Zitat: Was hat meine Abstammung mit der Einbürgerung meines Mannes auf sich, wenn ich erwiesener Maßen DEUTSCH bin?
Hi Janine,
Wenn es erwiesen ist dürfte es kaum ein Problem sein, aber..
Ich nehme an dass Dein Ehemann frühzetig eingebügert wird (§9 StAG) und das ist nur möglich wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Deshalb ist Deine StAng und ggf. die Deiner Vorfahren zu überprüfen
Dazu wird in aller Regel summarisch geprüft, ob in der Aufenthaltshistorie Anhaltspunkte für einen möglichen Verlust der Statsangehörigkeit auszuschließen sind. Der Besitz der Staatsangehörigkeit ist glaubhaft zu machen oder (wenns es geht )nachzuweisen .
Allein die Tatsache dass Du in Hamburg geboren bist ist kein Beleg dafür
Auch der Besitz eines Passes ist allenfalls als widerlegbares Indiz anzuseen.., nicht ein tatsächlicher Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
Diese kannst Du bei ehelicher Geburt vor dem 01.01.1975 nur dadurch nachweisen das der Besitz der dt. Staatsangehörigket Deines Vaters glaubhaft gemacht wird, dieser widerum leitet die StAng von den Großeltern väterlicherseits ab, usw.
Zitat: Dieser Opa ist mit meiner Oma aus beruflichen Gründen für kurze Zeit nach Danzig gegangen. Dort wurde mein Vater 1933 geboren.
Das ist so ein evtl. Anhaltspunkt für einen Verlust der StAng, weil damalige Gebietsveränderungen auch oft mit einem StAng-Verlust einhergingen
Je nachdem
wann dieser Umzug erfolgte wäre es durchaus überprüfenswert, ob Dein Großvater 1933 (vor der Geburt Deines Vaters) noch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.
Falls Du nach dem 01.01.1975 geboren bist, könntest Du auch die mütterliche Linie verfolgen
Grüße
Ronny