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Geburtsort des Vaters (Gelesen: 9.579 mal)
janine
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27.01.2006 um 15:54:15
 
Hallo ihr!

Gestern hatten mein gambischer Mann und ich unseren ersten Termin bei der Einbürgerungsbehörde hier in Hamburg.

Alles lief gut bis die Sachbearbeiterin mich fragte wann und wo mein Vater geboren wurde.

Kurze Schilderung - meine Großeltern mütterlicherseits waren Deutsche Staatsbürger.
Meine Großeltern väterlicherseits waren beide deutsche Staatsbürger. Dieser Opa ist mit meiner Oma aus beruflichen Gründen für kurze Zeit nach Danzig gegangen. Dort wurde mein Vater 1933 geboren.

Als die Sachbearbeiterin dies hörte sagte sie, wir hätten jetzt ein großes Problem! UND es könne sein, dass aufgrund des Geburtsortes meines Vaters mein Mann nicht eingebürgert werden könne da ich ja keinen deutschen Vater hätte. Häh?

Erstens ist mein Vater Deutsch, zweitens wurde ich in Hamburg geboren und bin selbstverständlich auch Deutsche.

Kann mir hier jemand erklären wo es steht, dass der ausländische Ehemann einer Deutschen mit einem ausländischen Vater (was mein Vater ja nun nicht ist) kein Recht auf Einbürgerung hat? Die Dame meinte, sie müßten zu erstmal meine Abstammung prüfen? Was hat meine Abstammung mit der Einbürgerung meines Mannes auf sich, wenn ich erwiesener Maßen DEUTSCH bin?

ich würde mich soooo sehr über eine Erklärung freuen!!!

LG,
Janine
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bamthwok
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Antwort #1 - 27.01.2006 um 16:11:10
 
Hallo Janine,

in dieser Angelegenheit erlaube ich mir mal als Laie meine Meinung abzugeben, bevor sich einer der Experten melden kann.

Das einzige, was in Deinem Fall zaehlt, ist, dass Du deutsche Staatsbuergerin bist. Alles andere ist nicht wichtig. Ich kann mir nur vorstellen, dass die Beamtin ueberpruefen moechte, ob Du zu Recht deutsche Staatsbuergerin bist. Da wuerde ich mir gar keine Sorgen machen. Es hilft vielleicht, proaktiv zu werden und Dokumente vorzulegen, die eindeutig Deine "Abstammung" belegen. Vielleicht hilft es, so eine Verzoegerung der eigentlichen Sache zu verhindern.

Wenn das auch nicht klappt, dann wuerde ich nach dem Vorgesetzten fragen und den Fall dort schildern.

In meinen Augen ist das alles kein Problem, kann aber aergerlich werden, wenn die Ueberpruefung "Deiner Abstammung" eventuell viel Zeit benoetigt.
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ronny
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Antwort #2 - 27.01.2006 um 16:47:33
 
Zitat:
Was hat meine Abstammung mit der Einbürgerung meines Mannes auf sich, wenn ich erwiesener Maßen DEUTSCH bin?


Hi Janine,

Wenn es erwiesen ist dürfte es kaum ein Problem sein, aber..

Ich nehme an dass Dein Ehemann frühzetig eingebügert wird (§9 StAG) und das ist nur möglich wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Deshalb ist Deine StAng und ggf. die Deiner Vorfahren zu überprüfen Zwinkernd

Dazu wird in aller Regel summarisch geprüft, ob in der Aufenthaltshistorie Anhaltspunkte für einen möglichen Verlust der Statsangehörigkeit auszuschließen sind.  Der Besitz der Staatsangehörigkeit ist glaubhaft zu machen oder (wenns es geht )nachzuweisen .

Allein die Tatsache dass Du in Hamburg geboren bist ist kein Beleg dafür Zwinkernd Auch der Besitz eines Passes ist allenfalls als widerlegbares Indiz anzuseen.., nicht ein tatsächlicher Nachweis für den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Diese kannst Du bei ehelicher Geburt vor dem 01.01.1975 nur dadurch nachweisen das der Besitz der dt. Staatsangehörigket Deines Vaters glaubhaft gemacht wird, dieser widerum leitet die StAng von den Großeltern väterlicherseits ab, usw.

Zitat:
Dieser Opa ist mit meiner Oma aus beruflichen Gründen für kurze Zeit nach Danzig gegangen. Dort wurde mein Vater 1933 geboren.


Das ist so ein evtl. Anhaltspunkt für einen Verlust der StAng, weil damalige Gebietsveränderungen auch oft mit einem StAng-Verlust einhergingen Zwinkernd

Je nachdem wann dieser Umzug erfolgte wäre es durchaus überprüfenswert, ob Dein Großvater 1933 (vor der Geburt Deines Vaters)  noch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß.

Falls Du nach dem 01.01.1975 geboren bist, könntest Du auch die mütterliche Linie verfolgen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

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Antwort #3 - 27.01.2006 um 17:37:53
 
Hi Ronny,

mit Deinem letzten Beitrag habe ich ein kleines Problem.

Ich persoenlich kann mir keinen Fall vorstellen, auch nicht 1933, dass man die deutsche Staatsangehoerigkeit verlieren koennte, nur weil die Eltern fuer 2 Jahre nach Danzig gezogen sind, um zu arbeiten.

Wenn doch die Grosseltern (beiderseits) deutsch sind, wie soll man dann die Staatsangehoerigkeit verlieren? Es gibt ja auch noch Geburtsurkunden etc.

Ich finde es nicht in Ordnung, wenn eine Beamtin, Janine nun auf deutsche Staatsangehoerigkeit ueberpruefen moechte. Ich sehe ueberhaupt keine Begruendung dafuer. Ich weiss nicht wie alt Janine ist, auf jeden Fall aber wohl volljaehrig. Stell Dir mal vor, nach so vielen Jahren begegnest Du jemanden, der Deine deutsche Staatsangehoerigkeit ueberpruefen moechte. Das ist nicht in Ordnung.

Dann moechte ich fuer mich auch gerne wissen, ob ich zu Recht die deutsche Staatsangehoerigkeit habe. Wo kann ich das freiwillig ueberpruefen lassen? Immerhin ist meine Mutter auch in Stettin geboren und meine Grosseltern (muetterlicherseits) sind in Lettland geboren. Alle haben einen deutschen Pass, zu Recht?
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janine
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Antwort #4 - 27.01.2006 um 18:04:48
 
Erstmal vielen Dank das sich jemand gemeldet hat!

"Je nachdem wann dieser Umzug erfolgte wäre es durchaus überprüfenswert, ob Dein Großvater 1933 (vor der Geburt Deines Vaters)  noch die deutsche Staatsangehörigkeit besaß."

Mein Großvater wurde in Deutschland geboren (Flensburg) und hat seine (und meine Großmutter ihre) deutsche Staatsangehörigkeit bis zu seinem/ihrem Tode behalten. Auch war er deutscher Soldat und hat für Deutschland im 2. Weltkrieg kämpfen müssen. So weit ich weiß, durfte ein nicht Deutscher gar nicht für das dritte Reich an die Front. Mein Vater hat trotz seiner Geburt in Danzig immer die deutsche Staatsbürgerschaft gehabt. Im übrigen war es zu der Zeit kein Einzelfall für jemanden der in der Schifffahrt tätig war, in Danzig zu arbeiten.

Ja, mein Mann würde laut  §9 StAG eingebürgert werden.

Ich bin Jahrgang 1961 und wie gesagt hier geboren - auch wenn das nicht zählt. Ich zweifel mittlererweile an meiner eigenen Identität!

Auch frage ich mich, was haben Eltern und Großeltern überhaupt mit einer Einbürgerung eines Ehepartners zu tun, wenn das Kind nachweislich in Deutschland geboren wurde? Was bin ich denn sonst nach 44 Jahren hier in diesem Land? Keine Deutsche? Soll ich Asyl beantragen? Wo gehöre ich denn überhaupt hin auf dieser Welt? Wenn mein Mann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten sollte, ist er Deutscher - auch wenn seine Wurzeln in Afrika sind. Er hat das Recht eines Deutschen, darf wählen, zahlt (eh schon) Steuern und hält sich an die Grundgesetze, kann reisen wohin er will etc etc etc.

Mir will man nach 44 Jahren etwas anderes einreden und zweifelt an meiner Deutschheit???

Wo steht denn das alles? Wo sind denn die §§? In den Unterlagen zur Einbürgerung steht davon nichts.

Nicht böse sein, ich bin richtig sauer zur Zeit weil ich nicht weiß wo ich dies nachlesen kann und weil ich mal wieder von der Willkür einer Hamburger Sachbearbeiterin ausgehe. Kein einziges Ehepaar das ich hier kenne wurde je gefragt, wo die Elternteile geboren wurden. Hier hat man lediglich die Heiratsurkunde der Eltern verlangt. In der meiner Eltern steht sowieso beide Deutsch. Und was hat die Einbürgerung meines Mannes damit zu tun? Wieviele Generationen muss man denn "Deutsch" sein um Deutsch zu sein?

Oh Mann...
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Antwort #5 - 27.01.2006 um 18:39:01
 
Hi Janine,

lockerbee. Das ist nicht so unüblich wie Du denkst. Wir haben in Deutschland nicht das ius soli Prinzip,      
= Staatsangehörigkeit hängt vom Geburtsort ob, sondern das ius sanguinis Prinzip = Abstammung bestimmt die Staatsangehörigkeit (ja ich weiß, es gibt den § 4 Abs. 3 StAG der gilt aber nicht für Deutsche).

Nachlesen: am besten hier in der
StARVwV
.

Zur Einbürgerung die Ziffern  9 und ggf. 8, zur deutschen Staatsangehörigkeit die Ziffern 1 ff, insbesondere Ziffern 1.8 und 1.9.

Zitat:
So weit ich weiß, durfte ein nicht Deutscher gar nicht für das dritte Reich an die Front.


Oh oh, was meinst Du wieviele Ausländer auf deutscher Seite gestorben sind. Der Dienst in der Wehrmacht hat noch nicht mal den automatischen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zur Folge gehabt, selbst Angehörige der Waffen** mußten eine Einzeleinbürgerung durchlaufen.

Grüße
Ronny Zwinkernd

Nur btw: wegen des Opas würde ich mir nicht allzuviel Sorgen machen . Ich denke dass da kein Verlust eingetreten ist. Wann ist er denn genau nach Danzig gegangen und wo war er beschäftigt ?

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Antwort #6 - 27.01.2006 um 19:42:52
 
"ius sanguinis Prinzip = Abstammung bestimmt die Staatsangehörigkeit" - genau deswegen duerfte doch die Reisetaetigkeit der Grosseltern 1933 kein Anhaltspunkt einer etwaigen Ueberpruefung der Staatsangehoerigkeit sein.
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Antwort #7 - 27.01.2006 um 19:55:48
 
Zitat:
genau deswegen duerfte doch die Reisetaetigkeit der Grosseltern 1933 kein Anhaltspunkt einer etwaigen Ueberpruefung der Staatsangehoerigkeit sein. 


Doch, denn die Reise führte in ein Gebiet des deutschen Reiches, wo es aufgrund Wohnsitz und Gebietsveränderungen infolge des Ersten Weltkrieges zu Staatsangehörigkeitsverlusten kam. Und anschließend wäre dann 1933 evtl. der Abstammungserwerb gar ned mehr mögich gewesen Zwinkernd

Versailler Vertrag, Danziger Korridor, Volkslisten, Optionsverträge nur als Stichworte Zwinkernd

Ohne nähere Kenntnisse des tatsächlichen Sachverhaltes und ohne gutes Kartenmaterial aus der damaligen Zeit oft gar nicht genau zu beantworten und her erst recht ned Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #8 - 27.01.2006 um 21:05:56
 
Also dieses Thema interessiert mich brennend. Ich kann mir zwar kaum vorstellen, dass eine Reise zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit fuehren kann bzw. konnte, lasse mich gerne aber eines besseren belehren.
Gibt es Experten hier? @Janine, recherchiere doch mal selbst zu diesem Thema und berichte hier.

Selbst wenn es so waere, koennte dies denn tatsaechlich nach 44 Jahren zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit kommen? Gibt es Praezedenzfaelle??

Ich moechte jetzt auch gerne wissen, ob ich Deutscher bin. Wie kriege ich das heraus und wer kann mir das bestaetigen?? Oder wo kann sich Janine bestaetigen lassen, dass sie Deutsche ist? Dann muesste die Beamtin an der ABH dies nicht mehr selbst ueberpruefen.
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Antwort #9 - 27.01.2006 um 21:40:32
 
Zitat:
Gibt es Experten hier?


Weiß nicht ob ich einer bin Zwinkernd

Habe nur ca. 10 Jahre die Aufgaben der Staatsangehörigkeitsbehörde wahrgenommen, dazu gehörte bei uns die Erteilung von Staatsangehörigkeitsausweisen für deutsche Staatsangehörige. Die dazu erforderliche Überprüfung der Staatsangehörigkeit seit mindestens dem 01.01.1914 hat halt diese Erkenntnisse -wie oben aber wirklich nur ganz oberflächlich aufgezählt- gebracht. Zwinkernd

Es ist btw kein Entzug der Staatsangehörigkeit wenn heute festgestellt wird dass jemand sie nicht besitzt, sondern lediglch die Feststellung, dass er sie nie erworben hat;)

Zitat:
dass eine Reise zum Verlust der deutschen Staatsangehoerigkeit fuehren kann


Eine Reise sicher nicht, es sei denn es wäre ein Umzug gewesen Zwinkernd Also dauerhafte Verlegung des Wohnsitzes, oder die bereits vor einer Gebietsveränderung erfolgte Verlegung des Wohnsitzes .

Es gab kollektive Verlust- und kollektive Erwerbstatbestände in der deutschen Staatsangehörigkeitsgeschichte Zwinkernd

Beispiel:

Ostoberschlesien / Pommern = Verlust

Sudetenland = Erwerb

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #10 - 27.01.2006 um 21:56:29
 
bamthwok: bedingt durch die Tatsache, dass bis 1975 das Kind einer Deutschen und eines Ausländers nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwarb, wäre es theoretisch möglich, dass ein Elternpaar, wo der Mann durch so eine Konstellation selbst kein Deutscher war, ohne es zu wissen, Kinder haben, die von sich denken, dass sie Deutsche sind, ohne es zu sein. Und dann ist es egal, wie alt man ist.
Für die vor 1975 geborenen Kinder deutscher Mütter gab es eine Frist von zwei Jahren zur Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit. Ich habe Bekannte, die darunter fielen, aber in den siebziger Jahren im Ausland waren - die hätten sich später ganz normal einbürgern lassen müssen.
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Antwort #11 - 27.01.2006 um 22:14:45
 
@ronny: ich wollte nicht Deine Kompetenz anzweifeln. Sorry! Was bedeutet das im schlimmsten Fall fuer Janine? Wenn festgestellt wird, dass sie nie die deutsche Staatsangehoerigkeit erworben hat, dann muss sie den deutschen Pass abgeben und ist zunaechst mal staatenlos????

Weitere ernsthafte Frage: kann sich jede Person aus eigener Initiative auf deutsche Staatsangehoerigkeit ueberpruefen lassen?? Wenn ja wo? Wie bekommt man einen Staatsangehoerigkeitsausweis???

@Reni: in Janines Fall ist es doch ziemlich eindeutig, dass die Grosseltern nur voruebergehend in Danzig waren. Sie sind ja schliesslich zurueckgekehrt. Koennten sie dennoch die Staatsangehoerigkeit "kollektiv" verloren haben??

@Janine: ich denke die Diskussion wird zunehmend abstrakt. Wir wollen Dir keine Angst machen. Ich bin fest davon ueberzeugt, dass Du Dir keine Sorgen machen musst und bald gluecklich verheiratet sein wirst.

Gruss
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Antwort #12 - 27.01.2006 um 22:17:13
 
@Janine: Sorry, ihr seid ja schon verheiratet. Ich meinte, die Einbuergerung sollte nicht an Deiner Staatsangehoerigkeit scheitern.
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Antwort #13 - 27.01.2006 um 22:28:49
 
Ich hatte es auch abstrakt gemeint.
Grundlage für solchen Verlust der Staatsangehörigkeit konnte z.B. sein, dass nach dem 1. Weltkrieg ein Gebiet zu Polen fiel - da gab es Regelungen, aber die Details sind mir nicht bekannt. Bei Janine sehe ich das eigentlich nicht, weil  1933 waren die Gebiete verteilt, und ein bloßer Umzug dürfte da nichts bewirkt haben.
Ich denke, dass lediglich die Tatsache, dass der Vater nicht im damaligen Deutschland geboren wurde, zusammen mit dem Geburtsjahr, die Frage veranlasst hat.
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Antwort #14 - 27.01.2006 um 22:37:04
 
bamthwok schrieb am 27.01.2006 um 22:14:45:
Was bedeutet das im schlimmsten Fall fuer Janine? Wenn festgestellt wird, dass sie nie die deutsche Staatsangehoerigkeit erworben hat, dann muss sie den deutschen Pass abgeben und ist zunaechst mal staatenlos????

Theoretisch ja, nach den Schilderungen hier im Thread wohl eher nicht.

Bei einer Einbürgerung nach § 9 ist es ja Bedingung, dass der Ehepartner Deutscher/Deutsche ist, und nur darum geht es hier, denn wie alle anderen Voraussetzungen für die Einbürgerung muss auch dies nachgewiesen werden. Dazu dient der Staatsangehörigkeitsausweis, denn nur dieser ist letztlich (neben einer Einbürgerungsurkunde) ein Beweis.
In einigen Bundesländern wird dieser Staatsangehörigkeitsausweis generell bei jeder 9er-Einbürgerung verlangt, in anderen nur, wenn irgendwelche Zweifel bestehen, und seien sie noch so gering wie hier, nämlich dann, wenn irgendwie das Ausland ins Spiel kommt. Das ist kein böser Wille der Sachbearbeiter, sondern Vorgabe vorgesetzter Stellen. Der Grund ist, wie Ronny schon sagte, dass theoretisch ein Verlust eingetreten sein könnte.

Zitat:
Weitere ernsthafte Frage: kann sich jede Person aus eigener Initiative auf deutsche Staatsangehoerigkeit ueberpruefen lassen??

Ja.

Zitat:
Wenn ja wo? Wie bekommt man einen Staatsangehoerigkeitsausweis?

Durch einen entsprechenden Antrag bei der Staatsangehörigkeitsbehörde (Stadt/Landkreis).
Allerdings ist das Verfahren kostenpflichtig und birgt das theoretische Risiko, dass das Ergebnis lautet: kein Deutscher.

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