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Grundkenntnisse von nachziehenden Ehegatten (Gelesen: 37.709 mal)
maki
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Antwort #30 - 13.11.2006 um 16:02:30
 
Würde dir ja gerne antworten Thorsten, verstehe allerdings nicht was du sagen willst, dafür verstehe ich das immer noch keinen beleg für deine unglücklich formulierte und unverständliche "Meinung" hast.

Schön das wir uns mal ausführlich Unterhalten haben...
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #31 - 13.11.2006 um 16:56:54
 
Hey Ihr zwei, das wäre eine tolle Diskussion für das User-Forum... oder ein anderes Forum... oder auch einfach gar nicht...  Zunge

Abu
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #32 - 13.11.2006 um 23:54:30
 
brickbat schrieb am 13.11.2006 um 12:32:37:
Dann ist Dir wohl entgangen, daß ein rasanter Anteil zwangsverheirateter junger muslimischer Frauen entweder selber deutsch ist oder zu einem deutschen Ehepartner nachziehen soll...


und Anteil der Ausländerinen ist nicht winzig..

h Zitat:
ttp://dip.bundestag.de/btd/16/010/1601035.pdf
Die unter Zwang verheirateten Mädchen und jungen Frauen
stammen vor allem aus türkischem oder kurdischem Umfeld.
Betroffen sind aber auch Albanerinnen, Pakistanerinnen, Inderinnen
oder Marokkanerinnen. Dabei ist das Phänomen
der Zwangsheirat aber nicht auf den islamischen Kulturkreis
beschränkt. Es sind auch Fälle aus Süditalien oder Griechenland
bekannt. Zwangsheirat kommt in unterschiedlichen religiösen
und ethnischen Gruppen vor und überschreitet auch
die Grenzen von Schichten und Kasten
.


http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/show/1199041/Bericht%20Fachkommi...
Zitat:
e) Staatsangehörigkeit der Betroffenen
In 192 Fällen wurde die Staatsangehörigkeit der Betroffenen angegeben. Die Betroffenen
gehören 25 verschiedenen Nationen an.

76 Betroffene haben die türkische Staatsangehörigkeit (fast 40 % der Betroffenen).

38 Betroffene haben die deutsche Staatsangehörigkeit (fast 20 % der Betroffenen),
davon haben aber alle einen Migrationshintergrund. Von den 38 Deutschen
haben 23 einen türkischen Hintergrund (60 %) und jeweils drei Betroffene (je 8
%) sind afghanischer, libanesischer und syrischer Herkunft.

Neun der Betroffenen (5 %) stammen aus dem Kosovo.

Jeweils acht der Betroffenen (4 %) sind aus Albanien, Libanon und Serbien-
Montenegro. In geringerer Zahl haben die Betroffenen die afghanische, irakische
oder kurdische Nationalität.
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Thorsten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #33 - 14.11.2006 um 00:24:03
 
ulf schrieb am 06.11.2006 um 16:46:57:
Lt. Zeitungsberichten habe man sich großkoalitionär darauf geeinigt, künftig Grundkenntnisse in Deutsch zur Ehegattennachzugsvoraussetzung zu machen. Das beträfe dann auch frisch Deutschverheiratete?

Gruß, ULF


Hi Ulf, anbei ein bisserl Infos darüber

http://dip.bundestag.de/btp/16/16062.pdf

Plenarprotokoll: 16/62
Deutscher Bundestag
Stenografischer Bericht
62. Sitzung
Berlin, Mittwoch, den 8. November 2006

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin:

Frau Kollegin Abgeordnete, ich beantworte Ihre
Frage wie folgt: Bei meinem Gespräch mit dem türkischen
Erziehungsminister Celik in Ankara hat er mir das
Angebot unterbreitet, Vorbereitungskurse in der Türkei
durchzuführen, um insbesondere jungen Frauen, die im
Rahmen des Familiennachzugs nach Deutschland kommen,
die Integration zu erleichtern. Bei den anschließenden
Gesprächen mit Staatsministerin Çubukçu sowohl in
Ankara als auch später in Berlin wurde von deren Seite
mit Nachdruck die Notwendigkeit eines frühen Erwerbs
der deutschen Sprache schon vor Einreise nach Deutschland
betont und der Vorschlag für Vorbereitungskurse erörtert.
Die Durchführung von Vorbereitungskursen in der
Türkei wurde auch bei jüngsten Gesprächen zwischen
Ministerpräsident Erdogan und Bundeskanzlerin Merkel
thematisiert. Bei ihrem Besuch im Bundeskanzleramt
hat Staatsministerin Çubukçu mich darüber informiert,
dass Ministerpräsident Erdogan Erziehungsminister
Celik angewiesen habe, die Vorbereitungskurse auf den
Weg zu bringen. Nähere Details zur Konzeption und
praktischen Ausgestaltung der Kurse wurden in den Gesprächen
mit der türkischen Seite nicht erörtert. Dafür
werden weitere Gespräche erforderlich sein.


Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
Vielen Dank. – Frau Staatsministerin, laut Pressemeldungen
der letzten Tage haben sich die Koalitionspartner
darüber geeinigt, dass das Beherrschen der deutschen
Sprache als eine neue Einreisevoraussetzung im Rahmen
des Ehegattennachzugs einzuführen sei
. Meines Wissens
wurden diese Meldungen bis heute nicht dementiert.
Ganz im Gegenteil, vom Kollegen Wiefelspütz von der
SPD-Fraktion wurde das sogar bestätigt
. Ich möchte
wissen, ob die Vermutung stimmt, dass das Angebot derartiger
Deutschkurse in der Türkei – wenn dem so ist –
der Rechtfertigung dieser geplanten Neuregelung dienen
soll und ob es bei Ihnen diesbezüglich verfassungsrechtliche
Bedenken gibt; denn in einer Ausarbeitung des
Wissenschaftlichen Dienstes vom 3. April 2006 gibt es
eine Schlussfolgerung – ich zitiere –: Gegen den Nachweis
von Deutschkenntnissen als generelle Voraussetzung
für den Nachzug von ausländischen Ehegatten zu
ihrem in Deutschland lebenden ausländischen Ehepartner
bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken
.
Ich möchte wissen, ob Sie sich diesen Bedenken anschließen
oder ob Sie juristisch begründen können, dass
der Familiennachzug von dem Stand der Sprachkenntnisse
abhängig gemacht werden soll.

Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin:
Frau Kollegin, Sie wissen, die Beratungen dauern
derzeit an. Bei Regelungen, die den Familiennachzug
betreffen, gehe ich davon aus, dass die federführenden
Ministerien die beabsichtigten Regelungen sowohl in europarechtlicher
als auch in verfassungsrechtlicher Hinsicht
überprüft haben
. Wenn es zu solchen Regelungen
kommt, ist davon auszugehen, dass entsprechende Härtefallregelungen
vorgesehen werden.
Im Übrigen darf ich Ihnen sagen, dass es hier von
ganz entscheidender Bedeutung ist, dass wir nicht nur
eine nachholende Integration durchführen, sondern dass
es, gerade wenn es um die Situation der Frauen geht,
darauf ankommen wird, eine vorbereitende Integration
auf den Weg zu bringen. Diese Überlegungen stehen hinter
der derzeit erörterten rechtlichen Regelung. Diese
Überlegungen sind auch tragend für den Vorschlag, den
ich von türkischer Seite erhalten habe. Sowohl der Bildungsminister
als auch die Frauenministerin haben mir
in meinen Gesprächen – es war nicht nur ein Gespräch –
wiederholt gesagt, wie wichtig sie das Beherrschen der
Sprache oder zumindest einfache Sprachkenntnisse halten,
damit der Übergang nach Deutschland besser gelingt.
Deshalb trete ich persönlich nachdrücklich dafür
ein, dass wir eine solche vorbereitende Integration erreichen.

Sevim Dagdelen (DIE LINKE):
....Sie sprachen von Härtefallregelungen und Einzelfallprüfungen.
Wie möchten Sie die korrekte Umsetzung Ihres
Vorhabens konkret gewährleisten, obwohl es juristisch
höchst bedenklich ist?
Die Bedenken gegenüber
dieser Regelung – der Familiennachzug soll von den
Sprachkenntnissen der Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer
abhängig gemacht werden – werden auch in
einer Studie des Wissenschaftlichen Dienstes vom
13. März 2006 geäußert und sie werden von vielen Juristinnen
und Juristen geteilt.


Dr. Maria Böhmer, Staatsministerin bei der Bundeskanzlerin:
Ihre Frage enthält mehrere Ansatzpunkte. Die Frage
nach der Verfassungsmäßigkeit habe ich eben schon beantwortet.
Ich verweise darauf.
Es besteht ein Zusammenhang zwischen den Integrationskursen
in unserem Land, die durch das Zuwanderungsgesetz
rechtlich geregelt sind, und der neuen Entwicklung,
dass man sich auf den Umzug nach
Deutschland durch den Erwerb von Sprachkenntnissen
vorbereitet: Beides ergänzt sich. Wir haben es hier zum
einen mit den Integrationskursen zu tun, die im Bereich
der nachholenden Integration angesiedelt sind. Hinzu
kommt der Ansatz der vorbereitenden Integration.
Ich glaube, dass es für all diejenigen, die in unser
Land kommen, außerordentlich hilfreich sein wird, erste
Sprachkenntnisse schon zu besitzen; denn dann gelingt
es viel leichter, den Spracherwerb hier in Deutschland
fortzusetzen. Gerade für Frauen bedeutet das, dass sie
sich hier sehr viel schneller integrieren können.
Wir alle
miteinander wissen, dass dies gerade für Frauen von
höchster Bedeutung ist, damit sie zu einer gleichberechtigten
Teilhabe in unserem Land kommen können.
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Reni
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Antwort #34 - 14.11.2006 um 09:40:49
 
Autsch. Was die verfassungsrechtlichen Probleme angeht, ist man offensichtlich beratungsresistent.
Was die praktische Seite angeht, dafür ahnungslos: natürlich haben nachziehende junge Frauen ohne Deutschkenntnisse erst mal Probleme. Aber für nachziehende Ehemänner sind die erheblich größer, weil sie eigentlich die Familie versorgen müssten und statt dessen erst mal auf den Verdienst der Ehefrau angewiesen sind. Diese Ehen sind sehr viel gefährdeter - aber das scheint in dieser Diskussion keiner zu sehen.
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brickbat
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Antwort #35 - 14.11.2006 um 11:18:11
 
Reni schrieb am 14.11.2006 um 09:40:49:
Autsch. Was die verfassungsrechtlichen Probleme angeht, ist man offensichtlich beratungsresistent.


Ich stimme Dir zu, daß die verfassungsrechtliche Seite nicht unproblematisch ist. Allerdings ist Art. 6 entgegen der weitverbreiteten Meinung auch kein Freibrief. Letztlich könnte dem das Interesse der Allgemeinheit an besserer Integration der neu Zuziehenden und auch das Interesse der Migranten an besseren Möglichkeiten zur Wahrnehmung der ihnen zustehenden ( Grund-)Rechte entgegenstehen. Viele junge Frauen -gerade aus dem muslimischen Kulturkreis- werden von den Familien ihrer -oft genug deutschen- Ehemänner derart unter Verschluß gehalten, daß sie überhaupt keine Möglichkeit haben, sich mit ihrer Umwelt auseinanderzusetzen geschweige denn, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Unter dem Gesichtspunkt könnte eine solche Regelung durchaus verfassungskonform sein. 

Zitat:
Was die praktische Seite angeht, dafür ahnungslos: natürlich haben nachziehende junge Frauen ohne Deutschkenntnisse erst mal Probleme. Aber für nachziehende Ehemänner sind die erheblich größer, weil sie eigentlich die Familie versorgen müssten und statt dessen erst mal auf den Verdienst der Ehefrau angewiesen sind. Diese Ehen sind sehr viel gefährdeter - aber das scheint in dieser Diskussion keiner zu sehen.

Auch das ist m. E. kein schlagkräftiges Argument. Wenn ich mal davon ausgehe, daß ein großer Teil nachziehender Ehegatten keine fundierte Schul- oder Berufsausbildung genossen hat, liegen die Chancen hier ohne jegliche Sprachkenntnisse einen einigermaßen anständigen und sicheren Job zu finden, bei Null. Abgesehen davon streben die meisten muslimischen Ehefrauen sowieso keine Berufstätigkeit sondern ein Dasein als Hausfrau und Mutter an. Sie haben nicht `natürlich erst mal´Probleme,  sondern sie behalten sie. Den Erwerb von Sprachkenntnissen nach der Einreise kannst Du in den meisten Fällen vergessen. Du solltest Dir mal anhören, aus welchen Gründen Frauen lt. Aussage ihrer Männer nicht am Integrationskurs teilnehmen können. Das reicht von Schwangerschaft, Kindererziehung, Unfähigkeit den Bus zu benutzen bis hin zu der Aussage, Frauen seien einfach zu dumm, um eine fremde Sprache zu lernen.
Wohlgemerkt, junge Frauen in den Zwanzigern!!! Letzlich führt das zu einem völlig unbemerkten Schattendasein dieser Frauen in der Gesellschaft und zu Erstklässlern, die kaum ein Wort deutsch sprechen - und zwar mit steigender Tendenz. Wer schützt denn die Grundrechte -z. B. auf freie Entfaltung der Persönlichkeit- dieser Frauen? Oder sind sie weniger wichtig als der Schutz von Ehe und Familie? Weil man aber Sprachkenntnisse vor der Einreise nicht nur von einem bestimmten Kulturkreis verlangen kann -das wäre sicher verfassungswidrig- und eine Unterscheidung von `richtigen´deutschen Ehepartnern und solchen mit Migrationshintergrund sich von selber verbietet,  kann man es entweder ganz tun oder gar nicht, mit den entsprechenden Härtefallregelungen.
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Antwort #36 - 14.11.2006 um 11:35:35
 
Was die verfassungsrechtlichen Bedenken angeht, sind die ja offensichtlich in der benannten Studie enthalten - also nicht nur von mir festgestellt. Ich entnehme jedoch Frau Böhmers Reaktion, dass man diese mal wieder einfach unter den Tisch fallen lassen will.

Was den zweiten Teil deines Postings angeht, kehrst du die Probleme im Falle nachziehender junger Männer einfach unter den Tisch. Warum? Es kommt mir sehr ideologisch vor, immer nur auf die Frauen zu sehen - und auch nur auf die, die nicht so sind, wie hier als "Norm" vorgegeben.
Was stellst du dir vor, wie es einer Frau geht, die hier groß geworden ist, die eine Ausbildung hat und Arbeit, während ihr nachziehender Mann Probleme bei der Anerkennung seiner Ausbildung und Arbeitssuche hat? Über die redet interessanterweise fast keiner, über die Männer noch weniger. Innerfamiliär, auch für die Kinder in diesen Ehen, ist das sehr viel schlimmer - aber für die Deutschen offensichtlich klasse, arbeitende junge Frau mit Hausmann, toll.
Und hat mal jemand die jungen einwandernden Frauen gefragt, ob sie mit Integrationskursen zwangsbeglückt werden wollen? Ich kenne etliche, die später freiwillig Deutschkurse besucht haben, einige haben noch deutschen Hauptschulabschluss und Ausbildung draufgesetzt, nachdem die Kinder in der Schule waren. Aber: FREIWILLIG!
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Antwort #37 - 14.11.2006 um 11:48:58
 
Kleiner "Erfahrungsbericht"..

Das ganze Thema Sprachkenntnisse ist ohne Frage sicher das! Integrationsthema.

..aber ob man das ausländerechtlich lösen kann ??? da habe ich starke Zweifel.

Bin gerade selbst in der Situation ein bischen Einblick zu bekommen.
Meine russische Frau und ich haben im Sommer geheiratet, ohne das meine Frau auch nur Grundkenntnisse der deutschen Sprache gehabt hat. Da wir beide berufsbedingt ziemlich perfekt englisch sprechen (Ich habe einige Jahre in den USA gelbt, meine Frau hat E. als Nebenfach in Ru. studiert), haben wir überhaupt keine Sprachprobleme unter uns (Sonst hätten wir auch nicht geheiratet)

Nun ist Sveta seid 4 Wochen im Integrationskurs.
Er besteht aus 17 Personen. Exakt 3 Teilnehmer geben sich richtig Mühe, machen Hausaufgaben, etc.  Ich bin sehr beieindruckt, wieviel in der kurzen Zeit bei den 3en sprachlich schon "klappt" . Die anderen Teilnehmer sind zwischen 3 und 10 Jahren in D. , Motivation und Kenntnisse: 0000%   (vielleicht 0,0001%)

Jeden morgen die Frage an meine Frau: "Kannst Du nicht morgen mal schnell für mich in der Liste meine Anwesenheit unterschreiben, dann muß ich nicht extra kommen...)"

Einige andere jedoch kommen sehr gerne morgens vorbei. Die Sprachschule hat einen prima Kindergarten, kostet nix für Kursteilnehmer (gefördert vom Land, damit die Mütter am Kurs teilnehmen können) "Ist prima, Kinder gut versorgt, kann dann ohne Stress (schwarz) putzen gehen..."

Hab auch keine Idee, wie man das alles ausländerrechtlich besser lösen könnte.
Für uns wäre es ziemlich "schrecklich" gewesen, wenn meine Frau wegen mangelnder Sprachkenntnisse nicht hätte einreisen dürfen. Wir haben 1 Jahr Fernebziehung "genossen", weil Sveta Ihre Uni abschließen mußte.

..und D. in der Provinz in Ru lernen?... hmm, hab da bei meinen Besuchen mal an einem assozierten Göthesprachinstitut vorbeigeschaut.... Da lernt meine Frau hier wirklich schneller und besser..

Letztendlich wird man wohl die Motivation der Immigranten zur Integration irgendwie "prüfen" und/oder "sanktionieren müssen (Sozialhilfe/HarzIV) , aber wie man das ans Auländerrecht koppelt??

Grüße
Sveta + Jens





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Antwort #38 - 14.11.2006 um 12:25:27
 
Zitat:
Was die verfassungsrechtlichen Bedenken angeht, sind die ja offensichtlich in der benannten Studie enthalten - also nicht nur von mir festgestellt. Ich entnehme jedoch Frau Böhmers Reaktion, dass man diese mal wieder einfach unter den Tisch fallen lassen will.


Ich habe nicht gesagt, daß ich die verfassungsrechtliche Seite unbedenklich finde. Aber nur weil die Interessens abwägung gegen Art. 6 ausfallen könnte bedeutet das nicht, daß dese Bedenken unter den Teppich gekehrt werden.

Zitat:
Was den zweiten Teil deines Postings angeht, kehrst du die Probleme im Falle nachziehender junger Männer einfach unter den Tisch. Warum?


Habe ich nicht. Weil:  Zitat:
Wenn ich mal davon ausgehe, daß ein großer Teil nachziehender Ehegatten keine fundierte Schul- oder Berufsausbildung genossen hat, liegen die Chancen hier ohne jegliche Sprachkenntnisse einen einigermaßen anständigen und sicheren Job zu finden, bei Null


Es ist absolut utopisch anzunehmen, daß junge Männer ohne deutsche Sprachkenntnisse kurzfristig nach der Einreise einen Job finden könnten, mit dem sie ihre Familie auf sichere Füße stellen könnten. Die von Dir angesprochenen Probleme bei der Anerkennung von Ausbildungen sind mir durchaus bewußt, aber: es handelt sich um eine Minderheit. Die bei weitem meisten nachziehenden jungen Männer haben keine Ausbildung, oft genug keinen Berufsabschluß, und finden hier allenfalls im nächsten Dönerladen beim Onkel eine kurzfristige Beschäftigung, wenn überhaupt. Fehlende Sprachkenntnisse erleichtern die Sache überhaupt nicht. Es endet dann damit, daß die Ehefrau nicht mehr arbeiten darf weil sowas eben nicht geht, und die Familie sich mit dubiosen Jobs, Unterstützung durch die Familie oder öffentlichen Mitteln über Wasser halten muß. Das kann es ja nicht sein.  Gut ausgebildete Migranten sind nicht die Zielgruppe der Initiative, weil diese in aller Regel selber ein Interesse am Erwerb von Sprachkenntnissen und schneller Integration haben. Über sie wird nicht geredet, weil sie gesellschaftspolitisch nicht problematisch sind und nicht weiter auffallen. Von politischer Seite gibt es hier überhaupt keinen Handlungsbedarf,  im Gegensatz zum weitaus größeren Teil, auf den das nicht zutrifft. Das Projekt `Integrationskurs´ist offentischtlich in die Hose gegangen,  jetflyers posting wirft ein vielsagendes Licht darauf,  und bei seiner Statistik tauchen die Personen noch gar nicht auf, die am Kurs erst gar nicht teilnehmen. Es gibt ja auch keinerlei Sanktionsmöglichkeiten, auf den guten Willen der Zuwanderer zu hoffen, war demnach wohl ein Schuß in den Ofen. Sprachkenntnisse vor der Einreise zu verlangen ist im Grunde nur der nächste Schritt. Leider müssen die Zeche mal wieder alle zahlen aber wie gesagt: alle oder keiner.
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Antwort #39 - 14.11.2006 um 13:16:15
 
jetflyer schrieb am 14.11.2006 um 11:48:58:
Kleiner "Erfahrungsbericht"..
....
Nun ist Sveta seid 4 Wochen im Integrationskurs.
Er besteht aus 17 Personen. Exakt 3 Teilnehmer geben sich richtig Mühe, machen Hausaufgaben, etc.  Ich bin sehr beieindruckt, wieviel in der kurzen Zeit bei den 3en sprachlich schon "klappt" . Die anderen Teilnehmer sind zwischen 3 und 10 Jahren in D. , Motivation und Kenntnisse: 0000%   (vielleicht 0,0001%)

.....

Bingo! Genau so was habe ich gemeint!!! Ohne Motivation sind keine Fortschritte möglich!!!
Es ist egal, vergügt jemand über die Deutsch-Grundkenntnisse oder nicht. Wenn jemand zwar Grundkenntnisse im Deutsch hat, hat keinen Bock, sich zu entwickeln, er bleibt auf die Ewigkeit in dem Zustand.
Und nur mit diesen Grundkenntnisse findet er kaum Job
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #40 - 14.11.2006 um 15:21:06
 
Eine kleine pers. Erfahrung noch zum Thema "Deutsch Lernen"

Bevor wir im Sommer geheiratet haben, hatten wir lange überlegt, ob wir wirklich gleich den "Sprung ins kalte?Augenrollen Ehewasser" wagen..
Meine Frau hatte D. bis dato nur 1mal besucht, so hatten wir die "Idee", unsere Hochzeit einige Monate zu verschieben und Sveta mit einem Sprachvisum 6 Monate in D. die Sprache lernen zu lassen. Wir hatten alle erforderlichen Dokumente, Zusage einer geigneten Schule für Intensivkurs, sichere Finanzierung, VE, etc.etc.. Die ABH in D. hatte zugestimmt, aber das Visum wurde von der Botschaft verweigert: "Mangelnde Rückkehrbereitschaft... Sie heiraten bestimmt in DK..") Meine Frau hatte ganz offen alles dies beim Interview so berichtet, aber ein solches Vorgehen hat die Botschaft nicht akzeptiert.

Motto: Ehrlichkeit war für uns hier "schädlich".. eine "Räuberpistole" a la "Ich muß für meinen neuen Job in Ru dringend deutsch lernen, ich hab da diese Unterlagen drüber..."  Soetwas hat bei Freunden von uns mehrfach problemlos geklappt.

Für uns also: Heiraten oder weiterhin "getrennt leben"

Ich hätte gerne meiner Frau die Möglichkeit gegeben, sich "fundierter" für Ihre (und unsere) Zukunft zu entscheiden auf Basis eigener Lebenserfahrungen in D.
Vielleicht wird eben so manche Ehe (hoffentlich nicht meine Zwinkernd verfrüht geschlossen, wenn Visaproblematik eintritt. Vielleicht wäre auch so manches Integrationsproblem in D. zu vermeiden. Warum ein solches Visum bei nachweislich glaubhafter gemachter postiver Bonität. Leumund, etc nicht zu erhalten war, ist mir rätselhaft.

PS: Aber natürlich bin ich riesig froh, das wir nun glücklich verheiratet sin d Smiley



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Antwort #41 - 14.11.2006 um 15:24:04
 
Klar, wer keinen Bock hat, dem wirst Du auch nichts beibringen können. Allerdings ist die Versuchung, sich an Leute der eigenen Sprache zu halten, wesentlich größer, wenn man sich überhaupt nicht verständigen kann. Grundkenntnisse helfen womöglich, die erste Barriere zu überwinden. Aber viele haben auch nicht einfach keinen Bock, sondern bekommen gar nicht die Möglichkeit, etwas zu lernen. Jemand, der in einem fremden Land die Sprache nicht beherrscht, ist einfach viel leichter zu führen als jemand, der seine Rechte kennt und sie auch vertreten kann. Und das ist nunmal vorzugsweise ein Problem der zugewanderten Frauen, die nicht -wie die Männer- aus eigenem Entschluß einfach so von sich aus Kontakte nach außen suchen können.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #42 - 14.11.2006 um 18:30:27
 
brickbat schrieb am 14.11.2006 um 12:25:27:
Gut ausgebildete Migranten sind nicht die Zielgruppe der Initiative, weil diese in aller Regel selber ein Interesse am Erwerb von Sprachkenntnissen und schneller Integration haben. Über sie wird nicht geredet, weil sie gesellschaftspolitisch nicht problematisch sind und nicht weiter auffallen.


Aber über die negativen Effekte für diese habe ich in der Debatte bisher recht wenig gehört. Meine Frau und ich leben nach einigen Jahren in den USA nun in Kolumbien, verständigen uns hauptsächlich auf Englisch - nach den deutschen Plänen zur Inländer-Diskriminierung (gegenüber EU-Bürgern) in Bezug auf Sprachkenntnisse könnten wir also problemlos in die restlichen Länder der EU ziehen, nur nicht nach Deutschland!

Sprachkenntnisse für alle vor Einreise zu fordern hat dann eben auch den Effekt, gut ausgebildete Leute abzuhalten, die besseres mit ihrer Zeit zu tun haben, als vor Abreise staatlich verordnete Kurse zu besuchen. Dies gilt vor allem dann, wenn sie in Branchen arbeiten, wo z.B. Englisch die gängige Sprache ist.

Na gut, sollte die Regelung so kommen, und wir irgendwann mal nach Europa ziehen wollen, muss ich mir eben einen Job in Spanien, oder Italien, oder Belgien, oder Österreich suchen, und Jobangebote in Deutschland ausschlagen....
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Antwort #43 - 14.11.2006 um 19:06:49
 
gschwarz schrieb am 14.11.2006 um 18:30:27:
Na gut, sollte die Regelung so kommen, und wir irgendwann mal nach Europa ziehen wollen, muss ich mir eben einen Job in Spanien, oder Italien, oder Belgien, oder Österreich suchen, und Jobangebote in Deutschland ausschlagen....



Wohl schwer vorstellbar, daß man mit Jobangeboten überhäuft wird, wenn man die Landessprache nicht beherrscht.
Das wird wohl in Spanien, Italien, Belgien und Österreich ebenso sein wie in Deutschland und anderswo.
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Antwort #44 - 14.11.2006 um 19:50:27
 
Saxonicus schrieb am 14.11.2006 um 19:06:49:
Wohl schwer vorstellbar, daß man mit Jobangeboten überhäuft wird, wenn man die Landessprache nicht beherrscht.
Das wird wohl in Spanien, Italien, Belgien und Österreich ebenso sein wie in Deutschland und anderswo.


Du scheinst da etwas falsch zu verstehen. Woher weißt Du außerdem, welche Fremdsprachen ich bzw. meine Frau sprechen? Nochmal zur Klarstellung: Wir leben aktuell im Nicht-EU-Ausland, dem Heimatland meiner Frau, wo ich übrigens keine Kenntnisse der Landessprache vor Einreise nachweisen musste. Wenn ich (Deutscher) einen Job in Österreich oder Belgien oder England oder Italien angeboten bekomme, hätten wir keine Probleme, dorthin zu ziehen, auch wenn meine Frau keine Kenntnisse der Landessprache hätte  - nach Deutschland aber schon, weil meine Frau eben vorher Deutschkenntnisse bräuchte.

Ich sprach ausdrücklich von den negativen Auswirkungen, die eine solche Regelung eben auf gut ausgebildete Leute haben wird. Aber offensichtlich wird das in Deutschland nicht als Problem erkannt, wie Dein Beitrag ja beweist. Da entsteht dann der Eindruck, dass auch international mobile, gut ausgebildete und mehrsprachige Leute in Deutschland eben nicht erwünscht sind, sofern die heiligen Deutschkenntnisse vor der Einreise fehlen. Oder soll dass dann etwa per "Härtefallregelung" gelöst werden???
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