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Hilfe! Denn ich weiß nicht weiter! (Gelesen: 24.057 mal)
Miss Piggy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #30 - 03.12.2006 um 20:27:11
 
also leute von der ALB:

schaut euch die OVG-rechtsprechung in zukunft mal etwas genauer an. zwar beschert ihr meinem berufsstand ständig arbeit - aber wer von euch auch in zukunft und vor allem auf der arbeit meint, die erteilung einer AE für einen ausgewiesenen ausländer sei nicht möglich, der verkennt den schutz von ehe und familie.. dabei habt ihr euch doch öffentlich auf die verfassung bekennen müssen!

und nur nebenbei: auch wenn bei vorlage einer familienbeziehung zu einem deutschen eine ausweisung in krassen fällen möglich ist, dann findet das für die erteilung einer AE nach § 25 V nur in der ermessensausübung berücksichtigung. eine automatische sperrung gibt es jedenfalls nicht.

und zu guter letzt: bekommt ihr von eurem dienstherren geld dafür, dass ihr den ausländern in einem chat die laune verderbt, sich für ihre rechte einzusetzen?oder ist das ein freizeitsport?
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USS Swinetrek
 
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 03.12.2006 um 21:33:16
 
Hallo ERK-O-MAT,

deine dogmatische Einstellung kann ich nich nachvollziehen. Prinzipiell hast du mit der Anwendung des 25 V bei Ausgewiesenen Recht.
Aber allein gemeinsame Kinder verleihen nicht grundsätzlich das Recht auf Aufenthalt.
In einem Fall wurde ein afrikanischer Drogendealer mit deutscher Ehefrau und deutschen Kindern (die Tat erfolgte nach Eheschließung und Geburt) ausgewiesen. Die familiäre Lebensgemeinschaft wurde rechtlich einwandfrei beachtet, führte aber zu keiner anderen Entscheidung. Übrigens auch durch ein OVG bestätigt.

Vorliegend muss eine ganz starke Einzelfall Betrachtung erfolgen, die weder die "Experten" noch "Rechtsanwälte" auf Grund des vorgetragen Sachverhaltes und schon garnicht in einem Forum ausdikutieren können.
Dies sollte der örtlichen Ausländerbehörde überlassen werden, die schon eine Entscheidung treffen wird, die auch gerichtlich überprüft werden kann.

Aber bei den Ausländern solche Hoffnungen zu wecken, wie du es tust, halte ich nicht für richtig, da sie sich darauf verlassen.

Schon häufig musste ich erleben, dass sich Ausländer ausschließlich auf die Aussagen der RA's verlassen haben, aber letztendlich abgeschoben wurden, weil sie den Aussagen der ABH'ler nicht vertrauten. Aber das liegt in der Sache, weil ein "Du kannst hier bleiben" besser und lieber verstanden wird als ein "Du musst raus".

Also hier noch mal den Rat: besprecht diesen komplexen Einzelfall mit der ABH. Denn manchmal ergibt sich aus der Ausländerakte mehr, als hier vorgetragen wird oder den Einzelnen bekannt ist.

Proll
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 03.12.2006 um 21:36:12
 
Miss Piggy schrieb am 03.12.2006 um 20:27:11:
und zu guter letzt: bekommt ihr von eurem dienstherren geld dafür, dass ihr den ausländern in einem chat die laune verderbt, sich für ihre rechte einzusetzen?

He red kein Stuss! ...... sauer bin!    unentschlossen
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Miss Piggy
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Beiträge: 64

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #33 - 03.12.2006 um 22:06:39
 
hallo proll,

selbstverständlich ist eine ausweisung auch von deutschverheiraten möglich (so weit ich mich erinnere im krassesten fall herabgestuft auf eine regelausweisung).

die frage ist aber, ob ein ausgewiesenen ausländer (weshalb auch immer er ausgewiesen ist), eine AE erhalten kann. auch bei beurteilung dieser frage wird es im rahmen der ermessensausübung wichtig sein, ob er denn ein schlimmer finger ist.

der geschilderte sachverhalt gibt aber her, dass sich der mann schon ziemlich lange - ohne abgeschoben zu werden - in deutschland aufhält. und wenn die abschiebung aus inlandsbezogenen gründen nicht durchgesetzt werden kann, dann muss es auch eine AE nach § 25 V geben.

meine spitze frage nehme ich in bezug auf die ALBler zurück. sie soll nur Zak gelten.
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USS Swinetrek
 
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #34 - 03.12.2006 um 23:03:04
 
Miss Piggy schrieb am 03.12.2006 um 22:06:39:
meine spitze frage nehme ich in bezug auf die ALBler zurück. sie soll nur Zak gelten.

Trotzdem ist sie IMHO absolut fehl am Platz und zwar u.a. aus folgenden Gründen:

1. Alle Schreiber hier machen das EHRENAMTLICH und FÜR UMME.

2. Alle Schreiber investieren viel Zeit und Gedanken / Nachdenken.

3. Pauschalaussagen, egal ob von einem RA oder von einem SB (Sachbearbeiter) oder von sonst wem, wie: "das klappt" oder "das klappt nicht", helfen dem Fragesteller nicht weiter.

Ich halte es für wichtig, ALLE Aspekte einer Sache zu beleuchten und mit dem Fragenden zu besprechen, also Positives wie Negatives. Auf diese Weise weiß der Fragesteller,
- welche Rechte er hat,
- wie er vorgehen kann
- was im besten und im schlimmsten Fall passieren kann
(und er hat hoffentlich eine Art "Masterplan" in der Tasche für den schlimmsten Fall - und ich meine mit "Masterplan" nur LEGALES!)

4. Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus.
Ich war oft genug mit meinem Mann auf der ABH und habe gesehen, was für "Gestalten" da teilweise rumlaufen und wie sich manche Leute da benehmen ... Also unter normalen Umständen würde ich mich nicht freiwillig in deren Gesellschaft begeben ...
Eine Kollegin meiner Mutter (auf einer anderen Behörde) wurde sogar schon einmal tätlich angegriffen ...

Wenn ich EHRLICH, SACHLICH, HÖFLICH, RUHIG und BESTIMMT mit den Sachbearbeitern umgehe, habe ich schon mal bessere Karten.
(mit "Bestimmt" meine ich, dass ich durchaus zeige, dass ich mich über die Rechtslage eingehend informiert habe und Bescheid weiß)

Dass es natürlich auch bei den SB "unsägliche Gestalten" gibt, zeigt ja meine Homepage.
Dass es bei Anwälten und Richtern ebenso "unsägliche Gestalten" gibt, zeigen andere Homepages, z.B. welche, die sich mit Immobetrug befassen.

Also: Es geht hier in diesem Forum wirklich nicht darum, irgend jemandem, warum auch immer, eine reinzuwürgen.
Deshalb halte ich die oben zitierte Aussage für absolut überflüssig.

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #35 - 04.12.2006 um 00:21:42
 
@ Janna

DANKE
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Barry
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #36 - 04.12.2006 um 15:32:06
 
Smiley Erst einmal noch einmal Danke für euer reges Interesse!  Smiley
Ich glaube hier,haben mich aber welche falsch verstanden denn mein Mann hat zwar die Abschiebung aber sie wurde est einmal stillgelegt und solange wie der Wiederspruch gegen diese läuft, passiert nicht also mein Mann ist in Deutschland! Laut lachend Aber er hat keinen Aufenthalt und keine Arbeitserlaubnis und wenn ich es richtig verstanden habe bekommt er solange das Wiederspruchsverfahren auch keine! Griesgrämig Selbst unsere Anträge auf Umverteilung wurden mit dieser Begründung abegelehnt! Ich verstehe aber echt nicht woher dierse Informationen sind denn von mir nicht oder ist das auch so eine Aussage-alle [**zensiert**] daelen!
In einem Fall wurde ein afrikanischer Drogendealer mit deutscher Ehefrau und deutschen Kindern (die Tat erfolgte nach Eheschließung und Geburt) ausgewiesen. Die familiäre Lebensgemeinschaft wurde rechtlich einwandfrei beachtet, führte aber zu keiner anderen Entscheidung. Übrigens auch durch ein OVG bestätigt.
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Barry Barry fam.barrý  
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Miss Piggy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Rechtsanwalt/-anwältin
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Antwort #37 - 04.12.2006 um 15:46:20
 
sorry barry,

wir haben uns etwas verselbständigt.. vielleicht sollte sich wirklich einfach mal ein anwalt deine akte angucken. wenn dein mann sich eine ausweisung eingehandelt haben sollte "Sie werden aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen...", dann soll dein anwalt einfach an § 25 Abs. 5 AufenthG denken

genauso wie ihr von der ALB  Zwinkernd
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USS Swinetrek
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #38 - 04.12.2006 um 16:05:22
 
Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 15:46:20:
genauso wie ihr von der ALB  


Laß es !

§ 25 V als Allheilmittel für alle Straftäter und Betrüger ?
Das war sicher nicht im Sinne der Gesetzgeber !



DC
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Barry
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Antwort #39 - 04.12.2006 um 16:10:06
 
Unser Anwalt will nicht über § 25 abs.5 das ereichen aber ich weiß nicht genau was er macht!
Meinen Mann und mir wurde gesagt das die Ausländerbehörde bis zum 23.11 Zeit hat und er will bis dahin ein rechtliches Urteil!
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Barry Barry fam.barrý  
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Miss Piggy
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Antwort #40 - 04.12.2006 um 16:18:21
 
ich weiss gar nicht was du willst !

§ 25 V ist geltendes recht.

und mir ist durchaus bewusst, das die persönliche einstellung von einigen mitarbeitern der ALB ist: wer gesetze bricht, der soll nach hause. aus diesem grunde beruft man sich entweder auf die ausweisung oder aber auf § 5 Abs. 2. ganz nach geschmack.

hier geht es aber (zum glück) nicht um deine law and order vorstellungen, sondern um rechtsanwendung. genauer gesagt: grundrechtsanwendung.

damit dein rechtsgefühl wieder hergestellt ist, gehst du über das wohl des kindes hinweg und willst familien zerstören.

dabei kommt mir komischerweise immer das bild des innenminister kanters vors auge: harte hand gegen asylbetrüger - und dabei selbst ein schwerer betrüger sein (Stichwort: schwarze kassen)  Ärgerlich

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USS Swinetrek
 
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #41 - 04.12.2006 um 16:26:32
 
Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 16:18:21:
und mir ist durchaus bewusst, das die persönliche einstellung von einigen mitarbeitern der ALB ist: wer gesetze bricht, der soll nach hause. aus diesem grunde beruft man sich entweder auf die ausweisung oder aber auf § 5 Abs. 2. ganz nach geschmack.

damit dein rechtsgefühl wieder hergestellt ist, gehst du über das wohl des kindes hinweg und willst familien zerstören.

 



nä nä,

ich kann es nicht mehr hören !

Wende Du mal Dein Recht an und Du wirst sehen wohin das führen wird.
Die ABH'ler ständig anzugreifen finde ich langsam mehr als überflüssig.
Ich frage mich immer , weshalb ihr RA das macht ? Vielleicht weil ihr nicht entscheidet und Konsequenzen tragen müsst. Dann ist alles natürlich sehr leicht !
Über Deinen Berufsstand gibt es sicher auch vieles zu berichten aber es macht keiner !
Also laß es sein ! Dich greift hier auch keiner an !  Ärgerlich


DC
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Miss Piggy
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Antwort #42 - 04.12.2006 um 16:33:24
 
was regst du dich so auf?

kann es vielleicht sein, dass ich recht habe?!

Augenrollen
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USS Swinetrek
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 04.12.2006 um 16:57:20
 
Also Barry und Erk-O-Mat,

wenn ich die Diskussion hier richtig verfolgt habe, habe ich noch keine Info über den Grund der Ausweisung erhalten (Art der Straftat, Höhe der verurteilung).
Entgegen den Aussagen von Erk-O-Mat scheint die DUldung nicht an die familiäre Gemeinschaft sondern an den Verfahrensstand geknüpft zu sein. Das ist allerdings kein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis und führt nicht zur Erteilung einer AE nach 25 V.

Sorry Er-O-Mat momentan liegst du in diesem Fall daneben. Verbeiß dich mal nicht in jedem Fall auf 25 V ohne den genauen Sachverhalt zu kennen.

Und schieß nicht immer gegen die ABH'ler, die es nicht so leicht haben wie du !

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Zak
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Antwort #44 - 04.12.2006 um 17:02:31
 
Miss Piggy schrieb am 04.12.2006 um 15:46:20:
genauso wie ihr von der ALB  Zwinkernd


Das machen wir doch gerne  Zwinkernd,

trotzdem würde ich immer noch gerne den Grund
der Ausweisung erfahre, bevor ich hier weiter im Nebel
umherschiffe und brotlose Grundsatzdiskussionen führe.

Weil, auch wenn mir mein Dienstherr kein Geld dafür bezahlt,
würde ich dem Fragesteller doch gerne versuchen, Hilfestellung zu
geben.

ende
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