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Re: imal wieder FZF (Gelesen: 9.637 mal)
malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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07.02.2006 um 20:34:47
 
Hallo Leute, ich muss euch schon wieder mit Fragen belästigen...
Habe das hier gelesen:

Weitere Änderungen zum Aufenthaltsgesetz:

Punkt 17 des Änderungsgesetzes äußern. Darin heißt es: „17. § 28 Abs. 1 wird folgender Satz angefügt: „§ 30 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Absatz 2 Satz 1 sind in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 anzuwenden.“ In Punkt 19 des Änderungsgesetzes wird des Paragraph 30 neu geregelt. Demgemäß kann ein Zuzug zu in der BRD lebende Ausländer und gemäß Punkt 17 auch zu Deutschen Ehepartnern nur dann erfolgen, wenn der ausländische Ehegatte mindestens 21. Jahre alt ist und die deutsche Sprache so gut beherrscht, dass er nicht an einem Integrationskurs teilnehmen muss.

Der zweite Satz des Punktes 17 des Änderungsgesetzes scheint hingegen noch wesentlich folgenschwerer. Dass zukünftig nur noch ausländische Ehegatten eines Deutschen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn sie im Ausland ausreichend Deutsch gelernt haben, hat die Folge, dass Deutsche ein Eheleben in Deutschland nur noch mit denjenigen ausländischen Ehegatten führen dürfen, die die Möglichkeit haben in ihren Heimatländern Deutsch zu lernen. Durch diese Regelung werden all diejenigen diskriminiert, die im Ausland keine Möglichkeit haben Deutsch zu lernen. Leider leben nicht alle ausländischen Ehepartner in Metropolen reicher Industrieländer, in denen ein entsprechendes Angebot vorhanden ist. Würde dieser Gesetzesentwurf in der vorgelegten Form verabschiedet werden, so würde dies bedeuten, dass deutsche Staatsbürger in letzter Konsequenz, wenn sie nicht selbst auswandern möchten, sich nur noch in Personen verlieben dürften, die in Ländern mit einer entsprechenden Infrastruktur leben.

Werde aber nicht so wirklich schlau draus. Was bedeutet das nun in meinem Fall? Ab wann tritt dieses neue Gesetz in Kraft? Mein Freund macht momentan einen DEutschkurs im Goethe-Institut Tunis, aber reicht das aus? Wie und von wem wird denn kontrolliert, ob er ausreichend Deutschkenntnisse hat? Hilfe... weinend
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 08.02.2006 um 19:12:47
 
bitte bitte helft mir, wenn ihr könnt Smiley
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.02.2006 um 20:55:56
 
Ich hab das hierher verschoben, da für die geplanten Gesetzesänderungen
ja extra dieses neue Themenforum angelegt wurde.
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 09.02.2006 um 17:12:07
 
okay, danke!
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 10.02.2006 um 10:34:14
 
Wenn du diesen Thread durchliest, kannst du feststellen, dass die Änderung, die dich interessiert, viele andere Gemüter erregt, noch in der Diskussion ist und noch nicht beschlossen.
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.02.2006 um 11:58:53
 
Ja, diese Diskussion verfloge ich und ich weiß auch, dass noch nichts beschlossen wurde, aber diese Ungewissheit macht mich einfach wahnsinnig. Wüsste einfach gerne, was das denn nun konkret bedeuten würde, wenn dieses Gesetz durchkommt
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.02.2006 um 11:59:35
 
ich meine natürlich "verfolge"
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.02.2006 um 13:29:28
 
Welche Staatsangehörigkeit hat dein Freund?
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malaika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 10.02.2006 um 19:53:24
 
Er ist Tunesier, ich bin Deutsche. Nach diesem Kurs vom Goethe-Institut wird er auf Sprachstufe A2 des europäischen Referenzrahmens stehen. Keine Ahnung, ob das reicht, genau das versuch ich rauszukriegen.
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Antwort #9 - 10.02.2006 um 21:12:55
 
Tja, wenn man den "Gesetzesentwerfer" glaubt, dann soll es sich um "einfache Sprachkenntnisse" handeln (also gerade mal etwas radebrechen, um selbständig einkaufen zu können oder so) - zumindest wage ich "einfach" mit "elementar" gleich zu setzen. Da wäre "Sprachstufe A2 des europäischen Referenzrahmens" ausreichend.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 12.02.2006 um 00:00:35
 
deine worte in- wessen ohr auch immer Zwinkernd
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Nykita
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Antwort #11 - 18.11.2006 um 11:52:59
 
Sondra schrieb am 10.02.2006 um 21:12:55:
Tja, wenn man den "Gesetzesentwerfer" glaubt, dann soll es sich um "einfache Sprachkenntnisse" handeln (also gerade mal etwas radebrechen, um selbständig einkaufen zu können oder so) - zumindest wage ich "einfach" mit "elementar" gleich zu setzen. Da wäre "Sprachstufe A2 des europäischen Referenzrahmens" ausreichend.


Frage: Wer richtet darüber, ob jemand nun Grundkenntnisse in der dt. Sprache beherrscht?
Die Botschaft?


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Antwort #12 - 18.11.2006 um 12:49:03
 
Sprachkenntnisse, Sprachtest
Fürchte mal ja, wird Aufgabe der Botschaften und Konsulate.

Gibt ja sonst keine andere deutsche Behörde im Ausland.
Prüfung müßte ja bei Visaantragstellung erfolgen, erst nach Einreise wäre ja sinnlos.

Mal abwarten, wie es genau geregelt und umgesetzt wird (was im kleingedruckten steht), vorerst alles Spekulation, evtl. werden ja Goethe Institut u.a. beteiligt.

Empfehle abzuwarten und ruhigen Kopf behalten.
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Antwort #13 - 18.11.2006 um 13:23:51
 
Zitat:
Prüfung müßte ja bei Visaantragstellung erfolgen, erst nach Einreise wäre ja sinnlos.

Visumsantrag (ohne Übersetzungen) alleine, eigenhändig und im Beisein des Mitarbeiters ausfüllen? Nachfragen jeweils nur auf deutsch zulässig!
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Antwort #14 - 19.11.2006 um 12:46:00
 
Einbeck schrieb am 18.11.2006 um 12:49:03:
Sprachkenntnisse, Sprachtest
Fürchte mal ja, wird Aufgabe der Botschaften und Konsulate.

Gibt ja sonst keine andere deutsche Behörde im Ausland.
Prüfung müßte ja bei Visaantragstellung erfolgen, erst nach Einreise wäre ja sinnlos.

Mal abwarten, wie es genau geregelt und umgesetzt wird (was im kleingedruckten steht), vorerst alles Spekulation, evtl. werden ja Goethe Institut u.a. beteiligt.

Empfehle abzuwarten und ruhigen Kopf behalten.


Also als sinnlos würde ich eine Prüfung nach der Einreise nicht bezeichnen. Denn dabei geht es doch - bei dem Begriff Integration - man kann sich doch erst integrieren, wenn man in dem betreffenden Land bzw. der Gesellschaft ist.

Wenn man sich Deutschland wie vor 100 Jahren vorstellt, als man grade mal die Menschen im Umkreis von 50 km kannte und noch nicht die Möglichkeit hatte, sich mit der ganzen Welt zu unterhalten und für ein paar Kröten nach Sonstwo zu reisen.....könnte man dieses neue Gesetz ja verstehen.

Aber wenn man sich vorstellt, dass man die Welt heute vernetzt ist - dass man seinen Angetrauten auf einem anderen Kontinent kennenlernen kann - finde ich, dass Integration nicht schon vor Einreise stattfinden muss.
Selektion, wer überhaupt die Chance bekommt, sich integrieren zu dürfen - würde es wohl eher treffen.

Aber da scheiden sich die Geister.
Verstehe Prüfungen und Kontrollen ja - und bin dafür - aber doch nicht mit diesem Ansatz.

Augenrollen

Grüße,
Nykita
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