 15.11. 2005 ging der hiergegen eingeleitete Wiederspruch  beim Landkreis ein. der Landkreis hat den Wiederspruch nicht abgeholfen und somit das Verfahren am 16.1.2006 an die zuständige Wiederspruchsbehörde abgegeben. Eine Entscheidung seitens der Wiederspruchsbehörde liegt hier noch nicht vor. Gemäß § 43 Abs. 1 VwVfG wird mit Bekanngabe der Ausweisungsverfügung diese wirksam. Die Ausweisungsverfügung bleibt gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, wiederrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitaulauf oder auf andere Weise erledigt ist. Dies ist nachweisig hier nicht der Fall. Für die Dauer dieser Ausweisungsverfügung wird gemäß §11 Abs.1 Satz 2 AufenthG auch bei Vorliegen der Voraussetzungen eines Ansoruch nach diesen Gesetz kein Aufenthaltstitel erteilt." Ich habe gestern diesen Brief erhalten nachdem ich mich schrieflich nochmals an das zuständige Amt gewannt habe. Ich habe keine feste Arbeit aber im Moment besuche ich eine Maßnahme von der Agentur für Arbeit die noch bis Mai 2007 geht und wenn ich Glück habe wahrscheinlich fest angestellt werde. Mein Mann besucht seit Beginn dieses Jahres einen Deutschkurs. ::)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 02.12.2006 um 00:48:53
[size=14][/size]

:DNochmals ich! Mein Mann ha einen gültigen Paß und auch mit den geheiratet !

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von inge am 02.12.2006 um 00:50:00
Ich frag noch mal nach: Hat er einen (gültigen und anerkannten) Pass?

edit:
ok. Überschneidung ;)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von maki am 02.12.2006 um 02:17:49
Was ist denn der eigentliche Grund fuer seinen Aufenthalt in D und warum ist eine Ausweisung verfuegt worden?


Zitat:
Mein Mann besucht seit Beginn dieses Jahres einen Deutschkurs.

Was, schon nach ueber 5 Jahren?

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 02.12.2006 um 16:53:47
:)Erst einmal vielen Dank das du so schnell geantwortet hat! Er ist damals nach Deutschland gekommen da er dachte das er es besser hier hat.  ;D Seitdem wir uns 1999 kennengelernt haben versuchen wir einen Aufenthaltstitel für ihn zu bekommen. Ich schrieb insgesammt schon 3 Eidesstatliche Versicherungen und nichts hat bis jetzt geholfen. das einigste was wir geschafft haben, ist das er seit ca. 6 Monaten zu uns zu Besuch darf! ::) Die Eidesstatlichen Versicherungen haben immer nur die Abschiebung stoppen können. Er hatte in den Jahren die wir uns kennen schon 3 mal die Abschiebung gehabt. Wir sind echt verzweifelt und egal was und vorallen wie oft wir es schon versucht haben ist nicht mehr zu beschreiben.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Janna am 02.12.2006 um 17:06:19

Barry schrieb am 02.12.2006 um 16:53:47:
Er ist damals nach Deutschland gekommen da er dachte das er es besser hier hat.

So wie Du das schreibst, sieht mir das nach entweder illegalem Aufenthalt oder Asylmissbrauch aus.

Da ist natürlich die Antwort der Behörden die Ausreiseverfügung / Ausweisung.
Aufgrund des gemeinsamen Sorgerechts für die deutschen  Kinder und aufgrund der Heirat mit einer Deutschen, hätte er zwar rein theoretisch Anspruch auf eine AE, doch bleibt die vorherige Straftat (Illegal / Asylmissbrauch) noch im Raum stehen.

Da weder er noch Du zur Zeit für seinen Lebensunterhalt aufkommen können, wird das auch mit dem Umverteilungsantrag nichts werden, denn welcher Landkreis bürdet sich schon gerne freiwillig Kosten auf. Besser sähe es aus, wenn Ihr genug Geld verdienen würdet, so dass Ihr dem Staat und damit den hart arbeitenden Steuerzahlern nicht mehr zur Last fallt.

Zu klären wäre auch, ob Dein Mann zu Unrecht in der Vergangenheit Sozialleistungen bezogen hat. Diese wären möglichst schnell zurück zu erstatten. Auch dafür könne noch ein Strafverfahren ins Haus stehen.

Viele Grüße
Janna





Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 02.12.2006 um 17:12:50
Als Begründung wurde solche Behauptungen aufgestellt, das er sich nicht um seine Kinder kümmert  >:( und das er nicht mit uns in eine Lebensgemeinschaft lebt, obwohl das alle hier bezeugen können.  ::) Wir brachten sogar einen Schein vom Kindergarten unserer Tochter, indem stand ,das er sie immer abhollt und sich um sie kümmert.  :D Ich weiß das es sich bestimmt doof anhört aber er ist immer für uns da. ;D Er müßte sich in den Jahren oft genug um alle Kinder kümmern da unsere Familie nicht dazu in der Lage ist und weiter weg wohnt. er hatte sich zum Beispiel vor 2 Jahren um unsere 3 Kinder fast 3 Wochen kümmern müssen da ich im Krankenhaus lag und trotzdem kam er mich noch jeden Tag besuchen! Vor einen Jahr mußte ich auch ins Krankenhaus und er war mußte sich um 4 Kinder allein kümmern! Selbst für solche Sachen bekam er nicht einmal einen Schein das er zu uns darf und ich hatte immer die Angst im Hinterkopf das er von der Polizei kontrolliert und in seinen " Landkreis " gebracht wird. Er mußte ja vor der Tür um unsere Kinder zur Schule bzw. Kindergarten zu bringen. Sie wußten das niemand da ist der sich um unsere Kinder kümmert und als Antwort kam jedesmal das ich sie dann für die Zeit in einHeim geben soll. Wer bringt schon seine Kinder in einen Heim unter wenn der PAPA sich drum kümmern will und kann? Aber die sind total stur und weisen echt alles ab. In den über 7 Jahren in den wir zusammen sind, wurde er im Landkreis Anhalt- Zerbst schon 6 mal umverteilt und allein in diesen 2 Monaten jetzt 2 mal. Ich versuchte das er zu uns Umverteilt wird aber er wurde immer weiter weg von uns Umverteilt. Jetzt wurde oder ist er seit 1.12. in Roßlau gemeldet !  :D das ist Gott sei Dank nur noch 5 Minuten mit den Zug aber davor war er in Loburg gemeldet.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Bommel am 02.12.2006 um 17:30:04
die Frage von einigen Vorpostern wie dein Mann damals nach D gekommen ist und ob er ev. illegal hier war  hast du bisher galant umschifft. ::)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Janna am 02.12.2006 um 18:01:59
Du kannst nicht erwarten, von uns wirklich hilfreiche Antworten zu erhalten, wenn Du uns wichtige Fakten vorenthältst.

Normalerweise entscheidet auch keine Behörde dermaßen restriktiv, wenn da nicht einige Ungereimtheiten (um es mal sehr gelinde auszudrücken) seitens des Antragstellers im Raum stehen.

Gab es evtl. noch weitere Straftaten? Verurteilungen und Haft? Keine oder nur geringe Kooperationsbereitschaft mit den Behörden von Deinem Mann aus?

Ich verstehe, dass Du alles tun möchtest, um Deinen Mann hier zu behalten und endlich mal Ruhe zu bekommen und dass diese Situation Euch sehr belastet.

Dennoch: Ohne absolute Ehrlichkeit und Offenheit wird das IMHO nichts.

Viele Grüße
Janna

Es sind nicht immer die "bösen" Behörden.
Es sind auch nicht immer die "bösen" Antragsteller.
Meistens gibt es eine Möglichkeit zu einer gemeinsamen Basis zu kommen
und die Sache zu klären.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 02.12.2006 um 19:16:58
Nein, er war nicht illegal hier und hatte von anfang an einen Asylantrag gestellt!

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 02.12.2006 um 23:31:56
also für mich hört sich das nach einem unding an, was euch da passiert!   >:(

Ich empfehle folgendes zur weiterleitung an euren anwalt / anwältin:

falle es noch nicht geschehen ist, stellt eine AE nach § 28, hilfsweise nach § 25 V.

wenn dein mann für seine Kinder (die Vaterschaftsanerkenntnis ist konstitutiv!)  da ist, dann ist ihre beziehung durch art. 6 gg geschützt. die eidestattlichen versicherungen müssen dafür ausreichen.

die AE nach § 25 V gibt es auch dann, wenn eine ausweisung im raum steht (§ 11 Abs. 1 findet keine anwendung).

wenn die ALB nach drei monaten keine entscheidung trifft, dann untätigkeitsklage ans verwaltungsgericht. ansonsten nach dem widerspruchsverfahren ans gericht - richter sehen vielleicht eher das kidneswohl und den schutz der familie..

viel glück!   ;)



Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Zak am 02.12.2006 um 23:41:31

Miss Piggy schrieb am 02.12.2006 um 23:31:56:
die AE nach § 25 V gibt es auch dann, wenn eine ausweisung im raum steht (§ 11 Abs. 1 findet keine anwendung).


So einfach ist das mit dem 25 V auch nicht, erk-o-mat
mal die Erteilungsvoraussetzungen genau lesen.

:endsmilie

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 03.12.2006 um 00:07:05
nun gut, kürze ist nicht gleich oberflächlichkeit. schaun wir uns mal den § 25 V an:

(5) Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann abweichend von § 11 Abs. 1 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist. 2Die Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist. 3Eine Aufenthaltserlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Ausländer unverschuldet an der Ausreise gehindert ist. 4Ein Verschulden des Ausländers liegt insbesondere vor, wenn er falsche Angaben macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht oder zumutbare Anforderungen zur Beseitigung der Ausreisehindernisse nicht erfüllt.

1) du dürftest mir darin zustimmen, dass die gelebte fam. lebensgemeinschaft ein rechtiches oder tatsächliches ausreisehindernis darstellt.

2) das ermessen ("kann") verdichtet sich jedenfalls dann zu einer bindung der verwaltung, wenn unter beachtung der grundrechte nur eine entscheidung vertretbar ist. auch wenn die ALB ein zerreissen der familie durch die ausreise für vertretbar hält (denn das deutsche kind kann nicht darauf verwiesen werden im ausland zu leben), so sehen das die gerichte doch etwas anders..

wie bereits gesagt, liegt das ausreisehindernis in der familiären lebensgemeinschaft. ein verschulden in der herstellung der familiären lebensgemeinschaft zu erblicken wäre wohl schwerlich anzunehmen   ;)

ich bleibe also dabei, § 25 V ist ein heisser tipp  8-)

   

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Zak am 03.12.2006 um 00:12:50
hi,

zu 1. nein.

es kommt auf die Unmöglichkeit der Ausreise an.
:endsmilie

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von asalty am 03.12.2006 um 00:21:01
was wäre, wenn nach der Ausreise es erst nach monaten....oder 1,5 jahren möglich ist, für den vater wieder einzureisen? Würde das nicht eine entfremdung des kindes zum vater bedeuten....und eine härte für das kind?

nur mal theoretisch gesehen.....

ich meine....wenn es so einfach wäre...ausreisen, mit visum wieder einreisen innerhalb total kurzer zeit....wäre alles doch super...aber leider mahlen die mühlen des gesetzes und der behörden eben extremst langsam....

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Zak am 03.12.2006 um 00:24:21
Hi,

die Ausweisung Deines Mannes steht nun mal im Raum.
Vielleicht kannst Du ja mal die Grundlage für diese Verfügung
nennen, damit man mal weiß, aus welchem Grund er ausgewiesen
wurde.

:endsmilie

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 03.12.2006 um 00:31:44
nein, die unmöglichkeit ist hier kein problem.

an der "unmöglichkeit der ausreise" scheitert es nur dann, wenn ein ausländer zwar nicht in sein heimatland zurück - aber in ein beliebiges anderes land ausreisen kann.

das ist hier aber nicht der fall, da der mann eine durch art. 6 gg geschützte bindung zu seinem deutschen und in deutschland lebenden kind hat. und einem deutschen ist die ausreise stets unmöglich (ganz zu schweigen, dass das kind auch noch eine durch art. 6 gg geschützte beziehung zu seiner deutschen und in deutschland lebenden mutter hat.) diese familiäre bindung macht die ausreise unmöglich. es muss also alles daran gesetzt werden, die TATSÄCHLICH geführte fam. lebensgemeinschaft glaubhaft zu macht.

und auch § 5 Abs. 2 dürfte hier die erteilung nicht sperren, da bei einreise die vaterschaft noch nicht vorlag.

viel erfolg :)






Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 03.12.2006 um 00:34:49
Asalty hat es voll erfasst  ;D

das nennen wir parallelwertung aus der leihensphäre   ;)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Zak am 03.12.2006 um 00:41:22

Miss Piggy schrieb am 03.12.2006 um 00:31:44:
nein, die unmöglichkeit ist hier kein problem.

an der "unmöglichkeit der ausreise" scheitert es nur dann, wenn ein ausländer zwar nicht in sein heimatland zurück - aber in ein beliebiges anderes land ausreisen kann.


Hier kann ich nur sagen SACHVERHALT LESEN:Der Ehemann hat einen Pass
und kann ausreisen. Somit sind wir aus dem 25 V raus.

Seiner Ausreiseverpflichtung kommt er nur nach, wenn er in ein
beliebiges Land ausreist, in dem er sich auch aufhalten darf.

Wie gesagt, so einfach ist das mit dem 25 V nicht.

Ich frag noch Mal, aus welchem Grund wurde der Ehemann ausgewiesen??

Wegen des unerlaubten Aufenthaltes allein wohl nicht, oder??  ;)

:endsmilie
mick: [edit]Zitat geflickt[/edit]

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 03.12.2006 um 00:54:26
die rechtsauffassung ist ausdiskutiert: ich bleibe dabei, die unmöglichkeit liegt in der gelebten fam. beziehung und dem kindeswohl. das der mann mit seinem pass reisen kann ist dabei unerheblich.

was meine erfahrung angeht: bei diesem punkt ist mir bis jetzt jede ALB im vorläufigen rechtsschutz eingeknickt (und zwar vor einem gerichtsbeschluss).

wie gesagt: der schwerpunkt des problems liegt auf der glaubhaftmachung der tatsächlich geführten lebensgemeinschaft.


viel glück und nicht entmutigen lassen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

p.s. auf den grund der ausweisung kommt es nicht an; auch nicht, wenn er drogendealer gewesen sein sollte. familie ist eben familie.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von fons am 03.12.2006 um 10:20:43

Miss Piggy schrieb am 03.12.2006 um 00:54:26:
p.s. auf den grund der ausweisung kommt es nicht an; auch nicht, wenn er drogendealer gewesen sein sollte. familie ist eben familie.

Am Rande des Geländers:
Das stimmt so pauschal aber nicht! Stichwort: spezialpräventive
Ausweisungsgründe. Solltest du aber wissen als RA!

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von ronny am 03.12.2006 um 10:28:56
Mal ganz allgemein:

die Anwaltschaft täte gut daran, bei der Anwendung des § 25 AufenthG nicht  Unmöglichkeit mit Unzumutbarkeit zu verwechseln ;)

§ 25 Abs. 5 geht nur von der Unmöglichkeit aus ;)
Die subjektive Unmöglichkeit =Unzumutbarkeit ist nicht ausreichend ...

DAS ist bereits durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 03.12.2006 um 11:10:11
schauen wir uns z.b. mal den beschluss des OVG lüneburg vom 1.9.06 an (8 LA 101/06).

dort heißt es, dass wenn eine familie getrennt wird (wie hier), ein zur Unmöglichkeit der Ausreise führender Eingriff in das durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschütze Ehe- und Familienleben vorliegen kann (im gegensatz zu dem dort entschiedenen fall.)

www.asyl.net/Magazin/Docs/2006/M-6/8718.pdf


richtig ist, dass die familiäre lebensgemeinschaft ein sub. unvermögen darstellt. dies führt aber zu einer rechtlichen unmöglichkeit, wenn die familie nicht darauf verwiesen werden kann, gemeinsam auszureisen (wie hier).

;)




Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von ronny am 03.12.2006 um 11:35:12

Zitat:
dort heißt es, dass wenn eine familie getrennt wird (wie hier), ein zur Unmöglichkeit der Ausreise führender Eingriff in das durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschütze Ehe- und Familienleben vorliegen kann (im gegensatz zu dem dort entschiedenen fall.)


Genau wie dort, ist bisher die Rechtsprechung zumindest der OVG (nach dem 01.01.2005) relativ einhellig der Auffassung, dass die subjektive Unmöglichkeit keinen Grund darstellt, auf der Basis des § 25 Abs. 5 AufenthG eine AE zu erteilen.

Also kommt dann wieder allenfalls eine Duldung in Betracht ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 03.12.2006 um 12:04:46
sorry, aber die rechtsprechung der olgs sind nicht so pauschal.  

beim OVG NRW heißt es etwa:

(cc) Nichts anderes kann für die Ausfüllung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unmöglichkeit der Ausreise aus rechtlichen Gründen auf der Tatbestandsseite des § 25 Abs. 5 AufenthG gelten. Denn die Regelungen des Aufenthaltsrechtes sind sowohl in ihren offenen Tatbeständen als auch in der Einräumung eines Ermessens für die Wertungen des in Art. 6 Abs. 1 GG enthaltenen Schutzauftrages zugänglich, so dass bei der Anwendung offener Tatbestände entsprechend dem Gewicht der familiären Bindungen diese zu berücksichtigen sind (BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1997, - BVerwG 1 C 9.95 -, BVerwGE 105, 35–44). Für die Prüfung, ob Art. 6 Abs. 1 GG auf der Tatbestandsseite des § 25 Abs. 5 VwGO die Annahme einer rechtlichen Unmöglichkeit der Ausreise gebietet, ist daher ebenfalls eine Abwägung vorzunehmen.

(Beschluss vom 31.7.2006 - 19 E 1356/05 -)

www.asyl.net/.../Familie_Ehe_Partnerschaft_Familienzusammenfuehrung_und_Abschiebeschutz.htm

bei dieser vorzunehmenden abwägung kommt es wiederum auf die intensität der vater-kind-beziehung an. gerade bei einem kleinkind in der bindungsphase sehe ich große chancen.

aber noch was grundsätzliches:

du willst nicht wissen, was es für auslegungsmöglichkeiten gibt, sondern du willst einen gesicherten aufenthalt für deinen verlobten. deshalb rate ich dir, eine möglichst breite argumentationswand aufzubauen, mit der du die ALB vor gericht ziehst. hilfreich ist es, wenn du vom jugendamt eine stellungnahme über die intensität der vater-kind-beziehung bekommen kannst; denn die ALB hören eher auf staatliche stellen.

meine erfahrung ist, dass ein gerichtlicher vergleich auf basis des § 25 V herauszuholen ist, wenn du zuvor eine AE nach § 28 und 25 V gefordert hast und das gericht mit eidesstattlichen versicherungen und argumenten vollgeschrieben hast.

8-)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Janna am 03.12.2006 um 14:13:18
Problematisch wäre hier noch zu sehen, dass die familiäre Lebensgemeinschaft nur bedingt gelebt wird. Barry schreibt:


Zitat:
. . . und nichts hat bis jetzt geholfen. das einigste was wir geschafft haben, ist das er seit ca. 6 Monaten zu uns zu Besuch darf! . . .

Aufgrund des Umverteilungsantrags muss der Mann in einer anderen Stadt leben und gemeldet sein (wie Barry schreibt, zum Glück nur 5 Minuten mit dem Zug von ihrem Wohnort entfernt).
Somit besteht auf dem Papier KEINE familiäre Lebensgemeinschaft, auch wenn der Mann sich aufgrund des Besuchsrechts wohl sehr viel bei Frau und Kindern aufhält.

Barry, Du solltest auf jeden Fall Beweise und Zeugen sammeln, dass Dein Mann so oft wie möglich bei Euch ist und diese Beweise und Zeugen bei Bedarf der ABH vorführen.

Wie schon von Zak geschrieben, wäre es hilfreich zu wissen, was die ABH als Begründung für die Ausreiseverfügung geschrieben hat.

Viele Grüße
Janna

sorry für's Miesmachen, doch wenn die Behörde weiter auf Ablehnung beharrt, könnte sie dieses Argument ins Feld führen ...

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Zak am 03.12.2006 um 16:32:08

Miss Piggy schrieb am 03.12.2006 um 00:54:26:
p.s. auf den grund der ausweisung kommt es nicht an; auch nicht, wenn er drogendealer gewesen sein sollte. familie ist eben familie.


Das ist mal wieder ne ganz interessante Auffassung.Da braucht man sich
nicht wundern, wenn ein Ausländer mit großen Augen vernimmt, dass die
Abschiebung doch durchgeführt, obwohl doch sein Rechtsanwalt versichtert hat,
dass das nicht passiert.

Ab und zu auch mal an das Mandantenwohl denken.

Solange wir aber immer noch nicht wissen, aus welchem Grund die
Ausweisung verfügt wurde, reden wir über grundsätzlichen Sachen und
können die eigentliche Threadfrage nicht beantworten.

:endsmilie

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 03.12.2006 um 20:27:11
also leute von der ALB:

schaut euch die OVG-rechtsprechung in zukunft mal etwas genauer an. zwar beschert ihr meinem berufsstand ständig arbeit - aber wer von euch auch in zukunft und vor allem auf der arbeit meint, die erteilung einer AE für einen ausgewiesenen ausländer sei nicht möglich, der verkennt den schutz von ehe und familie.. dabei habt ihr euch doch öffentlich auf die verfassung bekennen müssen!

und nur nebenbei: auch wenn bei vorlage einer familienbeziehung zu einem deutschen eine ausweisung in krassen fällen möglich ist, dann findet das für die erteilung einer AE nach § 25 V nur in der ermessensausübung berücksichtigung. eine automatische sperrung gibt es jedenfalls nicht.

und zu guter letzt: bekommt ihr von eurem dienstherren geld dafür, dass ihr den ausländern in einem chat die laune verderbt, sich für ihre rechte einzusetzen?oder ist das ein freizeitsport?

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von proll am 03.12.2006 um 21:33:16
Hallo ERK-O-MAT,

deine dogmatische Einstellung kann ich nich nachvollziehen. Prinzipiell hast du mit der Anwendung des 25 V bei Ausgewiesenen Recht.
Aber allein gemeinsame Kinder verleihen nicht grundsätzlich das Recht auf Aufenthalt.
In einem Fall wurde ein afrikanischer Drogendealer mit deutscher Ehefrau und deutschen Kindern (die Tat erfolgte nach Eheschließung und Geburt) ausgewiesen. Die familiäre Lebensgemeinschaft wurde rechtlich einwandfrei beachtet, führte aber zu keiner anderen Entscheidung. Übrigens auch durch ein OVG bestätigt.

Vorliegend muss eine ganz starke Einzelfall Betrachtung erfolgen, die weder die "Experten" noch "Rechtsanwälte" auf Grund des vorgetragen Sachverhaltes und schon garnicht in einem Forum ausdikutieren können.
Dies sollte der örtlichen Ausländerbehörde überlassen werden, die schon eine Entscheidung treffen wird, die auch gerichtlich überprüft werden kann.

Aber bei den Ausländern solche Hoffnungen zu wecken, wie du es tust, halte ich nicht für richtig, da sie sich darauf verlassen.

Schon häufig musste ich erleben, dass sich Ausländer ausschließlich auf die Aussagen der RA's verlassen haben, aber letztendlich abgeschoben wurden, weil sie den Aussagen der ABH'ler nicht vertrauten. Aber das liegt in der Sache, weil ein "Du kannst hier bleiben" besser und lieber verstanden wird als ein "Du musst raus".

Also hier noch mal den Rat: besprecht diesen komplexen Einzelfall mit der ABH. Denn manchmal ergibt sich aus der Ausländerakte mehr, als hier vorgetragen wird oder den Einzelnen bekannt ist.

Proll

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von fons am 03.12.2006 um 21:36:12

Miss Piggy schrieb am 03.12.2006 um 20:27:11:
und zu guter letzt: bekommt ihr von eurem dienstherren geld dafür, dass ihr den ausländern in einem chat die laune verderbt, sich für ihre rechte einzusetzen?

He red kein Stuss! ...... sauer bin!    :-/

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 03.12.2006 um 22:06:39
hallo proll,

selbstverständlich ist eine ausweisung auch von deutschverheiraten möglich (so weit ich mich erinnere im krassesten fall herabgestuft auf eine regelausweisung).

die frage ist aber, ob ein ausgewiesenen ausländer (weshalb auch immer er ausgewiesen ist), eine AE erhalten kann. auch bei beurteilung dieser frage wird es im rahmen der ermessensausübung wichtig sein, ob er denn ein schlimmer finger ist.

der geschilderte sachverhalt gibt aber her, dass sich der mann schon ziemlich lange - ohne abgeschoben zu werden - in deutschland aufhält. und wenn die abschiebung aus inlandsbezogenen gründen nicht durchgesetzt werden kann, dann muss es auch eine AE nach § 25 V geben.

meine spitze frage nehme ich in bezug auf die ALBler zurück. sie soll nur Zak gelten.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Janna am 03.12.2006 um 23:03:04

Miss Piggy schrieb am 03.12.2006 um 22:06:39:
meine spitze frage nehme ich in bezug auf die ALBler zurück. sie soll nur Zak gelten.

Trotzdem ist sie IMHO absolut fehl am Platz und zwar u.a. aus folgenden Gründen:

1. Alle Schreiber hier machen das EHRENAMTLICH und FÜR UMME.

2. Alle Schreiber investieren viel Zeit und Gedanken / Nachdenken.

3. Pauschalaussagen, egal ob von einem RA oder von einem SB (Sachbearbeiter) oder von sonst wem, wie: "das klappt" oder "das klappt nicht", helfen dem Fragesteller nicht weiter.

Ich halte es für wichtig, ALLE Aspekte einer Sache zu beleuchten und mit dem Fragenden zu besprechen, also Positives wie Negatives. Auf diese Weise weiß der Fragesteller,
- welche Rechte er hat,
- wie er vorgehen kann
- was im besten und im schlimmsten Fall passieren kann
(und er hat hoffentlich eine Art "Masterplan" in der Tasche für den schlimmsten Fall - und ich meine mit "Masterplan" nur LEGALES!)

4. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Ich war oft genug mit meinem Mann auf der ABH und habe gesehen, was für "Gestalten" da teilweise rumlaufen und wie sich manche Leute da benehmen ... Also unter normalen Umständen würde ich mich nicht freiwillig in deren Gesellschaft begeben ...
Eine Kollegin meiner Mutter (auf einer anderen Behörde) wurde sogar schon einmal tätlich angegriffen ...

Wenn ich EHRLICH, SACHLICH, HÖFLICH, RUHIG und BESTIMMT mit den Sachbearbeitern umgehe, habe ich schon mal bessere Karten.
(mit "Bestimmt" meine ich, dass ich durchaus zeige, dass ich mich über die Rechtslage eingehend informiert habe und Bescheid weiß)

Dass es natürlich auch bei den SB "unsägliche Gestalten" gibt, zeigt ja meine Homepage.
Dass es bei Anwälten und Richtern ebenso "unsägliche Gestalten" gibt, zeigen andere Homepages, z.B. welche, die sich mit Immobetrug befassen.

Also: Es geht hier in diesem Forum wirklich nicht darum, irgend jemandem, warum auch immer, eine reinzuwürgen.
Deshalb halte ich die oben zitierte Aussage für absolut überflüssig.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von fons am 04.12.2006 um 00:21:42
@ Janna

DANKE

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 04.12.2006 um 15:32:06
:) Erst einmal noch einmal Danke für euer reges Interesse!  :)
Ich glaube hier,haben mich aber welche falsch verstanden denn mein Mann hat zwar die Abschiebung aber sie wurde est einmal stillgelegt und solange wie der Wiederspruch gegen diese läuft, passiert nicht also mein Mann ist in Deutschland! ;D Aber er hat keinen Aufenthalt und keine Arbeitserlaubnis und wenn ich es richtig verstanden habe bekommt er solange das Wiederspruchsverfahren auch keine! :( Selbst unsere Anträge auf Umverteilung wurden mit dieser Begründung abegelehnt! Ich verstehe aber echt nicht woher dierse Informationen sind denn von mir nicht oder ist das auch so eine Aussage-alle [**zensiert**] daelen!
In einem Fall wurde ein afrikanischer Drogendealer mit deutscher Ehefrau und deutschen Kindern (die Tat erfolgte nach Eheschließung und Geburt) ausgewiesen. Die familiäre Lebensgemeinschaft wurde rechtlich einwandfrei beachtet, führte aber zu keiner anderen Entscheidung. Übrigens auch durch ein OVG bestätigt.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 04.12.2006 um 15:46:20
sorry barry,

wir haben uns etwas verselbständigt.. vielleicht sollte sich wirklich einfach mal ein anwalt deine akte angucken. wenn dein mann sich eine ausweisung eingehandelt haben sollte "Sie werden aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen...", dann soll dein anwalt einfach an § 25 Abs. 5 AufenthG denken

genauso wie ihr von der ALB  ;)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von DonCamillo am 04.12.2006 um 16:05:22

Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 15:46:20:
genauso wie ihr von der ALB  


Laß es !

§ 25 V als Allheilmittel für alle Straftäter und Betrüger ?
Das war sicher nicht im Sinne der Gesetzgeber !



DC

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 04.12.2006 um 16:10:06
Unser Anwalt will nicht über § 25 abs.5 das ereichen aber ich weiß nicht genau was er macht!
Meinen Mann und mir wurde gesagt das die Ausländerbehörde bis zum 23.11 Zeit hat und er will bis dahin ein rechtliches Urteil!

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 04.12.2006 um 16:18:21
ich weiss gar nicht was du willst !

§ 25 V ist geltendes recht.

und mir ist durchaus bewusst, das die persönliche einstellung von einigen mitarbeitern der ALB ist: wer gesetze bricht, der soll nach hause. aus diesem grunde beruft man sich entweder auf die ausweisung oder aber auf § 5 Abs. 2. ganz nach geschmack.

hier geht es aber (zum glück) nicht um deine law and order vorstellungen, sondern um rechtsanwendung. genauer gesagt: grundrechtsanwendung.

damit dein rechtsgefühl wieder hergestellt ist, gehst du über das wohl des kindes hinweg und willst familien zerstören.

dabei kommt mir komischerweise immer das bild des innenminister kanters vors auge: harte hand gegen asylbetrüger - und dabei selbst ein schwerer betrüger sein (Stichwort: schwarze kassen)  >:(

 

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von DonCamillo am 04.12.2006 um 16:26:32

Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 16:18:21:
und mir ist durchaus bewusst, das die persönliche einstellung von einigen mitarbeitern der ALB ist: wer gesetze bricht, der soll nach hause. aus diesem grunde beruft man sich entweder auf die ausweisung oder aber auf § 5 Abs. 2. ganz nach geschmack.

damit dein rechtsgefühl wieder hergestellt ist, gehst du über das wohl des kindes hinweg und willst familien zerstören.

 



nä nä,

ich kann es nicht mehr hören !

Wende Du mal Dein Recht an und Du wirst sehen wohin das führen wird.
Die ABH'ler ständig anzugreifen finde ich langsam mehr als überflüssig.
Ich frage mich immer , weshalb ihr RA das macht ? Vielleicht weil ihr nicht entscheidet und Konsequenzen tragen müsst. Dann ist alles natürlich sehr leicht !
Über Deinen Berufsstand gibt es sicher auch vieles zu berichten aber es macht keiner !
Also laß es sein ! Dich greift hier auch keiner an !  >:(


DC

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 04.12.2006 um 16:33:24
was regst du dich so auf?

kann es vielleicht sein, dass ich recht habe?!

::)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von proll am 04.12.2006 um 16:57:20
Also Barry und Erk-O-Mat,

wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, habe ich noch keine Info über den Grund der Ausweisung erhalten (Art der Straftat, Höhe der verurteilung).
Entgegen den Aussagen von Erk-O-Mat scheint die DUldung nicht an die familiäre Gemeinschaft sondern an den Verfahrensstand geknüpft zu sein. Das ist allerdings kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis und führt nicht zur Erteilung einer AE nach 25 V.

Sorry Er-O-Mat momentan liegst du in diesem Fall daneben. Verbeiß dich mal nicht in jedem Fall auf 25 V ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.

Und schieß nicht immer gegen die ABH'ler, die es nicht so leicht haben wie du !


Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Zak am 04.12.2006 um 17:02:31

Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 15:46:20:
genauso wie ihr von der ALB  ;)


Das machen wir doch gerne  ;),

trotzdem würde ich immer noch gerne den Grund
der Ausweisung erfahre, bevor ich hier weiter im Nebel
umherschiffe und brotlose Grundsatzdiskussionen führe.

Weil, auch wenn mir mein Dienstherr kein Geld dafür bezahlt,
würde ich dem Fragesteller doch gerne versuchen, Hilfestellung zu
geben.

:endsmilie

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von DonCamillo am 04.12.2006 um 17:22:19

Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 16:33:24:
kann es vielleicht sein, dass ich recht habe?!



Blödsinn


DC

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 04.12.2006 um 17:57:57

Barry schrieb am 04.12.2006 um 15:32:06:
:) mein Mann hat zwar die Abschiebung aber sie wurde est einmal stillgelegt und solange wie der Wiederspruch gegen diese läuft, passiert nicht


ich fürchte, wir fischen wirklich im trüben.  :-/

kann es sein barry, dass du ABSCHIEBUNG und AUSWEISUNG durcheinander bringst?

ich mutmaße mal, dass es entweder einen abschiebeschutz nach § 123 gibt oder aber die aufschiebende wirkung gegen eine versagungsverfügung nach § 80 angeordnet wurde. so lange passiert jedenfalls nichts..

also barry:
was hat dein anwalt beantragt?
und wurde die abschiebung angekündigt oder wurde er ausgewiesen?  :-?

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Mick am 04.12.2006 um 18:15:56

Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 16:18:21:
damit dein rechtsgefühl wieder hergestellt ist, gehst du über das wohl des kindes hinweg und willst familien zerstören.


Hoi,
auch ich darf hier bitten, den Ton zu ändern. Irgend-
jemanden zu unterstellen, dass er Familien zerstören
will, ist mehr als dreist.
[warnyel]für Erk-O-mat[/warnyel]

Und ansonsten gilt: jedem hier vertretenen ABHler ist
zuzutrauen, dass er abwägen kann, wann eine Aufent-
haltsbeendigung angesagt ist, wann nicht. Ich kenne
einige Teilnehmer hier länger, einige auch persönlich,
um das einigermaßen einschätzen zu können. Man
sollte sich darauf einigen, dass ohne Aktenkenntnis -
und das meine ich so - eine abschließende Beurteilung
weder in die eine, noch in die andere Richtung möglich
ist. Also: Weder die Aussage "es geht nach Hause", noch
die Aussage "es gibt eine AE nach 25" wird hier gesichert
getroffen werden können.

Ich bitte, die Grundsatzdiskussionen zu unterlassen.
Ferner wird es nicht geduldet, dass gegen den einen
oder anderen Berufsstand gewettert wird.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Zak am 04.12.2006 um 18:19:02
Hi,

endlich gehts mal wieder an die Fragestellung.

Ich schließe mich erk-o-mat an.

Wobei ich mal auf einen anhängigen Antrag gem.
80 V mit gegebener Stillhaltezusage tippe.

Barry, du solltest wirklich die Verurteilung hier posten,
damit jeder den gleichen Sachstand hat. Bei der mir mitgeteilten
Verurteilung sieht die Sache vielleicht wirklich nicht so schlimm aus.


:endsmilie


Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 04.12.2006 um 18:35:21
einspruch, euer ehren !

ich habe sachlich und unter zitat eines OVGs dargelegt, das Art. 6 GG im rahmen des § 25 Abs. 5 zu berücksichtigen ist.

wenn dann zitate kommen wie:  

§ 25 V als Allheilmittel für alle Straftäter und Betrüger ?


DC[/quote],

dann verlassen andere die sachliche diskussion und verschließen sich in stammtischmanier der geltenden rechtslage. und wenn diese personen auch noch entscheidungen darüber treffen, ob ein familie auseinander gerissen wird, dann ist das aus rechtsstaatlicher sichert erschreckend  :'(


Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 04.12.2006 um 18:40:37
Ok ich spiele dann also mit offene Karten!  ;D
Er ist 1999 wegen Btm zu 100 Arbeitsstunden und zu einer Bewährung nach den Jugentschutzgesetz verurteilt. (1 1/2 Jahre) :(
Im Juni 2004 wurde er verhaftet und war 5 !/2 monate in U- haft und wurde am 30. 11. 2004 zu 200 Sozialstunden und einer3 Jährigen Bewährung verurteilt und seit den 12. 7. 2005 ist dieses Urteil rechtkräftig ( Der Anwalt war in Berufung gegangen.)   :(
Ich weiß das was er gemacht hat nicht richtig ist und er weiß es auch. Aber ich habe ihn geschworen das wenn er noch einmal in dies Scheiße rein kommt, lasse ich mich scheiden!
Ich hoffe das er jetzt weiß was er da angerichtet hat und nicht mehr so etwas macht! :-[
Ich habe ihn erst anfang des Jahres geheiratet, weil ich mir nicht sicher war ob es das richtig ist!

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Mick am 04.12.2006 um 18:47:56

Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 18:35:21:
und wenn diese personen auch noch entscheidungen darüber treffen, ob ein familie auseinander gerissen wird, dann ist das aus rechtsstaatlicher sichert erschreckend

Mir scheint, Du hast nicht verstanden. Und im übrigen übersiehst
Du scheinbar auch geflissentlich das "All-" und das "alle" in

Zitat:
§ 25 V als Allheilmittel für alle Straftäter und Betrüger ?

Diese Aussage disqualifiziert niemanden zur Unfähigkeit als Ent-
scheidungsträger. Es ist höchstens schade, dass man sich auf
ein bestimmtes Diskussions-Niveau herablässt.

Der Thread ist geschlossen.

Oki, ich übersah das neue Post zum Sachverhalt. Letzte Bitte sich
darauf zu beschränken. Danke.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Zak am 04.12.2006 um 18:51:14

Barry schrieb am 04.12.2006 um 18:40:37:
Ok ich spiele dann also mit offene Karten!  ;D
Aber ich habe ihn geschworen das wenn er noch einmal in dies Scheiße rein kommt, lasse ich mich scheiden!

Das hilft bestimmt  ;). Jetzt haben wir alle den Sachstand und
sollten versuchen abseits der persönlichen Einstellungen Hilfestellung
zu geben. Aus diesem Grund gibt es da Forum.

Danke an die Betreiber!!!!

:endsmilie

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 04.12.2006 um 19:21:18
Habe gerade nachgesehen das 2 mal wurde er zu 200 Arbeitsstunden und 2 Jahre Bewährung verurteilt.

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 04.12.2006 um 19:21:48
OK barry,

du kannst ja doch ganz verständlich schreiben. dann erzähle doch auch noch einmal, in welchem verfahrensstand ihr euch befindet.

die ausweisung ist im widerspruchsverfahren?
vorläufiger rechtsschutz?
Antrag auf Aufenthaltstitel?

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 04.12.2006 um 20:07:13
Ok! :) Also er bekam am 2.11.2005 eine Ausweisung  :(( ich dachte echt das war eine Abschiebung und ich wußte nicht und weiß noch nicht wo da der Unterschied ist)  :( Der Anwalt hatte daraufhin  einen Antrag auf Wiedergherstellung der aufschiebenden Wirkung beim Verwaltungsgericht in Dessau beantragt, vorauf am 9.12. 20065 vom Verwaltungsgericht beschlossen wurde : (Ich schreibe ab)
Die aufschiebende Wirkung des Wiederspruchs des Antragstellers vom 2. November 2005 gegen die Ausweisungsverfügung vom 2. November 2005 wird wiederhergestellt.sein Anwalt reagierte da mit einen Wiederspruch und als Begründund gab er (Ich Schreibe lieber wörtlich da) Es wird auf den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verwiesen.
Die Ausweisunggründe sind so viele in den Brief das ich es echt nicht alles genug erklähren kann aber im großen und ganzen geht es wegen den Btm!
Ich weiß echt nicht genau as ich alles schreiben soll und was euch hilft uns zu helfen. Schreibt doch einfach was ihr noch genauer wissen wollt, evtl. kann ich auch versuche die Briefe einzuscannen und euch zu übermitteln, wenn das euch mehr hilft! Aber erst einmal noch einmal ein großer Dank an euch allen!!!!!!

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 04.12.2006 um 20:16:53
einscannen lieber nicht - datenschutz!

und wie siehts mit der aufenthaltserlaubnis aus?

antrag auf:

umverteilung
Duldung
AE 25 V ???

und wie ist hier der stand der sache?

?? Antrag, widerspruch, vorläufiger rechtsschutz, klage ??

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 04.12.2006 um 23:17:35
Ich möchte schnell deine Frage beantworten! :D
:(Zu den Aufenthalt und der Umverteilung sowie seiner Arbeitserlaubnis möchte ich folgenes sagen! Sein Anwalt hat alles beantragt und es ist alles abgelehnt worden, der Anwalt von ihn ist darauf in Berufung gegangen und wir haben bis heute noch keinen Bescheid! :-? Das ist jetzt auch schon wieder knapp ein jahr her! >:( Deshalb hatte der Anwalt der Ausländerbehörde ein Zeitlimit gestellt und was daraus geworden ist kann ich nicht sagen denn ich habe ihn noch nicht erreicht! :-/

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Mick am 04.12.2006 um 23:43:28

Barry schrieb am 04.12.2006 um 20:07:13:
Ok! :) Also er bekam am 2.11.2005 eine Ausweisung  :(( ich dachte echt das war eine Abschiebung und ich wußte nicht und weiß noch nicht wo da der Unterschied ist)


Hoi,
dazu gibt es übrigens Erklärungen in der FAQ .

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 04.12.2006 um 23:50:26
Danke Mick! Das hilft schon weiter!

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Erk-O-mat am 05.12.2006 um 17:41:07
meinst du mit berufung "widerspruch", oder ist die sache schon in der 2. instanz vor gericht.

jedenfalls die widerspruchsbehörde muss - wenn keine ausserordentlichen gruende vorliegen - innerhalb von 3 monaten entscheiden. ansonsten kann der widerspruchsbescheid übergangen werden. dann kann man nämlich eine sog.
untätigkeits- verpflichtungsklage ans verwaltungsgericht einreichen. der antrag lautet: "die Widerspruchsbehörde wird verpflichtet, dem kläger unter aufhebung des ablehnungsbescheids eine aufenthaltserlaubnis (25 V) zu erteilen."
was die duldung angeht, so ist das widerspruchsverfahren gar nicht zu durchlaufen (wusste ich bis vor 2 wochen auch nicht)! man geht direkt an das verwaltungsgericht. sonst könnt ihr nämlich lange auf einen widerspruchsbescheid warten.

was die erfolgschancen angeht läuft es wohl im rahmen des § 25 V auf eine abwägung des öffentlichen interesses an der ausreise eine straffälligen ausländers mit dem interesse der familiären lebensgemeinschaft mit einem deutschen hinaus. wenn dein mann den vorläufigen rechtsschutz gegen die ausweisung aus diesem grunde gewonnen hat, dann dürften die chancen wohl ganz gut stehen.
wenn die ALB lediglich die begründung des sofortvollzugs vergessen hat und dein mann den vorläufigen rechtsschutz aus diesem grunde gewonnen hat, dann ist die sache offen.

alles klar? sonst einfach seinem anwalt unter die nase halten! :)

eine sache habe ich vergessen: die ALB beruft sich gerne darauf, unzuständig zu sein. die wo du wohnst deshalb, weil die abgelaufene duldung die wohnsitznahme auf eine andere stadt beschränkt und die wo er mal gewohnt hat darauf, dass er dort nicht mehr wohnt. nicht abwimmeln lassen!! ich persönlich gehe immer gegen die ALB vor, wo die familiäre lebengemeinschaft geführt wird. aber in diesen fällen habe ich noch keine entscheidungen..  das problem ist das fortbestehen der wohnsitzauflage

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 05.12.2006 um 21:30:54
:)Hallo! :) Ich freue mich sehr über deine Antwort und das Baut echt auf!
dann kann man nämlich eine sog.
. der auntätigkeits- verpflichtungsklage ans verwaltungsgericht einreichenntrag lautet: "die Widerspruchsbehörde wird verpflichtet, dem kläger unter aufhebung des ablehnungsbescheids eine aufenthaltserlaubnis (25 V) zu erteilen."
Dieses hat der Anwalt gemacht aber ich finde echt zu spät und ich wußte von der möglichkeit schon länger aber er sagte wir warten erst einmal.  :( Er gab jetzt der Ausländerbehörde bis zum 23. 11. Zeit und wollte es dann machen wenn bis dahin kein rechtskräftiges Urteil zu der Aufenthalts und Arbeiteitserlaubnis sowie der Umverteilung zu uns nach Dessau vorliegt. Ich hatte noch keine Chance mit ihn besönlich zu sprechen da er nicht zu erreichen war. :-?
Das komische daran ist das sie meinen Mann auf einmal wieder nach Roßlau umverteilt haben denn das wollten sie ja nicht. Sie haben ihn ganz schnell nach Reuden umverteilt als es hieß das Roßlau nach Dessau kommt!( 2007 werden die Landkreise aufgeteilt und dann gehöhrt Roßlau mit zu Dessau und er ist in Landkreis Anhalt-Zerbst gemeldet!)
Das was ich nicht verstehe ist der aktuelle Brief von der Ausländerbehörde denn in diesen schreiben an mir ( ich schrieb sie noch einmal persönlich an) stand nichts von den Brief den wir am 9. 12. 2005 von der 3 Kammer des Verwaltungsgerichtes Dessau erhalten haben und laut diesen Briefes hat er immer noch die Ausweisung!



Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 13.12.2006 um 09:38:18
:) Hallo! :)
Ich habe gestern ein schreiben bekommen inden steht das das Landesverfassungsgericht in Dessau bis zum 20.12.2006 eine Entgültige Entscheidung in den Ausweisungswiederspruch und den Umverteilungswiderspruch entscheiden will! ;D
Ich habe jetzt echt Angst und was kann ich noch tuen wenn es negativ entschieden wird?
>:(
::) :-[Ich bekomme Angst und Bange wenn ich daran denke und das so kurz vor Weinachten!  :-[Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, wenn es noch knallhart kommt! :-[
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Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von DonCamillo am 13.12.2006 um 09:50:13
Hi,

Entscheidungen wurden doch bereits getroffen und danach soll ausgereist werden, oder ?
Die Entscheidung wird nunmehr gerichtlich überprüft, sogar die geforderten Instanzen hindurch. Ich glaube kaum, dass es sich etwas an den Entscheidungen
ändern wird, deshalb ist es ratsam, sich auf eine Ausreise vorzubereiten !



DC

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von inge am 13.12.2006 um 10:00:50

Zitat:
Landesverfassungsgericht

Will ja nicht in's Kreuzfeuer geraten, aber woraus ergibt sich eine Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts?

Auf deren Webseite steht:

Zitat:
Das Landesverfassungsgericht wacht nur über die Einhaltung der Landesverfassung und hat deshalb allein die durch die Verfassung selbst festgelegten Zuständigkeiten, die Art. 75 der Landesverfassung festlegt.

Ausländerrecht ist doch aber nicht Ländersache? Bislang habe ich nur Urteile von VGs (auch BVerwG) und BVerfG gesehen, aber noch nie eines von einem LVerfG?

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 13.12.2006 um 10:26:15
So genau weiß ich nicht wie das zustande gekommen ist aber zumindestens stand das so in den Brief den wir erhalten haben! :-?

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 13.12.2006 um 10:28:54
:o Noch einmal ich,
ich dachte es geht über das Verwaltungs- und nicht über das Landesverfassungsgericht! :-?

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 13.12.2006 um 13:08:49
;D Erst einmal SORRY aber ich glaube ich bringe hier echt mal wider alles durcheinander!Ich war jetzt zuhause und habe mir diesn Brief gehollt und mußte feststellen das doch  das LANDESVERwALTUNGSAMT dafür zuständig ist und ich glaube SORRY für das jetzt "ich drehe gleich durch!" ;)
8-) Aber trotz alledem eine Frage " Was bringt oder könnte es noch etwas helfen wenn ich direkt dort hin selber einen Brief schreibe?  :) Meine Freundin hat das auch so gemacht und bekam einen positiven Bescheid! ::)

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von inge am 13.12.2006 um 13:15:36
Da das Ganze sich jetzt ja schon einige Zeit "zieht", sehe ich zwar nicht, was ein "persönlicher Brief" bringen soll, aber Portokosten sind ja nicht so hoch ;)

BTW, psychedelische Farben und/oder Texteffekte tragen nicht zur Verbesserung der Lesbarkeit bei und sollten ebenso wie scharfe Gewürze sparsam und mit Bedacht eingesetzt werden ...

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 13.12.2006 um 13:17:46
Danke für deinen Tip   ;) und ich werde ihn befolgen! ;D

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 23.12.2006 um 17:04:35
Hallo :D
Wir haben über den Anwalt Bescheid bekommen das das Verwaltungsgericht zu nochmaligen Entscheidung seinen Entscheidung an die Ausländerbehörde weitergegeben hat. Leider haben wir immernoch nicht einen Bescheid der rechtskräftig ist und müssen weiter warten!
Ich habe seit den 18.12 einen festen Job  ;D
und arbeite in 2 Schicht-system! :)
Ich würde gerne wissen ob ich damit (mit den Arbeitsvertrag) zur Ausländerbehörde könnte und ob uns das was bringen tut! :D

[danke=dankeschoen.gif]
;DIch wünsche euch allen ein schönes  ;D
und gesinnliches Weinachtsfest! ;D

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Janna am 26.12.2006 um 12:27:11

Barry schrieb am 23.12.2006 um 17:04:35:
Ich habe seit den 18.12 einen festen Job  ;D
und arbeite in 2 Schicht-system! :)
Ich würde gerne wissen ob ich damit (mit den Arbeitsvertrag) zur Ausländerbehörde könnte und ob uns das was bringen tut!


Hi Barry,

Glückwunsch zum Job!  :)
ob es etwas bringt, wenn Du den Arbeitsvertrag bei der ABH vorlegst, weiß ich nicht, halte es jedoch für eine gute Idee, um zu zeigen, dass Du Dich kümmerst und auch in Bezug auf Umverteilung Deines Mannes im Asylverfahren dem Staat nicht zur Last fallen willst.

Ich würde es tun. Evtl. nur als Brief mit Kopie des Vertrages, oder -falls Du die Sachbearbeiter telefonisch erreichen kannst- erst einmal anrufen und mitteilen, dass Du eine Stelle hast und ob sie den Arbeitsvertrag gerne zur Akte nehmen möchten.
Und natürlich Deine Bitte um Umverteilung - wegen 2-Schicht-System wichtig wegen Betreuung der gemeinsamen Kinder.

Viele Grüße und alles Gute
Janna

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 26.12.2006 um 20:29:13
;D Danke das werde ich so schnell wie möglich erledigen! :P

Titel: Re: Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter!
Beitrag von Barry am 17.01.2007 um 12:15:02
:up:

;D Hallo!  ;D
Ich wollte mich noch einmal melden
und mich bei euch allen Bedanken! ;D
Mein Mann ist seit gestern bei uns gemeldet und seinen Aufenthalt bekommt er auch! ;D
[blumen=bluems.gif]
:happy: Wir sind alle total froh das es endlich geklappt hat! :happy:

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