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Geburtsort des Vaters (Gelesen: 9.580 mal)
janine
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27.01.2006 um 15:54:15
 
Hallo ihr!

Gestern hatten mein gambischer Mann und ich unseren ersten Termin bei der Einbürgerungsbehörde hier in Hamburg.

Alles lief gut bis die Sachbearbeiterin mich fragte wann und wo mein Vater geboren wurde.

Kurze Schilderung - meine Großeltern mütterlicherseits waren Deutsche Staatsbürger.
Meine Großeltern väterlicherseits waren beide deutsche Staatsbürger. Dieser Opa ist mit meiner Oma aus beruflichen Gründen für kurze Zeit nach Danzig gegangen. Dort wurde mein Vater 1933 geboren.

Als die Sachbearbeiterin dies hörte sagte sie, wir hätten jetzt ein großes Problem! UND es könne sein, dass aufgrund des Geburtsortes meines Vaters mein Mann nicht eingebürgert werden könne da ich ja keinen deutschen Vater hätte. Häh?

Erstens ist mein Vater Deutsch, zweitens wurde ich in Hamburg geboren und bin selbstverständlich auch Deutsche.

Kann mir hier jemand erklären wo es steht, dass der ausländische Ehemann einer Deutschen mit einem ausländischen Vater (was mein Vater ja nun nicht ist) kein Recht auf Einbürgerung hat? Die Dame meinte, sie müßten zu erstmal meine Abstammung prüfen? Was hat meine Abstammung mit der Einbürgerung meines Mannes auf sich, wenn ich erwiesener Maßen DEUTSCH bin?

ich würde mich soooo sehr über eine Erklärung freuen!!!

LG,
Janine
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Antwort #1 - 27.01.2006 um 16:11:10
 
Hallo Janine,

in dieser Angelegenheit erlaube ich mir mal als Laie meine Meinung abzugeben, bevor sich einer der Experten melden kann.

Das einzige, was in Deinem Fall zaehlt, ist, dass Du deutsche Staatsbuergerin bist. Alles andere ist nicht wichtig. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Beamtin ueberpruefen moechte, ob Du zu Recht deutsche Staatsbuergerin bist. Da wuerde ich mir gar keine Sorgen machen. Es hilft vielleicht, proaktiv zu werden und Dokumente vorzulegen, die eindeutig Deine "Abstammung" belegen. Vielleicht hilft es, so eine Verzoegerung der eigentlichen Sache zu verhindern.

Wenn das auch nicht klappt, dann wuerde ich nach dem Vorgesetzten fragen und den Fall dort schildern.

In meinen Augen ist das alles kein Problem, kann aber aergerlich werden, wenn die Ueberpruefung "Deiner Abstammung" eventuell viel Zeit benoetigt.
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ronny
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Antwort #2 - 27.01.2006 um 16:47:33
 
Zitat:
Was hat meine Abstammung mit der Einbürgerung meines Mannes auf sich, wenn ich erwiesener Maßen DEUTSCH bin?


Hi Janine,

Wenn es erwiesen ist dürfte es kaum ein Problem sein, aber..

Ich nehme an dass Dein Ehemann frühzetig eingebügert wird (§9 StAG) und das ist nur möglich wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Deshalb ist Deine StAng und ggf. die Deiner Vorfahren zu überprüfen Zwinkernd

Dazu wird in aller Regel summarisch geprüft, ob in der Aufenthaltshistorie Anhaltspunkte für einen möglichen Verlust der Statsangehörigkeit auszuschließen sind.  Der Besitz der Staatsangehörigkeit ist glaubhaft zu machen oder (wenns es geht )nachzuweisen .

Allein die Tatsache dass Du in Hamburg geboren bist ist kein Beleg dafür Zwinkernd Auch der Besitz eines Passes ist allenfalls als widerlegbares Indiz anzuseen.., nicht ein tatsächlicher Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Diese kannst Du bei ehelicher Geburt vor dem 01.01.1975 nur dadurch nachweisen das der Besitz der dt. Staatsangehörigket Deines Vaters glaubhaft gemacht wird, dieser widerum leitet die StAng von den Großeltern väterlicherseits ab, usw.

Zitat:
Dieser Opa ist mit meiner Oma aus beruflichen Gründen für kurze Zeit nach Danzig gegangen. Dort wurde mein Vater 1933 geboren.


Das ist so ein evtl. Anhaltspunkt für einen Verlust der StAng, weil damalige Gebietsveränderungen auch oft mit einem StAng-Verlust einhergingen Zwinkernd

Je nachdem wann dieser Umzug erfolgte wäre es durchaus überprüfenswert, ob Dein Großvater 1933 (vor der Geburt Deines Vaters)  noch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Falls Du nach dem 01.01.1975 geboren bist, könntest Du auch die mütterliche Linie verfolgen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #3 - 27.01.2006 um 17:37:53
 
Hi Ronny,

mit Deinem letzten Beitrag habe ich ein kleines Problem.

Ich persoenlich kann mir keinen Fall vorstellen, auch nicht 1933, dass man die deutsche Staatsangehoerigkeit verlieren koennte, nur weil die Eltern fuer 2 Jahre nach Danzig gezogen sind, um zu arbeiten.

Wenn doch die Grosseltern (beiderseits) deutsch sind, wie soll man dann die Staatsangehoerigkeit verlieren? Es gibt ja auch noch Geburtsurkunden etc.

Ich finde es nicht in Ordnung, wenn eine Beamtin, Janine nun auf deutsche Staatsangehoerigkeit ueberpruefen moechte. Ich sehe ueberhaupt keine Begruendung dafuer. Ich weiss nicht wie alt Janine ist, auf jeden Fall aber wohl volljaehrig. Stell Dir mal vor, nach so vielen Jahren begegnest Du jemanden, der Deine deutsche Staatsangehoerigkeit ueberpruefen moechte. Das ist nicht in Ordnung.

Dann moechte ich fuer mich auch gerne wissen, ob ich zu Recht die deutsche Staatsangehoerigkeit habe. Wo kann ich das freiwillig ueberpruefen lassen? Immerhin ist meine Mutter auch in Stettin geboren und meine Grosseltern (muetterlicherseits) sind in Lettland geboren. Alle haben einen deutschen Pass, zu Recht?
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Antwort #4 - 27.01.2006 um 18:04:48
 
Erstmal vielen Dank das sich jemand gemeldet hat!

"Je nachdem wann dieser Umzug erfolgte wäre es durchaus überprüfenswert, ob Dein Großvater 1933 (vor der Geburt Deines Vaters)  noch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß."

Mein Großvater wurde in Deutschland geboren (Flensburg) und hat seine (und meine Großmutter ihre) deutsche Staatsangehörigkeit bis zu seinem/ihrem Tode behalten. Auch war er deutscher Soldat und hat für Deutschland im 2. Weltkrieg kämpfen müssen. So weit ich weiß, durfte ein nicht Deutscher gar nicht für das dritte Reich an die Front. Mein Vater hat trotz seiner Geburt in Danzig immer die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt. Im übrigen war es zu der Zeit kein Einzelfall für jemanden der in der Schifffahrt tätig war, in Danzig zu arbeiten.

Ja, mein Mann würde laut  §9 StAG eingebürgert werden.

Ich bin Jahrgang 1961 und wie gesagt hier geboren - auch wenn das nicht zählt. Ich zweifel mittlererweile an meiner eigenen Identität!

Auch frage ich mich, was haben Eltern und Großeltern überhaupt mit einer Einbürgerung eines Ehepartners zu tun, wenn das Kind nachweislich in Deutschland geboren wurde? Was bin ich denn sonst nach 44 Jahren hier in diesem Land? Keine Deutsche? Soll ich Asyl beantragen? Wo gehöre ich denn überhaupt hin auf dieser Welt? Wenn mein Mann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollte, ist er Deutscher - auch wenn seine Wurzeln in Afrika sind. Er hat das Recht eines Deutschen, darf wählen, zahlt (eh schon) Steuern und hält sich an die Grundgesetze, kann reisen wohin er will etc etc etc.

Mir will man nach 44 Jahren etwas anderes einreden und zweifelt an meiner Deutschheit???

Wo steht denn das alles? Wo sind denn die §§? In den Unterlagen zur Einbürgerung steht davon nichts.

Nicht böse sein, ich bin richtig sauer zur Zeit weil ich nicht weiß wo ich dies nachlesen kann und weil ich mal wieder von der Willkür einer Hamburger Sachbearbeiterin ausgehe. Kein einziges Ehepaar das ich hier kenne wurde je gefragt, wo die Elternteile geboren wurden. Hier hat man lediglich die Heiratsurkunde der Eltern verlangt. In der meiner Eltern steht sowieso beide Deutsch. Und was hat die Einbürgerung meines Mannes damit zu tun? Wieviele Generationen muss man denn "Deutsch" sein um Deutsch zu sein?

Oh Mann...
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Antwort #5 - 27.01.2006 um 18:39:01
 
Hi Janine,

lockerbee. Das ist nicht so unüblich wie Du denkst. Wir haben in Deutschland nicht das ius soli Prinzip,      
= Staatsangehörigkeit hängt vom Geburtsort ob, sondern das ius sanguinis Prinzip = Abstammung bestimmt die Staatsangehörigkeit (ja ich weiß, es gibt den § 4 Abs. 3 StAG der gilt aber nicht für Deutsche).

Nachlesen: am besten hier in der
StARVwV
.

Zur Einbürgerung die Ziffern  9 und ggf. 8, zur deutschen Staatsangehörigkeit die Ziffern 1 ff, insbesondere Ziffern 1.8 und 1.9.

Zitat:
So weit ich weiß, durfte ein nicht Deutscher gar nicht für das dritte Reich an die Front.


Oh oh, was meinst Du wieviele Ausländer auf deutscher Seite gestorben sind. Der Dienst in der Wehrmacht hat noch nicht mal den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge gehabt, selbst Angehörige der Waffen** mußten eine Einzeleinbürgerung durchlaufen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Nur btw: wegen des Opas würde ich mir nicht allzuviel Sorgen machen . Ich denke dass da kein Verlust eingetreten ist. Wann ist er denn genau nach Danzig gegangen und wo war er beschäftigt ?

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Antwort #6 - 27.01.2006 um 19:42:52
 
"ius sanguinis Prinzip = Abstammung bestimmt die Staatsangehörigkeit" - genau deswegen duerfte doch die Reisetaetigkeit der Grosseltern 1933 kein Anhaltspunkt einer etwaigen Ueberpruefung der Staatsangehoerigkeit sein.
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Antwort #7 - 27.01.2006 um 19:55:48
 
Zitat:
genau deswegen duerfte doch die Reisetaetigkeit der Grosseltern 1933 kein Anhaltspunkt einer etwaigen Ueberpruefung der Staatsangehoerigkeit sein. 


Doch, denn die Reise führte in ein Gebiet des deutschen Reiches, wo es aufgrund Wohnsitz und Gebietsveränderungen infolge des Ersten Weltkrieges zu Staatsangehörigkeitsverlusten kam. Und anschließend wäre dann 1933 evtl. der Abstammungserwerb gar ned mehr mögich gewesen Zwinkernd

Versailler Vertrag, Danziger Korridor, Volkslisten, Optionsverträge nur als Stichworte Zwinkernd

Ohne nähere Kenntnisse des tatsächlichen Sachverhaltes und ohne gutes Kartenmaterial aus der damaligen Zeit oft gar nicht genau zu beantworten und her erst recht ned Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 27.01.2006 um 21:05:56
 
Also dieses Thema interessiert mich brennend. Ich kann mir zwar kaum vorstellen, dass eine Reise zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit fuehren kann bzw. konnte, lasse mich gerne aber eines besseren belehren.
Gibt es Experten hier? @Janine, recherchiere doch mal selbst zu diesem Thema und berichte hier.

Selbst wenn es so waere, koennte dies denn tatsaechlich nach 44 Jahren zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit kommen? Gibt es Praezedenzfaelle??

Ich moechte jetzt auch gerne wissen, ob ich Deutscher bin. Wie kriege ich das heraus und wer kann mir das bestaetigen?? Oder wo kann sich Janine bestaetigen lassen, dass sie Deutsche ist? Dann muesste die Beamtin an der ABH dies nicht mehr selbst ueberpruefen.
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Antwort #9 - 27.01.2006 um 21:40:32
 
Zitat:
Gibt es Experten hier?


Weiß nicht ob ich einer bin Zwinkernd

Habe nur ca. 10 Jahre die Aufgaben der Staatsangehörigkeitsbehörde wahrgenommen, dazu gehörte bei uns die Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen für deutsche Staatsangehörige. Die dazu erforderliche Überprüfung der Staatsangehörigkeit seit mindestens dem 01.01.1914 hat halt diese Erkenntnisse -wie oben aber wirklich nur ganz oberflächlich aufgezählt- gebracht. Zwinkernd

Es ist btw kein Entzug der Staatsangehörigkeit wenn heute festgestellt wird dass jemand sie nicht besitzt, sondern lediglch die Feststellung, dass er sie nie erworben hat;)

Zitat:
dass eine Reise zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit fuehren kann


Eine Reise sicher nicht, es sei denn es wäre ein Umzug gewesen Zwinkernd Also dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes, oder die bereits vor einer Gebietsveränderung erfolgte Verlegung des Wohnsitzes .

Es gab kollektive Verlust- und kollektive Erwerbstatbestände in der deutschen Staatsangehörigkeitsgeschichte Zwinkernd

Beispiel:

Ostoberschlesien / Pommern = Verlust

Sudetenland = Erwerb

Grüße
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Antwort #10 - 27.01.2006 um 21:56:29
 
bamthwok: bedingt durch die Tatsache, dass bis 1975 das Kind einer Deutschen und eines Ausländers nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwarb, wäre es theoretisch möglich, dass ein Elternpaar, wo der Mann durch so eine Konstellation selbst kein Deutscher war, ohne es zu wissen, Kinder haben, die von sich denken, dass sie Deutsche sind, ohne es zu sein. Und dann ist es egal, wie alt man ist.
Für die vor 1975 geborenen Kinder deutscher Mütter gab es eine Frist von zwei Jahren zur Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ich habe Bekannte, die darunter fielen, aber in den siebziger Jahren im Ausland waren - die hätten sich später ganz normal einbürgern lassen müssen.
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Antwort #11 - 27.01.2006 um 22:14:45
 
@ronny: ich wollte nicht Deine Kompetenz anzweifeln. Sorry! Was bedeutet das im schlimmsten Fall fuer Janine? Wenn festgestellt wird, dass sie nie die deutsche Staatsangehoerigkeit erworben hat, dann muss sie den deutschen Pass abgeben und ist zunaechst mal staatenlos????

Weitere ernsthafte Frage: kann sich jede Person aus eigener Initiative auf deutsche Staatsangehoerigkeit ueberpruefen lassen?? Wenn ja wo? Wie bekommt man einen Staatsangehoerigkeitsausweis???

@Reni: in Janines Fall ist es doch ziemlich eindeutig, dass die Grosseltern nur voruebergehend in Danzig waren. Sie sind ja schliesslich zurueckgekehrt. Koennten sie dennoch die Staatsangehoerigkeit "kollektiv" verloren haben??

@Janine: ich denke die Diskussion wird zunehmend abstrakt. Wir wollen Dir keine Angst machen. Ich bin fest davon ueberzeugt, dass Du Dir keine Sorgen machen musst und bald gluecklich verheiratet sein wirst.

Gruss
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Antwort #12 - 27.01.2006 um 22:17:13
 
@Janine: Sorry, ihr seid ja schon verheiratet. Ich meinte, die Einbuergerung sollte nicht an Deiner Staatsangehoerigkeit scheitern.
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Antwort #13 - 27.01.2006 um 22:28:49
 
Ich hatte es auch abstrakt gemeint.
Grundlage für solchen Verlust der Staatsangehörigkeit konnte z.B. sein, dass nach dem 1. Weltkrieg ein Gebiet zu Polen fiel - da gab es Regelungen, aber die Details sind mir nicht bekannt. Bei Janine sehe ich das eigentlich nicht, weil  1933 waren die Gebiete verteilt, und ein bloßer Umzug dürfte da nichts bewirkt haben.
Ich denke, dass lediglich die Tatsache, dass der Vater nicht im damaligen Deutschland geboren wurde, zusammen mit dem Geburtsjahr, die Frage veranlasst hat.
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Antwort #14 - 27.01.2006 um 22:37:04
 
bamthwok schrieb am 27.01.2006 um 22:14:45:
Was bedeutet das im schlimmsten Fall fuer Janine? Wenn festgestellt wird, dass sie nie die deutsche Staatsangehoerigkeit erworben hat, dann muss sie den deutschen Pass abgeben und ist zunaechst mal staatenlos????

Theoretisch ja, nach den Schilderungen hier im Thread wohl eher nicht.

Bei einer Einbürgerung nach § 9 ist es ja Bedingung, dass der Ehepartner Deutscher/Deutsche ist, und nur darum geht es hier, denn wie alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung muss auch dies nachgewiesen werden. Dazu dient der Staatsangehörigkeitsausweis, denn nur dieser ist letztlich (neben einer Einbürgerungsurkunde) ein Beweis.
In einigen Bundesländern wird dieser Staatsangehörigkeitsausweis generell bei jeder 9er-Einbürgerung verlangt, in anderen nur, wenn irgendwelche Zweifel bestehen, und seien sie noch so gering wie hier, nämlich dann, wenn irgendwie das Ausland ins Spiel kommt. Das ist kein böser Wille der Sachbearbeiter, sondern Vorgabe vorgesetzter Stellen. Der Grund ist, wie Ronny schon sagte, dass theoretisch ein Verlust eingetreten sein könnte.

Zitat:
Weitere ernsthafte Frage: kann sich jede Person aus eigener Initiative auf deutsche Staatsangehoerigkeit ueberpruefen lassen??

Ja.

Zitat:
Wenn ja wo? Wie bekommt man einen Staatsangehoerigkeitsausweis?

Durch einen entsprechenden Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Stadt/Landkreis).
Allerdings ist das Verfahren kostenpflichtig und birgt das theoretische Risiko, dass das Ergebnis lautet: kein Deutscher.

Zwinkernd
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Antwort #15 - 27.01.2006 um 22:38:29
 
Reni schrieb am 27.01.2006 um 22:28:49:
Ich denke, dass lediglich die Tatsache, dass der Vater nicht im damaligen Deutschland geboren wurde, zusammen mit dem Geburtsjahr, die Frage veranlasst hat.


Genau.  Zwinkernd
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Antwort #16 - 28.01.2006 um 18:19:26
 
Vielen, vielen Dank für die ganze Mühe und all den Antworten. Es ist schon eine Art "Beleidigung", wenn einem ins Ohr gelegt wird, das man 44 Jahre nachdem man in D geboren ist nun plötzlich alles andere als das sein soll, was man ist. Aber gut. Meine Eltern befinden sich zur Zeit im Urlaub und ich muss, ob ich möchte oder nicht, natürlich meinen Vater interviewen da die Behörde einen tabelllarischen Ablauf meines Vaters benötigt von wann bis wann er sich seit Geburt bis dato aufgehalten hat. Das wird ziemlichen Stress bedeuten da mein Vater alt ist und gesundheitlich nicht mehr so auf dem Damm. Ihm jetzt klar zu machen das er, obwohl seine Vorfahren Urdeutsch sind, er es eventuell nicht ist weil er zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort geboren wurde... krank!

Ich überlege mir ernsthaft den ganzen Quatsch ganz aufzuheben, bis mein mein seine 8 Jahre hier voll hat. Denn die Sachbearbeiterin meinte, nach 8 Jahren und fortbestehen der Ehe ist es eh leichter eingebürgert zu werden. Mit einer NE läßt es sich auch leben. Ist halt nur blöd, da wir viel reisen und die sämtlichen Visa Anträge, die mein Mann stellen muss, kosten viel Zeit und Geld. Ausserdem ist mein Mann überaus interessiert an "unseren" demokratischen Verhältnissen hier und beschäftigt sich sehr (privat) mit unserer Politik.

Ach... und zu guter Letzt - die Sachbearbeiterin meinte, wichtig wäre eigentlich nur wo mein Vater sich am 1.01.1950 aufgehalten hat. In Deutschland! Wozu also diese ganzen Jahresnachweise?

Ich habe noch eine Frage:

Wer entscheidet über die pos oder neg Erteilung der Einbürgerung? Unsere Sachbearbeiterin?

Vielen Dank nochmals! Und ich werde auf alle Fälle berichten, was so alles passiert.

LG,
Janine
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Antwort #17 - 28.01.2006 um 20:02:45
 
janine schrieb am 28.01.2006 um 18:19:26:
Es ist schon eine Art "Beleidigung", wenn einem ins Ohr gelegt wird, das man 44 Jahre nachdem man in D geboren ist nun plötzlich alles andere als das sein soll, was man ist.

Ich denke nicht, dass das so gesagt wurde, und so kann man es auch nicht sehen. Wie schon gesagt, es geht lediglich um den Nachweis deiner deutschen StA. Diese hast du mit deiner Geburt automatisch erworben, wenn am Tage deiner Geburt dein Vater deutscher Staatsangehöriger war.

Falls du nach dem 31.12.1974 geboren wurdest, hast du sie auch automatisch erworben, wenn deine Mutter Deutsche war. Sollte dies der Fall sein und dies leichter nachweisbar sein, kannst du diesen Weg nehmen.

Zitat:
Wer entscheidet über die pos oder neg Erteilung der Einbürgerung? Unsere Sachbearbeiterin?

Mag sein, evtl. trifft diese Behörde auch nur die Vorbereitungen. Wer zuständige Einbürgerungsbehörde ist, ist in den Bundesländern völlig unterschiedlich geregelt, zum Teil sogar abhängig von der Rechtsgrundlage des Antrages. Eine Übersicht findest du hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/zust.htm
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Antwort #18 - 29.01.2006 um 18:14:12
 
"Diese hast du mit deiner Geburt automatisch erworben, wenn am Tage deiner Geburt dein Vater deutscher Staatsangehöriger war."

Damit hätte sich doch alles erledigt. Er war/ist aber an dem Tage meiner Geburt sowieso deutscher Staatsangehöriger.

Aber gerade das hat die Dame angezweifelt und wortwörtlich gesagt:

"Ich bezweifel überhaupt, dass Sie Deutsche sind und abstammungsmäßig schon gar nicht"


Ich denke, dass hätte jeder hier als Beleidigung aufgefasst - oder?

"Falls du nach dem 31.12.1974 geboren wurdest,..."

Geht ja nicht, wenn ich bereits 44 Jahre auf diesem Planeten lebe Zwinkernd

Wir sprechen hier übrigens von einer Hamburger Behörde. Wer sie kennt, weiß wovon ich rede...

Schönen Sonntag noch und vielen Dank!
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Antwort #19 - 29.01.2006 um 18:23:02
 
Zitat:
Er war/ist aber an dem Tage meiner Geburt sowieso deutscher Staatsangehöriger.


Woraus schließt Du das ? Falls dafür Nachweise da sind, hat sich die Prüfung ja schnell erledigt Zwinkernd

Das Amt überprüft, weil Anhaltspunkte dafür Anlass bieten, dass ein Verlust (bereits beim Großvater) eingetreten sein kann.

Das ist ein ganz normaler Vorgang und hat bestimmt nix mit Willkür zu tun Zwinkernd

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Antwort #20 - 29.01.2006 um 19:36:29
 
Hi,

Verdammt, ich fürchte das betrifft mich auch. Ich bin deutlich vor '75 geboren und weiß nur, daß die Familie meines Vaters (seiner Mutter) aus Ostpreussen stammt. Er ist zwar in Hamburg geboren aber der Vater ist unbekannt!
Meine Oma hat ihn als Baby oder Kleinkind weggegeben und er ist im Heim und später bei seiner Oma (aus Ostpreussen) in HH aufgewachsen. Kontakt zu seiner Mutter gab es nie.
Wie soll ich denn bitteschön die Herkunft meines Vaters nachweisen?
Ich kann es nicht, er kennt seinen Vater nicht, er wurde unehelich geboren.

Wenn, dann hat mein Vater vielleicht eine Geburtsurkunde in der "Vater unbekannt" drin steht.

Darf ich mal anmerken, daß das komplett krank ist?
Wie Janine bin ich so deutsch wie man es sich nur vorstellen kann.
Irgendwie erinnert mich das an Ariernachweis und solche Dinge.

Ich bin nur wirklich echter Deutscher, wenn ich meine Herkunft nachweisen kann?
Meine deutsche Staatsbürgerschaft die bei meiner Geburt festgestellt wurde, ist plötzlich nix mehr wert?

Hallo Gesetzgeber, das kann ja so wohl nicht angehen.

Gruß,
Norbert




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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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ronny
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Antwort #21 - 29.01.2006 um 20:09:29
 
Zitat:
Ich kann es nicht, er kennt seinen Vater nicht, er wurde unehelich geboren.


Bei unehelicher Geburt wird die Staatsangehörigkeit durch die nichteheliche Mutter "vererbt" , also Deiner Großmutter Zwinkernd

Zitat:
Hallo Gesetzgeber, das kann ja so wohl nicht angehen.


Das hat uns die Grüne Bande ja erst 2000 als neues Gesetz verkauft, haben wir damals gelacht  Laut lachend

Naja, das Gesetz stammt halt mit Modifikaionen immer noch aus 1913, aber.....

In der bei "Gesetzesänderungen" vorgesehenen Änderung des ZuwandG ist eine "Altfallregelung im StAG vorgesehen Zwinkernd

Wäre ja aus Anlass der "Wende" bereits Gelegenheit für gewesen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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bamthwok
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Antwort #22 - 30.01.2006 um 06:12:02
 
Noch eine Frage zu diesem (absurden) Thema: Angenommen in Janine's Fall wird festgestellt, dass sie gar nicht die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt (rein hypothetisch). Haette sie dann wenigstens das Recht auf Antrag sofort "eingebuergert" zu werden?

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Ralf
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Antwort #23 - 30.01.2006 um 08:46:54
 
Bestimmt, sofern sie nicht von Sozialhilfe lebt (was man aufgrund des Einbürgerungsverfahrens des Ehepartners hier mal ausschließen kann) und nicht erheblich vorbestraft ist. Die erforderlichen Aufenthaltszeiten dürften allemal erfüllt sein.

Sofern eine geplante Gesetzesänderung wie beabsichtigt im Sommer in Kraft tritt, würde aber bereits die Tatsache, jahrelang wie eine Deutsche behandelt worden zu sein, zum Erwerb der StA führen.

Zwinkernd
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janine
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Antwort #24 - 30.01.2006 um 09:12:03
 
Ralf schrieb am 30.01.2006 um 08:46:54:
Bestimmt, sofern sie nicht von Sozialhilfe lebt
nein
(was man aufgrund des Einbürgerungsverfahrens des Ehepartners hier mal ausschließen kann) und nicht erheblich vorbestraft ist
bis auf das eine oder andere knöllchen
Zwinkernd. Die erforderlichen Aufenthaltszeiten dürften allemal erfüllt sein.
nach 44 jahren sehe ich das auch so


Sofern eine geplante Gesetzesänderung wie beabsichtigt im Sommer in Kraft tritt, würde aber bereits die Tatsache, jahrelang wie eine Deutsche behandelt worden zu sein, zum Erwerb der StA führen.

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Antwort #25 - 30.01.2006 um 09:14:18
 
bamthwok schrieb am 30.01.2006 um 06:12:02:
Noch eine Frage zu diesem (absurden) Thema: Angenommen in Janine's Fall wird festgestellt, dass sie gar nicht die deutsche Staatsangehoerigkeit besitzt (rein hypothetisch). Haette sie dann wenigstens das Recht auf Antrag sofort "eingebuergert" zu werden?



Was wäre denn, wenn ich nach diesem ganzen Hickhack gar nicht eingebürgert werden will? Bin ich dann Staatenlos? Und was passiert dann?


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Ralf
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Antwort #26 - 30.01.2006 um 09:25:12
 
Jetzt wird's aber sehr hypothetisch.  Zwinkernd

Natürlich kann niemandem eine Einbürgerung aufgezwungen werden (von minderjährigen Kindern, bei denen es die Eltern beantragen, mal abgesehen).

janine schrieb am 30.01.2006 um 09:14:18:
Bin ich dann Staatenlos?

Wenn keine andere Staatsangehörigkeit erworben wurde, wäre das die notwendige Folge.

Zitat:
Und was passiert dann?

Dann wäre wohl ein Reiseausweis für Staatenlose auszustellen und eine Aufenthaltserlaubnis erforderlich.

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bamthwok
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Antwort #27 - 30.01.2006 um 17:30:35
 
Zitat:
Sofern eine geplante Gesetzesänderung wie beabsichtigt im Sommer in Kraft tritt, würde aber bereits die Tatsache, jahrelang wie eine Deutsche behandelt worden zu sein, zum Erwerb der StA führen.


Das waere aeusserst vernuenftig. Um welche Gesetzesaenderung handelt es sich denn hier?
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Ralf
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Antwort #28 - 30.01.2006 um 23:30:10
 
Schau hier mal nach:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1137528115
und dann unter "StAG", dort § 3.

Hinweis: Fragen zu den geplanten Gesetzesänderung bitte dort stellen.
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janine
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Antwort #29 - 13.02.2006 um 13:49:11
 
hallo zusammen,

soeben erhielt ich die nachricht aus flensburg, dass mein vater dort von
1945-1953 mit der Staatsangehörigkeit D.R.(Deutsches Reich) registriert war. somit bin ich DEUTSCHE STAATSBÜRGERIN!!!!!!!!!!!!

die unterlagen erhalte ich in den nächsten tagen per post.

vielen dank noch mal für alle tipps
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thom
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Antwort #30 - 13.02.2006 um 14:13:13
 
..........puhh, das war aber knapp!
glückwunsch.....

Wir dt. Kinder von Flüchtlingen (ich:Ostpreußen), Randgebietlern etc. haben Deinen "Fal" fast in die Staatenlosigkeit und Aufenthaltsgenehmigungsproblematik sehr interessiert verfolgt und warten jetzt alle gespannt auf die StaG- Altfall- und Bleiberechtsregelung.
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