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Ermessenseinbürgerung (Gelesen: 3.891 mal)
Kirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.12.2005 um 15:54:25
 
Hallo,

ich bin mit einer Chinesin verheiratet seit Juli 2003.
Sie reiste im Dezember 2002 mit Eheschließungsvisum ein, das 2mal bis Juli 03 verlängert wurde.
Die Frau war in D. nicht berufstätig, das Familieneinkommen wird von mir geleistet.
Sie ist jetzt als Hausfrau für unseren 5 mon. alten Sohn da.

Ihre Deutschkenntnisse hat sie in der EuroSchule /VHS erworben und auch ein Zertifikat Deutsch (Prüfung vom
Göthe-Institut).

Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten liegen nicht vor.

Wir waren heute bei der Stadt (in Unterfranken/Bayern) und müssen nun verschiedene Unterlagen besorgen.

Ein paar Fragen habe ich momentan:

Wie siehts generell mit den Aussichten auf Einbürgerung bei der Ermessenseinbürgerung aus ?

Was sollte man in den Lebenslauf schreiben (nur die Mindestangaben oder mehr ?)

Wie sollte man den Einbürgerungsantrag am besten begründen ?

    Wir dachten da an "Herstellung einer einheitlichen Staatsangehörigkeit in der Familie" (wie begründen....?)
    Der Lebensmittelpunkt in D. ist.
    Sollte/Könnte man noch erwähnen, dass man sich von dem eigenen Staat "gegängelt" fühlt und Mitglied eines
     freien Demokratischen Landes sein möchte ?

Toller weise wurden auch für meinen Staatsangehörigkeitspass die Urkunden von Vater und Großvater benötigt.
Fragt sich, ob ich die selbst beantragen kann, oder mein Vater ? Oder muss das die Oma machen (oder Vollmacht ?).

Wo bekomme ich die Geburts-und Heiratsurkunden ? Nur am jeweiligen Ort des Geschehens oder immer am Geburtsort des
Vaters ?

Ich bin sicher, im Lauf des Verfahrens werden noch mehr Fragen auftauchen.... Danke jedenfalls für Eure Geduld....!

Gruß
Kirk

P.S. Finde die Seite hier echt klasse !
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 27.12.2005 um 16:25:40
 
Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden Deiner Vorfahren erhälst Du immer am Geburtsort derselben. Bei Geburten vor 1876 mußt Du Dich an die jeweiligen Kirchenämter wenden, weil die Registrierung von Geburten, Heiraten und Todesfälle erst nach 1876 bei den (zivilen) Standesämtern erfolgte.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 27.12.2005 um 19:42:22
 
Hallo,

genauer gesagt findest Du die Urkunden immer am Ereignisort, also dort wo der Personenstandsfall beurkundet wurde. Falls Deine Eltern nach 1958 geheiratet haben, existiert an Ihrem Wohnort ein Familienbuch beim Standesamt. Das ersetzt schonmal Geburts - und Heiratsurkunden dieser Generation.
Auf alle Fälle bekommst Du alle Urkunden Deiner Vorfahren, da Du zu dem berechtigten Personenkreis (§ 61 PStG) gehörst, eine Vollmacht ist nicht nötig Zwinkernd

Ich habe mich meist auch mit dem Familienstammbuch (nicht verwechseln mit dem FamBuch) zufriedengegeben, frag einfach mal die EBH ob es reicht.

Bis zu welchem Jahr zurück sollst Du denn die Urkunden vorlegen ?

Die Überprüfung der deutschen Staatsangehörigkeit des deutschen Ehegatten gehört zur Standardprozedur bei Einbürgerungen nach § 9 StAG. Wir hatten hier schon mal einen Thread dazu (meine das war von Pfirsichring).

Zitat:
Wie sollte man den Einbürgerungsantrag am besten begründen ?


Ist eigentlich gar ned mehr notwendig Zwinkernd

Zitat:
Wie siehts generell mit den Aussichten auf Einbürgerung bei der Ermessenseinbürgerung aus ?


Generell oder bei Deiner Frau ? Generell ist das eine KANN-Regelung im § 8 StAG, bei Ehegatten Deutscher nach § 9 wird daraus ein SOLL, d.h. Ablehnung nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen und / oder ein atypischer Fall vorliegt.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #3 - 27.12.2005 um 21:18:37
 
Das ist der Thread zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit  Zwinkernd:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1095240628

Als Nachweis wurde ein Buch akzeptiert (ich habe keine Ahnung :frust, ob es das Familienbuch oder Familienstammbuch war, ich tippe mal auf letzteres), in dem sämtliche Geburten und Eheschliessungen von Annodazumal aufgeführt waren.
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Wer Fragen stellt, muss auch akzeptieren, dass er Antworten bekommt.
Das Schicksal der Welt hängt heute in erster Linie von den Staatsmännern ab, in zweiter Linie von den Dolmetschern. (Trygve Lie)
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Reni
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Antwort #4 - 27.12.2005 um 22:10:28
 
Pfirsichring schrieb am 27.12.2005 um 21:18:37:
Als Nachweis wurde ein Buch akzeptiert (ich habe keine Ahnung :frust, ob es das Familienbuch oder Familienstammbuch war, ich tippe mal auf letzteres), in dem sämtliche Geburten und Eheschliessungen von Annodazumal aufgeführt waren.


So was gibt es bei uns zu Hause auch noch... Großeltern, Urgroßeltern, Ur- UR....  nennt sich Arier-Nachweis.... (vorsicht, Zynismus)
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Kirk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 28.12.2005 um 15:20:48
 
Hallo Ihr,
vielen Dank für Eure vielen Antworten.

Also, auf der Stadt sagte man mir, dass die "angehalten" seien, die Staatsangehörigkeit bis zum Jahre 1938 zurückzuverfolgen.
Da mein Dad danach geboren ist, hab ich sozusagen "Pech" gehabt.

In seiner Heimatgemeinde gab man mir ohne Probleme nach Vorzeigen des Persos eine "Abstammungsurkunde" wo auch seine Eltern noch drinnen stehn und wann und wo er geboren wurde.
Die meinten dort, das sei sogar noch "höherwertiger" als eine Geburtsurkunde.

Ich denke, das geht ok ????

Auf dem Zettel der zu besorgenden Urkunden stand "Geburtsurukunde Vater- Großvater" sowie Heiratsurkunde "Eltern/Großeltern".

Die Sterbeukrunde aus einem ebenfalls nahegelgenen Dorf schickt man mir sogar postalisch zu Smiley)) Das nennt man Service....

Schwieriger wird die Heiratsurkunde, denn er Heiratete in einem kleinen Dorf in NRW. Hoffentlich hab ich da glück und die schicken mir die Urkunde zu....!

Bei den Eltern dürfts leichter sein, denn die haben wohl immer am gleichen Ort gewohnt Smiley

Nochmal ne Frage: Da gibts ein Feld mit Begründung für den EB-Antrag. Sollen wir da echt nix reinschreiben ?

Das mit der "Soll-" Einbürgerung klingt schonmal gut Smiley

Viele Grüsse aus dem verschneiten Bayern

Kirk
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Kirk
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Antwort #6 - 10.01.2006 um 21:10:36
 
Hi,
nochmal ne kurze Frage:
Muss der Einzubürgernde seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können (§8) oder reicht es, wenn der Ehemann (ich) das kann ?
Und, was ist zu antworten bei der Frage nach
"Alterssicherung" /ja/nein / durch  "

im Antrag ?

Danke und Gruß
Kirk
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Ralf
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Antwort #7 - 10.01.2006 um 23:27:13
 
Kirk schrieb am 10.01.2006 um 21:10:36:
Muss der Einzubürgernde seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten können (§8) oder reicht es, wenn der Ehemann (ich) das kann ?

Bei Verheirateten ist es ausreichend, wenn sie ihren Lebensunterhalt gemeinsam aus eigenen Mitteln bestreiten können. Ein ausreichendes Einkommen des Ehepartners genügt also.

Zitat:
Und, was ist zu antworten bei der Frage nach "Alterssicherung" /ja/nein / durch  "

Z.B. "gesetzliche Rentenversicherung", je nach den tatsächlichen Gegebenheiten halt.
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Kirk
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Antwort #8 - 12.02.2006 um 16:31:34
 
Hallo Ralf,

in einem andren Thread las ich etwas ueber Mindestbeitraege zur Rentenversicherung.
Da in meinem Fall nur ich berufstaetig bin, frage ich mich, ob dies ein
Problem darstellt ?
Andererseits schreibst Du ja, dass man den Lebensunterhalt gemeinsam bestreiten koennen muss ?

Reichen da meine Rentenbeitraege aus ?

Vielen dank
Gruss Kirk
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Ralf
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Antwort #9 - 13.02.2006 um 08:24:12
 
Kirk schrieb am 12.02.2006 um 16:31:34:
Reichen da meine Rentenbeitraege aus ?


Ich habe keine Ahnung, wie lange du schon in die Rentenversicherung einzahlst.  :nix
Sind es mindestens 60 Beiträge, reicht dies aber aus.
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Kirk
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Antwort #10 - 13.02.2006 um 16:18:17
 
Hallo Ralf,
danke fuer Deine Antwort.

Sorry, haette ich dazuschreiben sollen:
Ich zahl schon seit 8 Jahren Rentenbeitraege, vorher beim Zivildienst und vorher Ausbildung und ein paar Monate gearbeitet.
Wenn meine eigenen Beitraege da ausreichen, bin ich beruhigt.

Gruss und Danke
Kirk
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